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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5603
OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06 (https://dejure.org/2006,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2006 - 22 U 55/06 (https://dejure.org/2006,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2006 - 22 U 55/06 (https://dejure.org/2006,5603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf mögliche Mietausfälle oder uneinbringliche Mietforderungen ist hinzuweisen!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Kaufvertragsüber eine gebrauchte Eigentumswohnung; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines zwischen den Parteien im Vorfeld eines notariellen Kaufvertrages zustande gekommenen Beratungsvertrages; Pflichten bei einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurückzuerstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79;… BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).

    Eine solche nähere Darlegung ist aber schon deswegen erforderlich, weil ein etwaiger Steuervorteil der Klägerin dadurch wieder ausgeglichen sein kann, dass der zugesprochene Schadensersatzbetrag seinerseits zu versteuern ist, wie hier als zurückerstattete Werbungskosten (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79).

    Ist eine Feststellungsklage in zulässiger Weise erhoben worden, so ist die Klägerpartei nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79 m.w.N.).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie zeichnet und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).

    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Klägerin Zahlung des Kaufpreises an einen von ihr zu beauftragenden Notar verlangt, zumal sie im Klageantrag ausdrücklich ihr Einverständnis mit einer Weisung an den Urkundsnotar erteilt hat, den eingehenden Zahlungsbetrag zur Ablösung der in Abteilung III des Grundbuches eingetragenen Grundschuld zu verwenden (vgl. BGH NJW 2005, 983, 985).

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 64; WuM 2005, 205) kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt oder dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen.

    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie zeichnet und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche des Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche des Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 22 U 195/01 ).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurückzuerstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurückzuerstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79;… BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurückzuerstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79;… BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 6/93

    Ersatz von Werbungskosetn als steuerpflichtige Einnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurückzuerstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).
  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des …

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …

    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (…vgl. dazu zutreffend OLG Hamm Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.;… Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 7. September 2006, 22 U 55/06, Rn. 81; alle in juris veröffentlicht).
  • LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung …

    Denn auch dieses Risiko hat Einfluss auf den Eigenaufwand des Käufers und Auswirkungen auf die Möglichkeit, das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (vgl. OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).

    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag, so wie geschehen, geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302; BGH NJW 1994, 512; BGH V ZR 260/03, Urteil vom 14.01.2005, OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).

    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).

  • OLG Hamburg, 17.09.2008 - 11 U 39/07
    Es muss vielmehr ein Leerstand von 10 % in die Kalkulation einbezogen werden (so auch OLG Hamm 22 U 55/06 Urt.v. 07.09.2006 bestätigt von BGH V ZR 227/06 Urt.v. 20.07.2007 in NJW-RR 2007, 1660).

    Auch wenn in Normalfällen ein geringes Mietausfallwagnis zu berücksichtigen sein mag (dazu OLG Hamm 22 U 55/06 Urt.v. 07.09.2006 juris tz. 69), ist hier in Betracht zu ziehen, dass der Markt für Mietwohnungen in den Jahren nach 1995 einen starken Einbruch erlitten hatte und der Beklagten zu 1) dies, wie zahlreiche andere Verfahren belegen, auch bekannt gewesen ist, so dass vorliegend die Mietpoolunterdeckung vorauszusehen war (so auch OLG Hamm 22 U 55/06 juris tz. 69).

  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (…vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01;… Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • LG Bielefeld, 29.07.2008 - 5 O 25/05
    Dieses ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche eines Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihm zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm vom 19.09.2002, Az: 22 U 195/01; OLG Hamm vom 07.09.2006, Az.: 22 U 55/06; OLG Hamm vom 26.10.2006, Az.: 22 U 33/06; OLG Hamm vom 25.10.2007, Az: 22 U 46/07; OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 22 U 25/07).
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 6 O 127/06

    Streit um Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem …

    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßen Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigten also dem Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag, so wie geschehen, geschlossen hätte (vergleiche BGH, NJW 1998, 302; OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).
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