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   BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04   

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https://dejure.org/2005,4526
BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04 (https://dejure.org/2005,4526)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2005 - 3 StR 425/04 (https://dejure.org/2005,4526)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (https://dejure.org/2005,4526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Herstellen zahlreicher EC-Doubletten als einheitliche Tat - Voraussetzungen eines Teilfreispruchs - Annahme der Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs als Rechtsfehler

  • Judicialis

    StGB § 46 a; ; StGB § ... 74 Abs. 1; ; StGB § 152 a Abs. 1 aF; ; StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 152 a Abs. 2 aF; ; StGB § 152 a Abs. 3 aF; ; StGB § 202 a; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 263 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 152a Abs. 1 § 202 § 205
    Konkurrenzen beim Herstellen und Gebrauchen von EC-Doubletten; Strafantragsberechtigter beim Ausspähen von EC-Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 566
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03

    Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
    In einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (Senat BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; Senat NStZ 2004, 109 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
    In einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (Senat BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; Senat NStZ 2004, 109 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00

    Tatbestandsmerkmal "Euroscheckvordruck" iSd § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Danach handelt es sich - wie bei der Geldfälschung - bei dem der Fälschung oder Beschaffung nachfolgenden - auch mehrfachen - Gebrauch um ein einheitliches Fälschungsdelikt (BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 2, 3; BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; BGH wistra 2013, 310).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09

    Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von

    Erforderlich ist, dass der Verfügungsberechtigte - hier das Unternehmen, das die Zahlungskarte mit Garantiefunktion ausgegeben hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) - Vorkehrungen getroffen hat, um den Zugriff auf die auf dem Magnetstreifen der Zahlungskarte gespeicherten Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BTDrucks. 16/3656 aaO; Fischer StGB 57. Aufl. § 202 a Rdn. 8 jeweils m.w.N.).

    b) Auf Anfragebeschluss des Senats hat der 3. Strafsenat seine entgegenstehende, dem Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) zu Grunde liegende Rechtsprechung aufgegeben.

  • BGH, 18.03.2010 - 4 StR 555/09

    Auslesen von Magnetstreifen II

    Der Senat fragt daher beim 3. Strafsenat an, ob an dem Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) festgehalten wird.

    Erforderlich ist, dass der Verfügungsberechtigte - hier das Unternehmen, das die Zahlungskarte mit Garantiefunktion ausgegeben hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) - Vorkehrungen getroffen hat, den Zugriff auf die auf dem Magnetstreifen der Zahlungskarte gespeicherten Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BT-Drucks. 16/3656, S. 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 202 a Rdn. 8, jew. m.w.N.).

    Der Senat sieht sich durch das Urteil des 3. Strafsenats vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) gehindert, wie beabsichtigt zu entscheiden.

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Der Senat hat auf Anfrage des 4. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2010, 509) seine frühere entgegenstehende Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) aufgegeben (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 3 ARs 7/10).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09

    Ausspähen von Daten beim Auslesen von Daten, die auf dem Magnetstreifen einer

    Der Senat sieht sich an einer Änderung des Schuldspruchs durch das Urteil des 3. Strafsenats vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) gehindert.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Das Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion ist nur eine Tat im Sinne der §§ 152a, 152b StGB, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).
  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

    Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10

    Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne

    Das Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion ist nur eine Tat im Sinne des § 152a StGB, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH NStZ 2005, 566).
  • BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18

    Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten

    Ebenso würde das Herstellen der Falsifikate nur eine Tat im Sinne der §§ 152a, 152b StGB darstellen, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Senat, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).
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