Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 240 Abs. 1, Abs. 4 StGB; § 46 StGB; § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB
Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels); Verfolgungsverjährung (Unterbrechung der Verjährung durch Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Gewährung von Akteneinsicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nötigung zu sexuellen Handlungen: Strafrahmenwahl; besonders schwerer Fall bei Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46a StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 StGB
Nötigung zu sexuellen Handlungen: Strafrahmenwahl; besonders schwerer Fall bei Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 78c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 46a StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung materiellen Rechts mit Blick auf die Verurteilung wegen sexuelle Missbrauchs von Jugendlichen; Eintritt von Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der ersten in Betracht kommenden Unterbrechungshandlung; Aufhebung der Schuldsprüche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Verletzung materiellen Rechts mit Blick auf die Verurteilung wegen sexuelle Missbrauchs von Jugendlichen; Eintritt von Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der ersten in Betracht kommenden Unterbrechungshandlung; Aufhebung der Schuldsprüche
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung materiellen Rechts mit Blick auf die Verurteilung wegen sexuelle Missbrauchs von Jugendlichen; Eintritt von Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der ersten in Betracht kommenden Unterbrechungshandlung; Aufhebung der Schuldsprüche
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.09.2015 - 65 KLs 14/15
- BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 274
- StV 2017, 680
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes …
Auszug aus BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16
Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat. - BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels; …
Auszug aus BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16
Das ist rechtsfehlerhaft, denn das Vorliegen derartiger vertypter Strafmilderungsgründe kann nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafrahmenwahl Anlass geben, jedenfalls im Zusammenhang mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegen eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 4 StR 271/00 - m.w.N., insoweit in NStZ 2000, 592 u.a. nicht abgedruckt).
- BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
Vergewaltigung (mangelnde körperliche Durchsetzungsfähigkeit des Opfers); …
Das ist rechtsfehlerhaft, denn das Vorliegen derartiger vertypter Strafmilderungsgründe kann nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafrahmenwahl Anlass geben, jedenfalls im Zusammenhang mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 70/16, StV 2017, 680 mwN). - BGH, 07.05.2025 - 2 StR 118/25
Korrektur der Urteilsformel (unrichtige Bezeichnung des Tatbestandes: besonders …
Den Urteilsgründen, die sich auf die Erwägung beschränken, dass der Absatz 9 des § 177 StGB keinen minder schweren Fall des § 177 Abs. 6 StGB vorsieht, ist nicht zu entnehmen, dass das Landgericht sich bewusst war, dass es sich bei § 177 Abs. 6 StGB um eine Strafzumessungsregelung in Regelfalltechnik handelt und ihm deshalb die Möglichkeit offengestanden hätte, unter Verbrauch des vertypten Milderungsgrundes stattdessen die Indizwirkung des Regelbeispiels zu verneinen (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 70/16, StV 2017, 680 mwN).
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