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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11995
LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02 (https://dejure.org/2002,11995)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2 Ta 404/02 (https://dejure.org/2002,11995)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2 Ta 404/02 (https://dejure.org/2002,11995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 17 Abs. 1; ; ZPO § 29; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ZPO 2002 § 17 Abs. 1, ZPO 2002 § 29, ZPO 2002 § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO 2002 §§ 567 ff., ZPO 2002 § 321a, ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1, NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde - Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde wegen gravierender Verfahrensfehler; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Arbeitsrecht; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Arbeitsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79;… Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14;… a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26;… Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht hat sich weder über das Gericht, an das zu verweisen war, geirrt (…BAG Beschl. v. 31. Januar 1994, aaO, unter II 2) noch an ein überhaupt nicht Betracht kommendes Gericht verwiesen und sich auch nicht über die von dem Kläger mit dem Verweisungsantrag getroffene Wahl willkürlich hinweggesetzt (BAG Beschl. v. 14.01.1994, aaO, unter II 2 b) oder sein Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG verletzt (…BAG Beschl. v. 01.07 1992, aaO, unter II 3 a).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", insbesondere Verletzung von Verfahrensgrundrechten, ist ein unanfechtbarer Beschluss auf Gegenvorstellung von dem Gericht zu korrigieren, das ihn erlassen hat (im Anschluss an BGH Beschluss 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577).

    Ein Verfassungsverstoß wäre in diesen Fällen von dem Gericht, das ihn begangen hat, auf Gegenvorstellung zu korrigieren (BGH Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577); er eröffnet der Partei aber keine weitere, gesetzlich nicht vorgesehene Instanz.

  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Auch wenn es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei nicht, gefolgt wäre, könnte der Kläger daraus keine greifbare Gesetzeswidrigkeit herleiten (BAG Beschl. v. 10.07.1995 - 5 AS 12/95 - n. v., unter II 2 b).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    a) Zwar ist es zutreffend, dass in der Vergangenheit Rechtsprechung (BGH Beschl. v. O8.10.1992 - VII ZB 3/92 - NJW 1993, 135, 136f.; BGHZ 121, 397) und Literatur (…vgl. Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12) auch bei an sich unanfechtbaren Beschlüssen den besonderen Rechtsbehelf der "außerordentlichen Beschwerde" für statthaft erachtet haben, wenn die unanfechtbare Entscheidung greifbar gesetzeswidrig war, insbesondere gegen Verfahrensgrundrechte verstieß oder auf einer Gesetzesauslegung beruhte, die offensichtlich dem Zweck des Gesetzes widersprach und eine Gesetzesanwendung zu Folge hatte, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…BGH Beschl. v. 08.10.1992, aaO, 136 f; v. 04.11.1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 f.).
  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    a) Zwar ist es zutreffend, dass in der Vergangenheit Rechtsprechung (BGH Beschl. v. O8.10.1992 - VII ZB 3/92 - NJW 1993, 135, 136f.; BGHZ 121, 397) und Literatur (…vgl. Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12) auch bei an sich unanfechtbaren Beschlüssen den besonderen Rechtsbehelf der "außerordentlichen Beschwerde" für statthaft erachtet haben, wenn die unanfechtbare Entscheidung greifbar gesetzeswidrig war, insbesondere gegen Verfahrensgrundrechte verstieß oder auf einer Gesetzesauslegung beruhte, die offensichtlich dem Zweck des Gesetzes widersprach und eine Gesetzesanwendung zu Folge hatte, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…BGH Beschl. v. 08.10.1992, aaO, 136 f; v. 04.11.1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 f.).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    a) Zwar ist es zutreffend, dass in der Vergangenheit Rechtsprechung (BGH Beschl. v. O8.10.1992 - VII ZB 3/92 - NJW 1993, 135, 136f.; BGHZ 121, 397) und Literatur (…vgl. Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12) auch bei an sich unanfechtbaren Beschlüssen den besonderen Rechtsbehelf der "außerordentlichen Beschwerde" für statthaft erachtet haben, wenn die unanfechtbare Entscheidung greifbar gesetzeswidrig war, insbesondere gegen Verfahrensgrundrechte verstieß oder auf einer Gesetzesauslegung beruhte, die offensichtlich dem Zweck des Gesetzes widersprach und eine Gesetzesanwendung zu Folge hatte, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…BGH Beschl. v. 08.10.1992, aaO, 136 f; v. 04.11.1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 f.).
  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79;… Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14;… a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26;… Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79;… Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14;… a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26;… Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93

    Bestimmung des zuständigen Arbeitsgerichts: Verweisung des Rechtsstreits- …

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02
    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79;… Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14;… a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26;… Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
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