Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5
BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1976,5)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1976,5)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 (https://dejure.org/1976,5)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,5) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Contergan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 263
  • NJW 1976, 1783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (279)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Ihr kommt unter anderem die Aufgabe zu, die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen (BVerfGE 31, 229 [239]; 40, 65 [83 f.]).

    Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende "sichernde und abwehrende Bedeutung" (BVerfGE 31, 229 [239]) muß in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche gelten, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen.

    14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Eigentum als Rechtsinstitut und zugleich als Bestandsgarantie die konkrete Befugnis in der Hand des einzelnen Berechtigten (BVerfGE 24, 367 [389]; 31, 229 [239]).

    Die in anderen Bereichen sich aus Art. 14 Abs. 2 GG ergebende Richtschnur (zB im Bodenrecht, Urheberrecht, Mietrecht, BVerfGE 21, 73 [83]; 25, 112 [117 f.]; 31, 229 [242 ff.]; 37, 132 [140]) scheidet hier aus; denn es kann nicht ernsthaft erwogen werden, daß die Vergleichsansprüche "zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen".

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Eigentum als Rechtsinstitut und zugleich als Bestandsgarantie die konkrete Befugnis in der Hand des einzelnen Berechtigten (BVerfGE 24, 367 [389]; 31, 229 [239]).

    Die Enteignung ist nach dem Grundgesetz ein staatliches Zwangsinstrument, das der Verwirklichung bestimmter, im öffentlichen Nutzen liegender Zwecke dient und dadurch gekennzeichnet ist, daß das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum ganz oder teilweise im Interesse der Allgemeinheit entzogen wird (BVerfGE 24, 367 [394]; 38, 175 [180]).

    Hier ist das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht eingeschränkt (vgl. BVerfGE 24, 367 [396]).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber vielmehr - unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen -, in bereits begründete Rechte einzugreifen und diesen einen neuen Inhalt zu geben (BVerfGE 31, 275 [293]).

    Daher kann nicht jedes nur denkbare öffentliche Interesse eine Beschränkung "der Handlungsfreiheit im Bereich der Eigentumsordnung" (BVerfGE 26, 215 [222]) rechtfertigen; es müssen vielmehr solche Gründe des gemeinen Wohls vorliegen, denen auch bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang vor dem grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers zukommt (BVerfGE 26, 215 [222]; 31, 275 [289 f.]).

    Der allgemeine Vertrauensgrundsatz, der die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze begrenzt, hat im Eigentumsgrundrecht für die vermögenswerten Güter eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (BVerfGE 31, 275 [293]; 36, 281 [293]).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Die Bestimmung des Tages des Inkrafttretens dient somit den rechtsstaatlichen Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über die zeitliche Geltung des Rechts (BVerfGE 15, 313 [320]; vgl. auch BVerfGE 16, 6 [18]; BVerfGE 21, 73 [79]; 31, 255 [264]).

    Die in anderen Bereichen sich aus Art. 14 Abs. 2 GG ergebende Richtschnur (zB im Bodenrecht, Urheberrecht, Mietrecht, BVerfGE 21, 73 [83]; 25, 112 [117 f.]; 31, 229 [242 ff.]; 37, 132 [140]) scheidet hier aus; denn es kann nicht ernsthaft erwogen werden, daß die Vergleichsansprüche "zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen".

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Soweit das Eigentumsobjekt in einem "sozialen Bezug und einer sozialen Funktion" steht, hat der Gesetzgeber im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 GG einen relativ weiten Gestaltungsbereich (BVerfGE 37, 132 [140]); er verengt sich, wenn diese Voraussetzungen nicht oder nur in begrenztem Umfang vorliegen.

    Die in anderen Bereichen sich aus Art. 14 Abs. 2 GG ergebende Richtschnur (zB im Bodenrecht, Urheberrecht, Mietrecht, BVerfGE 21, 73 [83]; 25, 112 [117 f.]; 31, 229 [242 ff.]; 37, 132 [140]) scheidet hier aus; denn es kann nicht ernsthaft erwogen werden, daß die Vergleichsansprüche "zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen".

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Bei der Beantwortung der Frage, welche vermögenswerten Güter als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG anzusehen sind, muß daher auf den Zweck und die Funktion der Eigentumsgarantie unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung im Gesamtgefüge der Verfassung zurückgegriffen werden (BVerfGE 36, 281 [290]).

    Der allgemeine Vertrauensgrundsatz, der die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze begrenzt, hat im Eigentumsgrundrecht für die vermögenswerten Güter eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (BVerfGE 31, 275 [293]; 36, 281 [293]).

  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 44/74

    Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 64, 30 ff.) stimmt dem Landgericht darin zu, daß das Stiftungsgesetz die Anspruchs- und Verteilungsregelung des Vergleichs habe ersetzen wollen.

    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf seine mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung vom 13. Februar 1975 (BGHZ 64, 30 ff.) Bezug genommen und ergänzend ausgeführt: Die verfassungsmäßigen Grenzen für eine gesetzestechnische Lösung, die hier von besonderen Sachzwängen bestimmt gewesen sei, würden nicht durch Art. 82 GG, sondern durch rechtsstaatliche Grundsätze (Prinzip der Gewaltenteilung, Demokratiegebot, Normenklarheit, Justitiabilität) gezogen.

  • BVerfG - 1 BvL 20/75 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    des Ersten Senats vom 8. Juli 1976 auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juni 1976 -- 1 BvL 19 und 20/75, 1 BvR 148/75 -- in dem Verfahren 1. zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2018), a) Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Mai 1975 (9 U 78/74) -- 1 BvL 19/75 -, b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Mai 1975 (9 U 208/74) -- 1 BvL 20/75 - 2. über die Verfassungsbeschwerde des am 14. Februar 1961 geborenen Axel K. ..., vertreten durch seine Mutter, Frau Rechtsanwältin K. ... -- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Achim Krämer, Karlsruhe, Lammstraße 9 -- a) unmittelbar gegen aa) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1975 -- VI ZR 44/76 -, bb) das Urteil des Landgerichts Köln vom 3. Dezember 1973 -- 73 O 44/73 -, b) mittelbar gegen das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder vom 17. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2018) -- 1 BvR 148/75 -.

    b) Die andere Klage (im Ausgangsverfahren zu 1 BvL 20/75) hat Beträge zum Gegenstand, die auf Kinder entfallen würden, deren Eltern der Überführung des Treuhandvermögens auf die Stiftung widersprochen haben.

  • BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65
    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Der Gesetzgeber durfte auch die Ansprüche nach dem Stiftungsgesetz mit der - auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts im übrigen üblichen (BVerfGE 19, 202 [206]) - Einschränkung versehen, daß sie untergehen, wenn der Berechtigte sie zu seinen Lebzeiten nicht in Anspruch nimmt.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
    Da aber keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vom Bundesgerichtshof gefundene Auslegung erkennbar sind, ist diese auch der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugrunde zu legen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 32, 311 [316]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

  • BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56

    Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes

  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht …

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte …

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Rn. 86 b) Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (BTDrucks 16/8489) ist noch nicht ausgefertigt und verkündet worden, weil es die Änderung der Art. 23 und Art. 45 GG inhaltlich voraussetzt und das Inkrafttreten des verfassungsändernden Gesetzes zunächst abgewartet werden muss (vgl. BVerfGE 34, 9 ; 42, 263 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 229 ; 36, 281 ; 37, 132 ; 42, 263 ; 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

    Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, einmal ausgestaltete Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 36, 281 ; 42, 263 ; 58, 300 ).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, dass sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch den Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG innewohnenden Bestandsschutz gesichert wird (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 58, 300 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Die Zuordnung der vermögenswerten Rechtsposition zum Eigentümer und die Substanz des Eigentums müssen gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 42, 263 [295]; 50, 290 [341]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1975 - 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,387
EuGH, 09.07.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 3 Art. 27; ; VO 1408/71 Art. 45 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    D'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    VERORDNUNG NR . 1408/71 DES RATES, ARTIKEL 69
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ORT, AN DEM DIE ARBEITSLOSIGKEIT EINGETRETEN IST

  • EU-Kommission

    D'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entstehung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld; Frage der Vereinbarkeit von Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs mit den Vorschriften einer europäischen Verordnung; Möglichkeit des Verlangens einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit ...

  • rechtsportal.de

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ORT, AN DEM DIE ARBEITSLOSIGKEIT EINGETRETEN IST

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld; Der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestanden aufgrund einer Arbeitslosigkeit seit einer bestimmten Zeit

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 20/75
    Eine Diskriminierung könne auch dann vorliegen, wenn nicht direkt an die Staatsangehörigkeit eines Wanderarbeitnehmers, sondern an andere Kriterien, z. B. an seinen Wohnort, angeknüpft werde (Rechtssache 152/73 - Sotgiu/Deutsche Bundespost - Slg. 1974, 153 ff.).
  • EuGH, 15.10.1969 - 15/69

    Württembergische Milchverwertung Südmilch AG / Ugliola

    Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 20/75
    Ein Wanderarbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates sei und seine Tätigkeit in einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats in Erfüllung der Wehrpflicht gegenüber seinem Heimatland habe unterbrechen müssen, habe Anspruch auf Anrechnung dieser Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit, soweit im Beschäftigungslande zurückgelegte Wehrdienstzeiten den einheimischen Arbeitnehmern gleichfalls angerechnet werden (Rechtssache 15/69 - Südmilch AG/Ugliola - Slg. 1969, 363 ff.).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-373/02

    Öztürk

    34 Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 20/75 (D'Amico, Slg. 1975, 891) bei einem Sachverhalt, der mit demjenigen des bei dem Obersten Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits vergleichbar sei, das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung verneint und für Recht erkannt, dass Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegenstehe, die für die Entstehung des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld verlange, dass der Arbeitnehmer seit einer bestimmten Zeit arbeitslos sei und aus diesem Grund der Arbeitsverwaltung des betroffenen Mitgliedstaats zur Verfügung gestanden habe.

    43 Hierfür spreche auch das Urteil D'Amico, das eine ähnliche Fallgestaltung wie die des Ausgangsverfahrens betroffen habe und in dem der Gerichtshof ausschließlich die Regelung des Artikels 45 der Verordnung Nr. 1408/71 über die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten geprüft habe.

    45 Für diese Auffassung spreche auch das Urteil D'Amico, das trotz der seither im Zusammenhang mit der Schaffung des Binnenmarktes eingetretenen Entwicklungen heute immer noch maßgeblich sei, da ein einheitlicher europäischer Arbeitsmarkt heute ebenso wenig existiere, wie es ihn 1975 bei Erlass dieses Urteils gegeben habe.

    48 Die Kommission bezieht sich insoweit auf die jüngere, nach dem Urteil D'Amico ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Fragen der Gleichstellung von in verschiedenen Mitgliedstaaten liegenden Sachverhalten im Hinblick auf die Begründung eines Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Eine etwaige Arbeitslosigkeit in Jugoslawien ist auch nicht durch das DJSVA gleichgestellt worden (vgl SGB-SozVers-Gesamtkomm/Baumeister, Jugoslawien/Abk, Art. 25 Anm 2, Art. 26 Anm 1; ebenso bereits SG Berlin, Urteil vom 29. Dezember 1988 - S 11 An 2169/87; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - L 16 Ar 968/88; dazu auch allgemein Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 16.11.2004 - L 6 RJ 627/03

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente wegen …

    Die Tatbestandsvoraussetzung, dass der Versicherte dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsse, verstoße nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wie bereits vom Europäischen Gerichtshof in dessen Urteil vom 09.07.1975 in der Sache d Amico, Az.: C-20/75, zu der entsprechenden Vorschrift des § 1248 Abs. 2 RVO entschieden worden sei.

    So war der Kläger insbesondere weder zum Zeitpunkt des - im Hinblick auf den Zeitpunkt des Rentenantrags frühestmöglichen - Rentenbeginns, dem 11.05.2001 (§ 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI), noch während 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten arbeitslos (vgl. zum folgenden insbesondere die Urteile des LSG Berlin vom 15.12.2003 - L 6 RA 47/03 und vom 13.03.2003 - L 8 RA 41/02, das Urteil des BSG vom 28.07.1992 - 5 RJ 62/91 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 6 und des EuGH vom 09.07.1975 - Rs 20/75 = SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).

    Dies hat der EuGH bereits mit Urteil vom 09.07.1975 - Rs 20/75 (= SozR 6050 Art. 45 Nr. 1) entschieden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1975 - 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7701
Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,7701)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.06.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,7701)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,7701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Gaetano d'Amico gegen Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH

Rechtsprechung
   FG Bremen, 02.09.1976 - I 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,13549
FG Bremen, 02.09.1976 - I 20/75 (https://dejure.org/1976,13549)
FG Bremen, Entscheidung vom 02.09.1976 - I 20/75 (https://dejure.org/1976,13549)
FG Bremen, Entscheidung vom 02. September 1976 - I 20/75 (https://dejure.org/1976,13549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,13549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Bremen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht