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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32726
BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23 (https://dejure.org/2023,32726)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.2023 - 2 BvR 441/23 (https://dejure.org/2023,32726)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 2023 - 2 BvR 441/23 (https://dejure.org/2023,32726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 29 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - ...

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit des Verlassens der Bundesrepublik zur Durchführung des Visumverfahrens eines Ausländers in seinem Herkunftsland; Berücksichtigung familiärer Belange hinsichtlich der Hinnahme einer wenigstens vorübergehenden Trennung eines Ausländers von seinen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1 , Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1 , Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Trennung von den Kindern während des Visumsverfahrens

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht - Berücksichtigung der Kindesbelange bei einer Rückkehr des Vaters nach Äthiopien zur Durchführung des Visumsverfahrens in seinem Heimatland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Absätze 1 und 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Absätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17…, vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 und vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 47).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfGK 14, 458 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 48).

    Rn. 24 Von Verfassungs wegen erforderlich ist es, eine gültige Prognose darüber anzustellen, ob die Verweisung des Beschwerdeführers auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung für diesen und seine Kinder zur Folge hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 51 ff.).

    Bei der Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen prüft das Bundesverfassungsgericht daher, ob die notwendige Abwägung stattgefunden hat und ob Grundlage und Abwägungsergebnis dem sich aus Art. 6 Absätze 1 und 2 GG ergebenden Gebot gerecht werden, die ehelichen und familiären Bindungen in angemessener Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn 49).

    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 67 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Rn. 19 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu bereits im Bundesgebiet lebenden Angehörigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Rn. 26 (3) Die Dichte der verfassungsgerichtlichen Kontrolle muss dem Rang und der Bedeutung Rechnung tragen, die das Grundgesetz der Familie in ihren verschiedenen Gestaltungsformen und Funktionen als einem gegen den Staat abgeschirmten und die Vielfalt der Freiheitskonkretisierungen schützenden Autonomiebereich beimisst (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Bei der Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen prüft das Bundesverfassungsgericht daher, ob die notwendige Abwägung stattgefunden hat und ob Grundlage und Abwägungsergebnis dem sich aus Art. 6 Absätze 1 und 2 GG ergebenden Gebot gerecht werden, die ehelichen und familiären Bindungen in angemessener Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn 49).

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955

    Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. August 2022 - W 7 E 22.1074 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes..

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. August 2022 - W 7 E 22.1074 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 -werden aufgehoben.

  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    vom 11. August 2022 - W 7 E 22.1074 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. August 2022 - W 7 E 22.1074 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes..

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. August 2022 - W 7 E 22.1074 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 -werden aufgehoben.

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Die Fachgerichte können von einer solchen Prognose lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (…vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, Rn. 48).

    Diese verringern die Wahrscheinlichkeit, dass ihm auch tatsächlich ein Visum erteilt wird, und müssen daher Eingang in die anzustellende Prognose finden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, Rn. 49 ff.).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

    Rn. 26 (3) Die Dichte der verfassungsgerichtlichen Kontrolle muss dem Rang und der Bedeutung Rechnung tragen, die das Grundgesetz der Familie in ihren verschiedenen Gestaltungsformen und Funktionen als einem gegen den Staat abgeschirmten und die Vielfalt der Freiheitskonkretisierungen schützenden Autonomiebereich beimisst (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 47).

    Die Fachgerichte können von einer solchen Prognose lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, Rn. 48).

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art. …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Absätze 1 und 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Absätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).

    Die Fachgerichte können von einer solchen Prognose lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (…vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, Rn. 48).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Rn. 19 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu bereits im Bundesgebiet lebenden Angehörigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17…, vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 …und vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17…, vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 …und vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfGK 14, 458 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - …und vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 48).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 C 11.23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines subsidiär …

    Rn. 31 Weder Art. 6 GG noch Art. 8 EMRK vermitteln einen unmittelbaren Anspruch auf Familienzusammenführung (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 ; Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - FamRZ 2006, 187 m. w. N., vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 - NVwZ 2022, 406 Rn. 45 ff. m. w. N., vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - FamRZ 2024, 239 Rn. 19 ff. …und vom 17. April 2024 - 2 BvR 244/24 - InfAuslR 2024, 364 Rn. 20 ff.;… EGMR, Urteile vom 19. Februar 1996 - Nr. 23218/94, Gül/Schweiz - Rn. 38 …und vom 31. Januar 2006 - Nr. 50435/99, Rodrigues da Silva und Hoogkamer/Niederlande - Rn. 39;… EGMR , Urteile vom 3. Oktober 2014 - Nr. 12738/10, Jeunesse/Niederlande - Rn. 107 …und vom 9. Juli 2021 - Nr. 6697/18, M.A./Dänemark - Rn. 131 ff., 142 ff., 161 ff.;… BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2020 - 1 C 30.19 - BVerwGE 171, 103 Rn. 22 ff. …und vom 8. Dezember 2022 - 1 C 8.21 - BVerwGE 177, 226 Rn. 20).

    Erforderlich ist eine Einzelfallbetrachtung, bei der die familiären Bindungen, aber auch sonstige Umstände wie die Trennungsdauer und die Möglichkeit der Herstellung der Familieneinheit nur im Bundesgebiet, abzuwägen sind (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 , vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 , vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 - NVwZ 2022, 406 Rn. 45 und vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - FamRZ 2024, 239 Rn. 19 ff.;… EGMR , Urteil vom 3. Oktober 2014 - Nr. 12738/10, Jeunesse/Niederlande - Rn. 106).

    Rn. 33 Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 - NVwZ 2022, 406 Rn. 45 m. w. N. und vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - FamRZ 2024, 239 Rn. 20 m. w. N.).

    Dabei sind die Belange des Elternteils und des Kindes umfassend zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - FamRZ 2024, 239 Rn. 23 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 07.07.2026 - VerfGH 103/25
    Die in Art. 12 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, verpflichtet die Ausländerbehörde jedoch, bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bzw. bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (…vgl. Beschlüsse vom 16. März 2018 - VerfGH 41 A/18 - Rn. 19…, vom 27. Juni 2006 - VerfGH 66/06, 66 A/06 - Rn. 31 m. w. N. …sowie vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00 - Rn. 19; vgl. zum Bundesrecht zu Art. 6 Abs. 1 GG BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 19…, vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 17 …und vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 89 ff.).

    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 3 VvB geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 3 VvB grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. zum Bundesrecht zu Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Bei der Eltern-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des jeweiligen Elternteils nicht durch Betreuungsleistungen des anderen Elternteils oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern jeweils eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 21…, vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 46…, vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 13…, vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 17 …sowie vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 19).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zum jeweiligen Elternteil in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 23 …sowie vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 18, m. w. N.).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 23…, vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48 …sowie vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 22).

    Diese verringern die Wahrscheinlichkeit, dass ihm auch tatsächlich ein Visum erteilt wird, und müssen daher Eingang in die anzustellende Prognose finden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 25 …sowie vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 47 ff.).

    Rn. 15 Die Fachgerichte können von einer Prognose lediglich dann absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 12 Abs. 1 und 3 VvB vereinbar ist, einem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa, weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, Rn. 24 …sowie vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris Rn. 6 f.) oder weil eine dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, Rn. 24 …sowie vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris Rn. 11 f.).

    Bei der Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen prüft der Verfassungsgerichtshof daher, ob die notwendige Abwägung stattgefunden hat und ob Grundlage und Abwägungsergebnis dem sich aus Art. 12 Abs. 1 (auch in Verbindung mit Art. 12 Abs. 3 VvB) ergebenden Gebot gerecht werden, die familiären Bindungen in angemessener Weise zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 26 m. w. N. …sowie vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 49 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 -).

  • VG Osnabrück, 07.09.2026 - 7 B 99/26

    Kindeswohl; Familiäre Bindungen; Aufenthaltsgestattung; Abschiebungsandrohung …

    Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 02.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu würdigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (st. Rspr. BVerfG und BVerwG, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 17.04.2024 - 2 BvR 244.24 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45; Beschluss vom 02.11.2023 - 2 BvR 441/23 -, juris Rn. 19 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 08.12.2022, - 1 C 8.21 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).

    Dabei sind die Belange des Elternteils und des Kindes umfassend zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. November 2023 - 2 BvR 441/23 - FamRZ 2024, 239 Rn. 23 m. w. N.).

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