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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29628
BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24 (https://dejure.org/2024,29628)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2024 - 2 WD 6.24 (https://dejure.org/2024,29628)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 (https://dejure.org/2024,29628)
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    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 28; SG § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und 2; StPO § 152 Abs. 2, § 170 Abs. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2, §§ 261, 338; WDO § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 5 und 7, § 62 Abs. 1 Satz 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 106 Abs. 1, Abs. 2 Satz 5, § 121 Abs. 2, § 123 Satz 3
    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches Verhalten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches Verhalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 Nr 2 Alt 2 SG, § 23 Abs 2 Nr 2 Alt 1 SG, § 10 Abs 1 SG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches Verhalten

  • datenbank.nwb.de

    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches Verhalten

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Im Ruhestand zum Reichsbürger geworden: Ex-Soldat darf degradiert werden

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Rn. 33 Bei dem zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 16) über 65 Jahre alten früheren Soldaten scheidet wegen seines Alters selbst eine theoretische Wiederverwendungsmöglichkeit aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 WDB 1, 18 - NVwZ-RR 2019, 604 Rn. 8), so dass eine disziplinargerichtliche Verurteilung nicht mehr zu bewirken vermag, was sie nach dem erläuterten Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG verhindern soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 ).

    Rn. 35 aa) Dass er im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat und deshalb nicht mehr als Vorgesetzter wiederverwendet werden kann, ist entscheidungsunerheblich, weil sich dieses Tatbestandserfordernis auf § 23 Abs. 2 Nr. 2 in der Alternative 2 SG beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 16 m. w. N.).

    Er trägt damit dem schützenswerten Interesse Rechnung, dass auch Reservisten für die Bundeswehr untragbar werden können, wenn sie elementare Pflichten verletzen und so die Grundlage des Vertrauens in ihre Integrität und Zuverlässigkeit als Grundlage ihrer Wiederverwendung schwer beeinträchtigen oder gar zerstören (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 17 m. w. N.).

    Zum einen dergestalt, dass aktive Handlungen erforderlich sind, zum anderen dergestalt, dass die Verletzung der Verfassungstreuepflicht besonders schwerwiegend sein muss (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 18 m. w. N.).

    Dazu zählen Agitationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung herabsetzen, verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und Institutionen diffamieren und zum Bruch geltender Gesetze auffordern, mithin nicht den Staat und seine Staatsorgane lediglich kritisieren, sondern deren Legitimität in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 19 m. w. N.).

    Ob die Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung subjektiv betrachtet feindselig motiviert, vorsätzlich oder nur fahrlässig erfolgt ist, ist eine Frage des auch bei fiktiven Dienstvergehen erforderlichen Verschuldens (§ 23 Abs. 1 SG) und für die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung bedeutsam (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 23).

    Maßgeblich ist nicht die subjektive Absicht des früheren Soldaten, sondern der Sinn, den die Bekundung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Dritten hat (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - NJW 2022, 769 Rn. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 25).

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 25 m. w. N.).

    Denn dieses schützt jedwede durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerung unabhängig davon, ob sie sich als wahr oder unwahr erweist, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 13 f. sowie BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 36).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts, sofern sie - wie hier - noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreicht (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 36 m. w. N.).

    Diese Maßstäbe sind entsprechend auf die disziplinarische Ahndung von Verhaltensweisen früherer Soldaten übertragbar, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 47 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Rn. 44 Denn ein ... geborener Soldat, der 2016 einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellt und darin "Königreich Bayern" als seinen Geburtsstaat und Wohnsitzstaat einträgt und entsprechende Angaben zum Geburtsstaat seines ... geborenen Vaters macht, bringt damit bei objektiver Auslegung zum Ausdruck, dass er vom Fortbestand des Königreichs Bayern ausgeht und die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiert (…vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 30 m. w. N. und vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 24).

    Vielmehr hat er damit angesichts seiner weiteren Angaben objektiv allenfalls zum Ausdruck gebracht, von einer aus der "Staatsangehörigkeit" zum Königreich Bayern abgeleiteten deutschen Staatsangehörigkeit auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 25).

    Personen aus diesem Bereich beantragen typischerweise einen Staatsangehörigkeitsausweis, weil sie dem Personalausweis und Reisepass der Bundesrepublik Deutschland die Gültigkeit absprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 26).

    Dies gilt auch für Verhaltensweisen, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, weil deren verbindendes Element - wie aufgezeigt - die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie der bestehenden Rechtsordnung ist (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 44).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Rn. 39 Dabei liegt eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG nicht nur dann vor, wenn abstrakt eine Abschaffung zentraler Grundprinzipien gefordert wird, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind (…BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 28, 37).

    Rn. 65 Bei Soldaten, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, ist bei objektiv verfassungsfeindlichen Verhaltensweisen und Kundgabeformen, die Ausdruck einer tatsächlich verfassungsfeindlichen Gesinnung sind, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44).

    Demgegenüber bildet bei Verhaltensweisen, die nicht von einer verfassungsfeindlichen Gesinnung getragen wurden, aber den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit verfassungsfeindlichem Gedankengut vermitteln, die Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 46 …und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 35).

  • BVerwG, 28.02.2024 - 2 WDB 10.23

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Die Zwangsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes und des Regimes der Deutschen Demokratischen Republik werden mit dem Text auf dem Schild nicht verherrlicht; vielmehr warnt das Schild davor, sich solchen Zeiten anzunähern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 2 WDB 10.23 - NVwZ-RR 2024, 553 Rn. 36 f.).

    Mit dem Schild wird auch nicht zum Bruch geltender Gesetze aufgefordert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 2 WDB 10.23 - NVwZ-RR 2024, 553 Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Rn. 74 Auch weist das bei der Verfahrensdauer zu berücksichtigende disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) eine ungerechtfertigte Überlänge von etwa dreieinhalb Monaten auf.

    Denn bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens sollte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 2 WDB 8.02

    Verfahrenshindernis; Wiederverwendung; gerichtliches Disziplinarverfahren gegen …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Dadurch soll eine eignungsgerechte personelle Besetzung von Offizier- und Unteroffizierstellen auch bei Wehrübungen und nicht zuletzt im Verteidigungsfall gewährleistet und damit zugleich die Erfüllung des Verteidigungsauftrags der Bundeswehr gesichert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 2 WDB 8, 02 - NZWehrr 2003, 81 m. w. N.).

    Daher verbietet sich eine disziplinarrechtliche Ahndung in all den Fällen, in denen eine Wiederverwendung zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung definitiv für die Zukunft dauernd ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 ; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 2 WDB 8, 02 - NZWehrr 2003, 81 ).

  • BVerwG, 24.02.1981 - 2 WD 72.80

    Wiederverwendung - Vorgesetztendienstgrad - Dienstvergehen - Ausmusterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Sinn und Zweck eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen einen aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen Offizier oder Unteroffizier wegen eines unwürdigen Verhaltens ist es, seine mögliche Wiederverwendung im bisherigen Vorgesetztendienstgrad zu verhindern, um die moralische Integrität des Reserveoffiziers- und Reserveunteroffizierkorps zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 und Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 ).

    Daher verbietet sich eine disziplinarrechtliche Ahndung in all den Fällen, in denen eine Wiederverwendung zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung definitiv für die Zukunft dauernd ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 ; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 2 WDB 8, 02 - NZWehrr 2003, 81 ).

  • BVerwG, 22.05.1995 - 2 WDB 4.95
    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Sinn und Zweck eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen einen aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen Offizier oder Unteroffizier wegen eines unwürdigen Verhaltens ist es, seine mögliche Wiederverwendung im bisherigen Vorgesetztendienstgrad zu verhindern, um die moralische Integrität des Reserveoffiziers- und Reserveunteroffizierkorps zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 und Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 ).

    Rn. 33 Bei dem zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 16) über 65 Jahre alten früheren Soldaten scheidet wegen seines Alters selbst eine theoretische Wiederverwendungsmöglichkeit aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 WDB 1, 18 - NVwZ-RR 2019, 604 Rn. 8), so dass eine disziplinargerichtliche Verurteilung nicht mehr zu bewirken vermag, was sie nach dem erläuterten Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG verhindern soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 ).

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Denn dieses schützt jedwede durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerung unabhängig davon, ob sie sich als wahr oder unwahr erweist, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 13 f. sowie BVerwG…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 36).
  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24
    Rn. 44 Denn ein ... geborener Soldat, der 2016 einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellt und darin "Königreich Bayern" als seinen Geburtsstaat und Wohnsitzstaat einträgt und entsprechende Angaben zum Geburtsstaat seines ... geborenen Vaters macht, bringt damit bei objektiver Auslegung zum Ausdruck, dass er vom Fortbestand des Königreichs Bayern ausgeht und die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 30 m. w. N. …und vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 24).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen …

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer …

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten, …

  • BVerwG, 10.03.2016 - 2 WD 8.15

    Schadensmeldung für verlorene Speisebehälter trotz Wiederauffinden

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19

    Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im …

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans; …

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16

    Verlesung von Niederschriften über Zeugenaussagen (stillschweigende Zustimmung …

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; Schikane

  • BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18

    Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise; …

  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Rev 70/15

    Revision - Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler

  • BVerwG, 22.04.2026 - 2 WD 42.25

    Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust

    Maßgeblich ist das äußere Geschehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - NVwZ-RR 2024, 1002 Rn. 40 …und vom 19. März 2025 - 2 WD 18.24 - NZWehrr 2026, 99 Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 31 A 3166/21

    Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten wegen des endgültigen Verlustes des …

    Rn. 72 Vgl. BVerwG, Urteile vom 15.08.2024 - 2 WD 6.24 -, juris Rn. 36 ff., und vom 14.06.2023 - 2 WD 11.22 -, juris Rn. 17 f., zur vergleichbaren Regelung in § 23 SG; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2024 - 11 L 1/23 -, juris Rn. 35, jeweils m. w. N.; Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, Stand Juni 2022, § 47 BeamtStG Rn. 29.

    Rn. 74 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 46; BVerwG, Urteile vom 15.08.2024 - 2 WD 6.24 -, juris Rn. 38, und vom 14.06.2023 - 2 WD 11.22 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2024 - 11 L 1/23 -, juris Rn. 38; jeweils m. w. N.

    Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteile vom 15.08.2024 - 2 WD 6.24 -, juris Rn. 39, und vom 14.06.2023 - 2 WD 11.22 -, juris Rn. 20 ff., 23, 25; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.2024 - 11 L 1/23 -, juris Rn. 35, 38.

    Rn. 143 Vgl. BVerwG, Urteile vom 15.08.2024 - 2 WD 6.24 -, juris Rn. 65 m. w. N., und vom 18.06.2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 44, unter Verweis auf das Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, Rn. 25 f.; OVG NRW, Urteil vom 21.04.2021 - 3d A 1595/20.BDG -, juris Rn. 145 ff. m. w. N.

  • BVerwG, 19.03.2025 - 2 WD 18.24

    Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger …

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - NVwZ-RR 2024, 1002 Rn. 42 m. w. N.).

    Derselbe Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gilt für Verhaltensweisen, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, weil deren verbindendes Element die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie der bestehenden Rechtsordnung ist (BVerwG, Urteil vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - NVwZ-RR 2024, 1002 Rn. 65).

    Rn. 55 Zu den Verhaltensweisen, die objektiv den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, zählt insbesondere ein Antrag bei einer Behörde auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit reichsbürgertypischen Angaben (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - NVwZ 2023, 91 Rn. 23 ff. und 44 sowie vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - juris Rn. 7 und 43 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2026 - 4 LA 38/23

    Rücknahme eines kleinen Waffenscheins aufgrund von Zweifeln an waffenrechtlicher …

    Mit solchen Angaben wird bei objektiver Betrachtung zum Ausdruck gebracht, dass die Person vom Fortbestand dieser Staaten ausgeht und die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiert (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 30…, vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 -, juris Rn. 24 f.; vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 -, juris Rn. 44; vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 16 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 2. September 2021 - 11 LA 69/21 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2025 - 3 OD 5/25

    Beschlagnahme; Durchschungsanordnung; Durchsuchung; Beschlagnahmeanordnung: …

    (1) Bei der Beantwortung der Frage, ob das in Rede stehende Bild gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verstößt, ist die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Grenzen der Meinungsfreiheit zu beachten (BVerwG, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42, 56; hierzu ausführlich: Nds. OVG…, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 86 bis 88).

    Maßgeblich für die entsprechende Bewertung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den eine Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 125; Nds. OVG…, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 88; ebenso BVerwG, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42 m. w. Nw.); bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (BVerwG, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 18.06.2025 - 2 WDB 3.25

    Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von …

    Selbst wenn dem Soldaten im Hauptsacheverfahren der Nachweis gelingen sollte, dass er nur aus Trotz unüberlegt gehandelt hat, wäre angesichts der zahlreichen objektiv reichsbürgertypisch-verfassungsfeindlichen Schreiben eine Herabsetzung im Dienstgrad veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - PersV 2025, 75 Rn. 65).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 3 LD 2/25

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen die …

    Für Äußerungen, deren strafrechtliche Sanktion in Rede steht, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprüft werden, ob die Äußerung bei objektiver Betrachtung einen Sinn hat, der eine Verurteilung trägt; bei mehrdeutigen Äußerungen darf nicht die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt werden, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG…, Beschluss vom 28.3.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 16.12.2025 - 1 BvR 581/24 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 22.1864

    Disziplinarverfahren wegen diverser Fehlverhalten, hier: Entfernung aus dem …

    Dies gilt auch für Verhaltensweisen, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, weil deren verbindendes Element die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie der bestehenden Rechtsordnung ist (…BVerwG, U.v. 12.5.2022 - 2 WD 10.21 - juris Rn. 44; U.v. 15.8.2024 - 2 WD 6.24 - juris Rn. 65).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2025 - 80 D 1.25

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betätigung als Reichsbürger

    "Betätigung" erfordert ein aktives Handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - juris Rn. 37;… Thomsen, in: BeckOK BeamtenR Bund, Stand 15. Juli 2023, BeamtStG § 47 Rn. 18); gesteigerte Anforderungen an die Auswirkungen des aktiven Handelns sind nicht zu verlangen.
  • BVerwG, 21.05.2025 - 2 WDB 15.24

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellung des Disziplinarverfahrens

    Dieses Ziel war für den Gesetzgeber so bedeutsam, dass er sogar ein unwürdiges Verhalten oder eine verfassungsfeindliche Betätigung nach dem Ende der aktiven Dienstzeit in § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG einem Dienstvergehen gleichgestellt und dafür die disziplinare Ahndung angeordnet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2024 - 2 WD 6.24 - NVwZ-RR 2024, 1002 Rn. 32 m. w. N.).
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