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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 20.07.2020

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22483
OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2020 - 2 B 255/20 (https://dejure.org/2020,22483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 32 S 1 IfSG
    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

  • RA Kotz

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus - Corona-Virus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Besuche in Altenheimen wegen Corona verhältnismäßig

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 2031
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Aus solchen unterschiedlichen Ansätzen ergibt sich aber noch nicht, dass eine andere als die hier gewählte Regelung allein verhältnismäßig wäre.[Vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris][Vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris].

    Diese besonders hochwertigen Rechtsgüter rechtfertigen es in der gegenwärtigen Lage, Besuchskontakte, wie in § 9 Abs. 2 VO-CP in Verbindung mit Nr. 5 der dazu ergangenen Richtlinien geschehen, generell auf Besucherzonen oder den Außenbereich zu beschränken und Besuche in Bewohnerzimmern nur streng reglementierten Ausnahmefällen vorzubehalten.[Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris][Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris].

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065

    Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Dies belegen zahlreiche COVID-19-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern in Deutschland, bei denen die Zahl der Verstorbenen vergleichsweise hoch ist.[Vgl. OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, juris (unter Hinweis auf die Berichte des Robert-Koch-Instituts)][Vgl. OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, juris (unter Hinweis auf die Berichte des Robert-Koch-Instituts)] Dass die Beschränkung der Besuchskontakte auf die Besucherzonen und den Außenbereich dazu geeignet ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, unterliegt keinen Zweifeln.

    Diese besonders hochwertigen Rechtsgüter rechtfertigen es in der gegenwärtigen Lage, Besuchskontakte, wie in § 9 Abs. 2 VO-CP in Verbindung mit Nr. 5 der dazu ergangenen Richtlinien geschehen, generell auf Besucherzonen oder den Außenbereich zu beschränken und Besuche in Bewohnerzimmern nur streng reglementierten Ausnahmefällen vorzubehalten.[Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris][Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris].

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Bei der Entscheidung, welche Schutzmaßnahmen er ergreift, um die errungenen Erfolge bei der Bekämpfung des Corona-Virus nicht wieder zu verspielen, ist dem Verordnungsgeber wegen der Fragilität der Lage und wegen der fortbestehenden tatsächlichen Ungewissheiten eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen.[Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris][Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris].
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gerichteter Antrag bereits statthaft ist, bevor die beanstandete Rechtsnorm in einem Normenkontrollverfahren zum Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung gemacht wird.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris (m.w.N); sowie von Albedyll in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 47 Rdnr. 140][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris (m.w.N); sowie von Albedyll in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 47 Rdnr. 140].
  • BGH, 02.06.2026 - 2 StR 516/24

    BGH spricht Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei

    Die Rechtsprechung (…BayVerfGH, Entscheidung vom 8. Mai 2020 - Vf. 34-VII-20, VerfGHE BY 73, 80, 97 Rn. 39; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. April 2020 - 13 ME 85/20, DVBl. 2020, 772, 775 Rn. 20; BayVGH…, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 20 NE 20.1065, Rn. 37; OVG Saarlouis, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 255/20, FamRZ 2020, 2031, 2033; VG Regensburg…, Beschluss vom 24. November 2020 - RO 14 S 20.2760, Rn. 46; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - 11 S 14/20, FamRZ 2020, 860, 861) hat regelmäßig die Zulassung von Ausnahmen für besondere Fälle als ausschlaggebend dafür angesehen, die grundsätzlichen Besuchsverbote in Heimen als noch verhältnismäßig zu werten.
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 337/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verbots des Betriebs von …

    Rn. 7 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Schließung von Tattoo-Studio

    Rn. 8 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21

    Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)

    Rn. 23 Der auf Außervollzugsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 7 VO-CP in der aktuellen Fassung im Wege der vorläufigen Anordnung (§§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar) zielende Antrag der Antragstellerin ist zulässig (B.), insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, ebenso etwa Beschlüsse vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichtsund vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 -, Juris ][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, ebenso etwa Beschlüsse vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichtsund vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 -, Juris ] und mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Inhalt auch begründet (C.).
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten Verbots des …

    Rn. 6 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für …

    Rn. 9 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag der Antragsteller ist zulässig, insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20

    Kosten nach Hauptsacheerledigung: Klärung schwieriger Rechtsfragen; Beschränkung …

    Zwar geht auch der Senat davon aus, dass ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteter Antrag bereits statthaft ist, bevor die beanstandete Rechtsnorm in einem Normenkontrollverfahren zum Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung gemacht wird.3[3 vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 - (Corona/Altenheim), bei Juris][3 vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 - (Corona/Altenheim), bei Juris] Daraus ergab sich aber umgekehrt keine Verpflichtung der Antragstellerin, ihr Rechtsschutzersuchen von vorneherein auf einen solchen Antrag zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beschränken beziehungsweise von der durch das Prozessrecht gewährleisteten Möglichkeit zur Stellung des Normenkontrollantrags (§§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 VwGO Saar) mit entsprechenden Kostenrisiken auch für sie keinen Gebrauch zu machen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2021 - 4 R 63/21

    Einstweilige Außer-Vollzug-Setzung eines auf eine Woche befristeten Runderlasses, …

    Vorliegend ist es ausreichend, dass eine gesetzliche Regelung - hier § 11 Abs. 2 Satz 5 der 10. SARS-CoV-2-EindV - zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen auf eine Verwaltungsvorschrift verweist, die kraft Gesetzes (vgl. § 12 Abs. 3 Satz 2 der 10. SARS-CoV-2-EindV) eine Beachtenspflicht auslösen soll und damit eine verordnungsgleiche Außenrechtswirkung hat (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 -, juris, Rdnr. 32; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss v. 6. August 2020 - 2 B 255/20 -, juris, Rdnr 7 zu einer Richtlinie nach einer Covid-VO).
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   OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20.A   

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OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 AsylG § 36 Abs. 4 AufenthG § 60 Abs. 5
    "Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO"; Georgien; "Situation für Rückkehrer"; "häusliche Gewalt"; HIV; "alleinerziehende Frau"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    Rn. 8 Soweit die Klägerin vorträgt, dass im Rahmen der bisherigen Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG, die Rückkehrsituation der Klägerin als schwer erkrankte, alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern nicht hinreichend gewürdigt worden sei und sich dabei auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 - aufgestellten Leitsätze und Prüfungsmaßstäbe bezieht, begründet dies im Ergebnis ebenfalls keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beklagten zu § 60 Abs. 5 VwGO sowie der Abschiebungsandrohung.
  • BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der …

    Nach Eingang der Berufung in dem zugehörigen Hauptsacheverfahren (12 S 632/21) ist er das Gericht der Hauptsache i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 3;… Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 142; für den Fall eines Berufungszulassungsverfahrens BVerwG…, Beschluss vom 04.11.2021 - 6 AV 9/21 -, juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25.03.2021 - 7 B 10450/21 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 2 A 494/20

    Georgien; Abschiebungsverbot; alleinerziehende erkrankte Frau; medizinische …

    Der Senat hat den Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des Verfahrens 2 B 255/20.A, die beigezogene Verwaltungsakte des Bundesamtes sowie auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 48/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4;… VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 47/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4;… VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 49/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4;… VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 46/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4;… VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
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