Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; VwVfG § 35 S. 1; BBodSchG § 9 Abs. 2; BayVwZVG Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 36 Abs. 1 S. 2
Erfolgloser Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Durchführung bodenschutzrechtlicher Untersuchungen - Abgrenzung Zweitbescheid und wiederholende Verfügung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBodSchG § 18 ; VwZVG Art. 19 Abs. 1 Nr. 1
Beschwerde gegen die Fristsetzung zur Durchführung verschiedener bodenschutzrechtlicher Untersuchungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.08.2023 - AN 9 S 23.369
- VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
- VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Sie kann daher nicht angefochten werden und eröffnet auch keine Möglichkeit eines (erneuten) Rechtsbehelfs gegen den bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 3.08 - juris Rn. 14;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auf. 2022, § 51 Rn. 57 ff.;… Hüttenbrink in Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2023, § 72 Rn. 13).Es muss der Wille der Behörde erkennbar werden, erneut in eine Sachprüfung eingetreten, eine Sachentscheidung getroffen und dadurch die Bestandskraft ihrer vorherigen Entscheidung beseitigt zu haben (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 3.08 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 04.04.2013 - 8 B 74.12
Prüfungsumfang bei Bestimmung des Erklärungsgehalts eines Verwaltungsaktes
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Rn. 22 b) Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung ist der durch Auslegung ermittelte Erklärungsinhalt des fraglichen Bescheids im konkreten Fall (vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2013 - 8 B 74.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).Bei der Auslegung des Erklärungsgehalts eines Verwaltungsakts sind die rechtlich vorgegebenen Auslegungsregeln (insbesondere §§ 133, 157 BGB analog) zu beachten (BVerwG, B.v. 4.4.2013 - 8 B 74.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung einer Sanierungsuntersuchung und …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juli 2016 (Az.: 22 CS 16.1158) die aufschiebende Wirkung der vom C.-verband gegen den Bescheid vom 9. Dezember 2015 erhobenen Klage wieder her und wies auf bis dahin nicht widerlegte Bedenken hin, die gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den auf der Ackerfläche festgestellten Verunreinigungen und dem auf dem Altenheimgrundstück bestehenden Kontamination des Bodens mit MKW sprechen könnten.
- VGH Bayern, 28.09.2026 - 10 ZB 26.486
Haltungsuntersagung, Aufhebung eines sog. Negativzeugnis, Abgrenzung von …
Das ist (wiederum) durch Auslegung zu ermitteln (…vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2016 - 1 WB 33/15 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21 f.;… OVG NW, B.v. 8.4.2026 - 11 A 1519/25 - juris Rn. 17). - VGH Hessen, 02.01.2026 - 5 A 1920/25
Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid
Rn. 22 Die Rechtsprechung differenziert wie folgt zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid: Wenn eine behördliche Erklärung sich in der bloßen ganz oder teilweisen Wiederholung eines bereits ergangenen Verwaltungsakts ohne neuen Regelungsgehalt oder in einem Hinweis auf einen solchen erschöpft ("wiederholende Verfügung"), so liegt kein Verwaltungsakt vor (BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1961 - VI C 123.59 -, juris Rdnr. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 B 264/09 -, juris Rdnr. 9).Demgegenüber wird ein auf erneuter Sachprüfung und Sachentscheidung beruhender "Zweitbescheid" stets als Verwaltungsakt angesehen, auch wenn er mit der Erstentscheidung übereinstimmt (BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1961 - VI C 123.59 -, juris Rdnr. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rdnr. 21).
Maßgeblich ist dabei nicht der innere Wille der Behörde, sondern die nach außen verlautbarte Erklärung (Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rdnr. 22; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 B 264/09 -, juris Rdnr. 11).
Rn. 24 Für die Annahme eines Zweitbescheides muss der Wille der Behörde hinreichend erkennbar werden, erneut in eine Sachprüfung eingetreten zu sein und eine Sachentscheidung getroffen zu haben (Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rdnr. 22).
- VG Augsburg, 16.03.2026 - Au 9 K 25.2826
Abfallrecht, Wiederholende Verfügung, Zwangsgeld, Ermessensausübung, Kein …
Sie kann daher nicht angefochten werden und eröffnet auch keine Möglichkeit eines (erneuten) Rechtsbehelfs gegen den bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21).Das ist etwa dann der Fall, wenn keine Gründe ersichtlich sind, weshalb die Behörde in eine neue Sachentscheidung hätte eintreten und die Bestandskraft der bisherigen Entscheidung beseitigen wollen (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 22 ff).
- OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 60/25
Hervorrufen von Unklarheiten über die Verwaltungsaktqualität des Schriftsatzes …
Maßgeblich ist dabei nicht der innere Wille der Behörde, sondern die nach außen verlautbarte Erklärung (…VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.1.2025 - 12 S 1642/24 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rn. 22). - VG Ansbach, 15.11.2024 - AN 1 S 24.2363
Antrag abgelehnt, Einbau eines digitalen Funkwasserzählers, Duldungsanordnung, …
Sie kann daher nicht angefochten werden und eröffnet auch keine Möglichkeit eines (erneuten) Rechtsbehelfs gegen den bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21). - VG Berlin, 11.06.2025 - 8 K 289.23 Folglich ist maßgeblich, ob nach Auslegung des Erklärungsgehalts der behördlichen Entscheidung unter Berücksichtigung der dem verständigen Empfänger bekannten Gesamtumstände erkennbar hervorgeht, dass die Behörde mit ihrer zweiten "Anordnung" nichts anderes bzw. mehr verlangen will, als schon mit der vorangegangenen bestandskräftigen Verfügung angeordnet war (VGH München, Beschluss vom 15. April 2024 - 24 CS 23.1582 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.).
- VG München, 06.11.2024 - M 15 K 23.30991
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, Zustellung an nur einen Bevollmächtigten, …
So ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger des Bescheids bei verständiger Würdigung mit Blick auf die erkennbaren Umstände und die Interessenlage der Behörde vor und bei dem Ergehen der behördlichen Maßnahme diesen verstehen konnte und musste (vgl. zum Ganzen BayVGH B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21f.). - VG Bayreuth, 05.08.2025 - B 5 K 23.823
Zulässigkeitsfragen: fristgerechte Einlegung des Widerspruchs, Bestandskraft von, …
Rn. 30 b. Es kann dahinstehen, ob die gegen den Bescheid vom 01.02.2023 eingelegte Versagungsgegenklage bereits als unstatthaft (…vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 134) anzusehen ist, weil die von der Klägerin gerügten Bestandteile der Versorgungsbezüge bereits mit Bescheid vom 16.01.2023 bestandskräftig festgelegt wurden und es sich in der Hinsicht bei dem Bescheid vom 01.02.2023 lediglich um eine wiederholende Verfügung handeln könnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.04.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21 f.). - VG München, 24.09.2024 - M 10 K 22.3392
Vorauszahlung Verbesserungsbeitrag, Ersetzung eines Vorausleistungsbescheids …
Insbesondere muss der Wille der Behörde erkennbar werden, erneut in eine Sachprüfung eingetreten, eine Sachentscheidung getroffen und dadurch die Bestandskraft ihrer vorherigen Entscheidung beseitigt zu haben (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 21 f.;… s. auch allg. zur Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid: von Alemann/Scheffczyk in BeckOK VwVfG, Stand 1.4.2023, § 35 Rn. 188 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 41 Nr. 4, § 42 Abs. 2; BayLABV § 3 Abs. 3 S. 1
Kein Ausschluss und keine Befangenheit einer früheren Landesanwältin - rechtsportal.de
VwGO § 54 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
Verfahren wegen des Ausschlusses einer Richterin von der Ausübung des Richteramtes; Besorgnis der Befangenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.08.2023 - AN 9 S 23.369
- VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
- VGH Bayern, 15.04.2024 - 24 CS 23.1582
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158
Sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung einer Sanierungsuntersuchung und …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Rn. 1 Die Vertreterin der Landesanwaltschaft Bayern wies den Senat telefonisch darauf hin, dass sich die Beisitzerin und Berichterstatterin im vorliegenden Verfahren, Richterin am Verwaltungsgerichtshof …, im Jahr 2016 in den Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 als damalige Prozessvertreterin für den Freistaat Bayern schriftlich geäußert hatte.Rn. 2 Im Verfahren 22 CS 16.1158 verteidigte die Richterin in ihrer damaligen Funktion als Landesanwältin erfolglos den Sofortvollzug eines vom Landratsamt … gegen die damalige Eigentümerin des Grundstücks als Zustandsstörerin erlassenen Bescheids.
Rn. 6 Hinsichtlich des weiteren Vorbringens und der weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 sowie die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Denn die Sache des Verfahrens 24 CS 23.1582 ist nicht dieselbe Sache wie die Sache der Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158.
Im Verfahren 24 CS 23.1582 einerseits und in den Verfahren 22 BV 16.1155 und 22 CS 16.1158 andererseits sind die Streitgegenstände nicht identisch, weil es sich um einen anderen Bescheid gegen einen anderen Adressaten handelt.
Rn. 15 Bei der Bewertung des Umstands, dass die abgelehnte Richterin den früheren Bescheid und den diesbezüglich angeordneten Sofortvollzug im Verfahren 22 CS 16.1158 im Jahr 2016 mit der Begründung verteidigt hat, der Ölschaden ginge von dem Grundstück FlNr.
Ihre Tätigkeit erschöpfte sich darin, im Beschwerdeverfahren, das gemäß dem in der Akte 22 CS 16.1158 befindlichen Empfangsbekenntnis am 13. Juni 2016 bei der Landesanwaltschaft Bayern einging, unter dem 17. Juni 2016 eine Anfrage des Gerichts zu beantworten, in Zusammenwirken mit dem Landratsamt unter dem 29. Juni 2016 eine Stellungnahme abzugeben, die sich überwiegend mit der Frage beschäftigt hat, ob die mit dem damals streitgegenständlichen Bescheid vom 9. Dezember 2015 angeordnete Sanierung an der Grundwassermessstelle 2 als dringlich angesehen werden müsse und am 25. Juli 2016 noch weitere Unterlagen des Landratsamts vorzulegen, woraufhin am 25. Juli 2016 die Entscheidung des 22. Senats erging.
- VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Dabei kann dahinstehen, wie der Begriff der Sache i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO im Einzelnen zu verstehen ist (vgl. zum Streitstand BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 4), da jedenfalls die unstreitig erforderliche Identität der Streitgegenstände fehlt (…vgl. zum Begriff des verwaltungsgerichtlichen Streitgegenstands Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 23).Rn. 13 Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, die Vorbefassung eines Richters mit dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt, die nicht zu seinem Ausschluss gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, sei in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, sondern es müssten dafür besondere Umstände vorliegen (…vgl. BGH, B.v. 12.4.2016 - VI ZR 549/14 - juris Rn. 8), oder ob man davon ausgeht, im Falle des § 41 Nr. 4 ZPO habe, anders als bei § 41 Nr. 6 ZPO, nur eine normale Prüfung anhand des § 42 Abs. 2 ZPO zu erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 8), liegen hier jedenfalls keine objektiven Umstände i.S.d. § 42 Abs. 2 ZPO vor.
… aus, das früher im Eigentum der hiesigen Antragstellerin gestanden hat, ist zunächst zu berücksichtigen, dass seither mehr als sieben Jahre vergangen sind (vgl. einen Fall, bei dem die Tätigkeit als Landesanwältin erst kurze Zeit zurücklag und deshalb die Besorgnis der Befangenheit begründet war BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496).
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Insoweit bringen auch andere Vorschriften die normative Wertung zum Ausdruck, dass mit zunehmenden Zeitablauf Rollen und Positionen der Vergangenheit an Relevanz verlieren (vgl. etwa § 41 Satz 3 Beamtenstatusgesetzes; hierzu BVerwG, U.v. 4.5.2017 - 2 C 45.16 - juris).
- BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15
Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Andererseits reicht die rein subjektive Vorstellung eines Beteiligten, er werde seine Entscheidung an persönlichen Motiven orientieren, nicht aus, solange bei objektiver Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund für die Befürchtung ersichtlich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1975 - 6 C 129.74 - juris Rn. 11; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 37;… B.v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5;… B.v. 12.10.2023 - 10 C 4.22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Andererseits reicht die rein subjektive Vorstellung eines Beteiligten, er werde seine Entscheidung an persönlichen Motiven orientieren, nicht aus, solange bei objektiver Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund für die Befürchtung ersichtlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1975 - 6 C 129.74 - juris Rn. 11;… B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 37;… B.v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5;… B.v. 12.10.2023 - 10 C 4.22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 12.10.2023 - 10 C 4.22
Begründete Besorgnis der Befangenheit wegen Vertrauensverhältnis zu …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Andererseits reicht die rein subjektive Vorstellung eines Beteiligten, er werde seine Entscheidung an persönlichen Motiven orientieren, nicht aus, solange bei objektiver Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund für die Befürchtung ersichtlich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1975 - 6 C 129.74 - juris Rn. 11;… B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 37;… B.v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5; B.v. 12.10.2023 - 10 C 4.22 - juris Rn. 5). - BGH, 12.04.2016 - VI ZR 549/14
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Rn. 13 Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, die Vorbefassung eines Richters mit dem zur Entscheidung stehenden Sachverhalt, die nicht zu seinem Ausschluss gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, sei in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, sondern es müssten dafür besondere Umstände vorliegen (vgl. BGH, B.v. 12.4.2016 - VI ZR 549/14 - juris Rn. 8), oder ob man davon ausgeht, im Falle des § 41 Nr. 4 ZPO habe, anders als bei § 41 Nr. 6 ZPO, nur eine normale Prüfung anhand des § 42 Abs. 2 ZPO zu erfolgen (…vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 8), liegen hier jedenfalls keine objektiven Umstände i.S.d. § 42 Abs. 2 ZPO vor. - BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18
Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Andererseits reicht die rein subjektive Vorstellung eines Beteiligten, er werde seine Entscheidung an persönlichen Motiven orientieren, nicht aus, solange bei objektiver Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund für die Befürchtung ersichtlich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1975 - 6 C 129.74 - juris Rn. 11;… B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 37; B.v. 18.7.2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 5;… B.v. 12.10.2023 - 10 C 4.22 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 21.11.1980 - 11 CS 80 D.61
Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Verwaltungsrichters wegen früherer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 24 CS 23.1582
Rn. 16 Auch die zeitliche Dauer und die Art und Weise der konkreten Vorbefassung bieten keinen objektiven Anlass, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der abgelehnten Richterin zu rechtfertigen (vgl. einen Fall bei dem die Befassung sehr lange und intensiv und die Besorgnis der Befangenheit deshalb begründet war BayVGH, B.v. 21.11.1980 - 11 CS 80 D.61 - BayVBl 1981, 368 ff.).
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 40/24
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung an angefochtenem …
Rn. 20 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 42 Abs. 2 ZPO ist eine richterliche Vorbefassung, die nicht zu einem Ausschluss gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZR 549/14, juris Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 84 mwN; offenlassend BayVerfGH, DRiZ 2024, 200 [juris Rn. 13]; zwischen typischer und atypischer Vorbefassungdifferenzierend BGH…, Beschluss vom 12. November 2002 - X ZR 176/01, NJW-RR 2003, 479 [juris Rn. 6];… Heinrich in Musielak/Voit aaO § 42 Rn. 14;… Zöller/Vollkommer aaO § 42 Rn. 15 bis 17;… BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 16 und 16a;… Saenger/Bendtsen aaO § 42 Rn. 13). - BGH, 09.01.2025 - I ZB 40/24
Mitwirkung eines Richters an einem die Instanz nicht abschließenden …
Rn. 23 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 42 Abs. 2 ZPO ist eine richterliche Vorbefassung, die nicht zu einem Ausschluss gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZR 549/14, juris Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 84 mwN; offenlassend BayVerfGH, DRiZ 2024, 200 [juris Rn. 13]; zwischen typischer und atypischer Vorbefassungdifferenzierend BGH…, Beschluss vom 12. November 2002 - X ZR 176/01, NJW-RR 2003, 479 [juris Rn. 6];… Heinrich in Musielak/Voit aaO § 42 Rn. 14;… Zöller/Vollkommer aaO § 42 Rn. 15 bis 17;… BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 16 und 16a;… Saenger/Bendtsen aaO § 42 Rn. 13). - VGH Bayern, 06.07.2026 - 22 A 26.40028
Richterablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Unparteilichkeit, Vorbefassung, …
Der Senat legt das Tatbestandsmerkmal "Sache" in Nr. 4 des § 41 ZPO gleichlautend zu dessen Nr. 6 und damit "eng" aus (…vgl. zur Auslegung von § 41 Nr. 6 VwGO BVerwG, B.v. 2.10.1997 - 11 B 30.97 - juris Rn. 5;… zu § 41 Nr. 4 ZPO BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 4; zum Erfordernis der Identität des Streitgegenstands BayVGH, B.v. 25.1.2024 - 24 CS 23.1582 - juris Rn. 6;… B.v. 22.7.2014 - 20 ZB 14.339 - juris Rn. 3;… Stackmann in Münchner Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 41 Rn. 20), so dass dieses in einem konkreten und strikt verfahrensbezogenen Sinn zu verstehen ist, weil die gesetzlichen Ausschlusstatbestände einer erweiternden Auslegung oder analogen Anwendung auch angesichts von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unzugänglich sind (…vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 22 ZB 21.496 - juris Rn. 4). - KG, 20.01.2026 - 2 W 37/25
Ausschluss vom Richteramt und Besorgnis der Befangenheit bei anwaltlicher …
Insbesondere spricht ein enger zeitlicher Zusammenhang für ihre Bejahung, während ein längerer zeitlicher Abstand tendenziell dazu führen wird, dass die für eine Besorgnis der Befangenheit sprechende Umstände verblassen und in den Hintergrund treten (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 1 W 32/23, NJW-RR 2024, 741, juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 24 CS 23.1582, DRiZ 2024, 200, juris Rn. 15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".