Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Abschiebungshaft - Sicherungshaft - Abschiebung - Ausländer - Verfassungsbeschwerde - Asylklage - Ausweisungsverfügung - Verhältnismäßigkeit
- VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 57 Abs. 2 S. 4; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
D (A), Türken, Asylbewerber, Abschiebungshaft, Straftäter, Drogendelikte, Jugendstrafe, Ausweisung, Sofortvollzug, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Sicherungshaft, Strafhaft, Verhältnismäßigkeit, Rechtliches Gehör, Rechtsstaatlichkeit, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Abschiebehaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
- 123recht.net (Pressemeldung)
Abschiebehaft - Stärkung der Rechte der Gefangenen
Verfahrensgang
- AG Vechta, 08.12.1999 - 15 XIV 222/99
- LG Oldenburg, 26.01.2000 - 14 T 1469/99
- OLG Oldenburg, 21.02.2000 - 5 W 28/00
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
- BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00 (1)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 26
- DVBl 2001, 493 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95
Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Zu solchen Umständen zählt namentlich - und in der Regel - das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht ledig oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 3/1996, S. 17 ).Der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, von der Sicherungshaft abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.;… Remmel in GK-AuslR, a.a.O. Rn. 254 ff. m.w.N.).
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft).
Insoweit erweist sich § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG als einfachgesetzliche Ausprägung des in diesem Sinne verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.).
Bei Regelungen dieser Art können die Haftgerichte zwar in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise annehmen, dass die Undurchführbarkeit der Abschiebung nicht feststeht ; dies freilich nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Abschiebung, die auf Grund der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte ausgeschlossen worden ist, gerade in der Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG wieder möglich werden könnte (vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.: Im dortigen Verfahren hatten die Haftgerichte derartige konkrete Anhaltspunkte angenommen, die das Bundesverfassungsgericht zu der Beurteilung bewogen haben, die entsprechende Begründung der Haftgerichte erscheine als "noch vertretbar").
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde bestünde im Übrigen - trotz eingetretener Erledigung - auch dann fort, wenn diese Gefahr nicht gegeben wäre, da der gerügte Eingriff in das Freiheitsgrundrecht hier besonders schwer wiegt (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 53, 152 ; 58, 208 ).Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde bestünde im Übrigen - trotz eingetretener Erledigung - auch dann fort, wenn diese Gefahr nicht gegeben wäre, da der gerügte Eingriff in das Freiheitsgrundrecht hier besonders schwer wiegt (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 53, 152 ; 58, 208 ).
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde bestünde im Übrigen - trotz eingetretener Erledigung - auch dann fort, wenn diese Gefahr nicht gegeben wäre, da der gerügte Eingriff in das Freiheitsgrundrecht hier besonders schwer wiegt (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 53, 152 ; 58, 208 ). - BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft). - BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft
Auszug aus BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Zu solchen Umständen zählt namentlich - und in der Regel - das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht ledig oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 3/1996, S. 17 ).
- BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft
Insbesondere verpflichtet er die Haftgerichte zu überprüfen, ob die Ausreisepflicht fortbesteht und ob Umstände vorliegen, durch die die Durchführbarkeit der Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).Insoweit erweist sich § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, wonach die Sicherungshaft unzulässig ist, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).
Rn. 20 Die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG notwendige Prognose hat der Richter auf der Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).
Der Haftrichter hat nicht nur verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergehen, zum Anlass zu nehmen zu untersuchen, ob die Abschiebung innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG wieder möglich werden könnte (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).
- BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung …
Rn. 17 a) Der aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet nicht nur, von der Anordnung der Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (BVerfG, NVwZ-Beilage Nr. 3/1996, 17, 18; InfAuslR 2001, 116, 117). - OLG Zweibrücken, 04.09.2006 - 3 W 145/06
Abschiebung eines Ausländers: Berücksichtigung des …
Zu solchen Umständen zählt namentlich - und in der Regel - das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht entledigt oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. etwa BVerfGE 1987, 3076; NVwZ-Beilage 3/1996, 17, 18; Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -).Insoweit erweist sich § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, der dem früheren § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entspricht, als einfachgesetzliche Ausprägung des in diesem Sinne verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2000 aaO).
- OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02
Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz
Ob und inwieweit dies der Fall ist, ist vom Haftrichter in jeder Lage des Verfahrens zu überprüfen (vgl. BVerfG AuAS 2001, 54 = NVwZ-Beilage I 2001, 26; Senatsbeschluss vom 05.10.1993 - 16 Wx 179/93 - InfAuslR 1994, 54). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 18 B 1088/06
Abschiebungshaft Haftantrag Entlassung Verwaltungsrechtsweg Rechtsweg
hierzu BVerfG, Beschluss vom 15.12.2000 - 2 BvR 347/00 -, InfAuslR 2001, 116; BGH, Beschluss vom 25.9.1980 - VII ZB 5/80 -, NJW 1981, 527; KG Berlin, Beschluss vom 5.9.1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, 516; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.7.1997 - 11 Wx 44/97 -, NVwZ 1998, 214; OLG Köln, Beschluss vom 16.3.2001 - 16 Wx 39/01 -, NVwZ-Beilage I 10/2001, 112 ; Hailbronner, a.a.O.; Beichel-Benedetti/Gutmann, Die Abschiebungshaft in der gerichtlichen Praxis, NJW 2004, 3015. - OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02
Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie, …
Insoweit erweist sich § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG als gesetzliche Ausprägung des in diesem Sinne verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (BVerfG NJW 1987, 3076; BVerfG B. v. 15.12.2000, Az: 2 BvR 347/00, Juris Nr.: KVRE298590005). - OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass in jeder Lage des Verfahrens das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und das Freiheitsinteresse des Betroffenen abgewogen und geprüft wird, ob die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der Haft (noch) erforderlich ist (vgl. z. B. BVerfG NVwZ-Beilage I 2001, 26 = AuAS 2001, 54). - OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 3 Wx 183/07
Verhältnismäßigkeit einer Abschiebungshaft bei vorgetäuschter falscher Identität
Dies hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG InfAuslR 2001, 116). - OLG Frankfurt, 05.01.2006 - 20 W 552/05
Zurückweisungshaft: Aufrechterhaltung der Haft bei Verhinderung der Abschiebung …
Diesen Umstand hat auch der Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen (vgl. dazu BverfG Beschluss vom 15. Dezember 2000 in der Sache 2 BvR 347/00 = InfAuslR 2001, 116). - VGH Hessen, 25.07.2001 - 12 UZ 2017/01
Keine Berufungszulassung wegen überlanger Verfahrensdauer
Die Abschiebehaftanordnung kann wegen Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer wegen einer behördlicherseits zu vertretenden Verfahrensverzögerung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren aufzuheben sein (BayObLG, 21.02.2001 - 3 ZBR 60/01 -, EZAR 048 Nr. 55; OLG Düsseldorf, 05.05.1995 - 3 Wx 148/95 -, InfAuslR 1995, 367; vgl. auch BVerfG -Kammer-, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00 -, EZAR 048 NR. - OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03
Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft
- BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 29 T 188/09
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, vorläufiger Rechtsschutz, Dublinverfahren, …
- OLG Celle, 21.04.2004 - 16 W 31/04
Untertauchen eines kongolesischer Staatsangehöriger anstelle des Nachkommens der …
- LG Bamberg, 08.12.2017 - 3 T 241/16
Umfang der Prüfungspflicht des Haftrichters bei der Anordnung von …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 104 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Abschiebungshaft - Sicherungshaft - Ausländer - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de
AuslG § 21 Abs. 2 Nr. 5
Dauer der Abschiebehaft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
, S. 5 (Kurzinformation)
§ 57 Abs. 2 S. 4 AuslG
Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Unmöglichkeit der Abschiebung - Informationsverbund Asyl und Migration
, S. 7 (Kurzinformation)
§ 57 Abs. 2 S. 4 AuslG
Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Verfahrensgang
- AG Vechta, 08.12.1999 - 15 XIV 222/99
- LG Oldenburg, 26.01.2000 - 14 T 1469/99
- OLG Oldenburg, 21.02.2000 - 5 W 28/00
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
- BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Papierfundstellen
- DVBl 2000, 695
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95
Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, von der Sicherungshaft abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, AuAS 1996, S. 42 ;… GK-AuslR, § 57 Rn. 254 ff. m.w.N.).Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (vgl. Beschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft).
Insoweit erweist sich § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG als gesetzliche Ausprägung des in diesem Sinne verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.).
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 91, 328 ; 96, 120 ; stRspr).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Beschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft). - BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Beschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft). - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist bzw. wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ). - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 91, 328 ; 96, 120 ; stRspr). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist bzw. wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ). - BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist bzw. wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ). - BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 1245/84
- BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft
- OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 11 M 304/00
Abschiebungsschutz; Drogenhandel; Folter; PKK; Straftat
- BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der …
Von der Anordnung der Sicherungshaft ist daher abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (…BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95, juris Rn. 75 und vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 347/00, juris Rn. 15 = DVBl 2000, 695, 696). - BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10
Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches …
Die genannte Vorschrift darf nicht als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen werden, zeitlich unbeschränkt Abschiebungshaft gegen einen Folgeantragsteller anzuordnen, solange das Bundesamt noch nicht über den Folgeantrag entschieden hat (vgl. Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 71 Rn. 441 sowie BVerfG, InfAuslR 2000, 221, 222). - OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im …
Denn das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Ausländers gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften vergrößert sich regelmäßig mit zunehmender Dauer der Haft (BVerfG InfAuslR 2000, 221/222; siehe auch BayObLGZ 1998, 64). - OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07
D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, …
Die aus dem Beschleunigungsgebot resultierenden Anforderungen an die Verfahrensführung erhöhen sich mit zunehmender Dauer der Haft, da der Freiheitsanspruch des Ausländers gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Abschiebung immer mehr an Gewicht gewinnt, je länger die Haft vollzogen wird (vgl. BVerfG NVwZ-Beilage 1996, 17/18; InfAuslR 2000, 221/222).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".