Rechtsprechung
| BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Beweisantrag, Wahrunterstellung, Einhaltung, Aufklärungsrüge, Begründungsanforderungen
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 3, Art. 5, Art. 17, Art. 20 Abs. 3, Abs. 4, Art. 21; StGB § 32, § 34, § 240 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 6
Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag, Wahrunterstellung, Rechtfertigung, Notstand, ziviler Ungehorsam, Fernziele, Widerstandsrecht, Angemessenheit, Letzte Generation, Verwerflichkeit, rechtfertigender Notstand, Versammlungsfreiheit, ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Nötigung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Klimaprotest durch Festkleben auf einer Straße
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Festkleben auf Straßen zum Klimaschutz ist als Nötigung strafbar
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Formelle Rügen in einem "Klimakleberfall" - Wahrunterstellung und Aufklärungsrüge
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG München, 16.09.2022 - 1034 Ds 113 Js 124163/22
- BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 747
- StV 2023, 543
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Insbesondere hat das Amtsgericht den Zweck der Verkehrsblockade nicht als Gesichtspunkt gewertet, der für die Verwerflichkeit spräche (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 39). - BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Rn. 51 (i) Unter zivilem oder bürgerlichem Ungehorsam wird - im Unterschied zum Widerstandsrecht gegenüber einem Unrechtssystem - ein Widerstehen des Bürgers gegenüber einzelnen gewichtigen staatlichen Entscheidungen verstanden, um einer für verhängnisvoll und ethisch illegitim gehaltenen Entscheidung durch demonstrativen, zeichenhaften Protest bis zu aufsehenerregenden Regelverletzungen zu begegnen (BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, juris Rn. 91). - OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22
Klimawandel; Rechtfertigung; Notstand; ziviler Ungehorsam; Strafrecht; …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Als milderes Mittel zur Einwirkung auf den politischen Meinungsbildungsprozess hätte er beispielsweise hierauf bezogene Grundrechte, nämlich Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 17 GG (Petitionsrecht) ausüben, bzw. von der Möglichkeit des Art. 21 GG (Freiheit der Bildung politischer Parteien) Gebrauch machen können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29 Juli 2022 - 2 Ss 91/22 - juris Rn. 11).
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Es ist daher nicht nur überflüssig, sondern sogar unrichtig, wenn dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung neben den Kosten des Verfahrens auch "seine notwendigen Auslagen" auferlegt werden (BGH, Beschluss v. 15. November 1988 - 4 StR 528/88, BeckRS 1988, 4981). - BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96
Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Entscheidend ist dabei allein, ob nach "Sicht der Dinge« des Revisionsgerichts die Durchführung der in Rede stehenden Beweiserhebung zur weiteren Aufklärung erforderlich gewesen wäre (BGH, StV 1996, 581, 582). - BGH, 26.01.2010 - 5 StR 529/09
Verfahren gegen einen Jugendlichen (Tragung der eigenen Auslagen)
Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
Rn. 61 b) Im Verfahren gegen einen Jugendlichen bzw. hier eines Heranwaschsenden kann im Falle einer Verurteilung nach § 74 JGG zwar davon abgesehen werden, ihm die Kosten und Auslagen aufzuerlegen; von seinen eigenen notwendigen Auslagen kann er dagegen nicht entlastet werden (BGH, Beschluss v. 26. Januar 2010 - 5 StR 529/09, BeckRS 2010, 3534).
- OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23
Revision gegen Baumbesetzer-Freispruch
Weder ist die Fällung eines Baumes geeignet, die staatliche Ordnung zu beseitigen, noch ist die aktuelle Klimagesetzgebung im Allgemeinen, die inzwischen den vom BVerfG gestellten Anforderungen entspricht, ein gezielter Angriff auf die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 geschützte Ordnung (BayObLG, Beschl. v. 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, BeckRS 2023, 8998; Botta, VerwArch 2023, 206, 213; Pietsch, Kriminalistik 2023, 137, 139).Rn. 72 b) Ziviler Ungehorsam entfaltet aber für sich genommen keine rechtfertigende Wirkung, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgründe eingreifen (BayObLG, Beschl. v. 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, BeckRS 2023, 8998).
- OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden durch sog. Klimaaktivisten
Rn. 13 a. Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740;… Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war. - LG Berlin I, 08.07.2024 - 517 Qs 67/24
Strafbarkeit der gemeinschaftlichen Sitzblockade eines Mitglieds der "Letzten …
Rn. 29 Gemessen an diesen Maßstäben ist die Sitzblockade des Angeschuldigten nach vorläufiger Würdigung als verwerflich anzusehen (in vergleichbaren Fällen ebenso: KG…, Beschluss vom 31. Januar 2024 - 3 ORs 69/23 -, juris Rn. 23 ; BayObLG Beschluss vom 21. April 2023 - 205 StRR 63/23 -, BeckRS 2023, 8998 Rn. 36 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20. Februar 2024, a.a.O., Rn. 27;… LG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 8. Dezember 2023, a.a.O., Rn. 50 ff.; LG Berlin…, Urteil vom 18. Januar 2023 - 518 Ns 31/22 -, Rn. juris 21 ff. …und Beschluss vom 21. November 2022 - 534 Qs 80/22 -, juris Rn. 7; AG Heilbronn…, Urteil vom 6. März 2023 - 26 Ds 16 Js 4813/23 -, juris Rn. 19 ff.; AG Tiergarten…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 298 Cs 167/22 -, juris Rn. 21 ff. und Urteil vom 30. August 2022;… a.a.O., Rn. 10; AG Flensburg…, Urteil vom 6. Juli 2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23 -, juris Rn. 15 ff.; AG München…, Urteil vom 16. Dezember 2022 - 851 Cs 113 Js 124160/22 -, juris Rn. 11 ff., 18ff.;… AG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 22. November 2022 - 28 Cs 450 Js 23773/22 -, juris Rn. 17 ff.; Preuß, NZV 2024, 61 [65 f.]; Kühne/Kühne, StV 2023, 560 [564 f.]; Erb, NStZ 2023, 577 [578 f.];… Fischer, StGB, 71. Auflage 2024, § 240 Rn. 46 ff.; a.A. LG Berlin…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 502 Qs 138/22 -, juris Rn. 18 ff.; AG Tiergarten…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 303 Cs 202/22 -, juris Rn. 6 ff. …und Urteil vom 16. Mai 2023 - 298 Cs 269/22 -, juris Rn. 48 ff. für Blockaden mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten, anders jedoch bei einer Blockadedauer von einer Stunde Rn. 65, 81;… AG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 21. November 2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22 -, juris Rn. 35 ff.; Makepeace, ZfIStW 2024, 159 [159 ff.]; Zimmermann/Griesar, JuS 2023, 401 [406 ff.]; kritisch auch Homann, JA 2023, 554 [557 f.]).Vielmehr stünden alternativ unter anderem noch in die Rechte Dritter weniger eingreifende Versammlungen und Meinungskundgaben (z.B. am Straßenrand), Petitionen, die Bildung einer politischen Partei und sonstige demokratische Einflussnahmen auf die Einhaltung der Klimaschutzziele (wie der Versuch des Einzugs in das Europäische Parlament) zur Verfügung (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 9. August 2023, a.a.O., Rn. 39 ff.; BayObLG, Beschluss vom 21. April 2023, a.a.O., Rn. 43; OLG Celle…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 2 Ss 91/22 -, juris Rn. 6;… LG Freiburg [Breisgau], Urteil vom 8. Dezember 2023, a.a.O., Rn. 78; AG Tiergarten…, Urteil vom 16. Mai 2023, a.a.O., Rn. 71 ff.; Jahn, JuS 2023, 82 [84]; Jahn/Wenglarczyk, JZ 2023, 885 [889 f.]; Preuß, NZV 2024, 61 [68 ff.]; Jäger, JA 2024, 256 [258] ; Kühne/Kühne, StV 2023, 560 [562 f., 565];… Erb, a.a.O., 581 f.; kritisch aber im Ergebnis ebenso: Homann, JA 2023, 649 [650 ff.]; a.A. AG Flensburg…, Urteil vom 7. November 2022, a.a.O., Rn. 22 ff.; Bönte, HRRS 2021, 164 [168 ff.]).
Ob ein solcher ziviler Ungehorsam neben dem Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG - dessen Voraussetzungen ersichtlich nicht erfüllt sind (vgl. BayObLG Beschluss vom 21. April 2023, a.a.O., Rn. 40; Preuß, NZV 2023, 60 [72 m.w.N.]) - überhaupt eigenständige Bedeutung hat, kann dahinstehen (ablehnend: BayObLG, Beschluss vom 21. April 2023, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.; OLG Celle…, Beschluss vom 29. Juli 2022, a.a.O., Rn. 10 ff.;… Jahn, a.a.O., 84).
Denn der indirekte zivile Ungehorsam rechtfertigt gezielte und bezweckte Verkehrsbeeinträchtigungen durch Sitzblockaden jedenfalls dann nicht, wenn Dritte damit - wie hier - unter Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts zur Erzwingung öffentlicher Aufmerksamkeit instrumentalisiert werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 11. November 1986, a.a.O., Rn. 93; BayObLG, Beschluss vom 21. April 2023, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.;… Sinn, in: MüKoStGB, a.a.O., Rn. 142).
Rn. 39 Ein Bedürfnis für die Schaffung eines sonstigen, an geringere Voraussetzungen geknüpften ungeschriebenen Rechtfertigungsgrunds für den konkreten Fall einer Verkehrsblockade "im Namen des Klimaschutzes" besteht nicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. April 2023, a.a.O., Rn. 48 f.; Homann, JA 2023, 649 [654];… Kühne/Kühne, a.a.O., 565).
- VG Ansbach, 26.02.2025 - AN 15 K 24.621
Erfolglose Klage gegen einen Kostenbescheid für die Anwendung unmittelbaren …
Nach einer Gesamtabwägung liege die Verwerflichkeit vor (verwiesen wird auf: LG Nürnberg-Fürth, NJW 2024, 452 (453) m.w.N.; BayObLG NStZ 2023, 747 = BeckRS 2023, 8998 Rn. 36 ff.).Rn. 158 Unabhängig davon ob und inwieweit eine strafrechtliche Rechtfertigung überhaupt die Kostentragung ausschließen kann: Nach den schlüssigen Ausführungen des BayObLG kommt eine Rechtfertigung über Art. 20 Abs. 4 GG bei Blockaden des fließenden Verkehrs zum Zweck der Lenkung der medialen Aufmerksamkeit auf Themen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes nicht in Betracht (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 39ff).
Zudem hätten der Gruppe um den Kläger mildere Mittel zur Verfügung gestanden, um auf den politischen Meinungsbildungsprozess einzuwirken (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 43ff).
Schließlich kommt eine Rechtfertigung durch "zivilen Ungehorsam" nicht in Betracht (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 50ff m.V.a. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 - BVerfGE 73, 206-261, juris Rn. 93).
- BayObLG, 12.11.2024 - 203 StRR 250/24
Versammlungsfreiheit, Tateinheitliches, Beweisantrag, Rechtsfolgenausspruch, …
Das kann zumindest dann nicht in Betracht kommen, wenn Aktionen des zivilen Ungehorsams wie bei Verkehrsbehinderungen in die Rechte Dritter eingreifen, die ihrerseits unter Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts als Instrument zur Erzwingung öffentlicher Aufmerksamkeit benutzt werden (BVerfG…, Urteil vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, juris, Rn. 91, 93; BayObLG, Beschluss vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23).Dass ziviler Ungehorsam ein effektiveres Mittel zur Herbeiführung erstrebter gesellschaftlicher Veränderungen ist, schließt nicht aus, dass unter rechtlichen Gesichtspunkten - in diesem Fall der Erforderlichkeit und der Angemessenheit (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23) - andere, mit geringeren Eingriffen verbundene Maßnahmen Vorrang vor diesem Mittel haben.
Zudem hätten sie im direkten Gespräch oder über sonstige Kommunikationsmittel versuchen können, auf Mitglieder der Regierung und/oder der gesetzgebenden Körperschaften zur Erreichung ihrer Ziele einzuwirken (BayObLG, Beschluss vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, NStZ 2023, 747 - 749, Rn. 46; OLG Celle OLGSt StGB § 34 Nr. 3…, Beschluss vom 29.07.2022, 2 Ss 91/22, juris, Rn. 11).
Rn. 36 e) Ebenso wenig ist das Verhalten der Angeklagten nach Art. 20 Abs. 4 GG gerechtfertigt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, NStZ 2023, 747 - 749).
- OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23
Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden
Rn. 7 Das Revisionsgericht prüft insoweit die mögliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht unterlassenen Beweiserhebung unter Heranziehung des für die Begründetheit der Rüge relevanten Stoffs, vor allem anhand der tatrichterlichen Urteilsgründe und der Akten, sowie insbesondere auch die Frage, ob sich die unterlassene Beweiserhebung dem Tatrichter nach der Sachlage aufdrängen musste (BayObLG, Beschl. vom 21. April 2023 - 205 StRR 63/23 -, juris Rn. 28;… KK-StPO/Krehl, 9. Aufl. 2023, StPO § 244 Rn. 220 m. w. N.). - BayObLG, 06.05.2024 - 203 StRR 111/24
Unmutskommentar im Internet - Freispruch bestätigt
Rn. 50 (4) Das Berufungsgericht hat auch die dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegende, vom Angeklagten in seiner Einlassung aufgeworfene besondere Konfliktsituation gesehen, dass als Nötigung strafbares Verhalten der so bezeichneten Klimaaktivisten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, juris) die Reaktion des Angeklagten in Form seines Kommentars erst ausgelöst hat. - AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2023 - 298 Cs 269/22
Strafbarkeit einer Protestaktion der "Letzten Generation" auf Bundesautobahn mit …
Eine auf den Einzelfall beschränkte Analogie zu § 34 StGB, die lediglich eine Interessenabwägung voraussetzt und auf die weiteren Anwendungsvoraussetzung von § 34 StGB verzichtet oder die Anerkennung eines selbständigen, neu zu schaffenden, Rechtfertigungsgrundes, bei dem es ausschließlich auf die Abwägung ankommt, verbietet sich daher (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts - 5. Strafsenat - vom 21. April 2023, 205 StRR 63/23). - VG Ansbach, 26.02.2025 - AN 15 K 24.620
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach polizeilicher Räumung einer …
Rn. 108 Unabhängig davon ob und inwieweit eine strafrechtliche Rechtfertigung überhaupt die Kostentragung ausschließen kann: Nach den schlüssigen Ausführungen des BayObLG kommt eine Rechtfertigung über Art. 20 Abs. 4 GG bei Blockaden des fließenden Verkehrs zum Zweck der Lenkung der medialen Aufmerksamkeit auf Themen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes nicht in Betracht (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 39ff).Zudem hätten der Gruppe um den Kläger mildere Mittel zur Verfügung gestanden, um auf den politischen Meinungsbildungsprozess einzuwirken (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 43ff).
Schließlich kommt eine Rechtfertigung durch "zivilen Ungehorsam" nicht in Betracht (BayObLG, B.v. 21.4.2023 - 205 StRR 63/23 - juris Rn. 50ff m.V.a. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 - BVerfGE 73, 206-261, juris Rn. 93).
- OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
Nötigung bei Blockierung von Kieswerk mit Hängematten und Hausfriedensbruch durch …
Ebenso ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung unter dem Aspekt des sog. zivilen Ungehorsams (OLG Celle, NStZ 2023, 113) sowie nach § 34 StGB (BayObLG NStZ 2023, 747;… OLG Karlsruhe aaO;… vgl. auch Sinn aaO Rn. 141, 142). - AG Köln, 06.10.2025 - 528 Ds 175/25
- LG München I, 29.07.2024 - 2 Qs 33/23
Zeugnisverweigerungsrecht, Nachschieben von Gründen, Durchsuchungsanordnung, …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.10.2023 - 18 T 5292/23
Zulässigkeit präventiver Ingewahrsamnahme von Klimaklebern
- BayObLG, 11.03.2025 - 203 StRR 1/25
Tateinheitliches, Änderung des Schuldspruchs, Rechtsfolgenausspruch, …
- BayObLG, 09.09.2025 - 206 StRR 286/25
Rechtsfehlerhafte, Wiedereinsetzungsantrag, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
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