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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13064
OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 19 Abs 4; SGB IX § 29; SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36
    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum; Hilfeplan; Jugendamt; Jugendhilfe; persönliches Budget; Zielvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klare Worte zum Persönlichen Budget in der Kinder- und Jugendhilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1967
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet effektiven vorläufigen Rechtsschutz, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 - 1 BvR 169/19, juris Rn. 14).

    Eine solche Rechtsverletzung droht in Streitigkeiten über ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX dann, wenn der Anspruchsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung das von ihm präferierte Assistenzmodell nicht aus eigenen Mitteln finanzieren und es daher bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für einen längeren Zeitraum nicht durchführen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 - 1 BvR 169/19, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17

    Anspruch eines Sozialleistungsempfängers auf Bewilligung eines persönlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Die Auffassung, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 9 ff.), ist jedenfalls seit dem 01.01.2020 nicht mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar.

    Davon abgesehen teilt der Senat auch nicht die Auffassung, dass ein persönliches Budget bei Kindern im Grundschulalter nicht den Zweck der Stärkung der Selbstbestimmung erfüllen könne, weil Kinder in diesem Alter ohnehin überwiegend durch die Eltern fremdbestimmt lebten und das persönliche Budget nicht das Selbstbestimmungsrecht der Eltern stärken solle (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - L 1 KR 58/19

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Geldanspruch auf die Leistung aus …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets (…OVG Saarland, Beschl. v. 30.07.2019 - 2 B 152/19, juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 24).

    Eine Ausnahme ist nur dann anzunehmen, wenn sich schon vor Abschluss der Zielvereinbarung abzeichnet, dass der Leistungsträger sie sofort wieder nach § 29 Abs. 4 Satz 4, 6 SGB IX kündigen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 30).

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bezieht sich daher nicht auf die Frage, ob die vom Jugendhilfeträger für notwendig und geeignet erachtete Maßnahme (hier: persönliche Assistenz zur Schulbildung im Umfang von 40 Wochenstunden) in Form einer Sachleistung oder in Form eines persönlichen Budgets ausgeführt wird (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 18).

    Sie werden insofern als "Helfer der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung" tätig; es ist im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder in Entscheidungen über die Gestaltung des Alltags einbeziehen (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 19).

  • SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17

    Beanspruchung der Gewährung (höherer) Leistungen der Eingliederungshilfe und …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    44 ff.; SG Oldenburg, Beschl. v. 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Der Kanzleisitz des beigeordneten Rechtsanwalts befindet sich weder im Land Bremen noch in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers (vgl. zu diesen Anforderungen für eine unbeschränkte Beiordnung OVG Bremen, Beschl. v. 13.06.2019 - 1 PA 63/19, n.V.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.04.2015 - 11 S 124/15, juris Rn. 1).
  • VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18

    Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Vor dem Hintergrund, dass eine Zielvereinbarung und eine auf ein persönliches Budget ausgerichtete Hilfeplanung bislang deshalb nicht möglich waren, weil die Antragsgegnerin den Anspruch des Antragstellers auf ein persönliches Budget rechtsirrig bestreitet, wäre es nicht mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz fehlender Zielvereinbarung auch VG Gera, Beschl. v. 09.02.2018 - 6 E 10/18 Ge, juris 9.
  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets (OVG Saarland, Beschl. v. 30.07.2019 - 2 B 152/19, juris Rn. 16;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 24).
  • VG Bremen, 24.02.2020 - 3 V 2005/19

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht - persönliches Budget; …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 B 66/20 VG: 3 V 2005/19.
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - …

    Rn. 28 Die Zielvereinbarung (die der Kläger jedenfalls für die Zeit ab dem 1.7.2013 ohnehin nur mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat) bindet die Beteiligten dagegen nicht materiell im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf, der dem PB wegen der notwendigen Ausgestaltung und der Höhe (vgl § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX aF wie § 29 Abs. 2 Satz 4 SGB IX nF) zugrunde liegt (so aber LSG Baden-Württemberg vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11 - RdNr 58 mwN; Oberverwaltungsgericht <OVG> Bremen vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - RdNr 23; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - RdNr 109 mwN; vgl auch LSG Schleswig-Holstein vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER - RdNr 16, ZfF 2020, 115, das die Erklärung eines Vorbehalts in der Zielvereinbarung für zulässig hält, um einer vertraglichen Bindung zu entgehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere …

    Welche Konsequenzen sich für den Anspruch auf ein pB ergeben, wenn eine ZV im Verwaltungsverfahren nicht zustande kommt, braucht an dieser Stelle nicht entschieden werden (nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zur alten Rechtslage ist eine wirksame ZV stets Bewilligungsvoraussetzung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.4.2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20 und - L 8 SO 16/14 B ER - juris Rn. 13; Senatsurteil vom 20.8.2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rn. 17; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.3.2020 - L 8 SO 31/19 - juris Rn. 33, 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER - juris Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - juris Rn. 109 f.; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER - juris Rn. 31; OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - juris Rn. 23; ausführlich Schneider in Hauck/Noftz, SGB IX, Erg.-Lfg.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23

    Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen

    Gegenteiliges ist der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 25.05.2020 (Az.: 2 B 66/20, juris) entgegen der Annahme des Antragsgegners nicht zu entnehmen.
  • OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22

    Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets

    18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris][Vgl. BT-Drs.

    18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris].

    Der Abschluss der Zielvereinbarung kann daher nur dann verweigert werden, wenn offensichtlich auf der Hand liegt, dass der Berechtigte z.B. die Nachweise zur Bedarfsdeckung und Qualitätssicherung nicht erbringen wird.[Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris][Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris] Hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2024 - L 2 SO 2324/24

    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - persönliche …

    Rn. 122 Vor diesem Hintergrund und der von der Antragstellerin geäußerten Unsicherheit bzgl. einer etwaigen materiellen Bindung vor allem an die Höhe des vom Antragsgegner in der Zielvereinbarung vom Dezember 2023 festgelegten Persönlichen Budgets steht nach Auffassung des Senats jedenfalls der Verpflichtung zur vorläufigen Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen in Form eines persönlichen Budgets im Wege einer einstweiligen Anordnung ab dem Monat der Einleitung des Eilverfahrens nicht entgegen, dass die im Dezember 2023 vom Antragsgegner an die Antragstellerin neu übersandte Zielvereinbarung von letzterer bislang nicht unterzeichnet/abgeschlossen wurde (so auch der 7. Senat des LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14.05.2024 - L 7 SO 868/24 ER-B, juris Rn. 24;… SG Marburg Beschluss vom 08.09.2023 - S 9 SSO 27/23 ER -, juris Rn. 34; Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Beschluss vom 22.05.2020 - 2 B 66/20 - juris Rn. 22;… vgl. zum Meinungsstand dieser Vorgehensweise im Eilverfahren: Schneider in Hauck/Noftz, SGB IX, 2. Ergänzungslieferung 2024, § 29 Rn. 39a).
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget; "nicht mit Gründen …

    Denn es geht ihm vorliegend nicht um die Erfüllung seiner Ansprüche gemäß Bescheid vom 19.6.2018 (in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.11.2018) und Zielvereinbarung vom 15.6.2018, sondern gerade um eine Erweiterung des dort geregelten Anspruchs (mit Blick auf den Stundenlohn).] wenn offensichtlich auf der Hand liegt, dass der Berechtigte zumutbare Nachweise zur Bedarfsdeckung und Qualitätssicherung nicht erbringen wird.[Vgl. hierzu bereits im Fall des Klägers den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 - sowie allgemein OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23][Vgl. hierzu bereits im Fall des Klägers den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 - sowie allgemein OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23] Diese Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Erörterung, nachdem der Beklagte im Zulassungsverfahren ausdrücklich erklärt hat, sich für den hier in Rede stehenden Zeitraum auf die "nicht erfüllte Abrechnungspflicht" nicht zu berufen.[S. 4 des Schriftsatzes vom 24.2.2021 (Bl. 160 d.A.) und S. 6 des Schriftsatzes vom 18.1.2021 (Bl. 151 d.A.)][S. 4 des Schriftsatzes vom 24.2.2021 (Bl. 160 d.A.) und S. 6 des Schriftsatzes vom 18.1.2021 (Bl. 151 d.A.)] Offenbleiben kann weiter, ob die beanspruchte Erhöhung der Leistung deswegen zu versagen ist, weil die Höhe des Persönlichen Budgets Gegenstand der Zielvereinbarung vom 15.6.2018 ist und damit, wie der Beklagte meint, verbindlich geregelt sei.[Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.][Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 12 B 1520/19
    Rn. 10 Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23.

    Rn. 13 BT-Drucks. 18/9522, S. 325; vgl. hieran anknüpfend auch OVG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 -, a. a. O. Rn. 21,.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2024 - L 7 SO 868/24

    Bewilligung von Leistungen für eine Schulbegleitung in Form eines persönlichen …

    Damit steht jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine fehlende Zielvereinbarung einer vorläufigen Bewilligung nicht entgegen (Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 2 B 66/20 - juris Rdnr. 22; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. November 2016 - L 9 SO 522/16 B ER - juris Rdnr. 7).
  • OVG Bremen, 23.07.2024 - 1 S 93/24

    Auswärtige Rechtsanwältin, Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, Reisekosten, …

    Daher ist bei einem auswärtigen Rechtsanwalt zur Vermeidung entbehrlicher Reisekosten eine Beschränkung der Beiordnung auf die für einen im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt geltenden Bedingungen grundsätzlich geboten (OVG Bremen, Beschl. v. 25.05.2020 - 2 B 66/20, juris Rn. 34;… BayVGH, Beschl. v. 19.06.2017 - 10 C 17.1076, juris Rn. 11).
  • LSG Hessen, 11.08.2025 - L 4 SO 49/25
    Nicht hinzunehmen wäre nämlich, wenn ein Leistungsträger die Möglichkeit hätte, durch die Verweigerung des Abschlusses einer Zielvereinbarung auf Dauer das Zustandekommen eines Persönlichen Budgets zu blockieren (…so: Gutzler - Von der Integration zur Inklusion - 6. Deutscher Sozialgerichtstag 2016, S. 61;… Schneider, a.a.O., § 29 SGB IX, Rdnr. 39af;… BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/ Meßling/Udsching, 77. Edition, Stand: 1. Juni 2025, § 29 SGB IX, Rdnr. 9f differenziert für Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Mai 2024, L 7 SO 868/24 ER-B, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020, 2 B 66/20, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 27. Juli 2022, 2 B 107/22, ASR 2022, 228; a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2016, L 9 SO 522/16 B ER, zitiert nach juris).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 8 K 292/23
  • SG Hamburg, 10.10.2025 - S 10 SO 749/25
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15087
BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20 (https://dejure.org/2021,15087)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2021 - 2 B 66.20 (https://dejure.org/2021,15087)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 (https://dejure.org/2021,15087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG
    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

  • rechtsportal.de

    Dienstvergehen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Abgrenzung zum Strafrecht und dessen Funktion bei der disziplinarrechtlichen Ahndung von Dienstvergehen von Beliehenen

  • rechtsportal.de

    Dienstvergehen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Abgrenzung zum Strafrecht und dessen Funktion bei der disziplinarrechtlichen Ahndung von Dienstvergehen von Beliehenen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Bei den Aufgaben des öffentlichen Vermessungswesens handelt es sich um Funktionen, die der Gesetzgeber auch dem eigenen Verwaltungsapparat vorbehalten könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 und vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 ).

    Rn. 47 Hat der Gesetzgeber, wie hier, die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben Berufen außerhalb des öffentlichen Dienstes anvertraut, kann er in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit durch Sonderregelungen zurückdrängen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).

    Rn. 33 Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).

    Aus dem Gebot des rechtlichen Gehörs folgt aber nicht die Verpflichtung des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ; BVerwG…, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 B 33.20 - Rn. 5).

  • BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung verspäteten …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Rn. 40 Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Rn. 40 Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, aus denen sich die ihnen gestellten Aufgaben ergeben und daher für sie im Allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 Rn. 24).
  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Rn. 55 b) Auch weicht das Berufungsurteil nicht rechtssatzmäßig vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - (BVerwGE 163, 356) ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Rn. 53 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann i.S.v. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Bei der disziplinarrechtlichen Ahndung sind das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) zu beachten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
    Die Beschwerde macht insoweit lediglich geltend, nach Maßgabe der herangezogenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - (…Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 6 ff.) und vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - (…Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8 ff.) sei nicht von einer wirksamen Einleitung des Disziplinarverfahrens auszugehen.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

  • BVerwG, 11.05.2010 - 2 B 5.10

    Überlange Verfahrensdauer; Berücksichtigung bei der Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16

    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht …

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinder- und …

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf …

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger …

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen …

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23

    Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …

    Sofern zum Teil vertreten wird, ein Verbotsirrtum könne unvermeidbar sein, wenn die Rechtslage verworren und unklar ist, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Überblick zu gewinnen (…vgl. Bülte, in: Leipziger-Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2020, § 17 Rn. 57), liegt ungeachtet der Frage, ob dieser Auffassung überhaupt dem Grunde nach zu folgen wäre, eine solche oder hiermit vergleichbare Situation in Bezug auf die hier maßgeblichen Rechtsvorschriften und angesichts der (mehrfachen) eindeutigen Belehrungen der Beklagten durch ihren Dienstherrn offensichtlich nicht vor (…vgl. im Übrigen selbst zur hinreichenden Bestimmtheit der Generalklauseln im Disziplinarrecht, da die aus ihnen folgenden beamtenrechtlichen Pflichten im Allgemeinen für den betroffenen Personenkreis "leicht erkennbar" sind: BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 -, BVerfGE 26, 186 und juris Rn. 50 f. …und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 24; ferner BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 3.24

    Beamte sind anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet

    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die disziplinare Ahndung der schuldhaften Verletzung von nur über Generalklauseln - hier § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (s. auch § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG) - erfassten Dienstpflichten mit einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarstrafen auch unter Anlegung des strengen Maßstabs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden, weil eine vollständige Aufzählung der mit einem Beruf verbundenen Pflichten nicht möglich und in der Regel auch nicht nötig ist; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im Allgemeinen leicht erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ;… Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 Rn. 24;… s. auch BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 2 B 34.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 80 Rn. 17 und vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 83 Rn. 50).
  • BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23

    Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …

    Dies setzt allerdings voraus, dass die verzögerte Einleitung für das weitere Fehlverhalten des Beamten ursächlich war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21; Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 11 ff., vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 83 Rn. 56 …und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 12;… s. a. Beschluss vom 10. Januar 2024 - 2 B 16.23 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …

    Verzögert der Dienstvorgesetzte die Einleitung des Disziplinarverfahrens, so kann dies bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme als mildernder Umstand berücksichtigt werden, wenn die verzögerte Einleitung für das weitere Fehlverhalten des Beamten ursächlich war (BVerwG…, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21 m. w. N.;… Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 11 ff. und vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 83 Rn. 56).
  • BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz …

    Rn. 27 Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33 und Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …

    Denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, aus denen sich die ihnen gestellten Aufgaben ergeben und daher für sie im Allgemeinen leicht erkennbar sind (…BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 -, BVerfGE 26, 186 und juris Rn. 50 f., vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 24 sowie BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 -, juris Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2024 - 6 A 1267/22

    Disziplinarverfügung; Freiwillige Feuerwehr; Einheitliches Dienstvergehen; …

    Rn. 113 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.2021 - 2 B 66.20 -, juris Rn. 50, mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.6.1969 - 2 BvR 518/66 -, BVerfGE 26, 186 = juris Rn. 50.
  • BVerwG, 16.12.2025 - 2 B 13.25
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12…, vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 17 und vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - juris Rn. 33).
  • OVG Saarland, 27.03.2023 - 1 A 111/21

    Begründungspflicht einer Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich …

    Durch die oberste Vermessungsbehörde verhängte Disziplinarmaßnahmen sollten den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur an seine Dienstpflichten erinnern und damit die zukünftige ordnungsgemäße Erledigung der Amtsgeschäfte sicherstellen.[BVerwG, Beschluss vom 14.1.2021 - 2 B 66/20 -, juris Rdnrn. 47 f. m.w.N.][BVerwG, Beschluss vom 14.1.2021 - 2 B 66/20 -, juris Rdnrn. 47 f. m.w.N.].
  • VG Berlin, 18.01.2023 - 2 K 279.21
    Eine Beleihung setzt voraus, dass der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Erledigung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 26. August 2010 - BVerwG 3 C 35/09 - BVerwGE 137, 377 Rn. 24; Beschluss vom 14. Januar 2021 - BVerwG 2 B 66/20 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - OVG 12 L 65/16 - juris Rn. 7; OVG Münster…, Urteil vom 17. November 2020 - 15 A 4409/18 - NVwZ-RR 2021, 199 Rn. 27;… Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2019 - VG 2 K 178/19 - juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2025 - 3 L 64.25

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Verpflichtung des …

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