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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8658
OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8658)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8658)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StGB § 240; ; StGB § 240 I; ; StGB § 240 II; ; StVO § 1; ; StVO § 1 II; ; StVG § 26; ; StVG § 26 III; ; OWiG § 31; ; OWiG § 31 I; ; OWiG § 31 III; ; OWiG § 33; ; OWiG § 33 I; ; OWiG § 33 III

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung; Straßenverkehr; Gewalt, physische und psychische; Erheblichkeit; Dauer; Verwerflichkeit; Ordnungswidrigkeit; Verfolgungsverjährung; Verjährungsfrist; Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nötigung im Straßenverkehr; Fahrradfahrer; Verhinderung der Überholmöglichkeiten; Gewaltbegriff; Behinderungsdauer; Verwerflichkeit; Ordnungswidrigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung im Straßenverkehr - Längeres Verhindern des Überholens durch einen Radfahrer muss nicht immer Nötigung sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
    Ein Fahrradfahrer, der sich an einer Rotlicht zeigenden Ampel vor einen dort anhaltenden PKW stellt und nach dem Umschalten der Ampel auf Grün das Überholen des PKW´s dadurch verhindert, dass er für die Dauer von etwa 1 Minute absichtlich extrem langsam vor dem PKW herfährt, übt zwar - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BverfG in NJW 95, 1141 - eine dem Gewaltbegriff des § 240 Abs. 1 StGB unterfallende nötigende Gewalt (psychische und physische) aus, begeht aber gleichwohl wegen der nur kurzen Dauer und der geringen Intensität der Behinderung des PKW-Fahrers sowie wegen fehlender Verwerflichkeit i.S. des § 240 Abs. 2 StGB (noch) keine tatbestandliche Nötigung.

    Zwar kann in dem Verhalten der Angeklagten auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NJW 95, 1141 = Nötigung durch Sitzblockaden) eine dem Gewaltbegriff des § 240 Abs. 1 StGB unterfallende Gewaltanwendung gesehen werden; denn die Angeklagte hat die Zeugen St. nicht nur psychisch gezwungen, eine Vollbremsung durchzuführen und sodann langsam hinter ihrem Fahrrad herzufahren, sondern sie hat ihr Fahrrad, insbesondere durch das abrupte Abbremsen und ihre ein Überholen verhindernde Fahrweise, auch als eine physisch wirkende "Barriere" eingesetzt.

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
    Vielmehr müssen erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Missbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet (BGHSt 18, 389, 392).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00

    Nötigung durch Verhindern des Überholens

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
    Lediglich kurzfristige Behinderungen sind nach der Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 301, 302 m.w.N.; OLG Köln NZV 2000, 99 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
    Lediglich kurzfristige Behinderungen sind nach der Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 301, 302 m.w.N.; OLG Köln NZV 2000, 99 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 1 Ss 155/00

    Nötigung, Straßenverkehr, Blockieren, LKW, Dauer, Strecke

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
    Wenngleich den hierzu ergangenen Entscheidungen kein einheitlicher Maßstab für die Länge der hiernach zu fordernden Zeitspanne der Behinderung zu entnehmen ist (in der oben zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde eine etwa zweieinhalb Minuten andauernde Behinderung als kurzfristig angesehen; vgl. dagegen Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Koblenz vom 21. August 2000 - 1 Ss 155/00 -, wonach eine eineinhalb Minuten andauernde, allerdings mit einer erheblichen Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers verbundene Verhinderung des Überholens ausreichen kann), kann die vorliegend festgestellte Behinderungsdauer von etwa einer Minute nach Auffassung des Senats nur als kurzfristige, die Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitende und daher i.S.d. § 240 Abs. 1 StGB nicht tatbestandsmäßige Behinderung der Zeugen Stockschläder gewertet werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ss 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8638
OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 264; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de

    Einstellung des Verfahrens; Tatidentität; Tateinheit; Tatmehrheit; Beitragsvorenthaltung; innerer Zusammenhang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung des Verfahrens; Tateinheit; Tatmehrheit; Beitragsvorenthaltung; Innerer Zusammenhang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter …

    Damit wird nicht ausgeschlossen, dass unter besonderen Umstände dennoch eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO vorliegt, so wie es das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 1.3.2001 (OLG Hamm wistra 2001, 238) angenommen hat.

    Rn. 13 Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass mehrere sachlich-rechtlich selbständige Taten dann eine Tat im prozessualen Sinne bilden, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zu Grunde liegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerhalb derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu den anderen Handlungen geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (vgl. BGHSt 23, 141, 143; OLG Hamm wistra 2001, 238;… KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., Rn. 5 zu § 264 m.w.N.).

    Rn. 20 2. Es besteht keine Veranlassung, die Sache gem. § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof wegen Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 1.3.2001 (a.a.O.) vorzulegen.

  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der …

    Rn. 1528 Mehrere selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch dann eine Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (OLG Hamm, VRS 101, 207-208 m. w. N.).

    Mehrere selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch dann eine Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (OLG Hamm, VRS 101, 207-208 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (StV 2002, 149 (Ls.) = wistra 2001, 238 = StraFo 2002, 140; PStR 2002, 76 = StV 2002, 205 = wistra 2002, 236) besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Tatverdacht begründet, dass er durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 27;… Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 112 Rdnr. 44;… KK-Boujong, § 112 Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 2 Ss 795/02

    Beitragsvorenthaltung, erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen, …

    Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem darauf hin, dass bei festzustellender Leistungsfähigkeit des Angeklagten eine Verknüpfung der einzelnen Taten durch dieses Tatbestandsmerkmal in Betracht kommt ( Senatsbeschluss vom 1. März 2001, wistra 2001, 238 ).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02

    Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit

    Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem darauf hin, dass bei festzustellender Leistungsfähigkeit des Angeklagten eine Verknüpfung der einzelnen Taten durch dieses Tatbestandsmerkmal in Betracht kommt ( Senatsbeschluss vom 1. März 2001, wistra 2001, 238 ).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ss 243/03

    Verfahrensrüge, Begründung; Urkundenbeweis; Urkunde nicht verlesen, …

    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat in vollem Umfang bei und weist ergänzend zur Tatbestandserfüllung des § 266 a Abs. 1 StGB auf seine bisher hierzu ergangene Rechtsprechung hin (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2002 in 2 Ss 795/02 = wistra 2003, 73; vom 6. Mai 2002 in 2 Ss 318/02 = StV 2002, 545; vom 1. März 2001 in 2 Ss 44/01 = wistra 2001, 238, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei …

    Nach Wegfall der fortgesetzten Tat ist eine Beitragsvorenthaltung je Monat gegenüber jeder einzelnen Einzugsstelle als eine rechtlich selbständige Tat zu würdigen (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 1999, 104; OLG Hamm, wistra 2001, 238).
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