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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26060
OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16 (https://dejure.org/2016,26060)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.06.2016 - 2 M 37/16 (https://dejure.org/2016,26060)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 2 M 37/16 (https://dejure.org/2016,26060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a II 4; AsylG § 29a
    Abschiebung; Antragsänderung; Aufenthalt, gewöhnlicher; Ausländer; Berufsausbildung; Beschwerdeverfahren; Duldung; Folgenbeseitigung; Gründe, dringende persönliche; Herkunftsstaat, sicherer; Wiedereinreise; Zuständigkeit, örtliche; Duldung wegen Aufnahme einer ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer Berufsausbildung; Ausschluss der Duldung bei Herkunft des Ausländers aus einem sicheren Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer Berufsausbildung; Ausschluss der Duldung bei Herkunft des Ausländers aus einem sicheren Staat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 2 M 17/15

    Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Zwar hat der Senat im Hinblick auf die seinerzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorschrift des § 25b AufenthG-E für nachhaltig integrierte Ausländer eine aufenthaltsrechtliche Vorwirkung in dem Sinne in Erwägung gezogen, dass Ausländer, denen nach dieser Regelung voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll, einen dringenden persönlichen Grund i.S.d. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG geltend machen können (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.03.2015 - 2 M 17/15 -, juris RdNr. 5).

    Ob etwas Vergleichbares auch mit Blick auf § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG-E anzunehmen ist, bedarf keiner Vertiefung, denn eine Reduzierung des Ermessens der Ausländerbehörde dahin, dass nur die Erteilung einer Duldung ermessensfehlerfrei wäre, ist auch in diesem Fall nicht anzunehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.03.2015 - 2 M 17/15 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG begründet noch keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Inhalt einer vorläufige Aussetzung der Abschiebung (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.03.2015 - 2 M 17/15 -, a.a.O. RdNr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Rn. 11 II. Die Beschwerde bliebe selbst dann ohne Erfolg, wenn man die Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung, gerichtet auf Rückgängigmachung der Abschiebung bzw. Ermöglichung der Wiedereinreise, im Falle einer bereits vollzogenen Abschiebung ausnahmsweise anerkennen (vgl. SaarlOVG' Beschl. v. 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, juris RdNr. 5; VGH BW, Beschl. v. 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris RdNr. 7) und eine entsprechende Antragsänderung im Beschwerdeverfahren entsprechend § 91 VwGO für zulässig erachten würde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    In Anlehnung an die Definition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 24).
  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 W 15/05

    Rückgängigmachung der Abschiebung im Eilverfahren bei Verstoß gegen GG Art 6 Abs …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Rn. 11 II. Die Beschwerde bliebe selbst dann ohne Erfolg, wenn man die Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung, gerichtet auf Rückgängigmachung der Abschiebung bzw. Ermöglichung der Wiedereinreise, im Falle einer bereits vollzogenen Abschiebung ausnahmsweise anerkennen (vgl. SaarlOVG' Beschl. v. 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, juris RdNr. 5; VGH BW, Beschl. v. 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris RdNr. 7) und eine entsprechende Antragsänderung im Beschwerdeverfahren entsprechend § 91 VwGO für zulässig erachten würde.
  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 10 CE 15.2653

    Wirkung einer Fiktionsbescheinigung bei materieller Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Thüringen, 27.06.2006 - 3 EO 354/06

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; Eilrechtsschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Sachsen, 14.12.2011 - 3 B 244/11

    Einstweilige Anordnung, Folgenbeseitigung, Rückholung, vollzogene Abschiebung, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 18 B 1324/06

    Wiedereinreise Ermöglichung Antragsänderung Abschiebungsschutzbegehren Erledigung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16
    Außerdem dürfte das Beschwerdeverfahren ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dienen und grundsätzlich keinen Raum eröffnen' über in erster Instanz nicht gestellte Anträge zu entscheiden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 27.06.2006 - 3 EO 354/06 -, juris RdNr. 4; OVG NW, Beschl. v. 18.07.2006 - 18 B 1324/06 -, juris RdNr. 6; Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, juris RdNr. 33; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris RdNr. 18; a.A. SaarlOVG, Beschl. v. 24.01.2003 - 9 W 50/02 -, juris RdNr. 25; SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Rn. 25 Dabei kann es vorliegend dahinstehen, ob hier mit der Antragsänderung auch eine - einer zulässigen Antragsänderung entgegenstehende - wesentliche Änderung der zu prüfenden Gesichtspunkte einhergeht (bejahend für den hier gegenständlichen Wechsel von Anträgen auf Aussetzung der Abschiebung auf Rückgängigmachung der Abschiebung VGH BW…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 11 S 1455/05 -, juris, Rn. 7; in diese Richtung auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 2 M 37/16 -, juris, Rn. 8 ff., m.w.N.) oder ob ausnahmsweise eine zulässige Antragsänderung anzunehmen ist (so im Ergebnis wohl SaarlOVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 9 W 50/02 -, juris, ohne jedoch das Problem der Zulässigkeit der Antragsänderung zu thematisieren).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach …

    Rn. 20 Einer Antragsänderung steht nicht entgegen, dass § 123 VwGO keine § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechende Regelung eines Folgenbeseitigungsanspruchs enthält (…in diese Richtung wohl VGH München, Beschl. v. 28.1.2016, 10 CE 15.2653, juris Rn. 18;… OVG Münster' Beschl. v. 9.3.2007, 18 B 2533/06, NVwZ-RR 2007, 492, juris Rn. 35; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.3.2006, 11 S 325/06, HTK-AuslR; OVG Magdeburg, Beschl. v. 6.6.2016, 2 M 37/16, juris Rn. 10, wobei in diesen Fällen erst im Beschwerdeverfahren die einstweilige Rückführung begehrt und der Antrag umgestellt wurde).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …

    In den insoweit ablehnenden Entscheidungen (vgl. insbesondere OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris; BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 10 CE 15.2653 - juris und B.v. 21.6.2007 - 19 ZB 06.3373 - juris; OVG NRW" B.v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 - juris und B.v. 18.7.2006 - 18 B 1324/06 - juris; VGH BW, B.v. 24.3.2006 - 11 S 325/06 - HTK-AuslR; OVG LSA, B.v. 6.6.2016 - 2 M 37/16 - juris und B.v. 26.9.2008 - 2 M 188/08 - juris; in allen diesen Entscheidungen ist hilfsweise auch auf die Begründetheit des Antrags eingegangen worden) wird vor allem in den Vordergrund gestellt, dass es um einen Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geht und im Verfahren nach § 123 VwGO eine der Bestimmung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechende Regelung fehlt sowie dass die Sicherung eines Rückführungsanspruchs im einstweiligen Rechtsschutz einen anderen Streitgegenstand darstellt als das Rechtsschutzbegehren, das auf Verhinderung der Abschiebung gerichtet war.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 2 M 49/19

    Rechtsschutz nach Durchführung der Abschiebung; Antragsänderung im …

    Der Senat habe die Zulässigkeit einer solchen Antragsumstellung für zweifelhaft gehalten (vgl. Beschl. v. 06.06.2016 - 2 M 37/16 -, juris).

    § 146 Abs. 4 VwGO ist zu entnehmen, dass das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden soll, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und mit dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.09.2008 - 2 M 188/08 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 06.06.2016 - 2 M 37/16 -, juris RdNr. 10; OVG RP, Beschl. v. 21.07.2017 - 7 B 11139/17 -, juris RdNr. 4 m.w.N.; a.A. BremOVG, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris RdNr. 19; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 -, juris RdNr. 9).

  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang …

    Der Beschleunigungsgedanke und die grundsätzliche Beschränkung des Beschwerdeverfahrens auf eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) schließen Änderungen des Streitgegenstandes in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes nicht unter allen Umständen aus; sie können im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 1 VwGO sachdienlich und zulässig sein (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.02.2022 - 2 B 456/21, juris Rn. 9;… Beschl. v. 29.03.2021 - 1 B 100/2, juris Rn. 8;… Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 19;… a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.07.2017 - 7 B 11139/17, juris Rn. 4; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 06.06.2016 - 2 M 37/16, juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Daher ist der Übergang von einem Antrag auf Untersagung der Abschiebung zu einem Antrag auf Rückholung des abgeschobenen Antragstellers im Beschwerdeverfahren zulässig, wenn die Abschiebung nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts stattgefunden hat (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 19;… a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.07.2017 - 7 B 11139/17, juris Rn. 1 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.06.2016 - 2 M 37/16, juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

    Ist die Beschwerde somit bereits unzulässig, kommt es nicht mehr darauf an, ob die erst nach der durchgeführten Abschiebung erhobene Beschwerde mit der Änderung des ursprünglichen Antrags auf Aussetzung der Abschiebung in einen Antrag auf Rückgängigmachung der Abschiebung zulässig ist (zum Meinungsstand: OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris;… B.v. 5.1.2017 - 7 B 11589/16 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 10 CE 15.2653 - juris, B.v. 21.6.2007 - 19 ZB 06.3373 -juris;… B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 9;… B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 - juris Rn. 15;… B.v. 3.3.2016 - 11 CE 16.219 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 - juris; B.v. 18.7.2006 - 18 B 1324/06 - juris; OVG LSA, B.v. 6.6.2016 - 2 M 37/16 - juris; B.v. 26.9.2008 - 2 M 188/08 - juris; OVG Bremen, B.v. 19.5.2017 - 1 B 47/17 - juris; SächsOVG, B.v. 14.12.2011 - 3 B 244/11 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.10.2005 - 2 W 15/05 - juris, B.v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 - juris;… Ham OVG, B.v. 6.7.2018 - 3 Bs 97/18 - juris Rn. 20).
  • VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18

    Einstweiliger Rechtsschutz nach Abschiebung

    Denn die Möglichkeit der Erteilung einer im Ermessen des Antragsgegners stehenden Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG stand einer Abschiebung der Antragsteller nicht entgegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2016 - 2 M 37/16 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2025 - 2 M 116/25

    Beschwerdeausschluss bei Vollzug einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG - …

    Rn. 4 mit der für den 15. Oktober 2025 geplanten Abschiebung nach Gambia erledigt hat, (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 6. Juni 2016 - 2 M 37/16 - juris Rn. 10 , m.w.N.), ist die Beschwerde bereits deshalb unzulässig, weil nach § 80 AsylG in der seit dem 27. Februar 2024 geltenden Fassung Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz und über Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung (§ 34 AsylG) oder der Abschiebungsanordnung (§ 34a AsylG) nach dem AufenthG vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können.
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