Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 34 KCanG; § 52 WaffG
Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge; Waffengesetz (Schlagring) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG, 52, ... 56 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, Betäubungsmittelgesetzes (§ 30a Abs. 3, § 29a Abs. 2 BtMG, § 34 Abs. 4 KCanG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, § 2 Abs. 3 WaffG, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 06.02.2024 - 60 KLs 19/23
- BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.07.2024 - 3 StR 211/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
cc) Die neue Rechtslage unter dem Konsumcannabisgesetz ist hier bei der nach § 2 Abs. 3 StGB gebotenen Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 StR 211/24, Rn. 6 mwN) für den Angeklagten günstiger als die nach Tatzeitrecht zur Anwendung kommenden Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (§ 30a Abs. 3, § 29a Abs. 2 BtMG).Der Senat kann angesichts der zahlreichen strafmildernden Zumessungsgesichtspunkte ausschließen, dass die Strafkammer bei Anwendung des Konsumcannabisgesetzes den Regelstrafrahmen des § 34 Abs. 4 KCanG zur Anwendung gebracht hätte (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 StR 211/24, Rn. 8).
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
Die zum Verkauf vorgesehene Gesamtwirkstoffmenge von 31, 2 Gramm THC liegt auch nach der neuen Rechtslage über dem Grenzwert von 7, 5 Gramm THC für eine nicht geringe Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NStZ 2024, 420, 421). - BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einhandmesser: Küche, gekorene …
- BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19
Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
Die Urteilsformel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht indes zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, Rn. 11 und vom 10. Dezember 2015 - 5 StR 578/19, NStZ 2020, 359). - BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
Die Urteilsformel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht indes zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, Rn. 11 und vom 10. Dezember 2015 - 5 StR 578/19, NStZ 2020, 359). - BGH, 10.07.2024 - 6 StR 272/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24
Der Besitz von Cannabis in einer nicht geringen Menge ist gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 6 StR 272/24, Rn. 4).
- BGH, 15.04.2025 - 3 StR 576/24
Computerbetrug (Gesetzeskonkurrenzen); Führens eines verbotenen Gegenstands …
Rn. 9 2. Soweit der Angeklagte Di. in Fall B. 51 der Urteilsgründe wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" verurteilt worden ist, ist er des Führens eines verbotenen Gegenstands (Schlagring) schuldig (…zur Tenorierung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2024 - 3 StR 192/24, juris Rn. 6; vom 29. August 2024 - 2 StR 271/24, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 18.12.2024 - 1 StR 405/24
Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis (milderes Gesetz nach Inkrafttreten des …
Die Urteilsformel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 271/24 Rn. 8 mwN). - BGH, 07.10.2025 - 6 StR 317/25
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Unterbringungsvoraussetzungen: Hang …
Damit ist - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - die Umgangsform des Führens verwirklicht, die diejenige des Besitzes verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 311/23;… vom 15. April 2025 - 3 StR 576/24, Rn. 10; vom 29. August 2024 - 2 StR 271/24, Rn. 8). - BGH, 11.03.2026 - 2 StR 21/26 Der Schuldspruch ist jedoch dahin klarzustellen, dass der Angeklagte des Besitzes eines verbotenen Gegenstands (Schlagring) schuldig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 271/24, Rn. 8).
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