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Rechtsprechung
   KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51968
KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18 (https://dejure.org/2019,51968)
KG, Entscheidung vom 04.04.2019 - 27 U 111/18 (https://dejure.org/2019,51968)
KG, Entscheidung vom 04. April 2019 - 27 U 111/18 (https://dejure.org/2019,51968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 125 BGB, § 311b BGB, § 433 Abs 1 BGB, § 633 Abs 1 BGB, § 873 BGB
    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Geltendmachung der Formnichtigkeit wegen Nichtbeurkundung vereinbarter Abweichungen von der ursprünglich geplanten Bauausführung

  • RA Kotz

    Bauträgervertrag über Eigentumswohnung - Nichtbeurkundung vereinbarter Abweichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer den Vertrag durchführt, kann sich nicht auf die Formnichtigkeit berufen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer den Vertrag durchführt, kann sich nicht auf die Formnichtigkeit berufen! (IBR 2020, 348)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2002, 1038, 1039) ist entsprechend § 133 BGB der wirkliche - möglicherweise ungenau oder sogar unzutreffend geäußerte - Wille des Erklärenden als eine so genannte innere Tatsache zu ermitteln (vgl. BGH, NJW 1984, 721).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille des Erklärenden dem Wortlaut vor (BGH, NJW-RR 1988, 265; NJW-RR 1993, 373; BGH, NJW 1984, 721), und auch eine abweichende Auslegung kommt nicht in Frage (BGH, DtZ 1997, 193 = LM H. 7/1997 Art. …

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Ausreichend ist vielmehr, dass er ihn erkennt und in Kenntnis dieses Willens das Geschäft abschließt (BGH, NJW-RR 1993, 373; BGH, NJW-RR 1989, 931 [932]).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille des Erklärenden dem Wortlaut vor (BGH, NJW-RR 1988, 265; NJW-RR 1993, 373; BGH, NJW 1984, 721), und auch eine abweichende Auslegung kommt nicht in Frage (BGH, DtZ 1997, 193 = LM H. 7/1997 Art. …

  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96

    Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille des Erklärenden dem Wortlaut vor (BGH, NJW-RR 1988, 265; NJW-RR 1993, 373; BGH, NJW 1984, 721), und auch eine abweichende Auslegung kommt nicht in Frage (BGH, DtZ 1997, 193 = LM H. 7/1997 Art. …

    Sachenrecht">233 EGBGB 1986 Nr. 22 = WM 1997, 777 [778]; NJW 1999, 486 [487] = LM H. 6/1999 § 133 [A] BGB Nr. 26).

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Insbesondere für Bauverträge hat der Bundesgerichtshof überdies entschieden, die Geltendmachung von deren Nichtigkeit durch den Unternehmer sei unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt, sozusagen "ins Werk gesetzt" und seine Bauleistung erbracht hat (BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07 -, juris Rn. 11 ff. zu den Auswirkungen einer nach §§ 134, 138 BGB nichtigen Ohne-Rechnung-Abrede in einem Bauvertrag).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2002, 1038, 1039) ist entsprechend § 133 BGB der wirkliche - möglicherweise ungenau oder sogar unzutreffend geäußerte - Wille des Erklärenden als eine so genannte innere Tatsache zu ermitteln (vgl. BGH, NJW 1984, 721).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Im zweiten Fall ist der Vertrag nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gültig, wenn die Parteien sich über das in Wahrheit Gewollte einig waren (grundlegend BGH, Urteil vom 25.03.1983 - V ZR 268/81 -, juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 24 U 150/04

    Wenn es auf der Baustelle nicht weiter geht

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Die Parteien des Kaufvertrages haben damit den Begriff der Bezugsfertigkeit dahingehend definiert, dass dem Erwerber der Bezug zugemutet werden kann und das Objekt mit Ausnahme der Außenanlagen und der Beseitigung von Mängeln, die die die Sicherheit des Wohnens nicht beeinträchtigen, fertiggestellt ist (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16.Aufl., Rdn. 1619; OLG Hamm, NZM 2007, 813, 816; NJOZ 2004, 832).
  • OLG München, 15.11.2011 - 13 U 15/11

    Haftung des Bauträgers: Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung …

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Als treuwidrig ist das Verhalten des Bauträgers jedenfalls dann anzusehen, wenn er viele Jahre nach Errichtung des Bauwerks und Bestätigung einer Vielzahl von nicht unerheblichen unstreitigen Mängeln keine Nachbesserung durchführt (vgl.OLG München, Urteil vom 15.11.2011 - 13 U 15/11 -, juris Rn. 44).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Rn. 31 c) Unabhängig davon kann im Fall der Formnichtigkeit einer Vereinbarung die Berufung einer Partei hierauf ausnahmsweise wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) unbeachtlich sein (vgl. hierzu und zum Folgenden OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa …

    Auszug aus KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, so geht der wirkliche Wille des Erklärenden dem Wortlaut vor (BGH, NJW-RR 1988, 265; NJW-RR 1993, 373; BGH, NJW 1984, 721), und auch eine abweichende Auslegung kommt nicht in Frage (BGH, DtZ 1997, 193 = LM H. 7/1997 Art. …
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 21 U 58/03

    Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit …

  • OLG Köln, 18.11.2015 - 11 U 33/15

    Begriff der Fertigstellung eines Werks

  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 230/80

    Berufung auf Formnichtigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben?

  • OLG München, 13.11.2015 - 32 U 3524/15

    Erfordernis einer Fertigstellungsmeldung für Mietzahlungspflicht

  • OLG Schleswig, 10.07.2025 - 12 U 12/24

    Verbindung eines Bauträgervertrags mit einem weiteren Werkvertrag zur …

    Insbesondere für Bauverträge hat der Bundesgerichtshof überdies entschieden, die Geltendmachung von deren Nichtigkeit durch den Unternehmer sei unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt, sozusagen "ins Werk gesetzt" und seine Bauleistung erbracht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, juris Rn. 15 ff. zu den Auswirkungen einer nach §§ 134, 138 BGB nichtigen "Ohne-Rechnung-Abrede" in einem Bauvertrag; vgl. außerdem: KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14, juris).

    Insbesondere für Bauverträge hat der Bundesgerichtshof überdies entschieden, die Geltendmachung von deren Nichtigkeit durch den Unternehmer sei unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt, sozusagen "ins Werk gesetzt" und seine Bauleistung erbracht hat (BGH…, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07, juris Rn. 15 ff. zu den Auswirkungen einer nach §§ 134, 138 BGB vergleichbar nichtigen "Ohne-Rechnung-Abrede" in einem Bauvertrag; vgl. zu alledem: KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris).

    Rn. 102 b) Allerdings wird die Erfüllung des (restlichen) Kaufpreisanspruchs im Streitfall gemäß § 162 Abs. 1 BGB analog fingiert, weil den Klägern wegen der sachverständig festgestellten Mängel am Schallschutz insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (vgl. KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris;… im Ergebnis auch: Hanseatisches Oberlandesgerichts Hamburg, Urteil v. 17.04.2015 - 9 U 35/14, juris Rn. 90ff.).

    Deckt in einem solchen Fall das Zurückbehaltungsrecht eines Erwerbers gemäß § 641 Abs. 3 BGB analog den Restbetrag aus der Vergütung des Bauträgers ab, ist aus dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB zu folgern, dass der Auflassungsanspruch besteht, obwohl der Vergütungsanspruch nicht erloschen ist (KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris, jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 15.12.2023 - 27 U 3051/23

    Vorsätzliche Unterverbriefung: Berufung auf Formmangel ist nicht treuwidrig!

    Dies kann der Fall sein, wenn auf Seiten desjenigen, welcher der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentritt, ein Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Förmlichkeit vorgelegen hat und dieser Irrtum vom Geschäftsgegner schuldhaft, mindestens fahrlässig verursacht worden war, oder wenn derjenige, der sich auf den Formverstoß beruft, eine Haltung eingenommen hat, die mit seinem früheren Verhalten nach Treu und Glauben unvereinbar ist (vgl. KG, Urteil vom 04.04.2019 - 27 U 111/18, BeckRS 2019, 45951 Rn. 26; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599 Rn. 68).
  • OLG München, 12.03.2024 - 27 U 3051/23

    Wenn man die Grunderwerbsteuer "sparen" will ...

    Jedenfalls sei es der Beklagten verwehrt, sich mit Rücksicht auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 04.04.2019, Az. 27 U 111/18, aufgrund selbstwidersprüchlichen Verhaltens auf eine Formnichtigkeit zu berufen.
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