Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5730
BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Einkünften aus der Nebentätigkeit eines Rechtsreferendars auf dessen Unterhaltsbeihilfe; Statuierung einer Anrechnungspflicht unabhängig vom Familienstand des Referendars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Nebeneinkünften von Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst auf die Unterhaltsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Rn. 8 Zwar gilt das in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Verbot, Ehe und Familie durch staatliche Maßnahmen zu benachteiligten, auch für den Bereich der staatlichen Gewährung von Leistungen und Vorteilen (BVerfGE 82, 60 ).

    Jedoch geht die Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 75, 348 ; 82, 60 ).

    Auch erwachsen aus dem Förderungsgebot keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316 ; 82, 60 ; 107, 205 ).

    Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Ungeachtet der hiernach bestehenden Fraglichkeit der Pflicht des Staates, Referendaren einen Familienzuschlag zu gewähren (verneinend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, S. 60 ), steht vorliegend allein die Anrechnung von Einkommen auf die Unterhaltsbeihilfe in Frage.

    Es gibt insbesondere keinen hergebrachten Grundsatz, Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, S. 60).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Begründung eines solchen Ausbildungsverhältnisses (vgl. die Zulässigkeit bejahend BVerfGE 39, 334 "Radikalenerlass";… kritisch unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG Lecheler, ZBR 2000, S. 325 ) kann aufgrund der noch größeren Distanz zum Staat auch in diesem kein Anspruch auf Alimentation bestehen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Nach Art. 2 Abs. 1 GG kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen verstoße (BVerfGE 6, 32 ; 91, 186 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Dem Gesetzgeber steht bei der Ausfüllung des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsraum zu (vgl. BVerfGE 59, 231 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Nach Art. 2 Abs. 1 GG kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen verstoße (BVerfGE 6, 32 ; 91, 186 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Auch erwachsen aus dem Förderungsgebot keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316 ; 82, 60 ; 107, 205 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Jedoch geht die Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 75, 348 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Kinderzuschuß für Enkel

  • OVG Hamburg, 04.01.2006 - 1 Bf 92/05

    Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe für …

  • OVG Hamburg, 19.01.2009 - 1 Bf 69/05

    Anrechnung des Einkommens aus Nebentätigkeit bei Rechtsreferendaren

    Es ist anerkannt, dass für Referendare, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet werden, dieses Prinzip nicht gilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007, DÖD 2008, 177; Beschl. v. 7.10.1992, ZBR 1993, 60).

    Da der Staat nicht verfassungsrechtlich aus Gründen der Alimentation und der Fürsorge verpflichtet ist, ihnen Unterhaltsbeihilfe zu gewähren, begegnet insoweit die Anrechnung anderweitiger Einkünfte keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007 a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der hier fraglichen Anrechnungsvorschrift mit Beschluss vom 24.9.2007 a.a.O. ausgeführt: .

    b.a. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.9.2007 a.a.O. ausgeführt, dass schon der Zweck der Haushaltskonsolidierung die Anrechnung rechtfertige.

    Es ist folgerichtig, die familiären Unterhaltspflichten auch bei der Anrechnung des Nebenerwerbseinkommens auszublenden, wenn schon die Unterhaltsbeihilfe wie oben dargelegt keine Familienzuschläge enthalten muss und sich der Verordnungsgeber dazu entschließt, keine Familienzuschläge zu zahlen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007, DÖD 2008, 177).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R

    Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen - …

    Es gibt dementsprechend keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren sind (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - Juris RdNr 5; dem folgend: BVerfG <Kammer> Beschluss vom 3.7.2007 - 2 BvR 733/06 - Juris RdNr 4; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06 - Juris RdNr 10; s auch BVerfG Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 50).
  • OVG Saarland, 17.09.2026 - 1 A 208/24

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei einem Ausscheiden aus dem öffentlichen …

    In dem zu Ausbildungszwecken begründeten Beamtenverhältnis auf Widerruf steht die Ausbildung und nicht die Dienstleistung des Anwärters im Vordergrund, sodass Anwärterbezüge nicht auf die vollumfängliche Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhalts abzielen, sondern lediglich darauf ausgerichtet sind, eine Hilfe für das Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit zu bieten.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6; Schwegmann/Summer, Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz, Vorbemerkungen zu § 59 BBesG Rn. 4][vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6; Schwegmann/Summer, Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz, Vorbemerkungen zu § 59 BBesG Rn. 4] Der weite Gestaltungsspielraum setzt sich fort, wenn es um Fragen der Rückforderung von Anwärterbezügen oder, wie vorliegend, um die Höhe des Betrags der bezogenen Anwärterbezüge geht, der dem (früheren) Anwärter bei Zweckverfehlung zu belassen ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, 2 C 28/91, juris Rn. 41][vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, 2 C 28/91, juris Rn. 41] Hiervon ausgehend ist dem Verwaltungsgericht darin beizupflichten, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es freilich gebietet, nicht die vollen Anwärterbezüge zurückzufordern, diesem Gebot allerdings durch den belassenen Freibetrag von 384 EUR vorliegend Genüge getan worden ist.
  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Rn. 16 Für Referendare im Ausbildungsverhältnis gilt der Alimentationsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 5 GG nicht (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44 ;… Kammerbeschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 BvR 733/06 - juris Rn. 4 und vom 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - FamRZ 2007, 1956 Rn. 10).
  • LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10

    Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für …

    Dies verstieße gegen Art. 3 des Grundgesetzes und die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe aufgestellt habe (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 8.12.2009 - 2 B 43/09, sowie Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06).

    Zu diesen Einnahmen zählt nicht nur die Unterhaltsbeihilfe, für die das Alimentationsprinzip nicht gilt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 442/06, FamRZ 2007, 1956; BVerwG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 B 43/09, Juris) und die nach dem ausdrücklichen Willen - nicht nur - des hamburgischen Gesetzgebers Versicherungsansprüche aus der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung begründen soll (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drs. 17/901 vom 28.05.2002 S. 1 und 3 sowie Drs. 17/2389 vom 11.03.2003 S. 29).

  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21

    Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …

    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27; BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).

    Aus diesem Grunde muss sein Unterhalt nicht im Sinne einer Vollalimentation gewährleistet werden, sondern kann als bloße Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgestaltet sein (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5; BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014, 2 B 45/13, juris Rn. 16).

    Dessen Grenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf geltenden Fürsorgepflicht der Dienstherrin aus Art. 33 Abs. 5 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 11;… BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 7;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2023, OVG 4 N 90/22, BeckRS 2023, 1622, Rn. 10).

  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25
    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27; BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).

    Aus diesem Grunde muss sein Unterhalt nicht im Sinne einer Vollalimentation gewährleistet werden, sondern kann als bloße Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausgestaltet sein (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5; BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014, 2 B 45/13, juris Rn. 16).

    Dessen Grenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf geltenden Fürsorgepflicht der Dienstherrin aus Art. 33 Abs. 5 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 11;… BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 7;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2023, OVG 4 N 90/22, BeckRS 2023, 1622, Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17

    Rückforderung von Ausbildungsbezügen; Anrechnung von Entgelt; selbständige …

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG regelmäßig nicht gebiete, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren; zwingend sei lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schaffe (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Ergänzend wird ausgeführt, dass auch die Reduzierung der Unterhaltsbeihilfe ab einem monatlichen Entgelt i. H. v. 2.200 EUR auf Null nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Anrechnungsbestimmung führe; habe der Referendar Einkünfte in dieser Höhe, sei die Bestreitung seines Lebensunterhalts gesichert (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    Rn. 36 ebenso BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06 -, DÖD 2008, 177 ff. mit Anmerkung von Hummel, und vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, 60.
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 B 43.09

    Höhere Anrechnungsgrenze für Rechtsreferendare mit Unterhaltspflichten zur …

    Danach verstößt die einheitliche Grenze für die Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 3 der Verordnung nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, weil sie unabhängig von Familienstand und Unterhaltspflichten der Rechtsreferendare gilt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - DÖD 2008, 177).
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 1112/09

    Anspruch von Rechtsreferendaren auf Gleichbehandlung mit Studienreferendaren in …

  • BSG, 25.11.2019 - B 12 R 1/19 BH

    Drittwiderspruch gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

  • BSG, 02.07.2020 - B 12 R 1/20 BH

    Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Freien und …

  • OVG Sachsen, 28.09.2021 - 2 A 775/19

    Referendar; Ausbildungsbezüge; Anrechnung; Nebentätigkeit; Stationsentgelt

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 3 ZB 06.3005

    Anrechnung des Entgelts für eine Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe bei …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht