Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 13 MRK, § 198 GVG, § 201 GVG, § 173 S 2 VwGO
Rechtsschutz wegen der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 198 GVG, § 201 GVG, § 173 S 2 VwGO, Art 23 ÜberlVfRSchG
Gerichtsverfahren; überlang; Verfahrensdauer; unangemessen; Verzögerungsrüge; Schwierigkeit; Bedeutung (geringfügig); Verhalten; Einzelfall; Umstände des -; Besoldungsstreitigkeit; Besoldungsabsenkung (geringfügig); Musterverfahren (unerheblich); Entschädigung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12
Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Hinzuzurechnen sei nach der Rechtsprechung des Senats in dessen Urteil vom 27. März 2012 (OVG 3 A 1.12, juris) ein noch hinnehmbarer Zeitraum von weiteren zwei Jahren.Rn. 23 Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist das Verfahren ab Erhebung der Klage vor dem Verwaltungsgericht, nicht jedoch schon ab Beginn des Widerspruchsverfahrens (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012 - OVG 3 A 1.12 -, juris Rn. 24 f.: Roderfeld, in: Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren, § 198 Rn. 187;… Marx, in: Marx/Roderfeld, a.a.O., § 173 VwGO Rn. 9).
Rn. 24 Zu dem Gerichtsverfahren zählt auch der Zeitraum von der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung bis zu deren Zustellung (vgl. EGMR…, Urteil vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07, Rn. 36; Senatsurteil vom 27. März 2012, a.a.O., Rn. 26).
Ob dies ferner für den Zeitraum von der Zustellung der Entscheidung bis zu deren Rechtskraft gilt, kann mangels Entscheidungsrelevanz auf sich beruhen (offen gelassen: Senatsurteil vom 27. März 2012, a.a.O., Rn. 27).
Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stellt einen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 13 EMRK dar (Senatsurteil vom 27. März 2012, a.a.O., Rn. 25).
Es wäre wegen des schon für sich genommen verhältnismäßig niedrigen beanspruchten Betrages von 150 Euro und erst recht angesichts der dem Kläger zustehenden hohen Besoldung, ferner wegen des aus oben genannten Gründen geringen ideellen Interesses erkennbar unbillig, ihm eine Entschädigung zuzusprechen, auch wenn eine angemessene Verfahrensdauer nicht nur geringfügig überschritten wurde und die Entschädigung gemäß § 198 Abs. 2 Sätze 3 und 4 GVG auf einen geringeren Betrag als 1.200 Euro jährlich beziehungsweise 100 Euro monatlich (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012, a.a.O., Rn. 55) festgesetzt werden könnte.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 4 N 89.06
Öffentlicher Dienst: Verringerung einer Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") für das …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Dabei bezog es sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 (OVG 4 N 89.06), mit dem der Antrag einer Beamtin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt worden war, das einen Anspruch der Beamtin auf Gewährung ungekürzter Sonderzuwendungen verneint hatte.Die Rechtslage sei zudem durch den obergerichtlichen Beschluss OVG 4 N 89.06 schon weitgehend geklärt gewesen.
Zur Begründung seiner Auffassung, die Absenkung der Sonderzahlung sei aufgrund ihrer allenfalls unechten Rückwirkung zulässig, griff das Verwaltungsgericht in seinem Urteil auf vorhandene obergerichtliche Rechtsprechung in Gestalt des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 (OVG 4 N 89.06) zurück, den es bereits in dem richterlichen Hinweis vom 15. März 2007 in Bezug genommen hatte.
- EGMR, 24.06.2010 - 21423/07
Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Als Maßstab nennt § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie das Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (vgl. insoweit auch EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 21423/07, Rn. 32).Der Beklagte ist verpflichtet, seine Rechtsordnung so zu organisieren, dass seine Gerichte in der Lage sind, das Recht des Einzelnen zu garantieren, innerhalb einer angemessenen Frist eine rechtskräftige Entscheidung zu erwirken, wobei ein zeitweiliger Rückstand bei der Geschäftserledigung der Gerichte nach der Rechtsprechung des EGMR nur dann nicht zur Haftung führt, wenn mit der gebotenen Schnelligkeit geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen werden (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 21423/07, Rn. 34).
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Die Verzögerung, die durch die Nichterteilung seines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 2 VwGO eingetreten sein mag, ist zwar als objektive Tatsache zu berücksichtigen (…vgl. zur Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Rechts: EGMR, Urteile vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 38;… vom 8. Oktober 2009, Beschwerde Nr. 47757/06, Rn. 35, und vom 8. Juni 2006, Beschwerde Nr. 75529/01 [Sürmeli] Rn. 131), fällt jedoch nicht ins Gewicht (vgl. EGMR…, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 25, 27), da nicht erkennbar ist, dass das Verwaltungsgericht bei Erteilung des Einverständnisses zügiger entschieden hätte. - BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Die Gerichte haben sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, WM 2012, 76 = juris Rn. 7). - VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
Zügiges Verfahren; Erledigung; Ministerium; Präsidium
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Zwischen 2004 und 2009 wurden am Verwaltungsgericht Potsdam sieben Richterstellen abgebaut (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 30/09 -, NVwZ 2010, 378 = juris Rn. 23). - EGMR, 19.01.2010 - 22051/07
B. ./. Deutschland
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Rn. 29 In finanzieller Hinsicht fiel der in Streit stehenden einmalige Betrag von 150 Euro brutto im Verhältnis zu der Höhe der klägerischen Besoldung (vgl. auch EGMR, Urteil vom 19. Januar 2010, Beschwerde Nr. 22051/07) in keiner Weise ins Gewicht. - EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Die Verzögerung, die durch die Nichterteilung seines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 2 VwGO eingetreten sein mag, ist zwar als objektive Tatsache zu berücksichtigen (vgl. zur Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Rechts: EGMR, Urteile vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 38;… vom 8. Oktober 2009, Beschwerde Nr. 47757/06, Rn. 35, …und vom 8. Juni 2006, Beschwerde Nr. 75529/01 [Sürmeli] Rn. 131), fällt jedoch nicht ins Gewicht (vgl. EGMR…, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 25, 27), da nicht erkennbar ist, dass das Verwaltungsgericht bei Erteilung des Einverständnisses zügiger entschieden hätte. - EGMR, 24.06.2010 - 25756/09
Rechtssache P. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Die Verzögerung, die durch die Nichterteilung seines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 2 VwGO eingetreten sein mag, ist zwar als objektive Tatsache zu berücksichtigen (…vgl. zur Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Rechts: EGMR, Urteile vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 38;… vom 8. Oktober 2009, Beschwerde Nr. 47757/06, Rn. 35, …und vom 8. Juni 2006, Beschwerde Nr. 75529/01 [Sürmeli] Rn. 131), fällt jedoch nicht ins Gewicht (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 25, 27), da nicht erkennbar ist, dass das Verwaltungsgericht bei Erteilung des Einverständnisses zügiger entschieden hätte. - EGMR, 08.10.2009 - 47757/06
Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12
Die Verzögerung, die durch die Nichterteilung seines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 2 VwGO eingetreten sein mag, ist zwar als objektive Tatsache zu berücksichtigen (…vgl. zur Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Rechts: EGMR, Urteile vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 38; vom 8. Oktober 2009, Beschwerde Nr. 47757/06, Rn. 35, …und vom 8. Juni 2006, Beschwerde Nr. 75529/01 [Sürmeli] Rn. 131), fällt jedoch nicht ins Gewicht (vgl. EGMR…, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 25, 27), da nicht erkennbar ist, dass das Verwaltungsgericht bei Erteilung des Einverständnisses zügiger entschieden hätte. - VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 2/01
Keine Verletzung des Rechts auf zügiges Verfahren iSv Verf BB Art 52 Abs 4 durch …
- EGMR, 30.03.2010 - 46682/07
Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 37 SF 66/12
Überlanges Gerichtsverfahren - Art 23 ÜberlVfRSchG - abgeschlossenes Verfahren - …
Rn. 47 Entgegen der Ansicht des Klägers gehört das Widerspruchsverfahren jedoch schon nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht zum entschädigungsrelevanten sozialgerichtlichen Verfahren (so auch: LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.09.2012 - L 38 SF 73/12 EK AS - Rn. 18, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 26.02.2013 - OVG 3 A 6.12 - Rn. 22, - OVG 3 A 11.12 - Rn. 24 sowie - OVG 3 A 15.12 - Rn. 21, vom 20.03.2013 - OVG 3 A 13.12 - Rn. 23, Hessisches LSG…, Urteil vom 06.02.2013 - L 6 SF 6/12 EK U - Rn. 63, Thüringer LSG…, Beschluss vom 21.01.2013 - L 12 SF 1317/12 EK PKH - Rn. 10, alle zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 74/15
Entschädigung für die Unangemessenheit der Gesamtverfahrensdauer; Ausgleich von …
Rn. 52 Vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 - 21423/07 -, juris, Rn. 34; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 20. März 2013 - OVG 3 A 13.12 -, juris, Rn. 34.
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Rechtsprechung
| VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Hafengebühren
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Erhebung von Hafengebühren nur für einen Teil der im Hafen belegenen Liegeplätze
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Aufteilung einer öffentlichen Einrichtung in gebührenpflichtigen und gebührenfreien Teil
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VG Greifswald, 02.11.2011 - 3 A 298/08
Hafengebührenbefreiung
Auszug aus VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12
Dies habe das Verwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 02.11.2011 - 3 A 298/08 - festgestellt.Auf die besondere Bedeutung des Museumshafenvereins für die Stadt sei bereits in dem Verfahren 3 A 298/08 hingewiesen worden.
Dem Gericht haben bei der Entscheidung die beim Beklagten entstandenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 3 A 298/08 vorgelegen.
Da der Beklagte hierzu keine neuen Argumente vorgetragen hat, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das gegenüber den Beteiligten ergangene Urteil des VG Greifswald vom 02.11.2011 (- 3 A 298/08 - juris Rn. 17 ff.) Bezug genommen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 214/02
Kalkulation; Schmutzwasserkanalbaubeitrag; ortsgesetzgeberisches Ermessen; …
Auszug aus VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12
Hierzu bedarf es auf der vorgelagerten Ebene der Einrichtungsdefinition einer Organisationsentscheidung der Stadt als Trägerin der Einrichtung (vgl. für die Aufteilung einer Abwasserbehandlungsanlage in einen beitragsfähigen und einen nicht beitragsfähigen [Vertrags-]Teil: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 214/02 - LKV 2005, 559;… Urt. v. 17.11.2004 - 1 L 303/04 - vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 08/2011, § 2 Anm. 4.9 und 4.2), an der es bislang fehlt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2004 - 1 L 303/04
Beitrag, Anlagenbegriff, öffentliche Einrichtung, Schmutzwasserbeseitigung, …
Auszug aus VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12
Hierzu bedarf es auf der vorgelagerten Ebene der Einrichtungsdefinition einer Organisationsentscheidung der Stadt als Trägerin der Einrichtung (…vgl. für die Aufteilung einer Abwasserbehandlungsanlage in einen beitragsfähigen und einen nicht beitragsfähigen [Vertrags-]Teil: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 214/02 - LKV 2005, 559; Urt. v. 17.11.2004 - 1 L 303/04 - vgl. auch Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 08/2011, § 2 Anm. 4.9 und 4.2), an der es bislang fehlt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05
Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers …
Auszug aus VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12
Rn. 15 Die damit erforderliche Definition der öffentlichen Einrichtung "Hafen" (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26.11.2007 - 1 L 362/05 - juris Rn. 29) ist in § 1 Abs. 2 HafGebS erfolgt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96
Öffentliche Einrichtung; Kommunalabgabe; Gebühren; Rückwirkung
Auszug aus VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12
Die Heranziehung zu Gebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Gebühren zu bezahlen sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.09.1997 - 4 K 45/96 - KStZ 1998, 32).
- VG Greifswald, 02.04.2012 - 3 B 223/12
Rechtmäßigkeit der Forderung von Hafengebühren nur für einen Teil des Hafens …
Das Gebührenrecht geht dem Einrichtungsbegriff nicht vor, sondern hängt von ihm ab ( VG Greifswald, Urt. v. 22.03.2012 - 3 A 13/12 - S. 5 des Entscheidungsumdrucks).Da eine Differenzierung innerhalb des Gebührensystems und insbesondere eine Gebührendegression zu Gunsten der Reederei Hiddensee unzulässig ist (…VG Greifswald, Urt. v. 13.05.2009 - 3 A 236/09 - juris), muss die Differenzierung auf der vorgelagerten Ebene der Einrichtungsdefinition erfolgen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 22.03.2012 - 3 A 13/12 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks).
- VG Greifswald, 15.05.2019 - 3 A 1159/18
Kirchliche Erhebung von Friedhofsgebühren
Denn die Erhebung einer Jahresgebühr kann nur erfolgen, wenn der entsprechende Gebührentatbestand am Beginn des betreffenden Jahres (1. Januar) bereits galt (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 22.03.2012 - 3 A 13/12 -, juris Rn. 17 ).
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