Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2400
BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 (https://dejure.org/2006,2400)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 (https://dejure.org/2006,2400)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 (https://dejure.org/2006,2400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Zur gemeinsamen Entscheidung verbundene Verfassungsbeschwerden betreffend strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren; Den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materialen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen als Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der ...

  • Wolters Kluwer

    Zur gemeinsamen Entscheidung verbundene Verfassungsbeschwerden betreffend strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren; Den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materialen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen als Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der ...

  • Wolters Kluwer

    Zur gemeinsamen Entscheidung verbundene Verfassungsbeschwerden betreffend strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren; Den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materialen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen als Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StPO § 368 Abs. 1; StPO § 359 Nr. 5; GG Art. 2 Abs. 1; StPO § 410 Abs. 3; StPO § 373 a Abs. 2; AsylVfG § 85 Nr. 2; AsylVfG § 56 Abs. 1; BVerfGG § 93 b; BVerfGG § 93 a
    Strafrecht, Wiederaufnahme des Verfahrens, Strafbefehl, neue Tatsachen, neue Beweismittel, Aktenlage, Abschiebungshindernis, offenkundige Tatsachen, allgemeinkundige Tatsachen, gerichtskundige Tatsachen, Willkür

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Bei der Abschiebesituation betreffend den Irak handele es sich auch - wie die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 19. Juli 2002 (2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02, StV 2003, S. 225 f.) entschieden habe - um eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 in Verbindung mit § 373 a Abs. 2 StPO.

    Für den der vorliegenden Konstellation entsprechenden Fall eines Wiederaufnahmeantrags gegen eine im Strafbefehlsverfahren erfolgte Verurteilung nach § 85 Nr. 2, § 56 Abs. 1 AsylVfG hat die Kammer mit Beschluss vom 19. Juli 2002 (2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02, StV 2003, S. 225 f.) bereits festgestellt, dass als Tatsachen im wiederaufnahmerechtlichen Sinne alle als existierend feststellbaren Vorgänge oder Zustände zu verstehen sind, die der Gegenwart oder der Vergangenheit zugehören.

    So verhält sich der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 -, 2 BvR 76/02 - zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "auf Dauer angelegten Abschiebungshindernisses" im Sinne von § 58 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG inhaltlich nicht.

  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. …und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).

    Im Wiederaufnahmeverfahren gegen einen Strafbefehl ist es daher rechtsstaatlich geboten, sich aus den Akten aufdrängende, klar auf der Hand liegende Fehler bei der Tatsachenfeststellung zu beachten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. m.w.N.).

    Demnach kann einer im Wiederaufnahmeverfahren vorgetragenen Tatsache nur dann entgegengehalten werden, sie sei nicht neu im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO, sondern als allgemein- bzw. gerichtskundig bereits Gegenstand der Urteilsfindung geworden, wenn sie zuvor in der geschilderten Art und Weise in das Strafverfahren eingeführt worden ist, das heißt im Strafbefehlsverfahren Eingang in die Verfahrensakten und in den Text des Strafbefehls selbst gefunden hat, sei es als dort explizit aufgeführtes Beweismittel oder in sonstiger Art und Weise (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735; LG Landau, Beschluss vom 12. September 2002 - 2 Qs 19/02 -, juris;… Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1997, § 359 Rn. 88).

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    a) Offenkundige Tatsachen - in der Form allgemeinkundiger oder gerichtskundiger Tatsachen - können strafprozessual bei der Urteilsfindung wie auch bei Erlass eines Strafbefehls als Entscheidungsgrundlage grundsätzlich herangezogen werden (vgl. BGHSt 6, 292 f.;… Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, § 244 Rn. 227 ff.).

    Nicht entbehrlich bleibt indes die erkennbare Einbeziehung der allgemein- bzw. gerichtskundigen Tatsache in das Strafverfahren (vgl. BGHSt 6, 292, 295 f.;… Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, § 244 Rn. 234;… Graul, Systematische Untersuchungen zur Offenkundigkeit im Strafprozess, 1996, S. 291 ff. m.w.N.).

  • BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04

    Langjährige Aussetzung der Abschiebung in bestimmten Staat als Indiz für …

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Auch wenn sich aus der Strafakte des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich ergebe, dass dem Gericht die Abschiebungssituation betreffend den Irak bekannt gewesen sei und es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt habe, so handele es sich dabei um eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts 4St RR 093/04, 4St RR 176/04).

    Demgegenüber trifft es zwar zu, dass die Revisionsentscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. September 2004 (4St RR 093/04, NStZ-RR 2005, S. 48 f.) und 11. Januar 2005 (…4St RR 176/04, StV 2005, S. 216 f.) die Auslegung von § 58 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG zum Gegenstand haben.

  • BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04

    Keine Beendigung des dauerhaften Abschiebehindernisses durch Zwischenstadium …

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Auch wenn sich aus der Strafakte des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich ergebe, dass dem Gericht die Abschiebungssituation betreffend den Irak bekannt gewesen sei und es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt habe, so handele es sich dabei um eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts 4St RR 093/04, 4St RR 176/04).

    Demgegenüber trifft es zwar zu, dass die Revisionsentscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. September 2004 (…4St RR 093/04, NStZ-RR 2005, S. 48 f.) und 11. Januar 2005 (4St RR 176/04, StV 2005, S. 216 f.) die Auslegung von § 58 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG zum Gegenstand haben.

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. …und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Das Strafbefehlsverfahren ist als summarisches Verfahren ausgestaltet, bei dem die den Schuldvorwurf begründenden Tatsachen nicht so sorgfältig geprüft werden wie im Rahmen einer Hauptverhandlung, sodass ein Strafbefehl möglicherweise auf weniger zuverlässigen Erkenntnissen beruht (vgl. BVerfGE 65, 377 ).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ;… Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Diese gebietet verfassungsrechtlich bereits die Garantie rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 12, 110 ; 48, 206 ).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch …

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
    Das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist dazu bestimmt, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materialen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen, die sich beide verfassungskräftig aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (BVerfGE 22, 322 ).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02

    Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens: …

  • BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung …

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    In diesen Fällen steht sie im Spannungsverhältnis zum Gebot materialer Richtigkeit und Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).

    Danach gilt jedes Beweismittel als neu, das bei der ersten Entscheidung nicht berücksichtigt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a. -, juris, Rn. 20).

  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …

    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995, 43; BVerfG NJW 2007, 207).
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig …

    a) Neu sind hierbei alle Tatsachen und Beweismittel, die der Überzeugungsbildung des Gerichts nicht zugrunde gelegt worden sind, auch wenn sie ihr hätten zugrunde gelegt werden können (vgl. etwa BVerfG NJW 2007/207).

    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995/43; NJW 2007/207).

  • BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23

    Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …

    Der Auflösung des dadurch entstehenden Konflikts zwischen den beiden gleichsam verfassungskräftig aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsätzen dient die in den §§ 359 ff. StPO normierte Wiederaufnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, NJW 2007, 207; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153, 159;… vgl. dazu auch LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., Vor § 359 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 09.06.2026 - StB 20/26

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …

    Neu ist damit grundsätzlich alles, was der Überzeugungsbildung des Gerichts bei der abschließenden Urteilsberatung nicht zugrunde gelegt worden ist, auch wenn es ihr hätte zugrunde gelegt werden können (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14, NZV 2016, 45 Rn. 16; vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a., NJW 2007, 207, 208;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 44 f.).

    Rn. 29 Entgegen dem Beschwerdevorbringen verstößt dieses - vom Bundesverfassungsgericht gebilligte (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37, 45 f.; vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a., NJW 2007, 207 f.; vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 u.a., StV 2003, 225;… vom 4. Februar 2002 - 2 BvR 1240/01, juris Rn. 10;… vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01, juris Rn. 6; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2025; vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74, MDR 1975, 468 f.) - Verständnis von Aufgabe und Reichweite des Aditionsverfahrens nicht gegen das Grundgesetz, namentlich nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Grundrecht des Verurteilten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne …

    Dabei hat die Kammer mit Beschluss vom 19. Juli 2002 (…2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02, StV 2003, S. 225 f.; auch Beschluss vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 -, NJW 2007, S. 207 ) bereits festgestellt, dass als Tatsachen im wiederaufnahmerechtlichen Sinne alle als existierend feststellbaren Vorgänge oder Zustände zu verstehen sind, die der Gegenwart oder der Vergangenheit zugehören.

    Insoweit wäre eine weitere Aufklärung durch freibeweisliche Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des den Strafbefehl erlassenden Richters am Amtsgericht möglich und zur umfassenden Prüfung auch angezeigt gewesen (…vgl. dazu Meyer-Goßner, in: ders./Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 368 Rn. 5; ferner den dem Beschluss der Kammer vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 - zugrunde liegenden Verfahrensgang, juris, Rn. 7 ff. - in NJW 2007, S. 207 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.06.2026 - StB 35/26

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …

    Rn. 20 Diese Bestimmung von Aufgabe und Reichweite des Additionsverfahrens ist mit dem Grundgesetz vereinbar; namentlich verstößt sie nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Grundrecht des Verurteilten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37, 45 f.; vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a., NJW 2007, 207 f.; vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 u.a., StV 2003, 225;… vom 4. Februar 2002 - 2 BvR 1240/01, juris Rn. 10;… vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01, juris Rn. 6; vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2025; vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736; vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74, MDR, 1975, 468 f.).
  • OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren wegen rechtstaatswidriger …

    Rn. 12 Neu i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO ist grundsätzlich alles, was der Überzeugungsbildung des erkennenden Gerichts nicht zugrunde gelegt worden ist, auch wenn es ihr hätte zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2006, 2 BvR 123/06 u.a., zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen …

    Neu ist damit grundsätzlich alles, was der Überzeugungsbildung des Gerichts nicht zugrunde gelegt worden ist, auch wenn es ihr hätte zugrunde gelegt werden können (BVerfG StV 2003, 225 f.; BVerfG NJW 2007, 207 ff.).

    Rn. 25 Die Kammer geht davon aus, dass mit der Berufung auf eine Entscheidung des EGMR nicht etwa der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 6 StPO - zumal dieser fern liegt - geltend gemacht werden soll, sondern die Entscheidung als Beleg für die Bedrohung tamilischer Volksangehöriger in Sri Lanka und mögliche Verletzung von Artikel 3 EMRK [Verbot der Folter], damit für ein Abschiebehindernis, vorgebracht wird (zum Vortrag und Nachweis eines faktischen Abschiebestopps durch Vorlage gerichtlicher Entscheidungen vgl. BVerfG NJW 2007, 207 ff.).

    Unmittelbare Bedeutung kommen damit lediglich den Erlassen desjenigen Innenministers zu, in dessen Hoheitsgebiet sich der Asylbewerber aufzuhalten hat, im vorliegenden Fall also einem Erlass des Innenministers Baden-Württembergs (vgl. dazu auch die den Entscheidungen des BVerfG in StV 2003, 225 f. und NJW 2007, 207 ff. zugrunde liegenden Sachverhalte, in denen jeweils Erlasse des zuständigen Innenministeriums vorgelegt worden waren).

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 11 CS 20.2039

    Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bei …

    Daher ist es in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, einen solchen Konflikt zu lösen, wobei er das Prinzip der Rechtssicherheit bei vergleichsweise geringen Taten in den Vordergrund stellen und deshalb die Wiederaufnahmemöglichkeit ausschließen darf (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.1967 - 1 BvR 60.66 - NJW 1968, 147; B.v. 14.9.2006 - 2 BvR 123/06 u.a. - NJW 2007, 207 = juris Rn. 17).
  • LG Karlsruhe, 01.10.2012 - 3 Qs 62/12

    Wiederaufnahme: Darlegungs- und Beweislast für die Neuheit von Tatsachen nach …

  • LG Berlin, 29.07.2016 - (551 Rh) 152 Js 341/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen zu Unrecht erlittener Untersuchungshaft: …

  • LG Stuttgart, 15.12.2015 - 17 Qs 71/15

    Wiederaufnahmegrund in Strafsachen - neues Beweismittel

  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht