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Weiteres Verfahren unten: BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,79
BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 (https://dejure.org/1994,79)
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AWACS

Art. 24 Abs. 2, 87a GG;

Parlamentsvorbehalt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Petersberger Erklärung der WEU vom 19. Juni 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bund - Eintritt - System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - Beschränkungen seiner Hoheitsrechte - Verbundene Aufgaben - Einsätze der Bundeswehr - Bewaffnete Streitkräfte - Friedenswahrung - Internationale Organisation - Friedenssicherndes Regelwerk - Völkerrechtliche ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.07.1994)

    Außenpolitik - Nun siegt mal schön

  • zeit.de (Pressebericht, 15.07.1994)

    Zum Sterben verpflichtet? - Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Rechtens - wenn der Bundestag zustimmt

Besprechungen u.ä. (6)

  • hu-berlin.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt (Dr. iur. Dieter Wiefelspütz, MdB; HFR 2010, S. 230)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die militärische Integration der Bundeswehr und der konstitutive Parlamentsvorbehalt (Dr. iur. Dieter Wiefelspütz, MdB; ZaöRV 64 (2004), 363-389)

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 24 GG; Art. 87a GG; Art. 43 SVN
    Bundeswehreinsätze in kollektiven Sicherheitssystemen (Wiss. Ref. Dr. iur. Georg Nolte; ZaöRV 54/1994, S. 652-755)

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 20.05.2011)

    Bundeswehrreform: Mit Waffengewalt für den Wohlstand

  • bpb.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil zu Auslandseinsätzen

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue Wehrverfassung

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Airborne Warning and Control System

Sonstiges (3)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • bmvg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ein geschichtsträchtiges Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 286
  • NJW 1994, 2207
  • MDR 1994, 882
  • NVwZ 1994, 993 (Ls.)
  • DVBl 1994, 999
  • DÖV 1994, 824
 
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Wird zitiert von ... (153)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Auch insoweit kommt eine analoge oder erweiternde Auslegung dieser Vorschrift nicht in Betracht (im Anschluß an BVerfGE 68, 1 [84 f.]).

    Rn. 128 Die Pershing-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 68, 1 [69 ff.]) stehe der Rüge aus Art. 87a Abs. 2 GG nicht entgegen.

    Rn. 163 (1) Die Zustimmungsgesetze zum NATO- und zum WEU-Vertrag seien selbst dann keine hinreichende Grundlage für eine Übertragung von Hoheitsrechten, wenn man die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Pershing-Urteil (vgl. BVerfGE 68, 1 [98]) zugrunde lege.

    Rn. 192 Falls die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Pershing- Urteil (BVerfGE 68, 1 [93 ff.]) so zu verstehen sein sollten, daß auch die allgemeine NATO-Kommandostruktur ein Fall der Übertragung von Hoheitsrechten sei, so sei eine solche Übertragung im gegebenen Fall durch das Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag gedeckt.

    Das Bundesverfassungsgericht habe angenommen, daß im Nordatlantikvertrag das Programm einer begrenzten Integration enthalten sei (vgl. BVerfGE 68, 1 [98 ff.]).

    Beide Normen sehen ausdrücklich Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten vor und begründen insoweit Rechte des Bundestages im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 68, 1 [69]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28 f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).

    Rn. 239 c) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1984 das Zusammenwirken von Washingtoner Vertrag, Aufenthaltsvertrag und Deutschlandvertrag in seinen Auswirkungen auf die deutsche Gebietshoheit als Einräumung von Hoheitsrechten im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG qualifiziert (BVerfGE 68, 1 [80 f., 93 ff.]).

    Dieser Gesetzesvorbehalt überträgt dem Bundestag als Gesetzgebungsorgan ein Mitentscheidungsrecht im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 68, 1 [84 f.]) und begründet insoweit ein Recht des Bundestages im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG.

    Rn. 257 Der Eingliederung deutscher Streitkräfte in integrierte Verbände der NATO hat der deutsche Gesetzgeber durch den Beitritt zum Nordatlantikvertrag zugestimmt (vgl. BVerfGE 68, 1 [99 ff.]).

    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 [85 f.]), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 [369]; 1, 372 [394]).

    Die Regelung soll sicherstellen, daß Bindungen durch Verträge der in Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG genannten Art nicht ohne Zustimmung des Bundestages eintreten (vgl. BVerfGE 68, 1 [88]).

    Geschichtlich gesehen drückt sich darin eine Tendenz zur verstärkten Parlamentarisierung der Willensbildung im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten aus (vgl. BVerfGE 68, 1 [85]).

    Das Zustimmungsgesetz enthält auch nur eine Ermächtigung, beläßt also der Bundesregierung die Kompetenz zu entscheiden, ob sie den völkerrechtlichen Vertrag abschließt und nach seinem Abschluß völkerrechtlich beendet oder aufrechterhält (vgl. BVerfGE 68, 1 [85 f.]).

    Vom Zustimmungsrecht nicht erfaßt werden Verträge, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfallen - auch wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik haben (vgl. BVerfGE 1, 372 [382]; 68, 1 [85]) -, sowie alle nichtvertraglichen Akte der Bundesregierung gegenüber fremden Völkerrechtssubjekten, auch insoweit sie politische Beziehungen regeln (vgl. BVerfGE 68, 1 [88 f.]).

    Rn. 265 Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG kann auch nicht entnommen werden, daß immer dann, wenn ein Handeln der Bundesregierung im völkerrechtlichen Verkehr die politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland regelt oder Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft, die Form eines der gesetzgeberischen Zustimmung bedürftigen Vertrages gewählt werden muß (vgl. BVerfGE 68, 1 [86]).

    Auch insoweit kommt eine analoge oder erweiternde Anwendung dieser Vorschrift nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 68, 1 [84]).

    Auch Organ- oder sonstige Kollektivakte internationaler Vertragsgemeinschaften können zugleich inhaltsgleiche Verträge der Mitgliedstaaten darstellen, wenn sie mit entsprechendem Willen vorgenommen werden (BVerfGE 68, 1 [82]).

    Fehlt es daran, kann - zumal bei anders lautender Einschätzung der handelnden Exekutiven - nur in Ausnahmefällen, für deren Vorliegen es besonderer Anhaltspunkte bedarf (vgl. BVerfGE 68, 1 [82]), angenommen werden, daß konkludent ein Vertrag geschlossen wurde.

    Rn. 277 Die ein solches Ergebnis vermeidende strikte Auslegung des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet die notwendige eindeutige Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesregierung und Gesetzgeber; sie ist ein Element der Gewaltenteilung, wie sie das Grundgesetz ausgestaltet hat (vgl. BVerfGE 68, 1 [86 f.]).

    Im übrigen kann der Bundestag, wenn er die Außenpolitik der Regierung mißbilligt, insbesondere wenn er die Entstehung nicht erwünschter völkerrechtlicher Verpflichtungen befürchtet, der Bundesregierung mit den vielfältigen Mitteln der politischen Kontrolle entgegentreten (vgl. BVerfGE 68, 1 [89]).

    Rn. 347 d) Der Zustimmungsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte verleiht dem Bundestag keine Initiativbefugnis (vgl. BVerfGE 68, 1 [86]); der Bundestag kann lediglich einem von der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz seine Zustimmung versagen oder ihn, wenn er ausnahmsweise ohne seine Zustimmung schon begonnen hat (oben b), unterbinden, nicht aber die Regierung zu solch einem Einsatz der Streitkräfte verpflichten.

    Andererseits hat sie auch den von der Verfassung für außenpolitisches Handeln gewollten Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis und Verantwortlichkeit zu beachten (vgl. oben 3.b und d) und BVerfGE 68, 1 [86]).

    Die Verteidigung des Parlamentsrechts soll deshalb, damit sie effektiv werden kann, gerade auch einer Parlamentsminderheit eröffnet werden (vgl. BVerfGE 45, 1 [29]; 68, 1 [77]).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Die Frage, ob das Grundgesetz ohne vorherige Ergänzung die Aufstellung von Streitkräften und die Beteiligung an der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erlaube, war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 281; 1, 396; 2, 79; 2, 143); zu einer Sachentscheidung kam es indessen nicht.

    Anders als im EVG-Urteil könne auch nicht erwogen werden, aus Art. 79 Abs. 2 GG ein Recht einer qualifizierten Minderheit zu entwickeln (BVerfGE 2, 143 [164]); denn in den vorliegenden Verfahren gehe es - anders als dort - nicht um ein Gesetz und die für seine Verabschiedung erforderliche Mehrheit.

    Sie sind befugt, im eigenen Namen auch Rechte geltend zu machen, die dem Bundestag gegenüber einem möglichen Antragsgegner zustehen können (BVerfGE 2, 143 [165]; st. Rspr.).

    Art. 79 Abs. 2 GG ist somit - nicht anders als Art. 42 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 2, 143 [161]) - eine Regel über die Willensbildung innerhalb des Bundestages.

    Rn. 218 Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung zum EVG-Vertrag in Erwägung gezogen, "aus Art. 79 Abs. 2 GG trotz des Verbotes der stillschweigenden Verfassungsänderung und der Verfassungsdurchbrechung in Art. 79 Abs. 1 GG eine Rechtslage der qualifizierten Minderheit zu entwickeln, die sich nicht nur darauf erstrecken würde, daß gegen ihren Widerspruch eine Verfassungsänderung nicht erfolgen könne, sondern auch darauf, daß ohne die von ihrer Mitwirkung abhängende Verfassungsänderung ein Gesetz nicht durch Verkündung den Rechtsschein der Gültigkeit erlangen könne, das inhaltlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist" (BVerfGE 2, 143 [164]).

    Auch der Status des Abgeordneten als solcher ist durch die angegriffenen Beschlüsse der Bundesregierung anders als bei der vorzeitigen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 62, 1 [32]) oder bei der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen des Bundestages auf einen Ausschuß (vgl. BVerfGE 2, 143 [166]) nicht mitbetroffen.

    Rn. 223 Bereits im Urteil zum EVG-Vertrag hat der Senat entschieden, daß als Organteile nur die nach der Geschäftsordnung ständig vorhandenen Gliederungen des Bundestages, wie z.B. die Fraktionen, berufen sind, Rechte des Bundestages geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 [160]).

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Rn. 60 Demgemäß blieben die Überwachung des gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verhängten Waffen- und Handelsembargos in der Adria und die Durchsetzung des Flugverbotes über Bosnien-Herzegowina, die Gegenstand der Verfahren 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93 und 2 BvE 7/93 sind, nicht die einzigen Maßnahmen der NATO zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen: .

    Rn. 105 2. Die Verfahren 2 BvE 5/93 und 2 BvE 7/93 betreffen den Beschluß der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbotes im Luftraum von Bosnien-Herzegowina.

    Antragsteller im Verfahren 2 BvE 5/93 sind die Fraktion der F.D.P. im Deutschen Bundestag und 55 ihrer Mitglieder.

    Er bestätigte darüber hinaus seine Zustimmung zu den einzelnen Durchsetzungsphasen, den Einsatzrichtlinien sowie den sonstigen Planungen (vgl. im einzelnen die Darstellung des Sachverhalts in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1993 über die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93 - [BVerfGE 88, 173]).

    Im Verfahren 2 BvE 3/92 wurden in der mündlichen Verhandlung die Anträge zu 1 a), erster Spiegelstrich, und zu 1 b), im Verfahren 2 BvE 5/93 mit Schriftsatz vom 11. Juni 1993 der Antrag zu 2) zurückgenommen.

    Rn. 199 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat zu den Verfahren 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93 und 2 BvE 8/93 Stellung genommen und ist dem Vortrag der Antragsteller entgegengetreten.

    Rn. 353 Ungeachtet unterschiedlicher Beurteilung anderer Rechtsfragen sind wir gemeinsam der Auffassung, daß der Antrag der F.D.P.-Fraktion im Verfahren 2 BvE 5/93 als unzulässig hätte verworfen werden müssen.

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Der Grundsatz, daß oberste Staatsorgane bei der Ausübung ihrer Kompetenzen von Verfassungs wegen aufeinander Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 12, 205 [254]; 35, 193 [199]; 45, 1 [39]), ist zwar grundsätzlich geeignet, Rechte im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG zu begründen.

    Rn. 214 Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen ihm angetragenen Organstreit hin schon nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozeßzieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 [30]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28 f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).

    Die Verteidigung des Parlamentsrechts soll deshalb, damit sie effektiv werden kann, gerade auch einer Parlamentsminderheit eröffnet werden (vgl. BVerfGE 45, 1 [29]; 68, 1 [77]).

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 [85 f.]), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 [369]; 1, 372 [394]).

    Soweit es reicht, verleiht es dem Parlament eine eigene politische Mitwirkungsbefugnis, deren Ausübung sich - funktionell betrachtet - als ein Regierungsakt in der Form eines Bundesgesetzes darstellt (BVerfGE 1, 372 [395]).

    Vom Zustimmungsrecht nicht erfaßt werden Verträge, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfallen - auch wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik haben (vgl. BVerfGE 1, 372 [382]; 68, 1 [85]) -, sowie alle nichtvertraglichen Akte der Bundesregierung gegenüber fremden Völkerrechtssubjekten, auch insoweit sie politische Beziehungen regeln (vgl. BVerfGE 68, 1 [88 f.]).

    Dazu gehören nicht allein, aber namentlich Verträge, die darauf gerichtet sind, "die Machtstellung des Staates anderen Staaten gegenüber zu behaupten, zu befestigen oder zu erweitern" (BVerfGE 1, 372 [381]).

  • BVerfG - 2 BvE 8/93 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Die Anträge der Antragsteller zu 1) in den Verfahren 2 BvE 3/92, 2 BvE 7/93 und 2 BvE 8/93 werden insoweit verworfen, als sie sich gegen den Antragsgegner zu 2) richten.

    Rn. 110 3. Das Verfahren 2 BvE 8/93 betrifft die Beteiligung deutscher Soldaten an UNOSOM II, einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgestellten Streitmacht zur Herstellung friedlicher Verhältnisse in Somalia.

    Im Verfahren 2 BvE 8/93 wurde der Antrag zu 2) mit Schreiben vom 14. April 1994 für erledigt erklärt.

    Rn. 199 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat zu den Verfahren 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93 und 2 BvE 8/93 Stellung genommen und ist dem Vortrag der Antragsteller entgegengetreten.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Er ist antragsbefugt, wenn er darlegen kann, daß er und der Antragsgegner an einem Verfassungsrechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder durch ein Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 70, 324 [350]; 80, 188 [208 f.]).

    Nicht der einzelne Abgeordnete, sondern das Parlament als Ganzes im Sinne der Gesamtheit seiner Mitglieder übt als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]; 80, 188 [217]).

    Jeder Abgeordnete ist berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen, teilzunehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 [217 f.]).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Rn. 114 Der Deutsche Bundestag nahm am selben Tag einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. (BTDrucks. 12/4759) an, wonach er der Entscheidung der Bundesregierung zustimmte, die Vereinten Nationen in befriedeten Regionen Somalias durch Soldaten der Bundeswehr bei humanitären Einsätzen zu unterstützen (vgl. im einzelnen die Darstellung des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts unter A. I. in dem Urteil des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren 2 BvQ 17/93, BVerfGE 89, 38).

    Rn. 120 c) Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1993 im Verfahren der einstweiligen Anordnung (BVerfGE 89, 38) befaßte sich der Bundestag erneut mit dem Einsatz deutscher Streitkräfte in Somalia.

    Der Bedeutung des zu fassenden Beschlusses wird es, so es die Lage irgend erlaubt, entsprechen, daß er in den zuständigen Ausschüssen vorbereitet und im Plenum des Bundestages erörtert wird (vgl. BVerfGE 89, 38 [47]).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Er ist antragsbefugt, wenn er darlegen kann, daß er und der Antragsgegner an einem Verfassungsrechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder durch ein Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 70, 324 [350]; 80, 188 [208 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28 f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
    Auch der Status des Abgeordneten als solcher ist durch die angegriffenen Beschlüsse der Bundesregierung anders als bei der vorzeitigen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 62, 1 [32]) oder bei der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen des Bundestages auf einen Ausschuß (vgl. BVerfGE 2, 143 [166]) nicht mitbetroffen.
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

  • BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der …

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51

    Petersberger Abkommen

  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Parlamentsgruppe Bremen

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

  • BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52

    Plenargutachten Heuß

  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Rn. 198 aa) Mit der Behauptung, sein Recht auf Mitwirkung an der Arbeit im Bundestag sei verkürzt worden, legt der Antragsteller zu I. nicht hinreichend dar, dass dieses Recht (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 90, 286 ) durch die angegriffene Gesetzgebung verletzt oder gefährdet sein könnte (§ 64 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).

    Der Prozessstandschafter bedarf daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 90, 286 ).

    Eine solche liegt nicht vor, da sich § 63, § 64 Abs. 1 BVerfGG nur auf die Prozessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan beziehen und der Abgeordnete kein solcher Organteil ist (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 117, 359 ).

    Rn. 204 aa) Mit ihrer Rüge der Verletzung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts (vgl. BVerfGE 90, 286 ) durch das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon legt die Antragstellerin zu II. hinreichend dar, dass der Deutsche Bundestag durch das Zustimmungsgesetz in Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet sein könnte (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 64 Abs. 1 BVerfGG).

    Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 100, 266 ; 104, 151 ; 108, 34 ; 121, 135 ; stRspr).

    Die Bundeswehr ist ein "Parlamentsheer" (BVerfGE 90, 286 ), über dessen Einsatz das Repräsentationsorgan des Volkes zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als "Parlamentsheer" in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ).

    Ohne parlamentarische Zustimmung ist ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte unter dem Grundgesetz grundsätzlich nicht zulässig; nur ausnahmsweise ist die Bundesregierung - bei Gefahr im Verzug - berechtigt, vorläufig den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu beschließen, damit die Wehr- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentsvorbehalt nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Den Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit soll der Rechtsweg zum Gerichtshof der Europäischen Union eröffnet werden, um die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im europäischen Integrationsgefüge vorbehaltenen Rechte zu ermöglichen (vgl. zum Organstreitverfahren: BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ; vgl. zur Ausgestaltung der Subsidiaritätsklage als parlamentarisches Minderheitenrecht auch Art. 88-6 § 3 der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958 in der Fassung vom 21. Juli 2008).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Maßgeblich für die Auslegung und Anwendung des Art. 87 a Abs. 2 GG ist daher das Ziel, die Möglichkeiten für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern durch das Gebot strikter Texttreue zu begrenzen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Rn. 107 Der Anspruch richtet sich vor allem gegen die im Bereich der auswärtigen Gewalt mit besonderen Kompetenzen ausgestatteten Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ; 131, 152 ; 140, 160 ; 142, 123 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 143).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch nach Erlass des Zustimmungsgesetzes handelt es sich weiterhin der Rechtsnatur nach um einen völkerrechtlichen Vertrag, dessen innerstaatliche Geltung lediglich durch den Vollzugsbefehl bewirkt wird (vgl. BVerfGE 90, 286 und BVerfGE 104, 151 ;… s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2010 - 2 BvR 432/07, 2 BvR 507/08 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    In Art. 23 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und Abs. 1a GG ermöglicht das Grundgesetz dem Gesetzgeber, Hoheitsrechte auf die Europäische Union, andere zwischenstaatliche und grenznachbarschaftliche Einrichtungen zu übertragen und dem von diesen Organisationen gesetzten Recht einen Anwendungsvorrang vor dem innerstaatlichen Recht einzuräumen (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ), in Art. 24 Abs. 2 GG, sich einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen und in eine entsprechende Beschränkung der Hoheitsrechte einzuwilligen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Er dient - neben der Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse im Bereich des auswärtigen Handelns (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; 118, 244 ) - der Ermöglichung einer rechtzeitigen und damit effektiven Kontrolle der Exekutive durch die Legislative vor Eintritt der völkerrechtlichen Verbindlichkeit eines Vertrags (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 118, 244 ; 131, 152 ).

    Da der Gesetzgeber einem völkerrechtlichen Vertrag regelmäßig nur insgesamt zustimmen oder nicht zustimmen kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ), wird zwar mitunter angenommen, dass Zustimmungsgesetz und völkerrechtlicher Vertrag derart untrennbar miteinander verbunden seien, dass das Zustimmungsgesetz - abgesehen von seiner Aufhebung im Ganzen - durch Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG gegen inhaltliche Abänderungen geschützt sei (…vgl. Wohlschlegel, FR 1993, S. 48 ) oder sich der Gesetzgeber von einem völkerrechtlichen Vertrag nur in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht lösen könne (…vgl. Vöneky, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, 3. Aufl. 2013, § 236 Rn. 33).

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Rn. 19 5. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 festgestellt hatte, jenseits der dieser Entscheidung zu entnehmenden Mindestanforderungen und Grenzen des Parlamentsvorbehalts seien das Verfahren und die Intensität der Beteiligung des Deutschen Bundestags in der Verfassung nicht im Einzelnen vorgegeben, es sei deshalb Sache des Gesetzgebers, die Form und das Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr näher auszugestalten (BVerfGE 90, 286 ), trat am 24. März 2005 das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG, BGBl 2005 I S. 775) in Kraft, das Form und Ausmaß der parlamentarischen Beteiligung näher regelt.

    Rn. 27 a) Die in Rede stehende Verwendung der AWACS-Flugzeuge überschreite die Schwelle des zustimmungsbedürftigen Einsatzes, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) ergebe.

    Rn. 28 Diese Abgrenzung sei aus dem Sinn der parlamentarischen Zustimmung und insbesondere aus dem Senatsurteil vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) zu ermitteln.

    Rn. 29 b) Nach dem Senatsurteil vom 12. Juli 1994 komme es für die parlamentarische Zustimmungsbedürftigkeit darauf an, ob deutsche Soldaten "in bewaffnete Unternehmungen einbezogen" seien (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Daher habe es auch die strikt defensive Seeraumüberwachung in der Adria (vgl. BVerfGE 90, 286 ) als zustimmungsbedürftig angesehen.

    In seinem Urteil vom 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Einsätze bewaffneter Streitkräfte von Verfassungs wegen der grundsätzlich vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestags unterliegen (BVerfGE 90, 286 ).

    Rn. 50 1. Gegen das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin bestehen keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht die Erstattung eines Rechtsgutachtens zu beantragen (vgl. dazu im Fall des AWACS-Einsatzes zur Überwachung der Flugverbotszone über Bosnien-Herzegowina im Jahr 1993 BVerfGE 90, 286 - Sondervotum der Richter Böckenförde und Kruis).

    Die Definition des "Einsatzes bewaffneter Streitkräfte" in § 2 Abs. 1 ParlBG lehnt sich eng an die Begriffsbestimmung des Senatsurteils vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286 ) an, die den Anwendungsbereich des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts nicht abschließend umreißt; das Parlamentsbeteiligungsgesetz klärt also gerade nicht die exakte Reichweite des Parlamentsvorbehalts für den Streitkräfteeinsatz.

    Ohnedies ergibt sich der konstitutive wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt unmittelbar aus dem Grundgesetz (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ).

    Rn. 54 3. Die Antragstellerin hat, indem sie im Deutschen Bundestag den Entschließungsantrag einbrachte, der auf die Einholung der Zustimmung des Bundestags für den AWACS-Einsatz in der Türkei gerichtet war, auch die ihr möglichen Schritte unternommen, den Bundestag dazu zu veranlassen, seine Rechte geltend zu machen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Gesamtzusammenhang wehrverfassungsrechtlicher Vorschriften des Grundgesetzes und vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungstradition seit 1918 dem Grundgesetz ein allgemeines Prinzip entnommen, nach dem jeder Einsatz bewaffneter Streitkräfte der konstitutiven, grundsätzlich vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf (BVerfGE 90, 286 ).

    Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als "Parlamentsheer" in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die Bundesregierung muss in einem solchen Ausnahmefall jedoch das Parlament umgehend mit dem so beschlossenen Einsatz befassen und die Streitkräfte auf Verlangen des Bundestags zurückrufen (BVerfGE 90, 286 ).

    Andererseits kann auch der Deutsche Bundestag nicht ohne die Bundesregierung einen Streitkräfteeinsatz verfügen, weil der Parlamentsvorbehalt ein Zustimmungsvorbehalt ist, der keine Initiativbefugnis verleiht (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Rn. 59 b) Gegenstand der Parlamentsbeteiligung sind nach der Senatsrechtsprechung "Einsätze bewaffneter Streitkräfte" (BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ).

    Diesen Begriff hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 mit Blick auf die damals zur Entscheidung stehenden Einsätze konkretisiert, die sich teilweise im institutionellen Rahmen der NATO vollzogen, völkerrechtlich allerdings sämtlich auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gestützt waren (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Eine unterschiedliche Behandlung solcher Einsätze verbietet sich danach, weil die Grenzen zwischen Einsätzen mit und solchen ohne Befugnis zu bewaffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität fließend geworden sind und weil sich die Befugnis zum Einsatz von Waffen auch ohne ein entsprechendes besonderes Mandat daraus ergeben kann, dass Selbstverteidigung erlaubt ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Nicht der Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf jedenfalls die Verwendung von Personal der Bundeswehr für bloße Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Ausland, bei denen Soldaten nicht in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind (BVerfGE 90, 286 ).

    Rn. 61 2. "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" ist ein verfassungsrechtlicher Begriff, dessen Konkretisierung von der völkerrechtlichen Grundlage des konkreten Einsatzes nicht unmittelbar abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ) und der auch nicht von einem im Rang unter der Verfassung stehenden Gesetz (vgl. § 2 ParlBG) verbindlich konkretisiert werden kann, wenn auch die gesetzliche Ausgestaltung des Instituts im Einzelfall Hinweise für seine verfassungsunmittelbare Reichweite zu geben vermag.

    Neben den Vereinten Nationen stellt auch die NATO als Verteidigungsbündnis ein solches System dar (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; 118, 244 ).

    Die Ermächtigung zur Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Art. 24 Abs. 2 GG bildet zugleich die verfassungsrechtliche Grundlage für die Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen außerhalb des Bundesgebiets, soweit diese im Rahmen und nach den Regeln eines solchen Systems erfolgen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Denn die Bündniszugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland und der sich daraus für Deutschland ergebende Schutz sind untrennbar mit der Übernahme vertraglicher Pflichten im Rahmen des Bündniszwecks der Friedenswahrung (vgl. BVerfGE 118, 244 ) verbunden (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Die Regelung in Art. 87a Abs. 2 GG steht dem nicht entgegen, weil sie die schon im ursprünglichen Text des Grundgesetzes zugelassene Mitgliedschaft in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit und die damit mögliche Teilnahme deutscher Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen im Rahmen eines solchen Systems nicht einschränken sollte (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Eine Erstreckung des in Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG geregelten parlamentarischen Zustimmungserfordernisses auf innerhalb dieser Grenze verbleibende Vertragsfortbildungsprozesse, wie sie sich gerade im Rahmen der NATO seit der weltpolitischen Wende nach 1989 vollzogen haben und in zahlreichen politischen Strategiekonzepten festgehalten sind (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ), hat der Senat abgelehnt (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 90, 286 ; 104, 151 ).

    Denn für die Entscheidung über die konkreten Modalitäten und den Umfang einzelner Einsätze verbleibt es ebenso bei der Alleinzuständigkeit der Bundesregierung wie für die Koordination der Streitkräfteintegration in und mit den Organen internationaler Organisationen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Bei einem derart engen Verständnis des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts könnte der Deutsche Bundestag seinen rechtserheblichen Einfluss auf die Verwendung der Bundeswehr (vgl. BVerfGE 90, 286 ) nicht hinreichend wahrnehmen.

    Überschritte erst die Anwendung militärischer Gewalt die Grenze der Zustimmungsbedürftigkeit, könnte von einer "regelmäßig vorhergehenden" parlamentarischen Beteiligung (BVerfGE 90, 286 ) nicht mehr gesprochen werden.

    Diese Unterscheidung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 zugrunde gelegt, indem er nicht von einer Einbeziehung in bewaffnete Auseinandersetzungen, sondern in "bewaffnete Unternehmungen" (BVerfGE 90, 286 ) gesprochen hat, welche schon nach ihrem Wortsinn nicht implizieren, dass es tatsächlich zu Kampfhandlungen kommen muss.

    Für Einsätze auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat der Senat ausgeführt, dass angesichts der fließenden Übergänge zwischen den verschiedenen Einsatzformen und der möglichen Reichweite des Selbstverteidigungsrechts eine Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen stets gegeben ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Rn. 80 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 darauf hingewiesen, dass der Parlamentsbeschluss über einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte in den zuständigen Ausschüssen vorzubereiten und im Plenum zu beraten ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die vorherige Beteiligung ist gegenüber einem späteren parlamentarischen Rückruf deutscher Soldaten (vgl. BVerfGE 90, 286 ) auch zugleich die für die außenpolitische Handlungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland schonendere Alternative (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ;… Rupp, JZ 2003, S. 899).

    Solange es sich allerdings rechtlich nur um eine Ermächtigung zur Selbstverteidigung handelt und der Einsatz selbst einen nicht-militärischen Charakter hat, ist, wie der Senat bereits festgestellt hat, die Schwelle der Zustimmungsbedürftigkeit nicht schon durch diese Ermächtigung erreicht (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Wer im Rahmen einer bewaffneten Auseinandersetzung etwa für den Waffeneinsatz bedeutsame Informationen liefert, eine die bewaffnete Operation unmittelbar leitende Aufklärung betreibt oder sogar im Rahmen seiner militärischen Funktion Befehle zum Waffeneinsatz geben kann, ist in bewaffnete Unternehmungen einbezogen, ohne dass er selbst Waffen tragen müsste (vgl. bereits BVerfGE 90, 286 zur NATO-geführten AWACS-Überwachung von Bosnien-Herzegowina; BVerfGE 108, 34 ).

    Dies bedeutet zugleich, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, den mitentscheidenden Bundestag in, gemessen an seiner Entscheidungskompetenz, hinreichender Weise mit den erforderlichen Informationen über den Einsatzzusammenhang und gegebenenfalls über im Gang befindliche Planungen in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu versorgen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Eine nur nachträgliche Beteiligung des Deutschen Bundestags ist indes, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 ausgeführt hat, nur bei Gefahr im Verzug zulässig (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …

    Die in § 64 BVerfGG geregelte Prozessstandschaft ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 59) und wurzelt insofern im aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Status der Fraktionen, denen als organisierte parlamentarische Minderheit und Gegenspieler der Regierungsmehrheit der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wird, um die Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte tatsächlich zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).

    Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG wird verletzt, wenn ein Gesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG in die dem Bundestag vorbehaltenen Befugnisse etwa im Bereich der Haushalts- oder Wehrpolitik (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 108, 34 ; 121, 135 ; 123, 267 ; 126, 55 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 67) eingreift oder das beabsichtigte Integrationsprogramm nicht hinreichend bestimmbar festlegt, weil dies die Inanspruchnahme nicht benannter Aufgaben und Befugnisse durch die Europäische Union ermöglichte und einer Generalermächtigung gleichkäme (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ).

    Dieser Anspruch richtet sich vor allem gegen die im Bereich der auswärtigen Gewalt mit besonderen Kompetenzen ausgestatteten Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 121, 135 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 67 ff.).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …

    Bundesminister sind als Teile des obersten Staatsorgans Bundesregierung im Grundgesetz (Art. 65 Satz 2 GG) sowie in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (§§ 9 bis 12, 14a GOBReg) mit eigenen Rechten ausgestattet und daher "andere Beteiligte" im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ; 138, 102 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme der gemäß § 63 BVerfGG parteifähigen Antragsgegnerin (vgl. BVerfGE 90, 286 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 121, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Rn. 54 aa) Dabei kann die konkrete Herleitung der Parteifähigkeit des Bundeskanzlers aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG dahinstehen, da sie - wie auch diejenige von Bundesministern (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 138, 102 ; 148, 11 ; 154, 320 ) - im Ergebnis zweifelsfrei gegeben ist (…vgl. für eine Einordnung als "oberstes Bundesorgan" Bethge, in: Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ders., BVerfGG, § 63 Rn. 40 ;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 63 Rn. 10; jeweils m.w.N.;… für eine Einordnung als "Organteil" Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 63 Rn. 46;… Schorkopf, in: Burkiczak/Dollinger/ders., BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 63 Rn. 44;… für eine Einordnung als "anderer Beteiligter" Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, 5. Aufl. 2020, § 4 Rn. 464).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

  • BVerfG, 23.09.2015 - 2 BvE 6/11

    Zur Reichweite des Parlamentsvorbehalts für Streitkräfteeinsätze bei Gefahr im …

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …

  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    NATO-Konzept

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …

  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

  • BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13

    Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Bundesversammlung

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07

    G8-Gipfel Heiligendamm

  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    "ESM/Euro-Plus-Pakt"

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung; …

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Nachtragshaushaltsgesetz 2004

  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art …

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die …

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 5/18

    Organstreitverfahren um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten - …

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …

  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvE 2/07
  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12

    Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum; …

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die …

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes …

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15

    Behördeninterne Datenbank

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12

    Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …

  • BVerfG, 03.02.2026 - 2 BvR 1626/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von …

  • VerfGH Sachsen, 02.07.2026 - 58-I-24

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die …

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • BFH, 07.07.2015 - I R 38/14

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des …

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvE 4/08

    Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo ohne …

  • StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

  • VerfG Schleswig-Holstein, 29.05.2026 - LVerfG 1/25

    Informationspflichten zu Northvolt verletzt

  • VG Köln, 14.07.2011 - 26 K 3869/10

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel abgewiesen

  • BVerfG, 27.05.1999 - 2 BvE 6/93

    Antragsschrift

  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer …

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an …

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06

    Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch …

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr; …

  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.324

    Erfolglose Klage gegen die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in …

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Wegen Fehlens abstimmungsrelevanter Verfahrensfehler unbegründeter Einspruch …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10

    Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des …

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …

  • BVerfG, 13.03.2025 - 2 BvE 2/25

    Alt-Bundestag II - Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor …

  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.09.2013 - LVerfG 13/12

    Funktionszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer …

  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.03.2026 - LVerfG 1/25

    Informationspflicht der Landesregierung aus Art 28 Abs 1 LV (RIS: Verf SH) zu …

  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05

    Organstreitverfahren; keine Geltendmachung des Gesetzgebungsrechts und der …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 31/23

    Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den "PUA II - …

  • VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20

    Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R

    Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen

  • StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07

    Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1458/03

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Einstellungsentscheidung des …

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben …

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …

  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.01.2022 - LVerfG 1/22

    Eilanträge gegen Beschlüsse des Landtags und die Durchführung von …

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98

    Wehrpflicht verfassungswidrig

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen …

  • StGH Niedersachsen, 29.01.2016 - StGH 1/15

    Organstreitverfahren wegen Auskunft nach Art. 24 Abs. 1 der NV - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - L 29 AS 1782/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 5 AS 273/13

    Ausschluss von Leistungen des SGB 2 bei einem Unionsbürger, dessen …

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen …

  • LSG Hamburg, 14.01.2013 - L 4 AS 332/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

  • VG Augsburg, 16.02.2017 - Au 2 K 16.1039

    Rechtswidrig ausgeübtes naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 5 AS 1749/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss griechischer …

  • VerfG Brandenburg, 23.05.2025 - VfGBbg 34/24
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission; …

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04

    Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im …

  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04

    Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation

  • VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00

    Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz; …

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische …

  • VG Köln, 07.05.1999 - 19 L 1104/99

    Einhaltung allgemeiner völkerrechtlicher Regelungen

  • VG Augsburg, 11.11.2019 - Au 9 K 19.1040

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Wasserwirtschaftsamt

  • VG München, 21.11.2013 - M 11 K 12.6135

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11

    Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2013 - L 13 AS 203/13
  • SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …

  • VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1116

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Ausübung des naturschutzrechtlichen …

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2026 - 7 D 253/24

    Kein Anspruch der Kläagerin auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.04.2023 - LVG 9/22

    Parlamentarisches Fragerecht, Organstreitverfahren, Konfrontationsobliegenheit

  • VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06

    Irak, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, …

  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 19.605

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - an oberirdisches Gewässer …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97

    Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen

  • VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95

    Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung; …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung bei Bewilligung von …

  • VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 325.11

    Feststellungsklage über Rechte des Fakultätsrats der Charité; fehlende …

  • VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449

    Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf …

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.00862

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine Stiftung

  • VG München, 08.05.2013 - M 11 K 12.3129

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; keine Beschränkung auf Teilfläche; kein …

  • VG München, 04.10.2012 - M 11 K 11.3023

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; keine Beschränkung auf Teilfläche; …

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 10.2281

    Naturschutzrechtliches Vorverkaufsrecht; kein Angrenzen an oberirdisches Gewässer

  • VG München, 05.09.2017 - M 21 K 15.3119

    Keine Weiterverpflichtung bei fehlender körperlicher Eignung für Auslandseinsätze

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

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