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   ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20   

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https://dejure.org/2021,68147
ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,68147)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 01.09.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,68147)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 01. September 2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,68147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 -, BAGE 141, 144-149, Rn. 14), welcher sich das Gericht anschließt, deshalb darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (zB § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG).

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 -, BAGE 141, 144-149, Rn. 14).

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 -, Rn. 19 - 21, juris).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Die fordern §§ 1 und 2 MiLoG mit dem Begriff der "Zahlung" und der Nennung eines Eurobetrags in "brutto" eine Entgeltleistung in Form von Geld (BAG, Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16, NZA 2016, 1327 Rn. 29, beck-online).
  • BAG, 16.12.2020 - 4 AZR 97/20

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) -

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Gemessen hieran kann - unabhängig von der Frage, ob die Klägerin einer etwaigen Darlegungslast im Hinblick auf die konkret verrichteten Tätigkeiten, auf die Arbeitsinhalte, die Arbeitsergebnisse, zu den Zusammenhangstätigkeiten (BAG, Urteil voam 16.12.2020 - 4 AZR 97/20, juris) und das von ihr bei jedem Arbeitsschrift vorzuhaltende Wissen nachgekommen ist - die nach dem TVöD vorgesehene deshalb nicht als Maßstab für die vorliegende Beurteilung herangezogen werden, weil nicht aufgezeigt ist, dass in dem Wirtschaftszweig, welchem der Beklagte angehört, üblicherweise dass von dem TVöD vorgesehene Entgelt gewährt wird.
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Sie sind insoweit als Erfüllung der Vergütungsansprüche der Klägerin anzuerkennen (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16, juris).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
    Die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten darf allerdings nicht gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen und damit zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen umgehen (BAG, Beschluss vom 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 -, BAGE 103, 20-30, Rn. 70 - 722).
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Rechtsprechung
   ArbG Detmold, 15.10.2021 - 3 Ca 732/20   

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https://dejure.org/2021,64754
ArbG Detmold, 15.10.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,64754)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 15.10.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,64754)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,64754)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold, verkündet am 15. Oktober 2021, - 3 Ca 732/20 - abgeändert.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold, verkündet am 15. Oktober 2021, - 3 Ca 732/20 - abzuändern und die Klage vollen Umfangs abzuweisen.

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Rechtsprechung
   ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20   

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https://dejure.org/2021,50175
ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,50175)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 08.12.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,50175)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,50175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch trifft den Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (mit Nichtwissen) bestreitet (siehe nur BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 368/99 -, in: NZA 2000, S. 768 ff. [769]; Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, in: DB 2000, 1524; weitergehend BAG, Urteil vom 23.06.05 - 2 AZR 193/04 -, in: NZA 2005, 1233 ff).

    Hat sich der Arbeitgeber substantiiert und vollständig zur Betriebsratsanhörung geäußert, ist es aus Gründen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast dann Sache des Arbeitnehmers, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG a. a. O., NZA 2000, S. 769; NZA 2005, 1233 ff. [1234]; KR/Rinck, § 102 BetrVG, Rdnr. 253).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 -, NZA-RR 2012, 465, juris Rdnr. 38).

    An einem endgültigen Beschluss zur Stilllegung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung etwa noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht (BAG, Urteil vom 16.02.2012, NZA-RR 2012, 465, juris Rdnr. 37; Erfurter Kommentar/Oetker, 22. Auflage, § 1 KSchG, Rdnrn. 281, 282).

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 8 Sa 226/21

    Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil; Kein

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens lautet dort 8 Sa 226/21.

    Soweit der Kläger nunmehr seinen Berufungsbegründungsschriftsatz vom 07.04.2021 zu dem Aktenzeichen LAG Hamm 8 Sa 226/21 zur Gerichtsakte reicht (Bl. 398 ff. d. A.), mit dem er seine gegen das Teilurteil vom 22.02.2021 eingelegte Berufung begründet, und auf die dortigen Ausführungen Bezug nimmt, ist der Kammer zum einen nicht bekannt, dass der Kläger mit der dortigen Argumentation vor dem LAG Hamm Erfolg hatte.

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20

    Unbeachtlichkeit der Zweckdienlichkeit der Soll-Angaben in

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Er beruft sich ausdrücklich auf das Urteil des LAG Hessen vom 25.06.2021 zu dem Aktenzeichen 14 Sa 1225/20, wonach eine Massenentlassungsanzeige unwirksam sei, wenn die in § 17 Abs. 3, Satz 5 KSchG genannten Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer der Arbeitsagentur mit der Massenentlassungsanzeige vor Kündigungsausspruch nicht mitgeteilt worden seien, was auch vorliegend zur Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung führe.

    Daran hat auch das in dem Schriftsatz des Klägers vom 15.11.2021 angesprochene Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20 - nichts geändert.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass die Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber in der Regel einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ergibt (siehe BAG, Urteil vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 -, in: AP Nr. 39 zu § 613 a BGB unter B III. 2. der Gründe; Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 -, in: DB 2001, S. 1370 f. unter 2. der Gründe; KR/Rachor, 12. Auflage, § 1 KSchG, Rdnr. 615).

    Dabei reicht es aus, dass die Stilllegungsabsicht greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Stilllegung durchgeführt ist und der Arbeitnehmer deshalb entbehrt werden kann (BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 489/93 -, in: NZA 1994, S. 653 ff. [654]; Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 -, in: AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter II. 2. a) der Gründe; Urteil vom 18.01.2001 a. a. O., DB 2001, S. 1370 f. unter 2. der Gründe; Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 -, in: EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156, juris Rdnrn. 17 f.; KR/Rachor, § 1 KSchG, Rdnr. 617, Ascheid/Preis/Schmidt-Kiel, Kündigungsrecht, 6. Auflage, § 1 KSchG, Rdnr. 480).

  • LAG Berlin, 03.03.2004 - 17 Ta 6138/03

    Bewertung eines Hilfsantrags

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Nichts anderes gilt für den ebenfalls zurückgenommenen Hilfsantrag auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs, welcher nur dann zu bewerten und damit zu berücksichtigen gewesen wäre, wenn das Gericht über ihn hätte entscheiden müssen (siehe § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; auch LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 -, NZA-RR 2004, 374).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch trifft den Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (mit Nichtwissen) bestreitet (siehe nur BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 368/99 -, in: NZA 2000, S. 768 ff. [769]; Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, in: DB 2000, 1524; weitergehend BAG, Urteil vom 23.06.05 - 2 AZR 193/04 -, in: NZA 2005, 1233 ff).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2020 - 1 Sa 120/19

    Betriebsbedingte Kündigung, beabsichtigte Stilllegung, gemeinsamer Betrieb,

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Einen Fälschungseinwand hat der Kläger nicht erhoben und auch nicht behauptet, die entsprechende(n) Person(en) hätten einen solchen Beschluss nicht gefasst (vgl. dazu: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.02.2020 - 1 Sa 120/19 - juris Rdnr. 47).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Sein pauschales Bestreiten ist damit unerheblich (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 24.04.2008 - 8 AZR 268/07 -, in: NZA 2008, 1314, Rdnr. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2015 - 5 Sa 181/15

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20
    Es wäre Aufgabe des Klägers gewesen, sein pauschales Bestreiten insoweit zu substantiieren, da er dies nicht getan hat, ist die form- und fristgerechte Erstattung der Massenentlassungsanzeige bei der Arbeitsagentur gemäß § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig geworden (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.2015 - 5 Sa 181/15 - juris Rdnr. 53 am Ende m. w. N.).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07

    Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des

  • LAG Hamm, 19.03.2009 - 8 Sa 7/09

    Eingliederung der Versorgungsverwaltung NW; Zuordnungsplan; Berücksichtigung der

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02

    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus

  • LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Schließung einer Betriebsabteilung, Sozialauswahl,

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

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Rechtsprechung
   ArbG Hagen, 17.02.2021 - 3 Ca 732/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2682
ArbG Hagen, 17.02.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,2682)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 17.02.2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,2682)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 3 Ca 732/20 (https://dejure.org/2021,2682)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 8 Sa 226/21

    Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil; Kein

    Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17. Februar 2021 - 3 Ca 732/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.02.2021 - Az. 3 Ca 732/20 - 1. festzustellen, dass das zwischen ihm und der Beklagten zu 1) begründete Arbeitsverhältnis seit dem 30.03.2020 mit der Beklagten zu 2) fortbesteht.

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