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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18900
LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14 (https://dejure.org/2015,18900)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14 (https://dejure.org/2015,18900)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 (https://dejure.org/2015,18900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 103 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenlöschung

  • IWW

    § 103 Abs. 2 B... etrVG, § 103 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 303a StGB, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 15 KSchG, § 23 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden bei absichtlicher Löschung einer betrieblichen Datei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden bei absichtlicher Löschung einer betrieblichen Datei; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • ArbG Hamburg, 10.04.2014 - 7 BV 33/13
    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 10. April 2014 zum Geschäftszeichen - 7 BV 33/13 - abgeändert:.

    Rn. 23 Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10.04.2014 - 7 BV 33/13 - Bl. 54ff. d. A. - den Antrag der Beteiligten zu 1. auf Zustimmungsersetzung hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. zurückgewiesen.

    Rn. 27 in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. April 2014 zum Geschäftszeichen 7 BV 33/13 die Zustimmung des Antragsgegners und Beteiligten zu 2. zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG zu ersetzen.

  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10

    Außerordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Rn. 44 Ein solches Verhalten ist grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet (s. nur Hessisches LAG vom 05.08.2013, 7 Sa 1060/10; Ebert, Datenlöschung und Datenvernichtung durch Arbeitnehmer, ArbRB 2014, 378ff.).

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht oder diese in einer Weise löscht, dass sie nur mit erheblichem Aufwand wieder herzustellen sind, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (s. nur Hessisches LAG vom 05.08.2013, aaO., Ebert, ArbRB 2014, aaO.).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Mit Rücksicht auf die besondere Konfliktsituation, in der sich das Betriebsratsmitglied befindet, ist die außerordentliche Kündigung aber nur gerechtfertigt, wenn unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabs das pflichtwidrige Verhalten auch als schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu werten ist (BAG vom 23.10.2008, 2 ABR 59/07, AP Nr. 58 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist gegenüber dem durch § 15 KSchG besonders geschützten Personenkreis ausgeschlossen (BAG vom 17.01.2008, 2 AZR 821/06, BAGE 125, 267; BAG vom 12.05.2010, 2 AZR 587/08, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Dies setzt einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB voraus, es müssen also Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. etwa BAG vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, BAGE 91, 30).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14
    Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ist gegenüber dem durch § 15 KSchG besonders geschützten Personenkreis ausgeschlossen (BAG vom 17.01.2008, 2 AZR 821/06, BAGE 125, 267; BAG vom 12.05.2010, 2 AZR 587/08, AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem …

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (…vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).
  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Inkenntnissetzen iSv § 174 Satz 2 BGB; Beginn des Laufs der …

    Rn. 109 Das Löschen betrieblicher Dateien auf einem betrieblichen Server/Rechner stellt ein Verhalten dar, das grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14, Juris; LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10, ZD 2014, 377 sowie bei Juris).
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats - …

    Rn. 63 Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (…vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).".
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