Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
InsO § 4; ; InsO § 5; ; ZPO § 281 II 2 Satz 4; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37
- unalex.eu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge sogenannter gewerbsmäßiger Firmenbestattung
- rechtsportal.de
Bindungswirkung einer Verweisung im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Anhaltspunkte für einen Fall so genannter Zuständigkeitserschleichung; "gewerbsmäßige Firmenbestattung"; Bestellung eines Pro-Forma Geschäftsführers zur Gründung einer Briefkastenfirma; Erschwerung einer Rechtsverfolgung gegen ...
Verfahrensgang
- AG Neumünster, 18.09.2003 - 93 IN 88/03
- AG Berlin-Charlottenburg, 21.01.2004 - 101 IN 5203/03
- OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1476
- NZI 2004, 264
- DB 2004, 753
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03
Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).
Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).
Hätte es pflichtgemäß ermittelt, so wäre zu Tage getreten, daß der Geschäftsführer C oder eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft in Berlin tatsächlich keine irgendwie geartete Abwicklungstätigkeit ausgeübt hat und eine solche auch nach weiterer Übertragung der Geschäftsanteile und einem weiteren Geschäftsführerwechsel gemäß notariellem Vertrag vom 24.09.2003 nicht festzustellen war, vielmehr nach dem Gesamtbild des Vorgangs ein Fall der Gerichtsstandserschleichung im Zuge einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" (BayObLG BB 2003, 2370) gegeben war.
Angesichts dieser Umstände ist es willkürlich, wenn das Insolvenzgericht ohne weitere Ermittlungen den eigentlich Verantwortlichen ermöglicht, sich durch die Erschleichung eines vom Sitz der Gesellschaft entfernten Gerichtsstandes "aus der Haftung zu stehlen" (BayObLG BB 2003, 2370).
- OLG Hamm, 14.01.2000 - 1 Sbd 100/99
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf Gewinnerzielung gerichtete (werbende) Tätigkeit, die nicht in abhängiger Stellung erfolgt (OLG Hamm NZI 2000, 220).
Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).
- OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).Dabei kann offen bleiben, ob schon ein Abweichen von einer "fast einhelligen" Meinung bei anderweit noch vertretener und vertretbarer anderer Meinung allein ausreicht, um die Annahme von Willkür zu begründen (für den Fall der Verweisung im Insolvenzfall verneinend Senat seit Beschluß vom 9.08.1999 NJW-RR 2000, 349; OLG Braunschweig ZIP 2000, 118; OLG Celle NdsRpfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672).
- OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00
Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht; …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).
- OLG Frankfurt, 21.05.2002 - 21 AR 113/01
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - örtliche Zuständigkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Maßgeblich für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 3 InsO ist der Zeitpunkt des Eingangs des Eröffnungsantrags beim Insolvenzgericht (BayObLG BB 2003, 2370; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Hamm NZI 2000, 220).Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).
- BayObLG, 28.03.2001 - 4Z AR 23/01
Örtliche ausschließliche Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Unter diesen Umständen begründet nach fast einhelliger Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit der Aufgabe der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - wie hier geschehen - für sich genommen keine Zuständigkeit am Wohnsitz des Geschäftsführers, und zwar auch dann nicht, wenn er die Geschäftsbücher und Unterlagen dorthin mitgenommen hat (BayObLG BB 2003, 2370; ZIP 2003, 1305; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 1481; OLG Celle NdsRPfl 2000, 250; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Düsseldorf NZI 2000, 691; OLG Hamm ZinsO 1999, 533;… Ganter in Münchener-Kommentar, InsO, 2001, § 3 Rn. 8 m.w.Nw.; a.A. OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118: ausreichend Abwicklungstätigkeit mit Außenwirkung).Die insoweit bejahende Auffassung (so wohl BayObLG ZIP 2003, 1305) erscheint möglicherweise im Hinblick auf die dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Präjudizienbindung bedenklich (BGH NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201).
- BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96
Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern; …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Gerade auf dem seit geraumer Weile notleidenden Bausektor läßt sich häufig schon vor Ablauf der dreiwöchigen Frist gemäß § 64 GmbHG (vgl. zu deren möglichen Bedeutung in solchen Fällen BGH WM 1996, 933) abschätzen, daß ernsthaft mit einem Insolvenzfall zu rechnen ist. - OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Insoweit sieht sich der Senat veranlaßt, seine in den Beschlüssen vom 28.07.2003 - 2 W 117/03 - und vom 26.09.2003 - 2 W 157/03 - vertretene Auffassung zu modifizieren. - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Jedoch kann ein Verweisungsbeschluß ausnahmsweise dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW 1993, 1273). - BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04
Die insoweit bejahende Auffassung (so wohl BayObLG ZIP 2003, 1305) erscheint möglicherweise im Hinblick auf die dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Präjudizienbindung bedenklich (BGH NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
- OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99
Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit …
- OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 116/99
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - Geschäftsführerwohnsitz
- BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …
Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert. - OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05
Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen …
Demnach sind - wie in der Praxis vielfach üblich - Verweisungsbeschlüsse gem. § 281 ZPO, die keine Begründung enthalten, rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden (anders OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185 und OLG Schleswig NZI 2004, 264).Die geschilderten Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG, NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).
Die neuere Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung geht über diese dogmatischen Grundsätze teilweise hinaus und ist in der Begründung weniger überzeugend (vgl. beispielsweise BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259, 260; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).
cc) Eine "gewerbliche Firmenbestattung" stellt - ohne das Hinzutreten weiterer Umstände - keine missbräuchliche Manipulation zuständigkeitsbegründender Tatsachen dar (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG, NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI, 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).
cc) Eine Verpflichtung des Insolvenzgerichts, in jedem Fall einer "gewerblichen Firmenbestattung" weitere eigene Ermittlungen zur Frage der Zuständigkeit durchzuführen, gibt es nach Auffassung des Senats nicht (vgl. Senat, NZI 2004, 262; anders BayObLG, NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG NZI 2004, 90, 91; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 185; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).
- LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11
Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im …
Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).Jedenfalls im Falle der "gewerbsmäßigen Unternehmensbestattung" herrscht Einigkeit, dass im Hinblick auf den Normzweck der Zuständigkeitsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO entsprechende Abwicklungstätigkeiten nicht als "selbständige wirtschaftliche Tätigkeit" qualifiziert werden können, weil sonst einer - in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig abgelehnten - rechtsmissbräuchlichen Zuständigkeitserschleichung Vorschub geleistet würde (…vgl. Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rn. 38 ff; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).
Nach allgemeiner Ansicht begründet eine rechtsmissbräuchliche Sitzverlegung, dass keine Zuständigkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO am neuen Sitz der Gesellschaft begründet wird (…vgl. Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rn. 38 ff;… Schmerbach in FK-InsO, 5. Auflage, § 3, Rn. 18 ff.; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).
- OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …
cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).Der ausdrückliche Verzicht auf eine formelle Sitzverlegung darf nicht dazu führen, die zur missbräuchlichen Sitzverlegung entwickelten Kriterien zu unterlaufen (…vgl. zum Ganzen: Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007, Rdnr. 38 ff; BayObLG NZI 2004, 148; Schleswig-Holsteinisches OLG NZI 2004, 264).
- BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20
Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür
Beschränkt sich die Tätigkeit allerdings auf bloße Verwaltungsmaßnahmen wie die Aufbewahrung der Geschäftsbücher oder das Führen von Korrespondenz, genügt dies jedoch nach - soweit ersichtlich - mittlerweile einhelliger und zutreffender Meinung nicht für die Annahme von Geschäftstätigkeit (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5. September 2006, 4 AR 60/06, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2004, 2 W 14/04, juris Rn. 5; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. April 2000, 1 W 29/00, juris Rn. 4;… Ganter/Bruns in Münchener Kommentar zur InsO, § 3 Rn. 7b und 8;… Pape in Uhlenbruck, InsO, § 3 Rn. 11;… Prütting in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 83. Lieferung Stand: Februar 2020, § 3 Rn. 13). - BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert. - AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08 Die Frage, ob Verwaltungs- und Steuerungsmaßnahmen aus dem Büro des Liquidators ausreichen, um einen anderweitigen gerichtlichen Zuständigkeitsort zu begründen, stellt sich bei nach außen ersichtlicher wirtschaftlicher Filialaktivität in Form von Verkäufen nicht, denn diese Frage ist nur relevant bei juristischen Personen, die ihre Außenaktivitäten bereits eingestellt haben und fern von ihrem "Sitzgericht" Insolvenzantrag stellen möchten (dazu generell nein: BayObLG ZIP 2003, 1305 = ZInsO 2001, 517; nein bei bloßer Aufbewahrung der Geschäftsbücher: BayObLG ZInsO 2003, 902, dazu EWiR 2004, 763 (Pape); BayObLG ZInsO 2003, 1142 (Mitnahme der Geschäftsbücher und Unterlagen an den Wohnsitz des Geschäftsführers, Abwicklung über "Firmenbestattungsfirma"); OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118 = NZI 2000, 266; OLG Hamm ZInsO 1999, 533 (werbende Tätigkeit Voraussetzung); OLG Schleswig ZIP 2004, 1476 (LS) = NZI 2004, 264 (Abwicklung genügt nicht); OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1475).
Solchen Versuchen hat das Insolvenzgericht Einhalt zu gebieten (Pape, ZIP 2006, 877, 881; OLG Celle ZIP 2006, 2098 = ZInsO 2006, 1106; OLG Celle ZIP 2004, 1022 = ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 260, dazu EWiR 2005, 225 (Breitling); OLG Schleswig ZIP 2004, 1476 (LS) = NZI 2004, 264; BayObLG NZI 2004, 148; OLG Stuttgart ZInsO 2004, 750; Frind, EWiR 2004, 663; Pape, EWiR 2004, 763), damit Gläubigerrechte nicht beeinträchtigt werden.
- OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06
Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben …
Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich inzwischen auch der BGH (ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442) in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442). - OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06
Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren; …
Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05). - BayObLG, 16.06.2026 - 101 AR 91/26
Örtliche Zuständigkeit, Insolvenzverfahren, Verweisungsbeschluss, …
Beschränkt sich die Tätigkeit der Schuldnerin dagegen auf bloße Verwaltungsmaßnahmen wie die Aufbewahrung der Geschäftsbücher oder das Führen von Korrespondenz, genügte dies nach - soweit ersichtlich - mittlerweile einhelliger und zutreffender Meinung nicht für die Annahme von Geschäftstätigkeit (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5.9.2006, 4 AR 60/06, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2004, 2 W 14/04, NZI 2004, 264 [juris Rn. 5];… Ganter/Bruns in M. er Kommentar zur InsO, § 3 Rn. 9;… Pape in Uhlenbruck, InsO, § 3 Rn. 11 m. w. N.;… vgl. auch BayObLG NZI 2020, 560 Rn. 33). - BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19
Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht
- AG Hamburg, 26.09.2013 - 67c IN 320/13
Insolvenz: Bestellung eines vorläufigen (Pflicht-)Gläubigerausschusses bei …
- OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09
Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den …
- BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 146/19
Keine Bindung eines Verweisungsbeschlusses in einem Insolvenzantragsverfahren …
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 19.01.2005 - 2 W 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 12; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 S. 3; ; MarkenG § 15; ; ZPO § 922 I; ; ZPO § 936; ; ZPO § 940; ; ZPO § 567; ; UWG § 1
- rechtsportal.de
Unzulässige Verwendung der Bezeichnung "Schöner Wohnen" durch eine politische Gruppierung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung der Verwendung der Bezeichnung "Schöner Wohnen" durch eine politische Gruppierung; Anforderungen an das Vorliegen einer berühmten Marke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 11.10.2004 - 7 O 620/04
- OLG Rostock, 19.01.2005 - 2 W 14/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 352
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Auszug aus OLG Rostock, 19.01.2005 - 2 W 14/04
Dieses Recht schützt gegen die Identitätsverwirrung durch den unbefugten Namensgebrauch sowie davor, dass dem Namensträger das Recht zum Gebrauch des Namens von einem anderen bestritten wird (vgl. hierzu BGHZ 98, 94 ff. - BMW -). - BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus OLG Rostock, 19.01.2005 - 2 W 14/04
Auf die sich zu § 12 BGB verhaltende Entscheidung des BGH vom 26.06.1981 (GRUR 1981, 846 ff. - Rennsportgemeinschaft -) vermag sich die Antragstellerin nicht zu stützen, da deren Namensrecht nicht in Rede steht. - OLG Hamburg, 12.09.1997 - 3 U 202/97
Schutz des Werbeslogans "Pack den Tiger in den Tank"
Auszug aus OLG Rostock, 19.01.2005 - 2 W 14/04
Für § 823 Abs. 1 BGB bleiben demnach nur noch Randbereiche, so z.B. auch bei der Ausnützung einer berühmten Marke für die politische Werbung einer extremistischen Partei (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 552).
- KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest
Die Marken der Antragstellerin mögen nicht berühmt sein (soweit dafür mindestens eine Verkehrsbekanntheit von 80 % des angesprochenen Verkehrs gefordert wird, vgl. etwa BGH, GRUR 1991, 863, 866 - Avon; OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 352, juris Rn. 14;… krit. etwa Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 788 m.w.N.), sie sind aber mit einer glaubhaft gemachten Verkehrsbekanntheit von über der Hälfte der Bevölkerung sehr bekannte Marken, die zudem - gerichtsbekannt - für eine besonders hohe Wertschätzung der Antragstellerin (wegen der Neutralität und Objektivität ihrer Testverfahren) bei den Verbrauchern stehen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - I-2 W 14/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15
Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung
Rn. 9 Erweisen sich nur einige, aber nicht alle vom Gläubiger mit seinem Vollstreckungsantrag geltend gemachte Beanstandungen als durchgreifend, führt dies nicht zwangsläufig zu einer teilweisen Zurückweisung des Zwangsmittelantrages mit einer entsprechenden Kostenbelastung des Gläubigers (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 292 - Balkonbelag;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 220). - OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
Die im Beschlusstenor gleichwohl zum Ausdruck gebrachte komplette Nichtabhilfe beruht offenbar auf der Rechtsprechung des Senats "Balkonbelag" (InstGE 5, 292). - OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung …
Rn. 23 Zwar führt es nicht zwangsläufig zu einer teilweisen Zurückweisung des Zwangsmittelantrages mit einer entsprechenden Kostenbelastung des Gläubigers, wenn sich lediglich einige, aber nicht alle Beanstandungen als durchgreifend erweisen (Senat, InstGE 5, 292 - Balkonbelag). - OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19
Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur …
Rn. 7 Erweisen sich nur einige, aber nicht alle vom Gläubiger mit seinem Vollstreckungsantrag geltend gemachte Beanstandungen als durchgreifend, führt dies nicht zwangsläufig zu einer teilweisen Zurückweisung des Zwangsmittelantrages mit einer entsprechenden Kostenbelastung des Gläubigers (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 292 - Balkonbelag;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. H, Rz. 250). - OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
Vollstreckung einer Verurteilung zur Rechnungslegung
Macht der Gläubiger mit seinem Vollstreckungsantrag geltend, dass die Rechnungslegung hinsichtlich mehrerer Einzeldaten unzureichend sei, und erweisen sich lediglich einige, aber nicht alle Beanstandungen als durchgreifend, so führt dies weder zu einer teilweisen Zurückweisung des Zwangsmittelantrages noch zu einer teilweisen Kostenbelastung des Gläubigers (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 292 - Balkonbelag;… Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 1351).
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