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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27865
BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22 (https://dejure.org/2023,27865)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2023 - 2 StR 118/22 (https://dejure.org/2023,27865)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22 (https://dejure.org/2023,27865)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56a StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: Bewährung, Ablauf der Bewährungsfrist, Fehlen des Beschlusses über den Erlass der Strafe, strafzumessungsrechtliche Gleichsetzung von innerhalb der Bewährungsfrist begangenen Taten mit denen zwischen dem Ablauf der Frist ...

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung des Werts von Taterträgen aus Betäubungsmittelgeschäften: Anordnung im Falle der Beuteteilung bei Mittätern und des jeweils nur transitorischen Besitzes hinsichtlich der anderen Hälfte der Beute

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73c StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Einziehung des Werts von Taterträgen aus Betäubungsmittelgeschäften: Anordnung im Falle der Beuteteilung bei Mittätern und des jeweils nur transitorischen Besitzes hinsichtlich der anderen Hälfte der Beute

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 56a StGB, § 56f Abs 1 Nr 1 StGB, § 56g Abs 2 StGB
    Darlegungsanforderung im Urteil zur strafschärfender Beurteilung der abgeurteilten Tat unter laufender Bewährung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 56a StGB, §§ 56f Abs. 1 Nr. 1, §§ 56 ff. StGB, §§ 56c Abs. 1, 56d Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Urteils im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen betreffend die Gesamtschuldnerhaftung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit der strafschärfenden Erwägung der Begehung der abgeurteilten Tat unter laufender Bewährung bei fehlenden Angaben zur Dauer der Bewährung im angefochtenen Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerhaftigkeit der strafschärfenden Erwägung der Begehung der abgeurteilten Tat unter laufender Bewährung bei fehlenden Angaben zur Dauer der Bewährung im angefochtenen Urteil

  • rechtsportal.de

    Rechtsfehlerhaftigkeit der strafschärfenden Erwägung der Begehung der abgeurteilten Tat unter laufender Bewährung bei fehlenden Angaben zur Dauer der Bewährung im angefochtenen Urteil

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Ergänzung des Urteils im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen betreffend die Gesamtschuldnerhaftung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Einziehung des Werts von Taterträgen aus Betäubungsmittelgeschäften: Anordnung im Falle der Beuteteilung bei Mittätern und des jeweils nur transitorischen Besitzes hinsichtlich der anderen Hälfte der Beute

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 156
  • StV 2024, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.06.2009 - 2 BvR 847/09

    Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf eines Straferlasses; Rechtstaatsprinzip …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Die Beschränkung der rechtlichen Wirkungen der §§ 56 ff. StGB auf "die Dauer der Bewährungszeit" (so etwa §§ 56c Abs. 1, 56d Abs. 1 StGB) bildet außerdem die Grundlage für die entsprechende Erwartungshandlung des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2009 - 2 BvR 847/09; StV 2010, 312).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 507/15

    Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 403/20

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: unter Bewährung Stehen bei …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Er hat allerdings die strafschärfende Erwägung als rechtsfehlerhaft beanstandet, der Täter habe die abgeurteilte Tat unter laufender Bewährung begangen, wenn das angefochtene Urteil keine Angaben zur Dauer der Bewährung enthielt, der Ablauf der Bewährungszeit damit nicht belegt und für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 6 StR 403/20; für den Lauf der Fristen der Bewährung und der Führungsaufsicht Senat, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 StR 193/19).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 193/19

    Anforderungen an die Strafzumessung; Berücksichtigung von laufender Bewährung und …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Er hat allerdings die strafschärfende Erwägung als rechtsfehlerhaft beanstandet, der Täter habe die abgeurteilte Tat unter laufender Bewährung begangen, wenn das angefochtene Urteil keine Angaben zur Dauer der Bewährung enthielt, der Ablauf der Bewährungszeit damit nicht belegt und für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 6 StR 403/20; für den Lauf der Fristen der Bewährung und der Führungsaufsicht Senat, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 StR 193/19).
  • BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • KG, 30.06.2003 - 1 Ss 476/02

    Strafzumessung: Strafschärfung wegen einer zwischen dem Ablauf der …

    Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
    Umstände, die im Zusammenhang mit Vorverurteilungen stehen, können im Regelfall nur dann zu Lasten des Täters berücksichtigt werden, wenn von ihnen noch eine besondere Warnfunktion ausgeht und die Schuld des Täters sich durch das Hinwegsetzen über diese Warnung erhöht hat (vgl. KG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - (4) 1 Ss 476/02 (18/03), StV 2004, 209).
  • BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …

    Hinzu kommt, dass unklar bleibt, ob der Angeklagte seinen Anteil aus solchen Verkaufserlösen erhielt, die zunächst einer der anderen Mittäter oder mehrere Mittäter gemeinsam erlangt hatten; sollte dies - zumindest nicht ausschließbar - der Fall gewesen sein, wäre - zu seinen Gunsten - die Anordnung seiner gesamtschuldnerischen Haftung geboten gewesen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2025 - 3 StR 255/25, wistra 2026, 161 Rn. 2; vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22, NZWiSt 2023, 475 Rn. 5;… vom 16. September 2021 - 2 StR 332/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25

    Eintritt eines Gefährdungsschadens durch Abschluss der Inkassovereinbarung im …

    Solche können vorliegen, wenn der Täter eine Bewährung von vornherein nicht beabsichtigte und bis zur Begehung weiterer Straftaten nur den Ablauf der Bewährungsfrist abwarten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22 Rn. 6 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 41).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 446/23

    Strafzumessung (Wegfall eines Strafschärfungsgrundes: gleich hohe Strafe, …

    Dem Umstand, dass die Angeklagte das Betäubungsmitteldelikt nach einem ihr erteilten Hinweis auf einen in anderer Sache - nach Ablauf der Bewährungszeit - drohenden Bewährungswiderruf begangen hatte, kommt nicht dieselbe straferhöhende Bedeutung zu, wie einer Tatbegehung unter laufender Bewährung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22, juris Rn. 7 zur Tatbegehung zwischen Fristablauf der Bewährungszeit und Straferlass).
  • BGH, 21.11.2024 - 2 StR 449/24

    Handeltreiben mit Cannabis

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil mit Beschluss vom 30. März 2023 (2 StR 118/22, NStZ 2024, 156) ebenfalls noch vor Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes in den Einzelstrafaussprüchen zu den Taten 1, 2, 8 und 9 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben, die Einziehungsentscheidung um die Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung für einen Teilbetrag ergänzt und die Sache im Umfang der Aufhebung unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 01.10.2025 - 3 StR 255/25
    Die Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung für eine Einziehung des Wertes von Taterträgen ist bereits dann geboten, wenn nicht ausschließbar auch eine weitere Person Verfügungsgewalt über den Tatertrag erlangte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22, NZWiSt 2023, 475 Rn. 5;… vom 16. September 2021 - 2 StR 332/21, juris Rn. 3).
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