Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch den Ermittlungsführer; nachträgliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten; Aktenkundigkeit des Ausdehnungs- und Genehmigungsvermerks
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 DG BB, § 20 Abs 1 S 2 DG BB, § 21 Abs 3 DG BB, § 70 DG BB, § 19 Abs 1 S 2 BDG
Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch den Ermittlungsführer; nachträgliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten; Aktenkundigkeit des Ausdehnungs- und Genehmigungsvermerks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; LDG BB § 5
Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare Maßnahmebemessung; Übernahme der Verantwortung für die Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch den Dienstvorgesetzten - datenbank.nwb.de
Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch den Ermittlungsführer; nachträgliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten; Aktenkundigkeit des Ausdehnungs- und Genehmigungsvermerks
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 08.12.2020 - 17 K 2055/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2022 - 81 D 1.21
- BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Denn maßgebend ist nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8 f.), dass der Dienstvorgesetzte die Verantwortung für die Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens übernommen hat.Aus den Akten muss daher hervorgehen, wann der Dienstvorgesetzte seine Entscheidung getroffen hat, dass er die Verantwortung für die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens übernommen hat und auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht (…BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8).
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18
Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Rn. 10 Soweit die Beschwerde möglicherweise der Sache nach geltend machen will, das Berufungsgericht habe im konkreten Fall gegen Beweisverwertungsgrundsätze verstoßen, weil nach Sachlage sowie Art und Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen - dem Schutz der Beklagten (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) einerseits und dem dienstlichen Interesse an der disziplinaren Verfolgung andererseits - die Verwertung der bis zur Genehmigung der Ausdehnungsverfügung erhobenen Daten und erlangten Ermittlungsergebnisse ausgeschlossen sei (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 und vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571 Rn. 40; BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 - BGHSt 44, 243 zum Strafverfahren), hätte dies mit einer entsprechend begründeten Verfahrensrüge nach § 70 LDG BB i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden müssen. - BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Der Inhalt dieser Begriffe ist, soweit er einer rechtsgrundsätzlichen Maßstabbildung zugänglich ist, vom Bundesverwaltungsgericht konkretisiert worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 13 ff. …und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 13 ff.).
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Die Strafbarkeit des Verhaltens ist wegen der unterschiedlichen Zwecksetzung von Strafrecht und Disziplinarrecht nicht Voraussetzung für die disziplinare Ahndung (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34 …und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 40). - BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Die Strafbarkeit des Verhaltens ist wegen der unterschiedlichen Zwecksetzung von Strafrecht und Disziplinarrecht nicht Voraussetzung für die disziplinare Ahndung (…BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 40). - BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Zudem kann die Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten weiter zu beschäftigen, die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten oder ihn zu suspendieren, auf Umständen beruhen, die für die vom Gericht zu bestimmende Disziplinarmaßnahme - hier im Sinne vom § 5 LDG BB - nicht von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 148, 98 Rn. 42 f. m. w. N.;… Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Rn. 20 Eine Divergenzrüge ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Rn. 10 Soweit die Beschwerde möglicherweise der Sache nach geltend machen will, das Berufungsgericht habe im konkreten Fall gegen Beweisverwertungsgrundsätze verstoßen, weil nach Sachlage sowie Art und Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen - dem Schutz der Beklagten (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) einerseits und dem dienstlichen Interesse an der disziplinaren Verfolgung andererseits - die Verwertung der bis zur Genehmigung der Ausdehnungsverfügung erhobenen Daten und erlangten Ermittlungsergebnisse ausgeschlossen sei (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 …und vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571 Rn. 40; BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 - BGHSt 44, 243 zum Strafverfahren), hätte dies mit einer entsprechend begründeten Verfahrensrüge nach § 70 LDG BB i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden müssen. - BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Aus den Akten muss daher hervorgehen, wann der Dienstvorgesetzte seine Entscheidung getroffen hat, dass er die Verantwortung für die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens übernommen hat und auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 7 …und vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8). - BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11
Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22
Der Inhalt dieser Begriffe ist, soweit er einer rechtsgrundsätzlichen Maßstabbildung zugänglich ist, vom Bundesverwaltungsgericht konkretisiert worden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 13 ff. und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 13 ff.). - BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98
Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12
Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …
- BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05
Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …
- BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18
Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der …
- BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 6.19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlich …
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16
Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
- BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis
- BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
Rn. 66 Während das Strafrecht vom Vergeltungsprinzip mit dem Ziel der individuellen Sühne durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, verfolgt das Disziplinarverfahren den Zweck, das berufserforderliche Vertrauen in die Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 C 9.21 - BVerwGE 174, 273 Rn. 65;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 6, vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 15 …und vom 9. Januar 2024 - 2 B 34.23 - juris Rn. 13). - BVerwG, 12.06.2025 - 2 B 3.25
Außerdienstlich begangene Straftat; Vertrauensschaden; Sachaufklärungspflicht; …
Rn. 9 Während das Strafrecht vom Vergeltungsprinzip mit dem Ziel der individuellen Sühne durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, verfolgt das Disziplinarverfahren den Zweck, das berufserforderliche Vertrauen in die Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2021 - 2 C 9.21 - BVerwGE 174, 273 Rn. 65 …und vom 7. November 2024 - 2 C 16.23 - BVerwGE 183, 332 Rn. 66;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 6, vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 15 …und vom 9. Januar 2024 - 2 B 34.23 - juris Rn. 13).Rn. 13 Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme, die im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 19 m. w. N. …und vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 - NVwZ 2023, 1586 Rn. 38; Beschluss vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes von …
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23
Frist der Urteilsabfassung in Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung
Denn während das Strafrecht vom Vergeltungsprinzip mit dem Ziel der individuellen Sühne durch ein Unwerturteil über gemeinschaftswidriges Verhalten und strafrechtliche Sanktionen geprägt ist, ist Zweck des Disziplinarverfahrens, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 C 9.21 - BVerwGE 174, 273 Rn. 65;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 6 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 15). - BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 40.22
Adressat von Unfallmeldepflichten
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 07.11.2025 - 12 A 262/24
Disziplinarklage; Chat sexuellen Inhalts mit vorgeblich minderjährigen Personen; …
vom 15. Juli 2019 (Bl. 232 DA) und 5. August 2019 (Bl. 262 DA) behoben, mit denen dieser sich das Disziplinarverfahren zu eigen gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. April 2023 - 2 B 41.22 -, juris Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2025 - 80 D 1.25
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betätigung als Reichsbürger
Es existiert auch kein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig sei (ebenso das BVerwG, Beschluss vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 9 zum Brandenburger Landesdisziplinargesetz).Rn. 60 Sollte eine vergleichbare Abwägung im Disziplinarrecht geboten sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 10), wie die Beklagte mit dem Verlangen nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung anzunehmen scheint, ginge eine Abwägung der widerstreitenden Interessen - dem Schutz der Beklagten (Art. 2 Abs. 1 GG) einerseits und dem dienstlichen Interesse an der disziplinaren Verfolgung andererseits - zum Nachteil der Beklagten aus.
- BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verpflichtung zur frühzeitigen Einleitung …
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4;… vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2026 - 10 L 3/25
Zur Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund von Nebentätigkeiten - Disziplinarrecht
Daher besteht auch keine Vergleichbarkeit mit der Abzeichnung von Ausdehnungsverfügungen eines Ermittlungsführers durch den Dienstvorgesetzten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 -, juris).Ob ein Aktenvermerk diesen Anforderungen an seine inhaltliche Bestimmtheit entspricht, ist nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 -, juris, Rdnr. 12, zu einer Ausdehnungsverfügung).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - 31 A 3241/21
Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten nach Eintritt in den Ruhestand; …
- OVG Sachsen, 22.03.2024 - 12 A 328/20
Disziplinarmaßnahmeverbot; außerdienstlich begangene Straftat; Diebstahl
- BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
Disziplinarverfahren nach Antrag des Beamten; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts …
- VG Karlsruhe, 16.04.2024 - DB 16 K 1956/23
Disziplinarrechtliche Ahndung einer innerdienstlich begangenen sexuellen …
- VG Magdeburg, 25.02.2025 - 5 A 94/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung; hier: …
- OVG Sachsen, 06.09.2024 - 12 A 68/21
Schweigepflichtentbindung; Dienstunfähigkeit; Belehrung
- OVG Sachsen, 07.06.2024 - 12 A 254/22
Disziplinarklage; Datenabfrage; Polizeibeamter; Maßnahmeverbot; Stufenvertretung; …
- BVerwG, 07.12.2023 - 2 B 23.23
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 14.01.2026 - 2 B 30.25
- BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 11.24
- OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20
Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung; …
- OVG Sachsen, 07.03.2025 - 12 A 102/23
Disziplinarrecht; Polizeivollzugsbeamter; Zurückstufung; unrechtmäßige Abrechnung …
- BayObLG, 14.03.2024 - 102 VA 226/23
Rechtsweg für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen …
- BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 13.23
Keine Bindung im Disziplinarverfahren an strafgerichtliche Feststellungen zur …
- BVerwG, 23.08.2023 - 2 B 2.22
Antrag eines sowohl deutschen als auch griechischen Staatsangehörigen gegen die …
- OVG Bremen, 18.07.2025 - 3 BD 156/25
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Einleitung des …
- VG Schleswig, 13.03.2026 - 17 B 4/22
Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen im …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 5 VwGO, § 212a BauGB
Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 21/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (34)
- BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14
Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - ).Bei den quantitativen Kriterien ist allerdings eine mathematisch-prozentuale Festlegung nicht möglich, vielmehr ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls anzustellen (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 15).
Es ist qualitativ insbesondere die wechselseitig verträgliche Gestaltung des Gebäudes entscheidend, auf die umgebende Bebauung kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 14 ff.).
Allerdings liegt es laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 17) nahe, bei der Gebäudehöhe ein Verhältnis als Ausgangspunkt zu wählen, weil dieses nach außen besonders sichtbar wird.
Insoweit ist die Betrachtung eines Verhältnisses als Ausgangspunkt verfehlt (BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Rn. 17).
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Bei der hier streitgegenständlichen Bebauung ist das Rücksichtnahmegebot in seiner besonderen Ausprägung der Grundsätze der sog. Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, die auch in dem in offener Bauweise bebauten unbeplanten Innenbereich über das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich zur Anwendung kommen können (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 12).Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - ).
Einerseits wird durch die Möglichkeit des Grenzanbaus die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erhöht, was aber durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, erkauft wird (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 22 m.w.N.).
Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden (BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - Rn. 13 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Ebenso wenig begründet der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen vom Maß, insbesondere der Gebäudehöhe teilweise etwas größer ausfällt als die bereits im Umfeld vorhandenen Gebäude, einen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).
Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern hinsichtlich der Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10
Rücksichtnahmegebot bei Anbau
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der Wirkungen des Baukörpers im Regelfall aus (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2021, - 1 MB 14/21 - Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 14;… Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, Rn. 44;… BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 4).Dies kommt in Betracht bei "bedrängender" oder (gar) "erdrückender" Wirkung einer baulichen Anlage oder in Fällen, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 15 mwN).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung eines im unbeplanten Innenbereich …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Es verlangt eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem durch dieses Gebot begünstigten Nachbarn und andererseits dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, und ist verletzt, wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vorhaben dem Nachbarn gegenüber als rücksichtslos anzusehen ist, weil die mit dem Vorhaben verbundenen Folgen die Grenzen des dem Nachbarn unter den gegebenen Umständen Zumutbaren überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, Rn. 22, juris).Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22/75 -, Rn. 22).
- BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Das Rücksichtnahmegebot vermittelt in der Regel keinen Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, Rn. 5, juris).Das Rücksichtnahmegebot vermittelt in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der freien Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten (BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, Rn. 5;… OVG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2021, - 1 MB 14/21 - Beschl. v. 16.10.2009 - 1 LA 42/09 -, Rn. 11).
- BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14
Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Die Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung sind auch auf die hier anzutreffende Reihenhausbebauung anzuwenden, da die Häuserzeile, zu der die Wohnhäuser der Antragsteller und das schon vorhandene Gebäude des Beigeladenen gehören und an die das streitgegenständliche Vorhaben grenzständig angebaut werden soll, im Bestand als bauliche Einheit wirkt und die Einzelhäuser quantitativ sowie qualitativ in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2015 - 4 B 65.14 - Rn. 6).Das besondere Nachbarschaftsverhältnis mit dem Erfordernis eines gegenseitigen Interessensausgleichs gilt auch für die benachbarten Häuser einer Hausgruppe i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 19.3.2015 - 4 B 65.14 - Rn. 6).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der Wirkungen des Baukörpers im Regelfall aus (…OVG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2021, - 1 MB 14/21 - Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 14;… Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, Rn. 44; BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf …
Auszug aus VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22
Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -). - OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
Erdrückende Wirkung eines Vorhabens
- VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789
Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus); …
- OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14
Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
Baurechtliche Nachbarklage in bebautem innerstädtischen Wohngebiet
- BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09
Zuordnung des Schikaneverbots zu vom Gebot der Rücksichtnahme umfassten …
- BVerwG, 03.07.2013 - 2 B 30.12
Bundeseisenbahnvermögen; Postnachfolgeunternehmen; Versetzung in den Ruhestand
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04
Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); …
- BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 1.12
Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags bei der Verwendung eines Soldaten in …
- BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16
Zulassung der Revision; Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung
- OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2009 - 1 LA 42/09
Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück; …
- BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2017 - 1 LA 49/16
Berufung des Wohnungseigentümers auf das Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14
Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung
- VG Osnabrück, 15.06.2011 - 2 B 8/11
Übermäßig verdichtete Bebauung durch ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1993 - 1 M 71/93
Ermessensentscheidung; Baugenehmigung; Nachbar; Nachbarrechte
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
- BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19
Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus
- OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20
Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende; …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17
Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 MB 46/12
Untersagung der Errichtung eines Wohngebäudes; nachbarschützende Wirkung des …
- VG Schleswig, 16.04.2025 - 2 B 5/25
"Nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Rücksichtnahmegebot; …
Obgleich dem Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche (Bebauungstiefe, Baugrenze) im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB schon keine nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 15. August 2022 - 2 B 41/22 - juris, Rn 40 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung des OVG Schleswig) vermag die Kammer nicht zu erkennen, dass sich das Vorhaben hinsichtlich dieses Kriteriums auch objektivrechtlich nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2 BeamtStG § 9 BeamtStG § 7 SächsHSFG § 59 SächsHSFG § 60
Konkurrentenstreit; Hochschulprofessur; Bewerbungsverfahrensanspruch Ausländer - rechtsportal.de
Zurückweisung einer Beschwerde im Eilverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Professorenstelle; Objektiver Kriterienkatalog bei der Auswertung der von den Bewerbern vorhandenen Befähigungen
- rechtsportal.de
Zurückweisung einer Beschwerde im Eilverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Professorenstelle; Objektiver Kriterienkatalog bei der Auswertung der von den Bewerbern vorhandenen Befähigungen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 18.01.2022 - 8 L 797/21
- OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15
Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
Rn. 11 Zwar hat sich die Auswahlentscheidung auch bei dem Statusamt eines Hochschulprofessors nach den in Art. 33 Abs. 2 GG (ebenso Art. 91 Abs. 2 SächsVerf) genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17).Die Berufungskommission hat im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) geschützten Beurteilungskompetenz über die Qualifikation der Bewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 20 m. w. N.) ihre Entscheidung getroffen, die nach dem eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstab keine Fehler erkennen lässt.
- VG Gelsenkirchen, 18.10.2007 - 12 L 857/07
Stellenbesetzung, Anforderungsprofil, Bewerbungsverfahrensanspruch, Einstellung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
Auf die etwaige Benachteiligung von solchen weiteren Bewerbern kann sich die Antragstellerin jedoch nicht berufen, weil ihr insoweit kein subjektives Recht zusteht (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 18. Oktober 2007 - 12 L 857/07 -, juris Rn. 40). - OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09
Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris). - OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
Untersagung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers für die ausgeschriebene …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
Rn. 12 Ein (einfachrechtlicher) Bewerbungsverfahrensanspruch aus § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG, der bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen vom Erfordernis der Deutschen-Eigenschaft zulässt, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil nicht die beamtenrechtliche Ernennung im Streit steht (vgl. zu dieser Fallkonstellation OVG Bremen, Urt. v. 5. August 2019 - 2 B 130/19 -, juris), sondern es vorrangig um die Auswahlentscheidung für die Besetzung der ausgeschriebenen Professur geht.
- OVG Sachsen, 19.09.2022 - 2 B 215/22
Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Vorauswahl; Bewerbungsunterlagen
Die vom Antragsgegner verwendete Übersicht erscheint dem Senat als geeignetes Instrument, um nach Vorsichtung der Unterlagen die Vergleichbarkeit bei einer wie hier großen Bewerberanzahl überhaupt zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. April 2022 - 2 B 41/22 -, juris Rn. 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 06.04.2023 - 2 B 41/22 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 06.04.2023 - 2 B 41/22
- OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".