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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7655
OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08 (https://dejure.org/2008,7655)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 Wx 5/08 (https://dejure.org/2008,7655)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 Wx 5/08 (https://dejure.org/2008,7655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 18 Abs. 2; 37 Abs. 1
    Irreführung durch Verwendung eines Doktortitels in der Firma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 2; HGB § 24; HGB § 37 Abs. 1
    Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Untersagung eines Firmengebrauchs durch das Registergericht; Anwendung der Grundsätze der Firmenwahrheit auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Berechtigung zur Führung eines akademischen Doktortitels in einer Firmenbezeichnung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 140
  • FGPrax 2008, 125
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 271/89

    Dr. Stein ... GmbH - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
    Im Interesse des Geschäftsverkehrs darf nach den in § 18 Abs. 2 HGB normierten Grundsätzen der Firmenwahrheit auch die Personenfirma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Gesellschafter keine unrichtigen Angaben enthalten (BGHZ 65, 89 [92]; BGH NJW-RR 1992, 367 f.).

    Für den Träger wird in der breiten Öffentlichkeit vielfach ein besonderes Vertrauen in seine intellektuellen Fähigkeiten, seinen guten Ruf und seine Zuverlässigkeit entgegengebracht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 367 [368] m. w. N.).

    Wenn bei einem in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführten Maklerunternehmen diese von breiten Verkehrskreisen als beachtlich angesehenen Merkmale den Organen oder den Gesellschaftern, die den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinflussen, fehlen, widerspricht das der Erwartung, die die maßgeblichen Verkehrskreise mit der Verwendung des Doktortitels in der Firmenbezeichnung verbinden (vgl. auch hierzu BGH NJW-RR 1992, 367 [168]).

    Diese Vorschrift findet nämlich auf den Namen und die Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Anwendung (vgl. BGHZ 85, 221 [224]; BGH NJW-RR 1992, 367 [368]).

    Es entspricht aber gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, dass die Berechtigung zur Führung einer Bezeichnung endet, wie immer sie erworben sein mag und wie lange sie ausgeübt worden sein mag, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt (vgl. BGHZ 10, 196 [202]; BGH NJW-RR 1992, 367 [368]).

  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 51/82

    Fortführung einer einen Personennamen enthaltenden Firma nach Ausscheiden des …

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
    Diese Vorschrift findet nämlich auf den Namen und die Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Anwendung (vgl. BGHZ 85, 221 [224]; BGH NJW-RR 1992, 367 [368]).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht …

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
    Die Fortführung einer Doktorfirma durch einen Nichtpromovierten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich zulässig, wenn die Gefahr einer Irreführung durch einen Nachfolgezusatz ausgeräumt wird (vgl. BGH NJW 1998, 1150 [1151];… Zimmer in: Ebenroth/Boullion/Jost/Strohn, a.a.O., § 18 Rdn. 64).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
    Es entspricht aber gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, dass die Berechtigung zur Führung einer Bezeichnung endet, wie immer sie erworben sein mag und wie lange sie ausgeübt worden sein mag, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt (vgl. BGHZ 10, 196 [202]; BGH NJW-RR 1992, 367 [368]).
  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 5/74

    Personenfirma einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08
    Im Interesse des Geschäftsverkehrs darf nach den in § 18 Abs. 2 HGB normierten Grundsätzen der Firmenwahrheit auch die Personenfirma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Gesellschafter keine unrichtigen Angaben enthalten (BGHZ 65, 89 [92]; BGH NJW-RR 1992, 367 f.).
  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16

    Fortführung des Doktortitels eines ausgeschiedenen Partners im Namen der …

    Rn. 19 Zutreffend hat das Registergericht auf den Beschluss des Senats vom 14.07.2016 (27 W 93/16) verwiesen und ausgeführt, dass nach dem - am 24.03.2005 in das Partnerschaftsregister eingetragenen - Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners Dr. X, der in die Fortführung des Namens der Partnerschaft eingewilligt hat (vgl. Anmeldung vom 19.01.2005, Bl. 7 Sonderband), die Partnerschaftsgesellschaft den Titel nicht weiterführen kann (…vgl. dazu auch Henssler, PartGG, 2. Aufl., § 2, Rn. 33;… Zimmermann in Michalski/Römermann, PartGG, 4. Aufl., § 2, Rn. 55 m.w.N.; zum HGB: OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 4 ff. m.w.N.;… Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 42 u. 44 f. m.w.N;… Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 18, Rn. 61 u. 64;… § 22, Rn. 63 u. 67 m.w.N;… Heidinger in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 113 u. 117 m.w.N;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 18, Rn. 35;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 4, Rn. 32).

    Der Grundsatz der Firmenwahrheit und der Schutz der Öffentlichkeit vor Irreführung genießen in diesem Fall Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse der Partner (…vgl. dazu allgemein BT-Drucksache 12/6152, S. 11 f.;… Henssler, § 2, Rn. 28), insbesondere weil dem Träger des Doktortitels von der Öffentlichkeit oft ein besonderes Vertrauen in dessen intellektuelle Fähigkeiten entgegengebracht wird, kombiniert mit einem guten Ruf und entsprechender Zuverlässigkeit (vgl. OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 3 u. 5;… Zimmermann in Michalski/Römermann, § 2, Rn. 55 a. E. - m.w.N. -).

    Rn. 22 Danach wird ein infolge Fortführung durch nicht promovierte Partner unrichtig gewordener Firmenname mit Doktortitel vom Fortführenden befugt gebraucht, wenn die Irreführung (§§ 2 Abs. 2 PartGG, 18 Abs. 2 HGB) durch einen Nachfolgezusatz beseitigt wird; das gilt auch, wenn der Nachfolgezusatz erst nach Jahren und nach mehreren Nachfolgern beigefügt wird (…vgl. dazu - zum HGB -: BGH, a.a.O.; NJW-RR 1992, 368; NJW 1970, 704; OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 8;… Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, § 18, Rn. 45;… § 22, Rn. 40 u. 42 m.w.N.;… Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Reuschle, HGB, § 24, Rn. 15;… § 22, Rn. 63 u. 67;… § 18, Rn. 64 m.w.N.;… Heidinger in MüKo-HGB, § 18, Rn. 117 m.w.N.;… Wasmer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 22 HGB, Rn. 16;… Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, § 22, Rn. 15;… zum "Gleichklang des Namensrechts der Partnerschaft mit dem HGB-Firmenrecht" vgl. Ulmer/Schäfer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2 PartGG, Rn. 16 ff.).

  • OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden …

    Denn die Berechtigung zur Führung einer solchen Bezeichnung endet, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt, § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 18 Abs. 2 HGB (OLG Köln, Beschluss v. 12.03.2008, Az. 2 Wx 5/08 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 105/18

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden …

    Denn die Berechtigung zur Führung einer solchen Bezeichnung endet, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt, § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 18 Abs. 2 HGB (OLG Köln, Beschluss v. 12.03.2008, Az. 2 Wx 5/08 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.07.2016 - 27 W 93/16

    Befugnis einer Partnerschaftsgesellschaft zur Führung eines Doktortitels in der …

    Rn. 4 Mit zutreffender - vom Senat geteilter - Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Registergericht ausgeführt, dass nach Ausscheiden des den Doktortitel führenden Namensgeber der Partnerschaftsgesellschaft diese den Titel nicht weiterführen kann (§§ 2 II PartGG, 18 II HGB); auch nach der mit der Handelsregisterreform 1998 verbundenen Veränderung der firmenrechtlichen Prüfungskriterien besteht kein Anlass, von der davor ergangenen Rechtsprechung in grundlegender Weise abzuweichen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2008, 125;… Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 18, Rn. 42 u. 44 f. mwN;… Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2014, § 18, Rn. 61 u. 64 mwN;… Heidinger in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl. 2016, § 18, Rn. 113 u. 117 mwN;… Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 18, Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 51/18
    Seinem Träger werde in der breiten Öffentlichkeit - gleich ob zu Recht oder zu Unrecht - ein besonderes Vertrauen in seine intellektuellen Fähigkeiten, seinen Ruf und seine Zuverlässigkeit entgegengebracht (BGHZ 53, 65, 68 = GRUR 1970, 320, 321 - "Doktor-Firma"; GRUR 1990, 604, 605 - "Dr. S.-Arzneimittel"; OLG Köln, FGPrax 2008, 125 f.;… Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 5 Rz. 4.151;… Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, 7. Aufl., § 5 Rz. 583).
  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1586
    Rn. 10 Im Übrigen sind auch nach der Liberalisierung des Namens- und Firmenrechts weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum Abweichungen zur bislang vertretenen Auffassung des BGH erkennbar (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2008, 2 Wx 5/08, OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2016, 27 W 93/16 sowie Beschluss vom 21.07.2016, 27 W 178/16).
  • AG Essen, 19.04.2016 - 90 PR 2335

    Irreführung bei Fortführung des Doktortitels im Namen der Partnerschaft bei …

    Rn. 10 Weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum sind Abweichungen zur bislang vertretenen Auffassung des BGH erkennbar (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2008, 2 Wx 5/08).
  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1306
    Rn. 9 Im Übrigen sind auch nach der Liberalisierung des Namens- und Firmenrechts weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum Abweichungen zur bislang vertretenen Auffassung des BGH erkennbar (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2008, 2 Wx 5/08, OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2016, 27 W 93/16 sowie Beschluss vom 21.07.2016, 27 W 178/16).
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