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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.04.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95   

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https://dejure.org/1999,506
BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16a ... Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 94; ; AsylVfG § 71 Abs. 1, 4, 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 Satz 2; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; VwVfG § 51 Abs. 1 bis 3

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - Türkischer Staatsangehöriger - Willkürverbot - Grundrecht auf Asyl - Rechtsstaatsprinzip - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 49
  • NVwZ Beilage 1999, 49
  • DVBl 1999, 1204
 
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Wird zitiert von ... (153)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Rn. 22 b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Rn. 23 Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 ), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, S. 256 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

    Rn. 28 Zwar ist in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 4 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen beim vorläufigen Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, S. 1204;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl 2002, S. 834 f.) eine besondere Beschleunigung angebracht.
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) …

    Rn. 18 Zwar ist in einem Eilverfahren nach Ablehnung eines Asylfolgeantrags die Aufklärungspflicht des Gerichts nach § 71 Abs. 4 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 AsylG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eingeschränkt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, Rn. 4).
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   BVerfG, 28.04.1999 - 2 BvR 2131/95   

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BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,21292)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,21292)
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 08.06.2007 - W 6 E 07.30118
    § 123 VwGO an die zuständige Ausländerbehörde zu richten mit dem Ziel, ihr einstweilig Vollzugsmaßnahmen zu untersagen, wird auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundesamtes, gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG hin zunächst keine Vollzugsmaßnahmen ergehen dürfen, für zulässig erachtet (BVerfG, B.v. 28.04.1999, 2 BvR 2131/95 unter Angabe weiterer Fundstellen; GK zum AsylVfG, § 71, 216.1 ff., 237 ff.).
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