Rechtsprechung
| LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.10.2021 - 1 O 221/21
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 221/21
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 221/22
- LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
- OLG Köln, 21.06.2024 - 6 U 112/23
- OLG Köln, 19.07.2024 - 6 U 101/23
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZR 131/24
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZR 152/24
- BGH - VIII ZR 131/24 (anhängig)
- BGH - VIII ZR 152/24 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 24.05.2022 - 15 U 116/21
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Rn. 77 Soweit die Klägerin in die von ihr einseitig vorgegebenen Vertragsklauseln, die damit der Klauselkontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterfallen, eine Vereinbarung aufgenommen hat, wonach ein "absolutes Fixgeschäft" vorliege, ist diese Vereinbarung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (so für die gleiche Klausel in einem weiteren Vertrag desselben Open-House-Verfahrens auch: OLG Köln, Beschluss v. 24.05.2022 - 15 U 116/21).Rn. 80 Auch der Vertragszweck und die bekannten Umstände des Vertragsschlusses lassen nicht die Annahme zu, dass ein (relatives) Fixgeschäft vereinbart werden sollte (so auch OLG Köln, Beschluss v. 24.05.2022 - 15 U 116/21).
Weder die Pandemie noch die konkrete Verfahrensart erforderten demnach ein Fixgeschäft (so auch OLG Köln, Beschluss v. 24.05.2022 - 15 U 116/21).
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Unberechtigte Vertragsauflösungen oder die ungerechtfertigte Ausübung von Gestaltungsrechten (z.B. Kündigungen oder Rücktrittserklärungen) stellen einen Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten dar, denn das Gebot der Vertragstreue gebietet es, an den vertraglichen Pflichten festzuhalten und nicht rechtsgrundlos davon Abstand zu nehmen (…MüKo, Kommentar zum BGB, 9. Aufl. § 241 Rz. 130 m.w.N. zit. n. beck-online; BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 zit. n. juris). - BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen …
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Ein solches Bestreiten alleine genügt jedoch nicht für die Annahme, dass ein Schuldner sich von einer Nacherfüllungsaufforderung nicht umstimmen lassen und die Erfüllung seiner Vertragspflichten zur mangelfreien Lieferung ablehnen werde (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2015 - VIII ZR 226/14; Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/17).
- EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Rn. 83 Es spricht vieles dafür, kann aber letztlich dahinstehen, ob der Umgang mit den weiteren Vertragspartnern über §§ 242 BGB, Art. 3 GG (i.V.m. der Rechtsprechung EuGH, Urt. v. 02.06.2016 - C-410/14) ebenfalls dazu führen würde, dass ein Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung unwirksam wäre. - BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05
Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Gerade dann, wenn jemand - wie hier - über das Bestreiten der Mängel hinaus auch die fehlende Nachfristsetzung rügt, darf keine ernsthafte Erfüllungsverweigerung unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05). - BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88
Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Denn der Fixcharakter einer Lieferfrist im Kaufrecht kann nach ständiger Rechtsprechung nicht wirksam in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 1990 - VIII ZR 292/88 - NJW 1990, 2065). - BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88
Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten …
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Vielmehr ist nach dem Sinn und Zweck des Vertrages auszulegen, wie wesentlich die Leistungszeit nach dem Willen der Parteien sein soll; bei Zweifeln ist ein Fixgeschäft zu verneinen (vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 18. April 1989 - X ZR 85/88). - BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 190/81
Auslegung eines Vertrages als "Fixgeschäft" - Verwendung des Zusatzes "fix" durch …
Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
Rn. 85 Sofern man das Vorliegen eines Handelsgeschäfts annähme, wäre durch die Anweisung an die Beklagte, erst am 04.05.2020 zu liefern, der Charakter eines Fixhandelsgeschäfts ohnehin gänzlich entfallen, denn der Vertrag hätte sich durch das Erfüllungsverlangen nach Fristablauf gem. § 376 Abs. 1 S. 2 HGB in einen normalen Handelskauf umgewandelt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - VIII ZR 190/81).
- OLG Köln, 19.07.2024 - 6 U 101/23
Beschaffung von Schutzmasken im Wege des Open-House-Verfahrens
Denn die Parteien haben in § 5.1 des Open-House-Vertrages gestaffelte Vorleistungspflichten vereinbart (vgl. insoweit auch LG Bonn Urt. v. 12.7.2023 - 20 O 49/22, BeckRS 2023, 42826 Rn. 64, beck-online). - OLG Köln, 12.11.2025 - 26 U 49/24
Kaufpreiszahlung aus einem i.R.d. Corona-Pandemie geschlossenen sog. …
Einerseits wird ein absolutes Fixgeschäft angenommen, wobei die 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn in ihrem Urteil vom 12. Juli 2023 (20 O 49/22, juris Rn. 75) von dessen Wirksamkeit, der 6., 8., 21. sowie der streitentscheidende Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 2025 - 26 U 17/24, juris) hingegen von dessen Unwirksamkeit ausgehen.Vielmehr sollte sie - jedenfalls unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel gemäß § 305c Abs. 2 BGB hinsichtlich des Passus "nach erfolgter Lieferung" in § 5.1 des Vertrages - unbedingt leisten und bei etwaigen Mängeln auf die Möglichkeit einer späteren Rückforderung verwiesen werden (OLG Köln…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 24; LG Bonn, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22, juris Rn. 101).
- OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Kaufpreiszahlung für im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelieferte …
Einerseits wird ein absolutes Fixgeschäft angenommen, wobei die 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn in ihrem Urteil vom 12. Juli 2023 von dessen Wirksamkeit (20 O 49/22, juris Rn. 75), der 6., 8. und 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hingegen von dessen Unwirksamkeit ausgehen.Vielmehr sollte sie - jedenfalls unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel gemäß § 305c Abs. 2 BGB hinsichtlich des Passus "nach erfolgter Lieferung" in § 5.1 des Vertrages - unbedingt leisten und bei etwaigen Mängeln auf die Möglichkeit einer späteren Rückforderung verwiesen werden (OLG Köln…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 24; LG Bonn, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22, juris Rn. 101).
- LG Bonn, 21.02.2024 - 1 O 183/20 Rn. 151 Indes kann den Regelungen der §§ 3 und 5 des Vertrages, insbesondere nicht den Ziffern 5.1 und 5.2 eine weitere - gestaffelte - Vorleistungspflicht der Beklagten nach Erfüllung der primären Leistungspflicht durch den Lieferanten entnommen werden (a.A. LG Bonn, 20. Zivilkammer, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22 -, Rn. 101, juris).
- LG Bonn, 22.05.2024 - 1 O 269/20
Open-House-Vertrag; Schutzmaskenkauf; Durchlassgrad; Sachmangel; …
Rn. 147 Indes kann den Regelungen der §§ 3 und 5 des Vertrages, insbesondere nicht den Ziffern 5.1 und 5.2 eine weitere - gestaffelte - Vorleistungspflicht der Beklagten nach Erfüllung der primären Leistungspflicht durch den Lieferanten entnommen werden (a.A. LG Bonn, 20. Zivilkammer, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22 -, Rn. 101, juris). - LG Bonn, 16.04.2025 - 1 O 204/20 Rn. 319 Indes kann den Regelungen der §§ 3 und 5 des Vertrages eine weitere - gestaffelte - Vorleistungspflicht der Beklagten nach Erfüllung der primären Leistungspflicht durch den Lieferanten nicht entnommen werden, insbesondere nicht den Ziffern 5.1 und 5.2 (a.A. LG Bonn, 20. Zivilkammer, Urt. v. 12.07.2023, 20 O 49/22, juris, Rn. 101 und OLG Köln, Urt. v. 19.07.2024, 6 U 101/23, juris, Rn. 90).
- LG Bonn, 11.03.2026 - 1 O 219/21 Rn. 261 Zusammengefasst beinhalten § 5 Ziff. 5.1 und 5.2 des Vertrages nicht nur eine bloße Fälligkeitsregelung, sondern die Anordnung, dass nach fristgerechter Lieferung durch den Auftragnehmer nunmehr die Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihr Nacherfüllungsansprüche zustehen oder nicht und ob sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung haben sollte, sofern sich ein Rücktritt nach Fristsetzung als berechtigt herausstellen sollte (sogenannte gestaffelte Vorleistungspflicht; so bereits die 20. ZK des LG H., Urt. v. 12.07.2023 - 20 O 49/22, S. 23 f.;… bestätigend OLG Köln, Urt. v. 19.07.2024 - 6 U 101/23, Rn. 62;… ebenso OLG Köln, Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24).
- LG Bonn, 23.07.2025 - 1 O 342/24
Open-House-Vergabe: Welcher Höchstpreis gilt bei Masken-"Newcomern"?
Rn. 176 Zusammengefasst beinhalten § 5 Ziffer 5.1 und 5.2 des Vertrages nicht nur eine bloße Fälligkeitsregelung, sondern die Anordnung, dass nach fristgerechter Lieferung durch den Auftragnehmer nunmehr die Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihr Nacherfüllungsansprüche zustehen oder nicht und ob sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung haben sollte, sofern sich ein Rücktritt nach Fristsetzung als berechtigt herausstellen sollte ("gestaffelte Vorleistungspflicht; so bereits die 20. ZK des LG Bonn, Urt. v. 12.07.2023 - 20 O 49/22, S. 23 f.;… bestätigend OLG Köln, Urt. v. 19.07.2024 - 6 U 101/23, Rn. 62;… ebenso OLG Köln, Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24). - LG Bonn, 24.04.2024 - 1 O 347/21 Rn. 217 Die Kammer versteht das Gesamtkonstrukt des § 5 jedoch nicht so, dass nach fristgerechter Lieferung durch den Auftragnehmer nunmehr die Auftraggeberin unabhängig von der Frage, ob ihr Nacherfüllungsansprüche zustehen oder nicht, zur Zahlung verpflichtet ist und dass sie ggf. nur einen Anspruch auf Rückerstattung haben sollte, sofern sich ein Rücktritt nach Fristsetzung als berechtigt herausstellen sollte (so aber LG Bonn, 20. Zivilkammer, Urt. v. 12.07.2023, Az. 20 O 49/22, S. 23 f.: "gestaffelte Vorleistungspflicht").
- LG Bonn, 30.04.2025 - 1 O 179/21 Rn. 184 Indes kann den Regelungen der §§ 3 und 5 des Vertrages, insbesondere nicht den Ziffern 5.1 und 5.2, keine weitere - gestaffelte - Vorleistungspflicht der Beklagten nach Erfüllung der primären Leistungspflicht durch den Lieferanten entnommen werden (a.A. LG Bonn, 20. Zivilkammer, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22 -, Rn. 101, juris).
- LG Bonn, 23.04.2025 - 1 O 78/21
- LG Bonn, 10.04.2024 - 1 O 274/20
- LG Bonn, 15.05.2024 - 1 O 118/21
- LG Bonn, 12.02.2025 - 1 O 6/24
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Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 04.07.2023 - 20 O 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 31 BGB
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: "Banka"
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung wenn Finanzvermittlerin die Geschäftsbezeichnung bzw. den Zusatz "Banka" verwendet
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verwendung der Bezeichnung "Banka" im Unternehmensnamen irreführend, wenn gar keine Bankgeschäfte
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.11.2022 - 20 O 49/22
- LG Darmstadt, 04.07.2023 - 20 O 49/22
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Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 22.11.2022 - 20 O 49/22 |
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Finanzvermittler darf nicht die Bezeichnung bzw. den Zusatz "Banka" verwenden - wettbewerbswidrige Irreführung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.11.2022 - 20 O 49/22
- LG Darmstadt, 04.07.2023 - 20 O 49/22
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