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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1981

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.1981 - 279/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,69
EuGH, 17.12.1981 - 279/80 (https://dejure.org/1981,69)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - 279/80 (https://dejure.org/1981,69)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 279/80 (https://dejure.org/1981,69)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG Art. 60; ; EWG Art. 59

  • EU-Kommission PDF

    Webb

    1 . FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - DIENSTLEISTUNGEN - BEGRIFF - ÜBERLASSUNG VON ARBEITNEHMERN

  • EU-Kommission

    Webb

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Gemeinschaftsrecht; Vergleichbarkeit mit nationalem Arbeitsrecht; Voraussetzungen für die Tätigkeit einer Zeitarbeitssfirma; Konstituierung einer Genehmigungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung im freien Dienstleistungsverkehr; Begrenzung des Dienstleistungsverkehrs; Genehmigung für Arbeitnehmerüberlassung als Dienstleistung; Diskriminierungen eines Leistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 59 ff.; EGV Art. 60

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1203
 
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Wird zitiert von ... (133)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 279/80
    Diese Auffassung stehe insbesondere mit den Grundsätzen des Urteils des Gerichtshofes vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) in Einklang, in der der Gerichtshof für den Fall der Vermittlung von Bühnenkünstlern Begrenzungen der Dienstleistungsfreiheit anerkannt habe, "die sich aus der Anwendung von durch das Allgemeininteresse oder durch die Notwendigkeit, den Schutz der betreffenden Berufsgruppe zu gewährleisten, gerechtfertigten Berufsregelungen ergeben und die für alle im Gebiet des Tätigkeitslandes ansässigen Personen verbindlich sind".

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland schlägt daher vor, die dritte Frage wie folgt zu beantworten : "Ein Mitgliedstaat kann von einem Arbeitnehmerverleiher auch dann eine Genehmigung für die Erbringung einer Dienstleistung auf seinem Territorium verlangen, wenn der Verleiher im Heimatstaat schon eine Genehmigung besitzt, sofern dies für den sozialen Schutz des Leiharbeitnehmers unerläßlich ist, weil dieser Schutz durch die Beaufsichtigung des Arbeitnehmerverleihs im Heimatstaat nicht erreicht werden kann." 3. Die Regierung des Vereinigten Königreichs vergleicht zunächst die britische und die niederländische Regelung für private Arbeitsvermittler und Arbeitnehmerverleiher und setzt sich dann mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) auseinander.

    b) Das mit der dritten Frage aufgeworfene Problem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) geprüft.

    b) Die dritte Frage könne anhand des im Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) niedergelegten Grundsatzes beantwortet werden, wonach der betreffende Mitgliedstaat die Erbringung einer Dienstleistung durch eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Person nicht davon abhängig machen dürfe, daß diese die in seiner Berufsregelung geforderte Genehmigung besitze, wenn dieser Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat eine Genehmigung besitze, die unter vergleichbaren Voraussetzungen erteilt worden sei.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1979 in den Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 35) festgestellt hat, begründet diese Vorschrift bei einer an Artikel 8 Absatz 7 EWG-Vertrag orientierten Auslegung eine genau bestimmte Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses, wobei die Durchführung eines Programms fortschreitender Maßnahmen die Erfüllung dieser Verpflichtung lediglich erleichtern, nicht aber eine Bedingung für sie darstellen sollte.

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 279/80
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) ausdrücklich anerkannt, daß der freie Dienstleistungsverkehr Regelungen dieser Art nicht entgegenstehe.

    Wie der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (van Binsbergen, Slg. S. 1299) bereits festgestellt hat, führen die Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen nicht dazu, daß auf sie die Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar wären.

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 279/80
    Dies ergebe sich unter anderem aus dem Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833).

    Im Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833), in dem es um die Problematik der Ausstrahlung und Übertragung von Mitteilungen durch das Fernsehen gegangen sei, habe der Gerichtshof einen ähnlichen Standpunkt vertreten.

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …

    Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, so darf der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrages doch nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, und Guiot, Randnr. 11).

    Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. Urteil Webb, Randnr. 19, sowie Urteile vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18), insbesondere auch der soziale Schutz der Arbeitnehmer des Baugewerbes (Urteil Guiot, Randnr. 16).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

    Da die zwingenden Bestimmungen des Artikels 59 des Vertrages mit Ablauf der Übergangszeit unmittelbar und unbedingt anwendbar geworden sind (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 13), schließt dieser Artikel die Anwendung jedes entgegenstehenden Rechtsakts des innerstaatlichen Rechts aus.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten - "Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …

    Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1981 - 279/80   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Alfred John Webb.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Überlassung von Arbeitnehmern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1981 - 279/80
    1971, 1979 f.), in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, S. 52) und in der Rechtssache 52/79 (Strafverfahren gegen Debauve, Slg. 1980, 833, 856).
  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1981 - 279/80
    Sie "[ist] ein Bestandteil der diesbezüglichen Rechtsakte der Gemeinschaft": siehe die verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (Ministère public u. a./van Wesemael, Slg. 1979, 35, 50).
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