Rechtsprechung
| BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO
Audiovisuelle Vernehmung eines sich im Ausland aufhaltenden Entlastungszeugen (Recht auf ein faires Verfahren; Subjektstellung des Beschuldigten; Grundsatz der bestmöglichen Sachaufklärung; Recht zu Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen nach der EMRK; volle ... - Burhoff online
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren, Auslandszeuge, Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung, Erhebliche Schwere des Tatvorwurfs, zentrale Bedeutung der Beweisbehauptungen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Recht auf ein faires Verfahren die audiovisuelle Vernehmung eines von der Verteidigung benannten, sich im Ausland aufhaltenden, aber aussagebreiten Entlastungszeugen betreffend
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs 5 S 2 StPO) trotz erheblicher Schwere des Tatvorwurfs und zentraler Bedeutung der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 3 Buchst d MRK
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs 5 S 2 StPO) trotz erheblicher Schwere des Tatvorwurfs und zentraler Bedeutung der ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs 5 S 2 StPO) trotz erheblicher Schwere des Tatvorwurfs und zentraler Bedeutung der ...
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweis: Videovernehmung des Auslandszeugen, Klatsche für Ablehnung durch BGH/LG Köln
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 521/24
- BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
- BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
Im Rahmen dieser Gesamtschau sind die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, auch in Verknüpfung mit dem Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BVerfGE 130, 1 ), in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ;… 133, 168 <200 f. Rn. 59).
Rn. 68 (2) Zentrales Anliegen des Strafverfahrens ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, denn nur so kann das aus der Menschenwürde abgeleitete materielle Schuldprinzip verwirklicht werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
Rn. 68 (2) Zentrales Anliegen des Strafverfahrens ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, denn nur so kann das aus der Menschenwürde abgeleitete materielle Schuldprinzip verwirklicht werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).
Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört deshalb auch der Grundsatz der bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ).
Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren kann damit auch durch verfahrensrechtliche Gestaltungen berührt werden, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; BVerfGK 16, 253 ).
- BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
Deshalb kann das Recht auf ein faires Verfahren dadurch verletzt werden, dass das Tatgericht den Schutzgehalt einer verletzten Verfahrensnorm verkennt oder die verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm bei der Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfGK 12, 33 ; 17, 319 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
- BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
Deshalb kann das Recht auf ein faires Verfahren dadurch verletzt werden, dass das Tatgericht den Schutzgehalt einer verletzten Verfahrensnorm verkennt oder die verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm bei der Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfGK 12, 33 ; 17, 319 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
Im Rahmen dieser Gesamtschau sind die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, auch in Verknüpfung mit dem Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BVerfGE 130, 1 ), in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ;… 133, 168 <200 f. Rn. 59).
Rn. 68 (2) Zentrales Anliegen des Strafverfahrens ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, denn nur so kann das aus der Menschenwürde abgeleitete materielle Schuldprinzip verwirklicht werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).Im Rahmen dieser Gesamtschau sind die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, auch in Verknüpfung mit dem Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BVerfGE 130, 1 ), in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ; 133, 168 <200 f. Rn. 59).
Ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 46, 202 ; 63, 45 ; 63, 380 ; 66, 313 ; 133, 168 ; stRspr).
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört deshalb auch der Grundsatz der bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ).
Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren kann damit auch durch verfahrensrechtliche Gestaltungen berührt werden, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; BVerfGK 16, 253 ).
- BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 74 (2) In dieser Auslegung trägt die Regelung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO den sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Gewährleistungen hinreichend Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 20).Infolge der dem Angeklagten offenstehenden Möglichkeit, die Vernehmung des Zeugen dadurch zu erreichen, dass er bestimmte Sachverhalte aufzeigt, aufgrund deren sich das Gericht zur weiteren Sachaufklärung durch Vernehmung des Zeugen gedrängt sieht, verbleibt ihm ein hinreichender Einfluss auf den Verlauf des Strafprozesses; er bleibt Subjekt und wird nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 20).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 46, 202 ; 63, 45 ; 63, 380 ; 66, 313 ; 133, 168 ; stRspr).Infolge der dem Angeklagten offenstehenden Möglichkeit, die Vernehmung des Zeugen dadurch zu erreichen, dass er bestimmte Sachverhalte aufzeigt, aufgrund deren sich das Gericht zur weiteren Sachaufklärung durch Vernehmung des Zeugen gedrängt sieht, verbleibt ihm ein hinreichender Einfluss auf den Verlauf des Strafprozesses; er bleibt Subjekt und wird nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 20).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen, …
- BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20
Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines …
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der …
- EGMR, 01.06.2010 - 22978/05
Gäfgen - Folter bei polizeilicher Vernehmung; Kindesentführung; Geständnis trotz …
- EGMR, 11.07.2006 - 54810/00
Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77
Zwangsweiser Haarschnitt
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art …
- EGMR, 10.03.2009 - 4378/02
Recht auf ein faires Verfahren (heimliche Ermittlungsmethoden; Umgehungsverbot; …
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferungslist
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22
Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener …
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68
Zulässigkeit der Nebenklage
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
- EGMR, 25.03.1999 - 25444/94
- BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03
Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der …
- BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen …
- LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
Urteil im Rockermord-Prozess von Köln-Mülheim
- EGMR, 22.04.1992 - 12351/86
- EGMR, 11.09.2006 - 22007/03
Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere Konfrontationsrecht bei …
- BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25
Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …
Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört deshalb auch der Grundsatz der bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2025 - 2 BvR 64/25, juris Rn. 58; Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, BVerfGE 118, 212, 231).Insoweit sind das Gewicht der Straf- bzw. Bußgeldsache sowie die Bedeutung und der Beweiswert weiterer Beweismittel gegenüber den Nachteilen der Verfahrensverzögerungen abzuwägen, weshalb bei Anschuldigungen von Gewicht einer für den Schuldspruch relevanten weiteren Sachaufklärung eher Vorrang zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2025 - 2 BvR 64/25, juris Rn. 63; BGH…, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, juris Rn. 18).
- BGH, 07.07.2026 - 1 StR 164/26 In der Begründung seines Antrags hob Rechtsanwalt W unter Bezugnahme auf eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Beschlusses vom 24. August 2025 - 2 BvR 64/25, die zentrale Bedeutung des Auslandszeugen C hervor.
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26
Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren
Ob die gerichtliche Sachaufklärungspflicht es gebietet, dem Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen nachzukommen, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu beurteilen (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 64 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; OVG NRW…, Urteil vom 03.08.2021 - 19 A 3046/20.A - juris Rn. 11; ferner zur Auslegung und Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO bei der Vernehmung von Auslandszeugen BVerfG, Beschluss vom 24.08.2025 - 2 BvR 64/25 - juris Rn. 61 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2025 - 14 S 1906/25
Bürgerkonto "Mein Justizpostfach", kein Anspruch auf dauerhafte Speicherung von …
Die Fairness des Verfahrens ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2025 - 2 BvR 64/25 - juris Rn. 59 unter Hinweis auf EGMR (GK), Péllisier and Sassi v. France, 25.03.1999, 25444/94, §§ 42 ff.; (GK) Jalloh v. Germany, 11.07.2006, 54810/00, NJW 2006, 3117 ; (GK) Bykov v. Russia, 10.03.2009, 4378/02, §§ 89 ff.; (GK) Gäfgen v. Germany, 01.06.2010, 22978/05, §§ 162 ff.). - BSG, 12.03.2026 - B 4 AS 60/25 B Diese grundrechtsgleiche Gewährleistung, die einfachrechtlich in § 62 SGG wiederholt wird, ist gegenüber dem ebenfalls als verletzt gerügten Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) spezieller (vgl BVerfG vom 5.11.2003 - 2 BvR 1243/03 - BVerfGE 109, 13 [34] mwN; BVerfG [Kammer] vom 24.8.2025 - 2 BvR 64/25 - juris RdNr 55 mwN).
- BGH, 07.01.2026 - 3 StR 435/25
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Zeugenvernehmung
In den Begründungen der beanstandeten Entscheidungen sind die Bedeutung und der Beweiswert der in Rede stehenden Aussagen der benannten Zeuginnen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses umfassend gewürdigt worden (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen etwa BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, NStZ 2024, 312 Rn. 66 f. mwN; BVerfG, Beschluss vom 24. August 2025 - 2 BvR 64/25, juris Rn. 60 ff.). - BSG, 10.03.2026 - B 4 AS 78/25 B Die Ablehnung des Verlegungsantrags selbst ist nicht am Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu messen, denn dieses allgemeine Prozessgrundrecht gilt nicht im Anwendungsbereich spezieller grundrechtlicher Verfahrensgarantien (etwa BVerfG vom 5.11.2003 - 2 BvR 1243/03 - BVerfGE 109, 13 - juris RdNr 68; BVerfG [Kammer] vom 24.8.2025 - 2 BvR 64/25 - juris RdNr 55) wie des insoweit allein einschlägigen Anspruchs auf rechtliches Gehör.
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Rechtsprechung
| BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 211 StGB
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den weiteren Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe (Recht auf ein faires Verfahren; Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung; Beweisantrag auf Vernehmung eines aussagebereiten Auslandszeugen; ... - Burhoff online
Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Aussetzung Vollzug lebenslanger Freiheitsstrafe
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine sofortige Haftentlassung betreffend
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Aussetzung des weiteren Vollzugs einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Zur Folgenabwägung, wenn auch ein eA-Erlass nicht zur Freilassung des inhaftierten Antragstellers führen würde
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 38 Abs 1 Alt 2 StGB, § 211 Abs 1 StGB, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Aussetzung des weiteren Vollzugs einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Zur Folgenabwägung, wenn auch ein eA-Erlass nicht zur Freilassung des inhaftierten Antragstellers führen würde - rechtsportal.de
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Aussetzung des weiteren Vollzugs einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zur Folgenabwägung,wenn auch ein eA-Erlass nicht zur Freilassung des inhaftierten Antragstellers führen würde
- rechtsportal.de
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Aussetzung des weiteren Vollzugs einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zur Folgenabwägung,wenn auch ein eA-Erlass nicht zur Freilassung des inhaftierten Antragstellers führen würde
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Aussetzung des weiteren Vollzugs einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Zur Folgenabwägung, wenn auch ein eA-Erlass nicht zur Freilassung des inhaftierten Antragstellers führen würde
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 521/24
- BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
- BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen CETA
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weitreichenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 143, 65 ; stRspr).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7 m.w.N.; stRspr).
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr).
- BVerfG, 16.01.2025 - 2 BvR 1974/22
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 143, 65 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7 m.w.N.; stRspr).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr).
Dies stellte grundsätzlich einen erheblichen, irreparablen Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 8).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Dies stellte grundsätzlich einen erheblichen, irreparablen Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 8). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr). - BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr). - BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 7; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 64/25
Dies stellte grundsätzlich einen erheblichen, irreparablen Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2025 - 2 BvR 1974/22 -, Rn. 8). - BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
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