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Rechtsprechung
   BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42314
BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17 (https://dejure.org/2018,42314)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 AZR 314/17 (https://dejure.org/2018,42314)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 (https://dejure.org/2018,42314)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art VIII § 1 Abs 1 Nr 2 BesVNG 2, § 280 Abs 1 BGB
    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § ... 547 Nr. 1 ZPO, § 309 ZPO, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, Art. VIII § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG), §§ 351, 352, 358 RVO, § 354 Abs. 1 RVO, Art. VIII § 1 Abs. 1 Nr. 2 2. BesVNG, Art. VIII § 1 Abs. 1 2. BesVNG, Art. VIII § 2 Abs. 1 Nr. 1 2. BesVNG, Art. 33 Abs. 5 GG, 353 Abs. 1 RVO, § 563 Abs. 3 ZPO, §§ 533, 263, 264 ZPO, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 Alt. 1 ZPO, § 533 Nr. 1 Alt. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 533 Nr. 2 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 2, § 286 BGB, § 355 Abs. 1 RVO, § 355 Abs. 2 Satz 1 RVO, Art. 34 GG, § 839 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz gegen Sozialversicherungsträger beim Bund

  • bag-urteil.com

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger als autonomes Satzungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dienstordnungs-Angestellte: Versorgung und Schadensersatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung einer gesetzlichen Krankenkasse - Versorgung - Schadensersatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz gegen Sozialversicherungsträger beim Bund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 428
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Die von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundessozialgericht durch Urteil vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) mit der Begründung zurückgewiesen, die Beklagte unterstehe seit dem 1. Februar 2011 der Aufsicht des Bundesversicherungsamts, da sie eine bundesunmittelbare Körperschaft sei.

    Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - Rn. 16 ff., BSGE 118, 137) erkannt.

    Zwar ist die Beklagte seit dem 1. Februar 2011 eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BSG 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137).

    Jedenfalls im Bereich der Innungskrankenkasse ist der Wechsel der Aufsichtsbehörde ein dynamischer Prozess, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Frage, ob eine Innungskrankenkasse der Bundes- oder Landesaufsicht unterliegt, nicht nur von deren Satzung, sondern auch von den geschäftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder abhängt (BSG 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - aaO).

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) zeigt, dass die Beklagte im Rechtsstreit mit dem Bundesversicherungsamt bis dahin höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen zur Entscheidung gestellt hat.

    Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) hat die Beklagte nicht gegen ihre vertraglichen Rücksichtnahmepflichten verstoßen, da sie - wie vorstehend ausgeführt - nicht verpflichtet war, eine ihrer eigenen Rechtsposition widersprechende Regelung in die Dienstordnung aufzunehmen.

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 160, 255).

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. statt vieler BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 255).

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 20, BAGE 160, 255).

    Der Versorgungsanspruch selbst folgt hingegen ausschließlich aus der jeweiligen Dienstordnung (vgl. für landesunmittelbare Körperschaften BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 21, BAGE 160, 255).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung - Aufsicht - Klagebefugnis einer Krankenkasse gegen Maßnahmen …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Die hiergegen gerichtete Klage hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27. Juni 2013 (- L 5 KR 14/11 KL -) abgewiesen.

    Rn. 44 Zum Zeitpunkt der Aufstellung und dem Inkrafttreten dieser Dienstordnung war das Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (27. Juni 2013 - L 5 KR 14/11 KL -) noch nicht beendet.

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Zwar hat der Hilfsantrag einen anderen Klagegrund und damit einen anderen Streitgegenstand als der Hauptantrag, selbst wenn es sich um ein einheitliches Klageziel handeln sollte (vgl. BGH 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 - Rn. 24 f., BGHZ 211, 189).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Allerdings sind die (neu) vorgetragenen Tatsachen selbst unstreitig und damit im Berufungsrechtszug zu berücksichtigen (vgl. BGH 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 161, 138).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Rn. 34 aa) Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind (BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 13).
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist auch im Revisionsverfahren nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden, wenn das Landesarbeitsgericht diese nicht zugelassen hat (…vgl. BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 44).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf …

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist auch im Revisionsverfahren nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden, wenn das Landesarbeitsgericht diese nicht zugelassen hat (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38;… 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 44).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17
    Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH 6. April 2004 - X ZR 132/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.02.2017 - 6 Sa 172/16
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO; …

    Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Aufrechnung oder der Widerklage zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (…BGH 6. April 2004 - X ZR 132/02 - Rn. 15, mwN; vgl. auch BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - Rn. 36).
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - Rn. 17 mwN, BAGE 164, 26).
  • BAG, 20.05.2026 - 10 AZR 88/25

    Variable Vergütung - verspätete Zielvorgabe - Schadensersatz - materielle …

    Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche stellen unterschiedliche Streitgegenstände dar (…BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 55; 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - Rn. 37 mwN, BAGE 164, 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als …

    Rn. 81 Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung in Eventualstellung nach § 260 ZPO, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - BeckRS 2018, 32667 m. w. N.; BGH, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13 - NJW 2014, 3314; vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841, 1842).

    Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - BeckRS 2018, 32667 m. w. N.).

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18

    Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer …

    Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem anderenfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BAG, Urteil vom 16.10.2018 - 3 AZR 314/17 - Juris m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2021 - 3 Sa 98/21

    Unzulässigkeit der Berufung bei Klageänderung als alleinigem Ziel; Erfüllungs- …

    Rn. 31 b. In der Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs ist in Anwendung dieser Grundsätze anerkannt, dass Erfüllungsansprüche (Primäransprüche) einerseits und Schadensersatzansprüche (Sekundäransprüche) andererseits unterschiedliche Streitgegenstände darstellen (BAG vom 16.10.2018 - 3 AZR 314/17, juris, Rz. 37;… BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 215/17, juris, Rz. 22;… BAG vom 18.09.2012 - 9 AZR 1/11, juris, Rz. 13 explizit zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Nachweispflichten;… BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14, juris, Rz. 28;… BGH vom 13.06.1996 - III ZR 40/96, juris, Rz. 13).

    Rn. 36 Wie bereits zuvor ausgeführt stellen Erfüllungsansprüche und Schadensersatzansprüche nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unterschiedliche Streitgegenstände dar (BAG vom 16.10.2018 - 3 AZR 314/17, juris, Rz. 37;… BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 215/17, juris, Rz. 22;… BAG vom 18.09.2012 - 9 AZR 1/11, juris, Rz. 13 explizit zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Nachweispflichten;… BGH vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14, juris, Rz. 28;… BGH vom 13.06.1996 - III ZR 40/96, juris, Rz. 13).

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Allerdings wird ihr Versorgungsverhältnis durch die jeweilige Dienstordnung normativ geregelt (§§ 351, 352, 358 RVO, vgl. dazu BAG 16.10.2018 - 3 AZR 314/17, juris Rn. 21).
  • LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den …

    In diesem sind allerdings die Gerichte für Arbeitssachen nur zur Entscheidung über Ansprüche aus Amtshaftung nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG nicht berufen, wohl aber über vertragliche Schadensersatzansprüche (vgl. BAG, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17, juris, Rdnr. 38 ff., 46).
  • LAG Hamburg, 07.03.2024 - 1 Sa 10/23

    Zielvorgabe - Zielfestlegung - Bestimmungsrecht - billiges Ermessen - …

    Rn. 134 In Anwendung dieser Grundsätze ist anerkannt, dass Erfüllungsansprüche (Primäransprüche) einerseits und Schadensersatzansprüche (Sekundäransprüche) andererseits unterschiedliche Streitgegenstände darstellen (…BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 28 ff.; BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - juris, Rn. 37;… BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - juris, Rn. 22;… LAG Düsseldorf 5. Oktober 2021 - 3 Sa 98/21 - Rn. 26 - 28, juris).
  • LAG Hessen, 22.01.2021 - 14 Sa 318/19

    Die Auseinandersetzung mit einer dem Arbeitsgericht in der erstinstanzlichen …

    Der erstinstanzlich vom Kläger erhobene Erfüllungsanspruch betraf, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, einen anderen Streitgegenstand als der nun hilfsweise geltend gemachte Schadensersatzanspruch ( BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 314/17 - Rz. 37, mwN. BAGE 164, 26 ) .
  • LAG Hamburg, 21.12.2023 - 1 Sa 10/23

    Rechtliche Bewertung einer Zielvorgabe für einen Provisionsbaustein …

  • ArbG Paderborn, 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17
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