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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.04.2015

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9096
OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    JGG § 42; JGG § 103; StPO § 7; StPO § 8; StPO § 13; StPO § 16
    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • openjur.de

    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 42 Abs. 1, § 103; StPO §§ 7, 8, 13, 16
    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 1, § 103; StPO §§ 7, 8, 13, 16
    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen Jugendgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlermessen der Staatsawaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen Jugendgerichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Mit Blick auf diese Maßstäbe darf die Auswahl der Staatsanwaltschaft - schon zur Sicherung elementarer verfassungsrechtlicher Grundsätze wie dem Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und dem aus Art. 3 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Willkürverbot - nicht auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Wertungen gänzlich entfernenden Erwägungen beruhen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16 zu §§ 7 ff. StPO;… Karlsruher-Kommentar-Scheuten, aaO., Rn. 3).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08

    Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Sowohl im Verhältnis der besonderen Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 zu den Gerichtsständen des allgemeinen Verfahrensrechts als auch im Verhältnis der Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 JGG untereinander enthält § 42 Abs. 2 JGG lediglich eine Richtline für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft , nicht aber eine durch das angegangene Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit gemäß § 16 StPO zu beachtende Vorrangsbestimmung (vgl. BGH, NStZ 2008, 695;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 42 Rn. 7).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Soweit das Landgericht Bochum die von der Staatsanwaltschaft getroffene Auswahlentscheidung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 JGG und die hierzu vom Bundesgerichtshof ergangenen Entscheidungen (vgl. u. a. Beschluss vom 10.05.2006 - 2 ARs 176/06 - in StraFo 2006, 415) deshalb für ermessensfehlerhaft erachtet, weil erhebliche Erschwernisse für das Verfahren bei Durchführung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten zu I., IV. und V. vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht nicht ersichtlich seien, merkt der Senat an, dass § 42 Abs. 3 JGG hier nicht einschlägig ist.
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10

    Gemeinsame Verhandlung bei Vorwurf von Straftaten gegenüber Jugendlichen und …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Der Senat bemerkt in diesem Zusammenhang auch, dass es wertungswidersprüchlich erschiene, die im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft Bochum stehende Entscheidung, die Verfahren gegen die Angeschuldigten aus den genannten Gründen aufgrund des persönlichen und sachlichen Zusammenhangs zur Erforschung der Wahrheit und im Interesse einer geordneten Rechtspflege gemäß § 103 Abs. 1 JGG zu verbinden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010, 5 Ws 364/10, BeckRS 2011, 07224), über die Statuierung eines gerichtlich zu überprüfenden Vorrangs der besonderen Gerichtsstände gemäß § 42 JGG gegenüber dem allgemeinen Gerichtsstand nach § 7 StPO für einen Teil der Angeschuldigten zu unterlaufen.
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft; …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft findet daher - spiegelbildlich zu einer einsetzenden Prüfungskompetenz des angegangenen Gerichts im Rahmen des § 16 StPO - seine Grenze bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.01.2009, 1 Ws 30/09, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).
  • BGH, 08.04.2003 - 2 ARs 74/03

    Rechtsfehlerhafte Abgabe an das Wohnsitzgericht des Angeklagten gemäß § 42 Abs. 3 …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen den Gerichtsständen der StPO und den besonderen Gerichtsständen, zu denen § 42 JGG gehört; die darin vorgesehenen örtlichen Zuständigkeiten treten selbständig neben die allgemeinen Gerichtsstände (BGHSt 10, 323; BGH, Beschluss vom 08.04.2003 - 2 ARs 74/03, BeckRS 2003 30315105;… Karlsruher-Kommentar-Scheuten, StPO, 7. Aufl., Vor §§ 7-21 Rn. 1;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 42 Rn. 1; Lange, NStZ 1995, 110).
  • BGH, 06.06.1957 - 2 ARs 63/57
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen den Gerichtsständen der StPO und den besonderen Gerichtsständen, zu denen § 42 JGG gehört; die darin vorgesehenen örtlichen Zuständigkeiten treten selbständig neben die allgemeinen Gerichtsstände (BGHSt 10, 323; BGH, Beschluss vom 08.04.2003 - 2 ARs 74/03, BeckRS 2003 30315105;… Karlsruher-Kommentar-Scheuten, StPO, 7. Aufl., Vor §§ 7-21 Rn. 1;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 42 Rn. 1; Lange, NStZ 1995, 110).
  • LG Verden, 22.11.2007 - 3-36/07
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    b) Der weitergehenden - auch durch das Landgericht Bochum in der angefochtenen Entscheidung vertretenen - Ansicht, wonach die Entschließung der Staatsanwaltschaft (auch) einer Überprüfung der Sachlichkeit der Gründe und der Fehlerfreiheit der Ermessensausübung unterliegen soll (vgl. LG Kaiserslautern, Beschluss vom 24.05.2006, 8 Qs 12/16, juris; LG Verden, Beschluss vom 22.11.2007, 3 - 36/07, juris;… Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 42 Rn. 16;… ähnlich Ostendorf-Schady, aaO., Rn. 11: "Einhaltung der Grenzen des eingeräumten Ermessens";… Diemer/Schatz/Sonnen, aaO., Rn. 21: "Vertretbarkeit der Ermessensausübung"), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 08.09.2016 - 1 Ws 408/16

    Örtliche Zuständigkeit, Gerichtsstand des Zusammenhangs, Auswahlermessen der StA

    Bei der Entscheidung, bei welchem von mehreren nach §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, kommt der Staatsanwaltschaft ein Auswahlermessen zu (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a. a. O., vor § 7 Rn. 10 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-2 Ws 34/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 1 Ws 371/16

    Örtliche Zuständigkei; Gerichtsstand des Ergreifungsortes; Auswahlermessen der …

    Bei der Entscheidung, bei welchem von mehreren nach §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, kommt der Staatsanwaltschaft ein Auswahlermessen zu (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., vor § 7 Rn. 10 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-2 Ws 34/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.01.2026 - 3 Ws 515/25

    Gerichtsstand; Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; Willkürkontrolle

    Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen (vgl. BGH NJW 1957, 1370, 1371; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.08.2012 - 1 Ws 132/12 = BeckRS 2012, 25099; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17 - allerdings insoweit widersprüchlich, wenn dann letztlich doch eine Wertung für eine bestimmte Rangfolge gesehen wird - OLG Hamm, Beschl. v. 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 = BeckRS 2015, 8301;… Claus/Erb/Nicknig in: Löwe/Rosenberg, StPO, 28. Aufl., § 8 Rdn. 1;… a.A. Wesslau/Weisser in: Sk-StPO, 5. Aufl., § 8 Rdn. 1).

    Es ist - soweit ersichtlich - ganz überwiegende Auffassung, dass eine solche Überprüfung nur dann zur Ablehnung der Zuständigkeit führen kann, wenn die Auswahl der Staatsanwaltschaft willkürlich erfolgt ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.08.2012 - 1 Ws 132/12 = BeckRS 2012, 25099; OLG Hamm, Beschl. v. 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 = BeckRS 2015, 8301; wohl auch: OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17 "nicht mehr hinnehmbar";… KK-StPO/Geilhorn, 9. Aufl. 2023, StPO vor § 7 Rn. 3;… Zöller in: Gercke/Temming/Zöller, StPO, 7. Aufl., § 7 StPO, Rdn. 6).

    Rn. 23 Ist das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft lediglich unter Willküraspekten gerichtlich überprüfbar, kommt es darauf an, ob ihre Entscheidung zwischen den nach §§ 7 ff. StPO in Betracht kommenden Gerichtsständen auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht (OLG Hamm, Beschl. v. 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 = BeckRS 2015, 8301;… OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.01.2014 - 3 Ws 2-3/14 = BeckRS 2016, 18994).

  • LG Hamburg, 21.06.2021 - 617 Qs 17/21

    Rechtliche Überprüfung der Ermessensausübung einer Staatsanwaltschaft bei der …

    Rn. 8 Das von der Staatsanwaltschaft ausgeübte Auswahlermessen ist nur darauf überprüfbar, ob es sachfremd oder willkürlich ausgeübt wurde, wie dies auch bei der Auswahl zwischen den Gerichtsständen des § 42 Abs. 1 JGG und den allgemeinen Gerichtsständen der StPO gilt (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015 - 2 Ws 34/15, BeckRS 2015, 8301 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14792
OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,14792)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.04.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,14792)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. April 2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,14792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StGB § 57 Abs. 1 S. 2; StGB § 57a Abs. 1 Nr. 3; StPO § 454a Abs. 1
    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung von Vollzugslockerungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung von Vollzugslockerungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reststrafenaussetzung - und die Prognoseunsicherheit bei mangelnder Erprobung in Freiheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Festlegung von angemessener Erprobung des Verurteilten in Lockerungen vor Entlassung möglich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung von Vollzugslockerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 99
  • StV 2018, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Gerade das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung dar (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 117, 71 ).

    Es hat selbstständig zu klären, ob die Begrenzung der Prognosebasis zu rechtfertigen ist, weil die Versagung von Lockerungen auf hinreichendem Grund beruhte (BVerfGE 117, 71 ).

    Ist diese bei der Entscheidung über Lockerungen dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen nicht oder nicht hinreichend gerecht geworden, muss im Aussetzungsverfahren von Verfassungs wegen deutlich gemacht werden, dass Vollzugslockerungen geboten sind (vgl. BVerfGE 117, 71 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausdrücklich festgestellt, dass zu diesen - vom zuständigen Gericht im Einzelfall zu prüfenden - Möglichkeiten auch ein Vorgehen auf der Grundlage von § 454a Abs. 1 StPO gehört (vgl. BVerfGE 117, 71 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Ist diese bei der Entscheidung über Lockerungen dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen nicht oder nicht hinreichend gerecht geworden, muss im Aussetzungsverfahren von Verfassungs wegen deutlich gemacht werden, dass Vollzugslockerungen geboten sind (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausdrücklich festgestellt, dass zu diesen - vom zuständigen Gericht im Einzelfall zu prüfenden - Möglichkeiten auch ein Vorgehen auf der Grundlage von § 454a Abs. 1 StPO gehört (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).

    Die Norm gestattet es, den zukünftigen Entlassungszeitpunkt so festzulegen, dass der Vollzugsbehörde eine angemessene Erprobung des Verurteilten in Lockerungen möglich bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausdrücklich festgestellt, dass zu diesen - vom zuständigen Gericht im Einzelfall zu prüfenden - Möglichkeiten auch ein Vorgehen auf der Grundlage von § 454a Abs. 1 StPO gehört (vgl. BVerfGE 117, 71 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).

    Die Norm gestattet es, den zukünftigen Entlassungszeitpunkt so festzulegen, dass der Vollzugsbehörde eine angemessene Erprobung des Verurteilten in Lockerungen möglich bleibt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).

    Rn. 24 Denn nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Gerade das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung dar (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 117, 71 ).
  • BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 2549/08

    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verbüßung von zwei …

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Vielmehr kann auch im Rahmen einer positiven Sozialprognose ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden, sofern dabei dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in angemessener Weise Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 2 BvR 2549/08; OLG Nürnberg, StraFo 2000, 210; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00

    Nachträgliche Aufhebung der Reststrafenaussetzung bei rechtsgrundloser …

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Rn. 24 Denn nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Rn. 27 Die Weisung, keinen Alkohol und keine illegalen Betäubungsmittel zu konsumieren, beruht auf § 56c Abs. 1 StGB und ist im Rahmen der Bewährungsaufsicht zulässig (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2009, Az.: 2 Ws 228/09, NStZ-RR 2010, 91).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Rn. 24 Denn nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).
  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Anders als bei bloßen Hinweisen der Gerichte im Aussetzungsverfahren wird sichergestellt, dass eine rechtswidrige Schmälerung der Prognosebasis seitens der Exekutive nicht uneingeschränkt zulasten des Gefangenen geht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 Ws 202/05 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87
    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15
    Vielmehr kann auch im Rahmen einer positiven Sozialprognose ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden, sofern dabei dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in angemessener Weise Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 2 BvR 2549/08; OLG Nürnberg, StraFo 2000, 210; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 272).
  • OLG Nürnberg, 27.08.1999 - Ws 971/99

    Reststafenaussetzung bei einem Betäubungsmitteltäter

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur …

    Aus diesem Umstand ergeben sich auch besondere Pflichten für Gerichte im Aussetzungsverfahren (BVerfGE 117, 71 ff, 108; OLG Celle NStZ 2016, 99 f.).

    Insoweit liegt eine Fallgestaltung vor, wonach entsprechend der Vorschrift des § 454a Abs. 1 StPO aufgrund von erheblichen Säumnissen im Vollzugsverfahren die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung angeordnet werden musste, da eine ausreichend günstige Legalprognose allein wegen zu Unrecht versagter vollzugsöffnender Maßnahmen heute noch nicht getroffen werden kann (…vgl. BVerfG NJW 2009, 246 ff., auch abgedruckt bei juris, dort Rn. 44 ff; Senat, Beschluss vom 26.01.2021, 1 Ws 3/20; OLG Celle NStZ 2016, 99 f; OLG Hamm NStZ 2014, 541 f.; dass. Beschluss vom 29.07.2010, 1 Ws 195/10, BeckRS 29325;… Graf in BeckOK, StPO, 38. Auflage, § 454a Rn. 1.1 m.w.N.).

    Vom Erfordernis einer gesicherten positiven Legal- und Sozialprognose im Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung konnte im vorliegenden Fall ausnahmsweise abgesehen werden, denn das Sicherheitsinteresse der Gemeinschaft tritt insoweit hinter das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zurück (BVerfG NJW 2009, 1941 (1945); OLG Köln BeckRS 2009, 19403; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2010, 08399; OLG Hamm BeckRS 2010, 29325 und OLG Hamm NStZ 2014, 541; OLG Celle NStZ 2016, 99;… BeckOK StPO/Coen, 38. Ed. 1.10.2020, StPO § 454a Rn. 1-1.2;… krit. KK-StPO/Appl Rn. 2).

    Denn nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (BVerfG NJW 1994, 377 ff.; dass NJW 2001, 2247 ff.; OLG Celle NStZ 2016, 99 f.).

  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer …

    Denn die namentliche Bestellung des Bewährungshelfers oder Bewährungshelferin bleibt üblicherweise einem gesonderten Beschluss vorbehalten (vgl. OLG Celle, Beschluss 2 Ws 34/15 vom 15.04.2015, juris vor Rn. 1).
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