Rechtsprechung
BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Höchstaltersgrenze
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 AGG, § 2 AGG, § 3 AGG, § 6 AGG, § 7 AGG
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
- JLaw (App) | www.prinz.law
- hensche.de
Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung
- Betriebs-Berater
Höchstaltersgrenze bei betrieblicher Altersversorgung
- Betriebs-Berater
Höchstaltersgrenze bei betrieblicher Altersversorgung
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
- Bundesarbeitsgericht
(Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze)
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- heise.de (Pressebericht, 06.02.2014)
Höchstaltersgrenze bei betrieblicher Altersversorgung zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebliche Altersvorsorge - Keine Betriebsrente ab dem 50. Lebensjahr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Später Job-Wechsel kann Betriebsrenten-Anspruch kosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss der bei Betriebseintritt über 50-jährigen Arbeitnehmer von der Betriebsrente kann wirksam sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenze in der bAV zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Betriebsrente bei spätem Stellenwechsel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Betriebsrente bei spätem Stellenwechsel
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zulässige Altersgrenze für Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Wirksamkeit einer Höchstaltersgrenze im Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Klage abgewiesen - Keine Betriebsrente ab 50
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Zur Bestimmung einer Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse
- haufe.de (Kurzinformation)
Altersgrenze für den Anspruch auf Betriebsrente ist rechtens
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Betriebsrente bei Beschäftigungsbeginn mit 50plus
- brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenzen in dem Leistungsplan einer Unterstützungskasse wirksam
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
Höchstaltersgrenze in der bAV bestätigt
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Keine Alters-/Geschlechtsdiskriminierung - Höchstaltersgrenze für den Erwerb einer Anwartschaft in einer Unterstützungskasse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Betriebsrente bei Beschäftigungsbeginn mit 50plus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Höchstaltersgrenze im Leistungsplan der Unterstützungskasse zulässig - BAG verneint unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Besprechungen u.ä. (2)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Ein Höchstalter von 50 Jahren für die Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung ist rechtens
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Höchstaltersgrenze im Leistungsplan einer Unterstützungskasse wirksam
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 89
- NZA 2014, 848
- BB 2014, 1406
- BB 2014, 562
- JR 2015, 498
Wird zitiert von ... (30)
- BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13
Spätehenklausel - Gleichbehandlung
Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. etwa BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 17, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 20 mwN) .Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 25; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 20, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 22 mwN) .
Die Bestimmung ist mit Unionsrecht vereinbar (vgl. im Einzelnen etwa BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 21 ff., BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 23 mwN) .
- BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter
cc) Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu auch die Gewährung von übergesetzlichem Mehrurlaub gehört - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. zu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung: BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 28; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 144, 231) . - BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 43/17
Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (st. Rspr. vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 43, BAGE 152, 164; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 25, BAGE 150, 136; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 20, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 22 mwN) .
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
aa) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 16; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 20 mwN) .
Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen sein (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 22 mwN) .
Die Bestimmung ist mit Unionsrecht vereinbar (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 23 mwN).
Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 24 mwN) .
Der Gesetzgeber muss die wegen eines sozialpolitischen Ziels für geboten erachtete Ungleichbehandlung nicht im Detail selbst regeln, sondern kann Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume einräumen (…vgl. EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8531; BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 25 mwN) .
Allerdings muss die konkret festgelegte Altersgrenze nach § 10 Satz 2 AGG angemessen sein (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 26) .
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die betriebliche Altersversorgung nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter hat und eine altersabhängige Zugangsvoraussetzung dazu führt, dass die hiervon betroffenen Arbeitnehmer für die gesamte von ihnen geleistete Betriebstreue keine betriebliche Altersversorgung erhalten (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 28 mwN) .
- BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des …
Von dieser Möglichkeit kann grundsätzlich auch der einzelne Arbeitgeber bei der Schaffung von Versorgungsregelungen Gebrauch machen (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 24, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 26; 17. September 2013 - 3 AZR 686/11 - Rn. 22; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 30, BAGE 144, 231) .Eine Regelung, die zur Folge hat, dass während eines beträchtlichen Teils eines typischen Erwerbslebens keine Versorgungsanwartschaften erworben werden können, ist damit - wie ausgeführt - nicht zu vereinbaren (vgl. etwa BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 40; 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 25; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 26, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 28;… 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - aaO) .
Dabei geht der Senat von einem typischen Erwerbsleben von mindestens 40 Jahren als Bezugsgröße aus (BAG 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 28; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 27, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 29; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 33, BAGE 144, 231; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 - Rn. 23) .
Auf dieser Grundlage hat der Senat eine Höchstaltersgrenze für den Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung von 50 Jahren als "gerade noch hinnehmbar" angesehen (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 29 f.) .
Bei typisierender Betrachtung ist mit dem Wiedereintritt in das Berufsleben nach Zeiten der Kindererziehung bereits vor der Vollendung des 55. Lebensjahres zu rechnen (vgl. - bezogen bereits auf das 50. Lebensjahr - BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 31; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 34, BAGE 144, 231; BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 684/14 - Rn. 7) .
(5) Der Zulässigkeit der Festlegung einer Höchstaltersgrenze der Vollendung des 55. Lebensjahres für die Aufnahme in den von einer Versorgungsregelung begünstigten Personenkreis stehen die kürzeren Unverfallbarkeitsfristen des § 1b Abs. 1 BetrAVG - ggf. iVm. § 30f BetrAVG - nicht entgegen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 33; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 37 mwN, BAGE 144, 231) .
Eine Arbeitnehmerin, die aufgrund der privatautonom festgelegten Anspruchsvoraussetzungen - wie vorliegend des Höchsteintrittsalters vor Vollendung des 55. Lebensjahres - nie darauf vertrauen durfte, dass sie einen Versorgungsanspruch erwerben würde, erwirbt auch dann keine unverfallbaren Versorgungsanwartschaften, wenn die Voraussetzungen des § 1b Abs. 1 BetrAVG erfüllt sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - aaO;… 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - aaO) .
Die Auslegung des den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zugrunde liegenden unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist durch den Gerichtshof der Europäischen Union geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 37 mwN) .
Ob eine Diskriminierung wegen des Alters iSd. Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG sachlich gerechtfertigt ist, ist von den nationalen Gerichten zu prüfen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - aaO) .
- LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20
Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?
Verbleibt dafür noch der weitaus größte Zeitraum des Erwerbslebens (…BAG 12.02.2013 - 3 AZR 100/11, juris Rn. 32 ff.; BAG 12.11.2013 - 3 AZR 356/12, juris Rn. 29 f.;… BAG 18.03.2014 - 3 AZR 69/12, juris Rn. 27;… BAG 17.10.2017 a.a.O. Rn. 28)? Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung folgende Höchstaltersgrenzen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für angemessen erachtet: Vollendung des 50. Lebensjahres (BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 30 a.E.: "bei typisierender Betrachtungsweise gerade noch hinnehmbar und benachteiligt die berechtigten Interessen der Betriebsangehörigen noch nicht unangemessen"); 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (…BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32 ff.); Vollendung des 60. Lebensjahres (…BAG 17.10.2017 a.a.O. Rn. 28).(3.2.3.)Der Leistungsplan der VO 1995 steht dem Ergebnis nicht entgegen (vgl. zu diesem Aspekt der Prüfung BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 30).
Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 35).
Die Nähe zur Altersgrenze ist als solche noch kein Härtefall (…BAG 12.10.2004 - 3 AZR 432/03, juris Rn. 29;… BAG 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 Rn. 116; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 36).
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 168/15
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Auch die …
Die darin zum Ausdruck kommende Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist ein legitimes sozialpolitisches Ziel einer Ungleichbehandlung wegen des Alters (…vgl. BAGE 147, 279 Rn. 24; BAG NZA 2014, 848 Rn. 26;… NZA 2014, 33 Rn. 22).Ist - wie hier - eine ungleiche Behandlung nach den Kriterien des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, verstößt sie auch nicht gegen andere gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbote (vgl. BGH…, Urteil vom 22. März 2010 - NotZ 16/09 aaO Rn. 31; BAG NZA 2014, 848 Rn. 32; jeweils m.w.N.).
- BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16
Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel
Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (st. Rspr., vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 43, BAGE 152, 164; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 25, BAGE 150, 136; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 20, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 22 mwN) . - LAG München, 10.02.2016 - 11 Sa 924/15
Altersdiskriminierung, betriebliche Altersversorgung, Limitierungsklausel
Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisungen auf das Betriebsrentengesetzt auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (vgl. BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12).Damit ist aber entweder bereits der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung ausgeschlossen (vgl. etwa BAG Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 634/10) oder jedenfalls würde es sich um eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters i.S.d. § 10 Satz 1 AGG handeln (vgl. etwa Urteil v. 11.12.2013 - 3 AZR 356/12).
Es liegt auch ein legitimes Ziel i.S.d. § 10 Satz 1 AGG vor (vgl. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12) in der Förderung der betrieblichen Altersversorgung, welche bei Inkraft treten des Tarifvertrages für die Beschäftigten in Ost und West gleichermaßen gewährleistet werden sollte.
Denn der Arbeitgeber kann bei Eintritt eines Mitarbeiters jedenfalls maximal zu erbringende Leistung im Vorhinein berechnen, kalkulieren und einplanen (vgl. etwa hierzu auch BAG Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12, Rn. 28 zitiert nach Juris).
Damit wäre etwa eine Regelung, die zur Folge hat, dass während eines beträchtlichen Teils eines Erwerbslebens keine Versorgungsanwartschaften erworben werden können, nicht zu vereinbaren (vgl. etwa BAG Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 Rn. 28 zitiert nach Juris).
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht sogar eine Zugangsgrenze zur betrieblichen Altersversorgung, die bereits beim 50. Lebensjahr angesetzt hat, für zulässig erachtet (vgl. BAG Urt. v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12), angesichts eines typischen Erwerbslebens mit einer Dauer von mindestens 40 Jahren, so dass in dem vom BAG entschiedenen Fall zumindest 15 Jahre dieses Beschäftigungslebens, das typischerweise mit dem 65. Lebensjahr mit der Rente zu Ende geht, nicht berücksichtigungsfähig wären bzw. nicht zum Erwerb von Rentenanwartschaften zur Verfügung stünden.
Erst recht muss das gelten, wenn Betriebszugehörigkeitszeiten ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr berücksichtigt werden, weil Frauen in der Zeit vorher hinreichend Möglichkeiten haben, vorzusorgen (vgl. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 3 AZR 356/12).
Schließlich hat auch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 ein Gesamtsystem nicht beanstandet, in dem die gleiche Altersgrenze wie im vorliegenden Fall beinhaltet war, eine geringere Höchstberücksichtigungsgrenze von max.
Indem das Bundesarbeitsgericht insoweit die dortige streitige Regelung des Zugangsalters auch deswegen für zulässig erachtet hat, weil sie sich in das Gesamtsystem einfüge (vgl. BAG 3 AZR 356/12, Rn. 30 zitiert nach Juris) läßt dies auch Rückschlüsse auf die Zulässigkeit der vorliegenden Regelung zu, da ein Einfügen in ein wenigstens zum Teil unzulässiges Gesamtsystem nicht zur Begründung herangezogen worden wäre, welches im vom BAG entschiedenen Fall zudem deutlich noch ungünstiger für ältere Mitarbeiter gewesen ist (vgl. insoweit auch für die Zulässigkeit entsprechender Regelungen Thum BB 2008, 2291, 2293;… Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 10 Rz. 160;… Bau er/Göpfert/Krieger AGG 3. Aufl. § 10 Rz. 37; Zisch/Böhm BB 2007.602, 607, welche entsprechende Regelungen zulässig erachten etwa zur Schaffung eines Anreizes, das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 60.Lebensjahres zu beenden).
- LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15
Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung …
Dem Feststellungsantrag steht der Vorrang der Leistungsklage nicht entgegen, Dieser Vorrang greift nicht, weil die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. dazu BAG 12.11.2013 - 3 AZR 356/12, NZA 2014, 848 Rn. 9 m.w.N.).Bewirkt die Bestimmung einer Versorgungsordnung, dass Dienstzeiten ab bzw. vor einem bestimmten Alter nicht berücksichtigt werden, liegt darin eine ungünstigere Behandlung wegen des Alters (BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 21).
Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings i.S.v. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 22;… BAG 04.08.2015 a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).
Die Kammer verkennt zunächst nicht, dass § 14 LBeamtVG auch bei Nichtberücksichtigung der Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres weitgehend ein ganzes Berufsleben abdeckt (…zu diesem Aspekt HessVGH 27.01.1994 a.a.O. Rn. 26;… s. dazu auch BAG 12.02.2013 - 3 AZR 100/11, DB 2013, 1245 Rn. 33; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 28).
Zu berücksichtigen ist aber auf der anderen Seite, dass betriebliche Altersversorgung auch als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung gewährt (…BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 28;… BAG 04.08.2015 a.a.O. Rn. 69) und auch die Versorgung eines Beamten durch die zurückgelegte Dienstzeit erdient wird (…so HessVGH 27.01.1994 a.a.O. Rn. 26).
Es geht hier auch nicht primär darum, die Versorgungslasten in zulässiger Weise zu begrenzen, d.h. um den Dotierungsrahmen (…vgl. dazu BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 28), der ohnehin auf 71, 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge begrenzt ist, sondern darum, durch die Altersgrenze eine erstrebte gleiche Ausgangslage zwischen zwei Berufsgruppen herzustellen.
Eine solche Altersgrenze darf nicht zu einer Diskriminierung wegen des Geschlechts führen (…vgl. hierzu auch BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32, 34; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 28, 31).
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 11 Sa 736/16
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung durch sog. …
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16
Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen
- BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14
Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter - …
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
- BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 199/16
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Alters - …
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds
- LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19
Befristet Beschäftigte - betriebliche Altersversorgung
- ArbG Essen, 02.06.2020 - 2 Ca 2392/19
- LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13
Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an …
- LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz
- BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 737/15
Ablösung VBL-Versorgung - Übergangsregelung - Altersdiskriminierung
- LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente
- BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 9/18
Betriebliche Altersversorgung - Berufungsunfähigkeit - Entgeltumwandlung - …
- LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
Jährlicher Urlaubsanspruch
- LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife; …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Alter, Sexuelle Identität, …
- ArbG München, 15.09.2015 - 13 Ca 12671/14
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. …
- ArbG Gießen, 06.05.2014 - 9 Ca 206/13