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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25 eV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,41727
LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25 eV (https://dejure.org/2025,41727)
LG Berlin II, Entscheidung vom 18.12.2025 - 27 O 393/25 eV (https://dejure.org/2025,41727)
LG Berlin II, Entscheidung vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV (https://dejure.org/2025,41727)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Verdachtsberichterstattung über bislang vertrauliche Ermittlungsinhalte; Vorverurteilung durch Äußerungen in einem Online-Nachrichtenportal

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht, 02.01.2026)

    Christina Block abgeblitzt: Warum die "Bild" vorab über die Vernehmung des "Kronzeugen" berichten durfte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Block-Prozess: Bild-Zeitung durfte über Vernehmung des "Kidnapper-Chefs" berichten

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Eine den Betroffenen identifizierende Berichterstattung über die gegen ihn gerichtete Verfolgung einer Straftat beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337, juris Rn. 16).

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O., juris Rn. 22).

    Das gilt im Grundsatz auch für die identifizierende Berichterstattung über die öffentliche Hauptverhandlung eines Strafgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O., Rn. 23).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O, Rn. 24).

    Denn die Eröffnung der Hauptverhandlung setzte nach § 203 StPO voraus, dass die Verurteilung der Antragstellerin bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln als wahrscheinlich erschien (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, AfP 2022, 337, juris Rn. 28).

    Rn. 44 Insoweit bedarf es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob die Eröffnung der Hauptverhandlung des Strafprozesses die Pflicht der Medien zur parallelen Anhörung grundsätzlich suspendiert (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O., Rn. 33) oder diese Pflicht jedenfalls dann wieder auflebt, wenn die beabsichtigte Verdachtsberichterstattung über die Wiedergabe dessen hinausgeht, was bereits Gegenstand und Inhalt der öffentlichen Hauptverhandlung war (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O., Rn. 32, 34).

    Denn andernfalls könnte sich die womöglich ergebende Pflicht des Strafgerichts zur Berücksichtigung einer auf eine Medienanfrage abgegebenen Stellungnahme des Angeklagten prozessual zu dessen Nachteil auswirken und dem Sinn der Unschuldsvermutung und des Anspruchs auf ein faires Verfahren zuwiderlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2022, a.a.O., Rn. 33).

  • LG Berlin II, 09.12.2024 - 27 O 324/24

    Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung bei laufendem Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Erforderlich ist die Konfrontation mit dem wesentlichen Kern der Vorwürfe, Anknüpfungstatsachen und Argumente, so dass der Betroffene weiß, worum es geht (vgl. Kammer, Beschluss vom 9. Dezember 2024 - 27 O 324/24 eV, GRUR-RS 2024, 34527, Rn. 13 m.w.N.).

    Rn. 48 Ob die von dem Antragsgegner zu 2) um 0:21 Uhr bis 18:00 Uhr desselben Tages gesetzte Frist unangemessen kurz war oder eine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung womöglich noch nicht abgelaufene angemessene Frist in Gang gesetzt hat, kann dahinstehen (vgl. dazu Kammer, Beschluss vom 9. Dezember 2024, a.a.O., Rn. 14;… Urteil vom 2. Dezember 2025 - 27 O 363/25 eV, GRUR-RS 2025, 33612, Rn. 30).

    Denn die Medien müssen den Ablauf einer angemessenen Frist zur Stellungnahme vor einer Verdachtsberichterstattung dann nicht mehr abwarten, wenn der Betroffene vor Ablauf der angemessenen Frist eine als "letztes Wort" zu verstehende Stellungnahme abgegeben hat und weitere Stellungnahmen von ihm nicht zu erwarten sind (vgl. Kammer, Beschluss vom 9. Dezember 2024, a.a.O. Rn. 15).

  • BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22

    Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte …

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Bei § 353d Nr. 3 StGB, der neben dem primären Schutzgut der Unbefangenheit der Prozessbeteiligten auch die Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung zugunsten des Betroffenen schützt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12, NJW 2014, 777, Rn. 26 f.), handelt es sich aber lediglich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, für dessen Verwirklichung es nicht darauf ankommt, ob die Schutzgüter durch die in Rede stehende Veröffentlichung tatsächlich beeinträchtigt oder gar verletzt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, NJW 2024, 51, Rn. 17 f.).

    Aus diesem Grund scheidet § 353d Nr. 3 StGB auch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023, a.a.O., Rn. 19).

  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74
    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Denn auch die Hauptverhandlung findet öffentlich und damit nicht in einem einflussfreien "Vakuum" statt (vgl. EGMR, Urteil vom 26. April 1979 - 6538/74 (Sunday Times v. United Kingdom), BeckRS 1979, 108526, Rn. 65;… Urteil vom 29. August 1997 - 22714/93 (Worm/Österreich), BeckRS 1997, 239916, Rn. 50).

    Denn eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der tatsächlichen Folgen einer - ansonsten zulässigen - Verdachtsberichterstattung kommt stattdessen nur in Betracht, wenn die Interessen des Betroffenen nicht lediglich abstrakt, sondern tatsächlich und konkret gefährdet sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urteil vom 26. April 1979, a.a.O.;… Urteil vom 26. November 1991 - 13585/88 (Observer and Guardian v. United Kingdom), BeckRS 2016, 10845 Rn. 59; Urteil vom 22. März 2016 - 48718/11 (Pinto Coelho v. Portugal (No. 2)), BeckRS 2016, 81447).

  • LG Berlin II, 28.01.2025 - 27 O 35/24

    Strafverfahrensbegleitende Verdachtsberichtserstattung über einen Prominenten

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Rn. 58 Bei der Gewichtung des Informationsinteresses ist nicht allein auf die Schwere des Tatvorwurfs abzustellen, sondern auch auf die weiteren Umstände des Einzelfalls und dabei insbesondere auf die Person des Betroffenen (st. Rspr. vgl. nur Kammer, Urteil vom 28. Januar 2025 - 27 O 35/24 , ZUM-RD 2025, 3010, Rn. 49 ff.).

    Wegen ihrer Prominenz und der ihres Lebensgefährten berührt das Verhalten der Antragstellerin die Belange der Gemeinschaft jedoch noch stärker, wenn wie hier der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Raum steht, als dies bei nicht prominenten Personen der Fall wäre (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357, Rn. 28;… BGH, Urt. v. 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681, Rn. 26; Kammer, Urteil vom 28. Januar 2025, a.a.O., Rn. 50).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Rn. 36 Dabei trägt die Beweislast für die Wahrheit einer ehrabträglichen Tatsachenbehauptung abweichend vom zivilprozessualen Grundsatz nach der in den Zivilprozess transformierten Beweisregel des § 186 StGB der Äußernde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - juris Rn. 24).

    Rn. 51 Eine Verdachtsberichterstattung ist dann vorverurteilend, wenn durch eine präjudizierende Darstellung der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, GRUR 2014, 693, Rn. 26).

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Insbesondere bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 - Rn. 22).

    Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit - auch über die Identität des Beschuldigten - begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 - Rn. 41).

  • BGH, 10.12.2024 - VI ZR 230/23

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten durch Äußerung im …

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Rn. 34 Weichenstellend für die Abwägung ist dabei zunächst die Qualifikation der in Rede stehenden Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 230/23 - juris Rn. 23).

    Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 230/23 - juris Rn. 24 f. m.w.N.).

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Wegen ihrer Prominenz und der ihres Lebensgefährten berührt das Verhalten der Antragstellerin die Belange der Gemeinschaft jedoch noch stärker, wenn wie hier der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Raum steht, als dies bei nicht prominenten Personen der Fall wäre (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357, Rn. 28; BGH, Urt. v. 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681, Rn. 26; Kammer…, Urteil vom 28. Januar 2025, a.a.O., Rn. 50).
  • EGMR, 16.06.2015 - 64569/09

    Verlagsportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich

    Auszug aus LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
    Denn bei der Abwägung der konfligierenden Grundrechte sind nicht nur die durch die Berichterstattung hervorgerufenen Beeinträchtigungen des persönlichen Ansehens des Betroffenen zu berücksichtigen, sondern auch die sonstigen tatsächlichen Folgen der Veröffentlichung, soweit diese geeignet sind, sich in nicht lediglich unerheblichem Umfang nachteilig auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder vergleichbare elementare Rechtsgüter des Betroffenen auszuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juni 2015 - 64569/09 (Delfi AS/Estland), NJW 2015, 2863, Rn. 154 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • EGMR, 26.11.1991 - 13585/88
  • EGMR, 29.08.1997 - 22714/93
  • LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann"

  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

  • LG Berlin II, 17.06.2025 - 27 O 165/25

    Milieuschutzgebiet - Online-Dauerpublikation als Auslöser reaktiver Prüfpflicht; …

  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 363/25

    Verdachtsberichterstattung Stellungnahmefrist - Bemessung einer angemessenen …

  • EGMR, 22.03.2016 - 48718/11

    PINTO COELHO c. PORTUGAL

  • OLG Hamburg, 23.08.2022 - 7 U 43/18

    Unterlassungsanspruch gegen eine Verdachtsberichterstattung über eine mögliche …

  • LG Berlin II, 25.02.2025 - 27 O 370/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Identifizierende …

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …

  • BGH, 29.07.2025 - VI ZR 426/24

    Zur Namensnennung in Demonstrationsaufruf

  • BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 573/25

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …

  • BGH, 22.07.2025 - VI ZR 217/23

    Unzulässige Berichterstattung über Ehepartner von Nadja Auermann

  • LG Berlin II, 18.11.2025 - 27 O 362/25

    Berichterstattung über Äußerungen von Politikern

  • LG Berlin II, 06.01.2026 - 27 O 412/25

    Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über Rechtsanwalt und …

    Denn Medien sind zur Wahrung der Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht zu einer ergebnisoffenen Darstellung des Geschehens verpflichtet (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 46 ff. m.w.N.).

    Wegen der Prominenz der Frau X und ihres Lebensgefährten berührt deren Verhalten die Belange der Gemeinschaft jedoch noch stärker, wenn wie hier der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Raum steht, als dies bei nicht prominenten Personen der Fall wäre (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357, Rn. 28;… BGH, Urt. v. 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681, Rn. 26; Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 53).

    Dazu treten mit dem Tatvorwurf in Zusammenhang stehende Fragen grundsätzlicher Natur zur Bedeutung von Ehe, Familie, elterlicher Verantwortung, internationalem Sorgerecht und Selbstjustiz, die bereits bei isolierter Betrachtung, erst recht aber in der Gesamtschau von derart überdurchschnittlichem Interesse sind, dass auch sie eine identifizierende Verdachtsberichterstattung über den Antragsteller und die belastenden Bekundungen des Herrn X gegenüber der Staatsanwaltschaft X rechtfertigen (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 54).

    Davon ausgehend ist das für eine vollständige Identifizierung des Betroffenen erforderliche öffentliche Interesse bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung allenfalls dann nicht gegeben, wenn die vollständige Identifizierung des Betroffenen für diesen einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zur - andernfalls zulässigen - Verbreitung des berichteten Verdachts steht (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 55).

    Denn das würde nicht anders als bei einer nicht auf lediglich als möglich erachteten, sondern auf wahren Tatsachen beruhenden Berichterstattung erneut voraussetzen, dass die Verbreitung der hier streitgegenständlichen Verdachtstatsachen bei dem Antragsteller einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zur - andernfalls zulässigen - Verbreitung des berichteten Verdachts steht (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Rn. 48 Eine dem Antragsteller günstigere Beurteilung folgt auch nicht daraus, dass die Antragsgegnerin in der angegriffenen Berichterstattung vertrauliche Inhalte staatsanwaltlicher Ermittlungen veröffentlicht hat, bevor diese vom Landgericht X in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. Kammer, urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 58 ff.):.

  • LG Berlin II, 14.07.2026 - 27 O 236/26
    Denn das würde voraussetzen, dass die Verbreitung der über die Antragstellerin berichteten Informationen bei der Antragstellerin einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zur andernfalls zulässigen Verbreitung der Wahrheit steht (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Rn. 65 Ein Unterlassungsanspruch wegen der tatsächlichen Folgen einer Berichterstattung kommt nur in Betracht, wenn es für die Medien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar ist, dass die Interessen des Betroffenen nicht lediglich abstrakt, sondern tatsächlich und konkret durch die Berichterstattung gefährdet werden (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urteil vom 26. April 1979, GMR…, Urteil vom 26. April 1979 - 6538/74 (Sunday Times v. United Kingdom), BeckRS 1979, 108526, Rn. 65;… Urteil vom 26. November 1991 - 13585/88 (Observer and Guardian v. United Kingdom), BeckRS 2016, 10845 Rn. 59; Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 62).

  • LG Berlin II, 14.07.2026 - 27 O 237/26

    Block-Prozess - Mitangeklagter Familienanwalt musste nicht verpixelt werden

    Dazu treten mit dem Tatvorwurf in Zusammenhang stehende Fragen grundsätzlicher Natur zur Bedeutung von Ehe, Familie, elterlicher Verantwortung, internationalem Sorgerecht und Selbstjustiz, die bereits bei isolierter Betrachtung, erst recht aber in der Gesamtschau von derart überdurchschnittlichem Interesse sind, dass auch sie eine identifizierende Verdachtsberichterstattung über den Antragsteller erlauben (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 54;… Urteil vom 6. Januar 2026, a.a.O., Rn. 38 ff.).

    Denn Medien sind zur Wahrung der Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht zu einer ergebnisoffenen Darstellung des Geschehens verpflichtet (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 46 ff. m.w.N.).

    Stattdessen müssen die Interessen des Betroffenen tatsächlich und konkret gefährdet sein (st. Rspr., vgl. nur EGMR…, Urteil vom 26. April 1979, 6538/74 (Sunday Times v. United Kingdom), BeckRS 1979, 108526, Rn. 65;… Urteil vom 26. November 1991 - 138585/88 (Oberserver and Guardian v. United Kingdom), BeckRS 2016, 10845, Rn. 59; Kammer, Urteil 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 62).

  • LG Berlin II, 03.09.2026 - 27 O 223/26
    Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, ob die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit - auch über die Identität des Beschuldigten - begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Rn. 29 Jedoch fehlt es bislang noch an einem Eröffnungsbeschluss des Strafgerichts nach § 203 StPO, ausweislich dessen die Verurteilung des Klägers bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln als wahrscheinlich erscheinen würde (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 24.02.2026 - 27 O 42/26

    Rechtliche Beurteilung von Äußerungen einer Schauspielerin über eine …

    Rn. 80 Gründe, welche die Antragsgegnerin dazu verpflichten, ihre Bekundungen trotz deren Wahrhaftigkeit ausnahmsweise zu unterlassen, fehlen (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 29).
  • LG Berlin II, 03.03.2026 - 27 O 50/26

    Unverpixelte Bildberichterstattung über einen geständigen Straftäter im laufenden …

    Rn. 34 Zwar sind bei der Abwägung der konfligierenden Grundrechte nicht nur die durch die Berichterstattung hervorgerufenen Beeinträchtigungen des persönlichen Ansehens des Betroffenen zu berücksichtigen, sondern auch die sonstigen tatsächlichen Folgen der Veröffentlichung, soweit diese geeignet sind, sich in nicht lediglich unerheblichem Umfang nachteilig auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder vergleichbare elementare Rechtsgüter des Betroffenen auszuwirken (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25 eV, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 58 m.w.N.).

    Denn eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der tatsächlichen Folgen einer ansonsten zulässigen Berichterstattung kommt nur in Betracht, wenn die Interessen des Betroffenen nicht nur abstrakt, sondern tatsächlich und konkret gefährdet sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR…, Urteil vom 26. April 1979 - 6538/74 (Sunday Times v. United Kingdom), BeckRS 1979, 108526, Rn. 65;… Urteil vom 26. November 1991 - 13585/88 (Observer and Guardian v. United Kingdom), BeckRS 2016, 10845 Rn. 59; Urteil vom 22. März 2016 - 48718/11 (Pinto Coelho v. Portugal (No. 2)), BeckRS 2016, 8144; Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 59 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 15.09.2026 - 27 O 351/26

    Presserecht: Eidesstattliche Versicherung befreit Medien nicht von …

    Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, ob die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit - auch über die Identität des Beschuldigten - begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025, a.a.O., Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • LG Berlin II, 26.05.2026 - 27 O 147/26
    Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, ob die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit - auch über die Identität des Beschuldigten - begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 27 O 393/25, GRUR-RS 2025, 35306, Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Jedoch fehlt es bislang noch an einem Eröffnungsbeschluss des Strafgerichts nach § 203 StPO, ausweislich dessen die Verurteilung des Antragstellers bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln als wahrscheinlich erscheinen würde (vgl. Kammer, Urteil vom 18. Dezember 2025, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.).

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