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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1291
BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04 (https://dejure.org/2004,1291)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2004 - 2 BvR 206/04 (https://dejure.org/2004,1291)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 2 BvR 206/04 (https://dejure.org/2004,1291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; KostO §§ 60 ff.; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 18 Abs. 1; ; KostO § 26; ; GBO § 32; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 a ff.

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Rechtsstaatsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch grundbuchrechtliche Kostenrechnungen; Abgrenzung von Gebühren und Steuern; Funktionen der bundesstaatlichen Finanzverfassung; Verfassungsrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Höhe der Gebühren im Grundbuchverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 310
  • NJW 2004, 3321
  • FGPrax 2005, 43 (Ls.)
  • WM 2004, 1981
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Ihre besondere Zweckbestimmung, Einnahmen zu erzielen, um speziell die Kosten der individuell zurechenbaren Leistung ganz oder teilweise zu decken, unterscheidet die Gebühr regelmäßig von der Steuer als voraussetzungslos geschuldeter Abgabe (vgl. BVerfGE 93, 319 ).

    Mit Gebührenregelungen dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 97, 332 ; 93, 319 ).

    Rn. 6 Die Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104 a ff. GG) lässt Gebühren und Abgaben als herkömmliche nichtsteuerliche Abgaben zu, ohne dass ihnen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstünden (vgl. BVerfGE 93, 319 ).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden; die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe muss sachgerecht sein (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die rechnerisch und finanziell in Leistungseinheiten erfasst werden können, gebietet der Gleichheitssatz, dass die Gebührenmaßstäbe und -sätze in den Grenzen der Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln sind, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Mit Gebührenregelungen dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 97, 332 ; 93, 319 ).

    Rn. 8 Im Gegensatz zu dem mit Senatsurteil für nichtig erklärten Rückmeldegebühren an Universitäten des Landes Baden-Württemberg (vgl. BVerfGE 108, 1), die allein für die Bearbeitung der Rückmeldung erhoben wurden, handelt es sich bei den am Wert eines Grundstücks ausgerichteten Gebühren des Grundbuchrechts im Sinne der §§ 60 ff. i.V.m. § 18 Abs. 1 KostO um keine reinen Bearbeitungsgebühren, sondern um komplexe, einer Vielzahl von Zielen dienende Gebühren.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Mit Gebührenregelungen dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 97, 332 ; 93, 319 ).

    Dem Kostendeckungsprinzip kommt hingegen kein verfassungsrechtlicher Rang zu (vgl.BVerfGE 97, 332 ).

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Es ging - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer - davon aus, dass die Ermittlung der grundbuchrechtlichen Gebühren nach dem Wert des jeweiligen Grundstücks verfassungsgemäß sei, und verwies zur Begründung im Wesentlichen auf seinen Beschluss vom 12. November 2002 (Beschluss des PfälzOLG Zweibrücken vom 12. November 2002 - 3 W 213/02; Rpfleger 2003, S. 271).

    Sie gleichen neben dem Bearbeitungsaufwand auch den Aufwand für Sachinvestitionen und für allgemein mit der Grundbuchführung verbundene Investitionen, den Aufwand für die Abgleichung des Grundbuchs mit anderen öffentlichen Registern, insbesondere den Liegenschaftskatastern, das Haftungsrisiko der öffentlichen Hand entsprechend dem Nennbetrag der Schuld, den Ausgleich zwischen nicht kostendeckenden Eintragungen mit niedrigem Geschäftswert durch kostendeckende Eintragungen mit hohem Geschäftswert und auch den Wert der grundbuchrechtlichen Eintragung eines Rechts für den Leistungsempfänger selbst aus (vgl. Beschlüsse des PfälzOLG Zweibrücken vom 12. November 2002 - 3 W 213/02 -, Rpfleger 2003, S. 271 sowie des BayObLG München vom 6. Dezember 2000 - 3Z BR 280/00, NJW-RR 2001, S. 880).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Die im Einzelnen auferlegte Gebühr darf jedoch nicht außer Verhältnis zu den mit der Gebührenregelung verfolgten Zwecken stehen (vgl. BVerfGE 85, 337 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls unbegründet und hat daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Derartige Gründe für die Ausgestaltung der Gebührenerhebung finden ihren Rückhalt im verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und im Justizgewährungsanspruch, der durch Art. 19 Abs. 4 und durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 80, 103 ).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Rn. 10 Ist die grundbuchrechtliche Wertgebühr neben dem Bearbeitungs- und Sachaufwand durch weitere zulässige Ausgleichsziele sachlich gerechtfertigt, ist Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht deshalb verletzt, weil im Ausgangsfall nicht die für Handelsregistergebühren im Sinne des § 26 KostO geltenden Grundsätze zugrunde gelegt worden sind, die die Gebühren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der - vorliegend nicht einschlägigen - Gesellschaftssteuerrichtlinie (RL 69/335 EWG) auf die tatsächlich anfallenden Kosten begrenzen und die Erhebung indirekter Steuern auf die Ansammlung von Kapital untersagen (vgl. EUGH-Urteile vom 2. Dezember 1997 - Rs C-188/95, ZIP 1998, S. 206 …und vom 29. September 1999 - Rs C-56/98, ZIP 1999, S. 1681;… EUGH-Beschluss vom 21. März 2002 - Rs C-264/00 -, ZIP 2002, S. 663).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo / Director-Geral dos Registos e Notariado - Richtlinie 69/335/EWG - …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04
    Rn. 10 Ist die grundbuchrechtliche Wertgebühr neben dem Bearbeitungs- und Sachaufwand durch weitere zulässige Ausgleichsziele sachlich gerechtfertigt, ist Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht deshalb verletzt, weil im Ausgangsfall nicht die für Handelsregistergebühren im Sinne des § 26 KostO geltenden Grundsätze zugrunde gelegt worden sind, die die Gebühren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der - vorliegend nicht einschlägigen - Gesellschaftssteuerrichtlinie (RL 69/335 EWG) auf die tatsächlich anfallenden Kosten begrenzen und die Erhebung indirekter Steuern auf die Ansammlung von Kapital untersagen (…vgl. EUGH-Urteile vom 2. Dezember 1997 - Rs C-188/95, ZIP 1998, S. 206 und vom 29. September 1999 - Rs C-56/98, ZIP 1999, S. 1681;… EUGH-Beschluss vom 21. März 2002 - Rs C-264/00 -, ZIP 2002, S. 663).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Ansammlung von Kapital …

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

  • BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22

    Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    Die öffentliche Leistung kann in jeder Form der Erbringung eines Aufwands durch den Staat liegen (vgl. zu unterschiedlichen Arten von Aufwänden BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2004 - 2 BvR 206/04 -, Rn. 8), wie etwa bei der Rückmeldung von Studierenden (vgl. BVerfGE 108, 1 ) oder bei der Bereitstellung von Häfen zugunsten der Eigentümer von Schiffen (vgl. BVerfGE 91, 207 ).

    Rn. 104 Die mögliche Höhe einer Gebühr als Vorzugslast wird durch die verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsanforderungen an den mit der Gebührenpflicht verbundenen Grundrechtseingriff begrenzt (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 332 ; BVerfGK 3, 310 ).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Dauerpflegschaften

    Überdies rechtfertigt das gesteigerte Haftungsrisiko des Staats bei hohen Vermögenswerten eine nach dem Vermögen orientierte Staffelung der Gebühren (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Derartige Gründe für die Ausgestaltung von Gebührenregelungen finden ihren Rückhalt im verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und im Justizgewährungsanspruch, der durch Art. 19 Abs. 4 GG und durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 80, 103 ; BVerfGK 3, 310 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04

    Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § …

    Rn. 18 b) Das Bundesministerium der Justiz verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) zu den Gebühren in Grundbuchsachen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts entkräfte.

    Dem Amtsgericht ist zwar zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt seiner Vorlage der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 betreffend die Erhebung von Grundbuchgebühren (BVerfGK 3, 310; vgl. bestätigend BVerfGE 115, 381 ) noch nicht veröffentlicht war.

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

    Zum einen problematisiert das Amtsgericht in diesem Zusammenhang nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2444/04

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

    Einschlägig sei vielmehr der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) betreffend Grundbuchgebühren nach §§ 60 ff. KostO.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) stehe dieser Sichtweise nicht entgegen.

    Rn. 11 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 216/05

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

    Unter anderem aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) ergebe sich, dass dem Kostendeckungsprinzip kein Verfassungsrang zukomme.

    Rn. 10 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1948/06

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

    Rn. 11 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 889/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

    Rn. 11 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1536/04

    Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § …

    Rn. 11 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20

    Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

    So darf sich die Gebühr für eine Grundbucheintragung am Wert des Grundstücks orientieren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juli 2004 - 2 BvR 206/04 - NJW 2004, 3321), die Baugenehmigungsgebühr auf die Rohbausumme als Gebührenmaßstab abstellen (BVerwG…, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 8 B 16.96 - juris Rn. 7) und die Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an die Errichtungs- bzw. Investitionskosten der Anlage anknüpfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 2018 - 1 BvR 45/15 - NVwZ 2019, 57).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 443/04

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare …

    Rn. 11 b) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Gebühren geäußert (vgl. BVerfGE 50, 217; 97, 332; 108, 1), darunter auch zur Erhebung von Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337; 115, 381; BVerfGK 3, 310).

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Der Gebührenzweck des sozialen Ausgleichs wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 115, 381 ; BVerfGK 3, 310 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Rüge bereits daran scheitert, dass ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2193/04

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1958/05

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2114/03

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in …

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2120/03

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1522/04

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • OLG Hamm, 01.08.2023 - 15 W 310/20

    Geschäftswert eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06

    Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung …

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

  • OVG Thüringen, 11.04.2007 - 1 KO 1110/04

    Erlass eines Kostenbescheides für die Erteilung einer kirchenaufsichtlichen …

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2450/07

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 11 Wx 121/03

    Notargebühr: Keine Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf Verschmelzung …

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

  • VGH Bayern, 29.12.2017 - 4 N 17.532

    Kein Kostenüberdeckungsverbot bei nur individuell auferlegter Benutzungspflicht; …

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05

    Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig

  • OLG Stuttgart, 30.11.2004 - 8 W 406/04

    Notarkosten: Beurkundungsgebühr; Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung als …

  • OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 8 W 406/05

    Zur Ausgestaltung der Beurkundungsgebühren als Wertgebühren gemäß § 18 KostO

  • OLG Stuttgart, 01.12.2005 - 8 W 487/05

    Notarkosten: Vereinbarkeit von Beurkundungsgebühren mit Verfassungsrecht

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