Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung der Verzögerung durch das Revisionsgericht; Vollstreckungslösung; keine besondere Belastung: Haftverschonung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Kompensation für eine Verfahrensverzögerung infolge einer späten Terminsanberaumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
Bloßes Feststellen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als deren Kompensation - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
- BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 268
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf …
Auszug aus BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung auch, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits über sieben Jahre zurücklag, sondern auch ausdrücklich, "dass das Verfahren längere Zeit in Anspruch genommen hat, bis es zur Hauptverhandlung kam", ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
- BGH, 05.08.2026 - 3 StR 292/26 Rn. 4 In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hält der Senat die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für ausreichend, um die - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts minder schweren - Folgen des Verfahrensverstoßes auszugleichen, und spricht diese aus (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08, juris Rn. 3;… vom 22. September 2009 - 5 StR 363/09, BGHR MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Frist 1 Rn. 11; EGMR, Urteil vom 29. Juli 2004 - 49746/99, NJW 2005, 3125, 3128).
- BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08
Doppelverwertungsverbot; (besonders) schwere Brandstiftung (Entwidmung eines …
Rn. 4 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08). - BGH, 13.01.2010 - 3 StR 494/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Bemessung der Kompensation durch das …
Rn. 5 2. In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hält der Senat die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für ausreichend, um die - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts minder schweren - Folgen des Verfahrensverstoßes auszugleichen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08 - BGH StV 2009, 692; EGMR NJW 2005, 3125, 3128).
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen …
Die im vorliegenden Fall zur Kompensation ausreichende Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann der Senat selbst nachholen (BGH v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2008 - 3 Ss 327/08 - juris), was er hiermit tut. - OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08
Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der …
Bei dieser Sachlage kann der Senat ausschließen, dass die Kammer dem Angeklagten zur Kompensation der Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung dieses Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH 2. Strafsenat Beschluss v. 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08; BGH 4. Strafsenat Beschluss v. 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07). - OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Kompensation
Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits lange zurücklag, sondern auch ausdrücklich die psychische Belastung des Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer gewürdigt hat, ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH Beschl. v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a S. 1 StGB
Verfahrensgang
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
- BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 287
- NStZ-RR 2008, 287
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02
Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung …
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Aus den bisher getroffenen Feststellungen ergibt sich auch nicht, dass die Forderung aus dem Drogengeschäft werthaltig gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2003, 198, 199) [BGH 10.09.2002 - 1 StR 281/02].Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB verweist der Senat auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 [BVerfG 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03]; BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 1997, 262; 2007, 121; Beschl. vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07).
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB verweist der Senat auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 [BVerfG 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03]; BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 1997, 262; 2007, 121; Beschl. vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07). - BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zu Grunde liegenden Grund- und Verfügungsgeschäfts - schon dann "etwas", wenn dem Täter aus der Tat in irgendeiner Phase des Tatablaufs auf irgendeine Weise unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH NStZ 1994, 123, 124 [BGH 19.11.1993 - 2 StR 468/93]; 2004, 440m.w.N.).
- BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zu Grunde liegenden Grund- und Verfügungsgeschäfts - schon dann "etwas", wenn dem Täter aus der Tat in irgendeiner Phase des Tatablaufs auf irgendeine Weise unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH NStZ 1994, 123, 124 [BGH 19.11.1993 - 2 StR 468/93]; 2004, 440m.w.N.). - BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte …
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB verweist der Senat auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 [BVerfG 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03]; BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 1997, 262; 2007, 121; Beschl. vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07). - BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07
Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung …
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB verweist der Senat auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 [BVerfG 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03]; BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 1997, 262; 2007, 121; Beschl. vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07). - BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Dies stellt einen dem jeweiligen Geldbetrag entsprechenden Wert dar (vgl. BGHSt 36, 251, 254) [BGH 23.08.1989 - 4 StR 306/89], den die Angeklagten unmittelbar aus der Tat erlangt hatten. - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94
Verfall - Scheingeschäft mit Polizei
Auszug aus BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Anders als in den von der Revision des Angeklagten J. für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen (BGH BGHR StGB § 73 Anspruch 3; NStZ 2004, 554) ist hier das von den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellte Kaufgeld nicht sichergestellt worden.
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