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   ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21   

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https://dejure.org/2022,44537
ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21 (https://dejure.org/2022,44537)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21 (https://dejure.org/2022,44537)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 3 Ca 5672/21 (https://dejure.org/2022,44537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1, § 104, § 105 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftungsprivileg nach § 105 Abs. 1 SGB VII bei Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeugs

  • rewis.io

    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arbeitnehmer, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Fahrzeug, Erstattung, Ermessen, Schadensereignis, Feststellung, Streitwertfestsetzung, Klage, Anspruch, Haftung, Kosten des Verfahrens, angemessenes Schmerzensgeld, Ermessen des Gerichts

Kurzfassungen/Presse

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Tatütata! Kein Schmerzensgeld für Hörschaden durch Signalhorn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03

    Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Entscheidend für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit und das Eingreifen des Haftungsausschlusses iSd. § 105 Abs. 1 SGB VII ist die Verursachung des Schadensereignisses durch eine Tätigkeit des Schädigers, die ihm von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt wurde (BAG 22.04.2004 - 8 AZR 159/03 mwN.).

    Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei der Ausführung der Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten oder Unfallverhütungsvorschriften verletzt; derartige Verhaltensverstöße liegen zwar nicht im Interesse des Arbeitgebers, dem wird aber durch eine entsprechende Haftung des Arbeitnehmers Rechnung getragen (BAG 22.04.2004 - 8 AZR 159/03, BAG 19.08.2004 - 8 AZR 249/03 mwN.).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Dabei genügt es nicht, dass sich der Vorsatz nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern dieser muss sich auch auf den Verletzungserfolg, den Personenschaden, erstrecken (BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 mwN.).

    Selbst wenn eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften anzunehmen wäre, würde auch diese nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigen (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; BAG 02.03.1989 - 8 AZR 416/87; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Die Regelung des § 105 Abs. 1 SGB VII schließt die privatrechtliche Haftung bei durch Arbeitskollegen verursachten Versicherungsfällen für Personenschäden aus, wenn der Unfall weder vorsätzlich noch auf einem nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt worden ist (BAG 28.11.2019 - 8 AZR 35/19 mwN.).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Auch der auf Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden gerichtete Klageantrag zu 2. ist zulässig, insbesondere ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben (vgl. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03).
  • BGH, 24.03.2016 - III ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einer unbezifferten

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 61 Abs. 1, 46 Abs. 2 ArbGG, 3 ZPO, 39 ff. GKG und entspricht dem Wert der streitgegenständlichen Forderungen, hinsichtlich Klageantrag Ziff. 1 in Höhe der geltend gemachten Mindestforderung (vgl. BGH 24.03.2016 - III ZR 52/15 mwN.).
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Der unbezifferte Schmerzensgeldantrag zu 1. genügt den Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, weil die tatsächlichen Grundlagen für die nach § 287 ZPO vorzunehmende Schätzung mit der Klage vorgetragen sind und eine Größenordnung angegeben wurde (vgl. BGH 24.09.1991 - VI ZR 60/91).
  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Selbst wenn eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften anzunehmen wäre, würde auch diese nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigen (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; BAG 02.03.1989 - 8 AZR 416/87; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21
    Selbst wenn eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften anzunehmen wäre, würde auch diese nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigen (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; BAG 02.03.1989 - 8 AZR 416/87; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).
  • LAG Nürnberg, 20.12.2022 - 7 Sa 243/22

    Arbeitsunfall - Haftungsprivileg - doppelter Vorsatz - Verletzungshandlung -

    I.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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