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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,24156
BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2024,24156)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2024 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2024,24156)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2024,24156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 46 Abs. 2 StGB; § 184b Abs. 3 StGB
    Einstweilige Anordnung gegen eine Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften (Recht auf den gesetzlichen Richter; unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht trotz angenommener Verfassungswidrigkeit des Strafrahmens)

  • Burhoff online

    BVerfG, Unterlassen einer Vorlage, Recht auf den gesetzlichen Richter, Verletzung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe: Mögliche Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Unterlassen einer Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 46 Abs 2 StGB
    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe: Mögliche Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Unterlassen einer Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen des Unterlassens einer Vorlage als eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe: Mögliche Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Unterlassen einer Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Vorlage zum BVerfG in KiPo-Verfahren: Recht auf den gesetzlichen Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterlassene Vorlage an das BVerfG - und das Recht auf den gesetzlichen Richter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 143, 65 ; 157, 332 - ERatG - eA; stRspr).

    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen CETA

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 143, 65 ; 157, 332 - ERatG - eA; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen ist jedoch als solcher Verstoß zu bewerten (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen ist jedoch als solcher Verstoß zu bewerten (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 87, 282 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ).

  • LG Traunstein, 16.11.2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21

    Strafzumessung bei Kinderpornographie

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Die Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 - verhängten Freiheitsstrafe wird ausgesetzt.

    Daher ist im Wege der einstweiligen Anordnung - gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ohne mündliche Verhandlung - die Aussetzung der Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 - anzuordnen.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann auch das Unterlassen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen (vgl. BVerfGE 138, 64 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BGH, 20.03.2025 - 3 StR 447/24

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); eingeschränkte revisionsgerichtliche …

    Rn. 34 bb) Da die Strafkammer die verhängte Strafe dem unteren Bereich des von ihr angewendeten Strafrahmens entnommen und auf eine Einzelstrafe von einem Jahr und zwei Monaten erkannt hat, ist nicht auszuschließen, dass sie bei Anwendung des nunmehr geltenden deutlich geringeren Strafrahmens eine niedrigere Einzelstrafe verhängt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 27.01.2025 - 4 StR 426/24

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornographischer Inhalte …

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafkammer bei Anwendung des geänderten Strafrahmens eine niedrigere Strafe verhängt hätte (vgl. auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24 Rn. 23).
  • BGH, 12.03.2025 - 4 StR 488/24

    Verurteilung eines ehemaligen Lokalpolitikers aus dem Ruhrgebiet wegen …

    Die Neufassung erweist sich bei der gebotenen konkreten Betrachtung als das mildere Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB), was der Senat im Revisionsverfahren gemäß § 354a StPO zu berücksichtigen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2025 - 5 StR 463/24 Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 13. November 2024 - 3 StR 348/24 Rn. 6; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 05.12.2024 - 5 StR 617/24

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch

    Ungeachtet ihrer Erwägungen ist nicht ausgeschlossen, dass die Strafkammer bei Anwendung eines anderen Strafrahmens zu einer anderen Strafe gekommen wäre (vgl. auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24 Rn. 23).
  • BGH, 29.01.2025 - 2 StR 472/24

    Verjährung; Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht; sexueller Missbrauch …

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Anwendung des nunmehr geltenden Strafrahmens zu einer milderen Strafe gekommen wäre (vgl. auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24, Rn. 23).
  • BGH, 13.11.2024 - 3 StR 348/24

    Herstellen kinderpornographischer Inhalte; zeitliche Geltung von Strafgesetzen …

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24, juris Rn. 22 ff.).
  • OLG Hamm, 08.04.2025 - 3 ORs 2/25

    Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens, Bezugnahme auf …

    Das Ergebnis der nach § 46 Abs. 2 StGB vorzunehmende Abwägung ist notwendigerweise abhängig von dem konkret anwendbaren Strafrahmen (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 - 2 BvR 618/24, Rn. 23, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21541
BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,21541)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,21541)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,21541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 46 Abs. 2 StGB; § 184b Abs. 3 StGB
    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften (Verzicht des Revisionsgerichts auf Vorlage an das Bundesverfassungsgericht trotz Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Strafrahmens; Fehler bei ...

  • Burhoff online

    KiPo-Verfahren, Strafzumesssung, Verfassungswidrigkeit des alten Rechts, Vorlagepflicht an das BVerfG

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einer Freiheitsstrafe wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 184b Abs 3 StGB vom 16.06.2021
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorlage von § 184b Abs. 3 StGB a.F., Entzug des gesetzlichen Richters

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gericht hält gesetzliche Mindeststrafe für verfassungswidrig: BVerfG ist anzurufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 3706
  • NStZ-RR 2025, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 37 a) Dem steht nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer zunächst wohl selbst davon ausging, § 184b Abs. 3 StGB in der hier angewandten Fassung sei verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Ein Beschwerdeführer kann vielmehr in zulässiger Weise allein eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dadurch rügen, dass sich das Revisionsgericht auf der Grundlage seiner eigenen Überzeugung von der ansonsten gegebenen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unter Missachtung des Art. 100 Abs. 1 GG durch eine fehlerhafte verfassungskonforme Auslegung entzogen hat (vgl. BVerfGE 138, 64 ) oder - wie hier - durch eine fehlerhafte Annahme mangelnder Entscheidungserheblichkeit.

    Rn. 40 a) Der Schutzbereich der Gewährleistung des gesetzlichen Richters kann auch dann betroffen sein, wenn ein Fachgericht seiner Verpflichtung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 138, 64 ).

    An diese Regelungen sind die Gerichte durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gebunden (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 40, 356 ; 138, 64 ).

    Dabei können sich Vorlagepflichten nicht nur aus Regelungen des einfachen Gesetzesrechts ergeben, sondern erst recht auch aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen wie der hier einschlägigen Vorlagepflicht im Fall der konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 138, 64 ).

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Fachgericht die Garantie des gesetzlichen Richters insbesondere dann verletzt, wenn es die Vorlage einer Norm, von deren Verfassungswidrigkeit es ansonsten überzeugt wäre, unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Dies verlangt nach einer strengeren verfassungsrechtlichen Prüfung im Vergleich zu Fällen, in denen lediglich einfachrechtliche Verpflichtungen zur Vorlage an ein anderes Gericht bestehen; es bleibt hier deutlich weniger Raum für die Annahme eines bloßen Rechtsirrtums ohne verfassungsrechtliche Relevanz (vgl. BVerfGE 138, 64 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsanwendung im konkreten Fall sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Dies folgt aus der Vorgabe, dass sich jedes Fachgericht zunächst eine eigene Überzeugung von der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer Norm zu bilden hat (vgl. BVerfGE 138, 64 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Er gibt dem Richter eine normative Orientierung und definiert überdies den abgegrenzten Bereich, aus dem dieser mit Blick auf die konkrete Tat und den in ihr zum Ausdruck gekommenen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien nach § 46 StGB die konkrete Strafe entnehmen kann (vgl. BVerfGE 105, 135 ).

    Uferlose Strafrahmen würden die Gefahr bergen, das normative Verhältnis zwischen Unrecht und Schuld einerseits und Sanktion andererseits im Unklaren zu belassen und die Bestimmung der konkreten Strafe zu einem unberechenbaren Akt richterlicher Entscheidung zu machen (vgl. BVerfGE 105, 135 ).

    Bestimmtheitsgrundsatz und Schuldprinzip gebieten es, dass sich der Gesetzgeber bei den Strafandrohungen in den einzelnen Straftatbeständen des Besonderen Teils auf Strafrahmen festlegt, denen sich grundsätzlich das Mindestmaß einer Strafe ebenso wie die Sanktionsobergrenze entnehmen lassen (vgl. BVerfGE 105, 135 ;… Maier, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020, § 46 Rn. 23).

    Der gesetzliche Strafrahmen gibt damit eine generelle Vorbewertung des für den einzelnen Tatbestand typischen Handlungsunrechts durch den Gesetzgeber, an die der Richter gebunden ist und an der er sich zu orientieren hat (vgl. BVerfGE 105, 135 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 43 bb) Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen unterlassener Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG reicht aber nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.; 126, 286 ).

    Rn. 44 Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt danach in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ;… zu Zuständigkeitsnormen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40) oder wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr), also bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. BVerfGE 19, 38 ; 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15).

    Dem liegt nicht lediglich "unsorgfältiges" Arbeiten (vgl. BVerfGE 87, 282 ) oder ein Irrtum über die richterlichen Zuständigkeiten zugrunde.

  • BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 44 Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt danach in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; zu Zuständigkeitsnormen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40) oder wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr), also bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. BVerfGE 19, 38 ; 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15).

    Dies verlangt nach einer strengeren verfassungsrechtlichen Prüfung im Vergleich zu Fällen, in denen lediglich einfachrechtliche Verpflichtungen zur Vorlage an ein anderes Gericht bestehen; es bleibt hier deutlich weniger Raum für die Annahme eines bloßen Rechtsirrtums ohne verfassungsrechtliche Relevanz (vgl. BVerfGE 138, 64 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 14. September 2023 - 2 BvR 107/21 -, Rn. 21).

    Rn. 44 Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt danach in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ;… zu Zuständigkeitsnormen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40) oder wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr), also bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. BVerfGE 19, 38 ; 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Ob die Maßnahme oder Entscheidung eines Gerichts auf Willkür beruht, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls feststellen (vgl. BVerfGE 29, 45 ).

    Rn. 44 Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt danach in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ;… zu Zuständigkeitsnormen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2025 - 2 BvR 1440/23 -, Rn. 40) oder wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 87, 282 ; stRspr), also bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. BVerfGE 19, 38 ; 29, 45 ; 58, 1 ; 82, 286 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 40 a) Der Schutzbereich der Gewährleistung des gesetzlichen Richters kann auch dann betroffen sein, wenn ein Fachgericht seiner Verpflichtung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 138, 64 ).

    Dabei können sich Vorlagepflichten nicht nur aus Regelungen des einfachen Gesetzesrechts ergeben, sondern erst recht auch aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen wie der hier einschlägigen Vorlagepflicht im Fall der konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 138, 64 ).

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Er gibt nicht nur den einzelnen Rechtsuchenden ein subjektives Recht, sondern enthält auch objektives Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 40, 356 ).

    Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 40, 356 ; 138, 64 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 43 bb) Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen unterlassener Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG reicht aber nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.; 126, 286 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    Rückwirkende Klarstellung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu BVerfGE 68, 337 ; 135, 1 ), sondern auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem …

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69

    Vorgeprüfte Apothekaranwärter

  • BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil …

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden …

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von …

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer …

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach …

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BayObLG, 14.03.2024 - 206 StRR 87/24

    Kostenentscheidung, Minder schwerer Fall, Rechtsstaatsprinzip, Freiheitsstrafe, …

  • BayObLG, 07.03.2024 - 207 StRR 20/24

    Verfassungswidrigkeit des § 184b Abs. 3 Alt. 3 StGB (n. F.) und Voraussetzungen …

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24   

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BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,17827)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,17827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • rechtsportal.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • rechtsportal.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • LG Traunstein, 16.11.2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21

    Strafzumessung bei Kinderpornographie

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 -,.

    Rn. 1 Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat durch einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 den Vollzug der mit Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 - verhängten Freiheitsstrafe ausgesetzt und die einstweilige Anordnung am 21. Februar 2025 wiederholt.

  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BayObLG, 14.03.2024 - 206 StRR 87/24

    Kostenentscheidung, Minder schwerer Fall, Rechtsstaatsprinzip, Freiheitsstrafe, …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    vom 14. März 2024 - 206 StRR 87/24 -,.
  • BVerfG, 26.09.2019 - 2 BvR 1845/18

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.02.2022 - 2 BvR 1514/21

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Eilantrag zur Verfahrenssicherung in …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • AG Mühldorf am Inn, 26.01.2023 - 5 Ls 310 Js 28256/21

    Freiheitsstrafe, Angeklagte, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Strafrahmen, …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    vom 26. Januar 2023 - 5 Ls 310 Js 28256/21 -.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
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   BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24   

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BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,3732)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,3732)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2025 - 2 BvR 618/24 (https://dejure.org/2025,3732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • rechtsportal.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • LG Traunstein, 16.11.2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21

    Strafzumessung bei Kinderpornographie

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    b) das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 -,.

    Rn. 1 Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat durch einstweilige Anordnung vom 10. September 2024 den Vollzug der mit Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16. November 2023 - 3 NBs 310 Js 28256/21 - verhängten Freiheitsstrafe ausgesetzt.

  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BayObLG, 14.03.2024 - 206 StRR 87/24

    Kostenentscheidung, Minder schwerer Fall, Rechtsstaatsprinzip, Freiheitsstrafe, …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. März 2024 - 206 StRR 87/24 -,.
  • BVerfG, 26.09.2019 - 2 BvR 1845/18

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.02.2022 - 2 BvR 1514/21

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Eilantrag zur Verfahrenssicherung in …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • AG Mühldorf am Inn, 26.01.2023 - 5 Ls 310 Js 28256/21

    Freiheitsstrafe, Angeklagte, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Strafrahmen, …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    c) das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 26. Januar 2023 - 5 Ls 310 Js 28256/21 -.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2025 - 2 BvR 618/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
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