Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
GG Art. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2, IfSG § 28a Abs. 1 Nr. 16, SächsCoronaSchVO § 5a Abs. 5
Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sachen: Betriebseinschränkungen für Kindertagesbetreuung wegen Corona sind wirksam, § 5a SächsCoronaSchVO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulgesundheitspflege - Zutrittsverbot für Ungetestete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete abgelehnt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete - Corona-Virus
- dombert.de (Kurzinformation)
Zutritt auf Schulgelände nur mit negativem Corona-Test
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (23)
- OVG Sachsen, 02.02.2021 - 3 B 8/21
Corona-Pandemie; Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Rn. 15 1. Die in Bezug genommene Verordnungsermächtigung genügt voraussichtlich den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 2. Februar 2021 - 3 B 8/21 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N. und Senatsbeschl. v. 4. März 2021 - 3 B 49/21- ).Es dürfen einerseits weiterhin Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionszahlen auf ein Maß zu reduzieren, mit dem die personell aufgestockten Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung verlässlich und zeitnah durchführen können, sowie andererseits weiterhin Maßnahmen erfolgen, um auch die Ausbreitung des Virus und seiner Varianten in Sachsen möglichst so weit zu verzögern, bis jedem Bürger ein verlässliches Impfangebot gemacht werden kann (vgl. Beschluss vom 2. Februar 2021 - 3 B 8/21 -, juris Rn. 36 ff. m. w. N.).
Rn. 28 Der Senat hat im vorgenannten Beschluss vom 2. Februar 2021 (- 3 B 8/21 -) weiter darauf abgestellt, dass dem Verordnungsgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, welcher durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird.
- BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Der Verordnungsgeber ist aber auch nicht gehalten, die Gefahr einer (neuerlichen) signifikanten Gefahrerhöhung hinzunehmen, sondern aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (…SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG; BayVerfGH, Entsch. v. 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20 -).Keinesfalls können ihre Belange die gegenläufigen Interessen in Bezug auf die Verwirklichung des Staatsziels aus Art. 7 SächsVerf und auf den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) überwiegen, welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.;… BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).
- VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21
Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Die Zumutung konkreter Einschränkungen bedarf umso mehr der grundrechtssensiblen Rechtfertigung, je unklarer der Beitrag der untersagten Tätigkeit zur Verbreitung des Coronavirus ist und je länger diese Einschränkung dauert (SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; VerfGH NRW, Beschl. v. 29. Januar 2021 - VerfGH 21/21.VB -3-, S. 9).Der Verordnungsgeber ist aber auch nicht gehalten, die Gefahr einer (neuerlichen) signifikanten Gefahrerhöhung hinzunehmen, sondern aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31;… BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG; BayVerfGH, Entsch. v. 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20 -).
- VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.353
Corona-Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Dies ergebe sich aus dem hier entsprechend anwendbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 2. März 2021 (- 20 NE 21.353 -), wonach die Verpflichtung einer Krankenschwester, sich an ihrem Arbeitsplatz auf Corona testen zu lassen, nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sei. - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Soweit in diesem Zusammenhang auch das Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der Schule und damit der Anspruch der Schüler auf eine Entfaltung ihrer Anlagen und Befähigungen im Rahmen schulischer Ausbildung und Erziehung nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 145 ff.) angesprochen ist, bestehen ebenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Norm unwirksam sein könnte. - BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Rn. 59 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Eingriffe in die o. a. Grundrechte nur gerechtfertigt, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris Rn. 53 ff.;… Beschl. v. 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, juris Rn. 56). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Infolge dieses Beurteilungsspielraums können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr von Gefahren für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, juris Rn. 42 m. w. N.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Rn. 59 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Eingriffe in die o. a. Grundrechte nur gerechtfertigt, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, juris Rn. 53 ff.; Beschl. v. 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, juris Rn. 56). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Soweit in diesem Zusammenhang vermehrt bezweifelt wird, inwieweit der bundesgesetzlich festgelegte Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin von Sachgründen getragen ist, vermag der Senat im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der hohen Volatilität der aktuellen Pandemieentwicklung und des Fehlens einer verlässlichen und eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnislage zur gegenwärtig eingetretenen Situation nicht zu erkennen, dass der parlamentarische Bundesgesetzgeber die ihm auch im Rahmen seiner ihm in tatsächlicher Hinsicht zukommenden Einschätzungsprärogative bei der Bewertung der Gefahrenlage (BVerfG…, Beschl. vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 41) obliegende Pflicht zur Beobachtung, Überprüfung und Nachbesserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 174 ff.) seiner Regelungen (bereits) verletzt hätte. - BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Soweit in diesem Zusammenhang vermehrt bezweifelt wird, inwieweit der bundesgesetzlich festgelegte Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin von Sachgründen getragen ist, vermag der Senat im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der hohen Volatilität der aktuellen Pandemieentwicklung und des Fehlens einer verlässlichen und eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnislage zur gegenwärtig eingetretenen Situation nicht zu erkennen, dass der parlamentarische Bundesgesetzgeber die ihm auch im Rahmen seiner ihm in tatsächlicher Hinsicht zukommenden Einschätzungsprärogative bei der Bewertung der Gefahrenlage (BVerfG, Beschl. vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 41) obliegende Pflicht zur Beobachtung, Überprüfung und Nachbesserung (…vgl. BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 174 ff.) seiner Regelungen (bereits) verletzt hätte. - OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20
Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht; …
- VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20
Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen …
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
- BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …
- BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
- OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
Normenkontrolle; Corona-Virus
- OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18
Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen; …
- OVG Sachsen, 12.05.2020 - 3 B 177/20
Normenkontrollverfahren; Bestimmtheit von Normen; allgemeiner Gleichheitssatz; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 21/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum …
- OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 424/20
Corona-Pandemie; Kundenbeschränkung für großflächigen Einzelhandel; 800 …
- OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 49/21
Fahrschule; Corona
- VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.396
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21
Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv; …
Rn. 67 Soweit es § 3a Abs. 1 SächsCoronaSchVO anbelangt, folgt dies daraus, dass danach Testungen für die Beschäftigten freiwillig sind und zudem durch Selbsttests erfolgen, die voraussichtlich keinen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bewirken (vgl. Beschl. des Senats v. 9. März 2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 55).Es ist davon auszugehen, dass Selbsttests vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte nur zugelassen werden, wenn sie ein hinreichendes Diagnosepotential aufweisen (vgl. Beschluss des Senats vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 - juris Rn. 55).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21
Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht
Auch Sinn und Zweck sowie die gesetzgeberischen Motive bieten dem Senat keinen Anhalt für die Annahme, dass neben der Schließung von Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG und neben der Erteilung von Auflagen für die Fortführung deren Betriebs weitergehende Anordnungen gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber dem Schulpersonal auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 IfSG ausgeschlossen werden sollten (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.3.2021 - 3 B 83/21 -, juris Rn. 48 ff. (zum Verhältnis von §§ 28 Abs. 1 und 28a Abs. 1 Nr. 4 IfSG bei einer Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests); Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 43 (Zutrittsverbot als Auflage)).Rn. 49 g. Die in der streitgegenständlichen Verordnungsregelung getroffenen Schutzmaßnahmen sind nach summarischer Prüfung auch in ihrem konkreten Umfang als notwendige Schutzmaßnahmen anzusehen (so im Ergebnis betreffend das testabhängige Zutrittsverbot zu Schulen auch: Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 28 ff.).
Ohne eine solche "Testpflicht" wäre das Risiko, dass sich durch den Präsenzbetrieb in den Schulen die Ausbreitung des Virus verstärkt, wesentlich höher (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 60).
Sofern Hygienekonzepte neben dem hier zu beurteilenden testabhängigen Zutrittsverbot zur Anwendung kommen, dürfte das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht zu verhindern, allerdings besonders gut gefördert werden können (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 61).
Rn. 65 Die verbleibende Belastung für die vom testabhängigen Zutrittsverbot betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal ist angemessen und daher von den Betroffenen hinzunehmen, leistet das testabhängige Zutrittsverbot doch der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung nach Art. 4 Abs. 1 NV, indem Präsenzunterricht bei deutlicher Reduktion des Infektionsrisikos in der Schule ermöglicht wird (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 62).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21
Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos
Rn. 48 So auch Bay. VGH, Beschluss vom 12. April 2021 - 20 NE 21.926 -, Rn. 13, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20_ne_21.926_anonymisiert_.pdf; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. April 2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris, Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, juris, Rn. 43; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 -, juris, Rn. 44 ff., auf § 28 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz IfSG abstellend.Rn. 104 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 19 B 407/03 -, juris, Rn. 15; so im Ergebnis auch Sächs. OVG, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, juris, Rn. 57.
- OVG Niedersachsen, 23.04.2021 - 13 MN 212/21
Corona; Hochinzidenzgebiet; Lerngruppe; Maskenpflicht; …
Auch Sinn und Zweck sowie die gesetzgeberischen Motive bieten dem Senat keinen Anhalt für die Annahme, dass neben der Schließung von Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG und neben der Erteilung von Auflagen für die Fortführung deren Betriebs weitergehende Anordnungen gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber dem Schulpersonal auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 IfSG ausgeschlossen werden sollten (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.3.2021 - 3 B 83/21 -, juris Rn. 48 ff. (zum Verhältnis von §§ 28 Abs. 1 und 28a Abs. 1 Nr. 4 IfSG bei einer Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests); Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 43 (Zutrittsverbot als Auflage)).Rn. 46 g. Die in der streitgegenständlichen Verordnungsregelung getroffenen Schutzmaßnahmen sind nach summarischer Prüfung auch in ihrem konkreten Umfang als notwendige Schutzmaßnahmen anzusehen (so im Ergebnis betreffend das testabhängige Zutrittsverbot zu Schulen auch: Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 28 ff.).
Ohne eine solche "Testpflicht" wäre das Risiko, dass sich durch den Präsenzbetrieb in den Schulen die Ausbreitung des Virus verstärkt, wesentlich höher (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 60).
Sofern ein Bündel von Maßnahmen - insbesondere die Bildung verkleinerter Lerngruppen und die Maskenpflicht aber auch weitere Hygienemaßnahmen - neben dem testabhängigen Zutrittsverbot zur Anwendung kommen, dürfte das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht zu verhindern, vielmehr besonders gut gefördert werden können (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 61).
Rn. 77 Die verbleibende Belastung für die vom testabhängigen Zutrittsverbot betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal ist angemessen und daher von den Betroffenen hinzunehmen, leistet das testabhängige Zutrittsverbot doch der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung nach Art. 4 Abs. 1 NV, indem Präsenzunterricht bei deutlicher Reduktion des Infektionsrisikos in der Schule ermöglicht wird (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 62).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 209/21
Corona; Schule; Testpflicht
Auch Sinn und Zweck sowie die gesetzgeberischen Motive bieten dem Senat keinen Anhalt für die Annahme, dass neben der Schließung von Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG und neben der Erteilung von Auflagen für die Fortführung deren Betriebs weitergehende Anordnungen gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber dem Schulpersonal auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 IfSG ausgeschlossen werden sollten (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.3.2021 - 3 B 83/21 -, juris Rn. 48 ff. (zum Verhältnis von §§ 28 Abs. 1 und 28a Abs. 1 Nr. 4 IfSG bei einer Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests); Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 43 (Zutrittsverbot als Auflage)).Rn. 35 g. Die in der streitgegenständlichen Verordnungsregelung getroffenen Schutzmaßnahmen sind nach summarischer Prüfung auch in ihrem konkreten Umfang als notwendige Schutzmaßnahmen anzusehen (so im Ergebnis betreffend das testabhängige Zutrittsverbot zu Schulen auch: Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 28 ff.).
Ohne eine solche "Testpflicht" wäre das Risiko, dass sich durch den Präsenzbetrieb in den Schulen die Ausbreitung des Virus verstärkt, wesentlich höher (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 60).
Sofern Hygienekonzepte neben dem hier zu beurteilenden testabhängigen Zutrittsverbot zur Anwendung kommen, dürfte das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht zu verhindern, allerdings besonders gut gefördert werden können (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 61).
Rn. 52 Die verbleibende Belastung für die vom testabhängigen Zutrittsverbot betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal ist angemessen und daher von den Betroffenen hinzunehmen, leistet das testabhängige Zutrittsverbot doch der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung nach Art. 4 Abs. 1 NV, indem Präsenzunterricht bei deutlicher Reduktion des Infektionsrisikos in der Schule ermöglicht wird (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 62).
- OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21
Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe
Rn. 12 Soweit die Antragsteller in den Selbsttests einen Eingriff in ihr Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit sehen, seien sie darauf zu verweisen, dass der Senat mit Beschluss vom 19. März 2021 (- 3 B 81/21 -, juris) einen solchen verneint habe.Rn. 46 aa) Soweit die Antragsteller in den beanstandeten Verpflichtungen zum Tragen einer Maske oder zur Durchführung eines Tests auf Coronaviren einen Eingriff in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sehen, hat der Senat hierfür bisher keine hinreichenden Anhaltspunkte gesehen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2020 a. a. O. Rn. 42, Beschl. v. 19. März 2021, a. a. O. Rn. 53 ff.;… Beschl. v. 9. April 2021 - 3 B 114/21 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 92/21 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 26. März 2021, a. a. O. …und Beschl. v. 10. Juni 2021 a. a. O. Rn. 27 ff.).
Rn. 48 Dass der Verordnungsgeber die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in Schulen als geeignete Maßnahme zur Verhinderung einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens ansehen kann, hat der Senat ebenso wie den Umstand, dass es sich bei der Testobliegenheit um eine zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen geeignete Maßnahme handelt, bereits mehrfach entschieden (…nur beispielhaft: SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2020, Rn. 41;… Beschl. v. 26. März 2021, a. a. O. Rn. 18; Beschl. v. 19. März 2021, a. a. O. Rn. 59 f.;… Beschl. v. 9. April 2021, a. a. O. Rn. 5 f.;… Beschl. v. 14. April 2021, a. a. O. Rn. 8;… Beschl. v. 10. Juni 2021, a. a. O. Rn. 32).
Keinesfalls können ihre Belange die gegenläufigen Interessen in Bezug auf die Verwirklichung des Staatsziels aus Art. 7 SächsVerf und auf den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) überwiegen, welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens wieder in hohem Maß gefährdet sind oder in absehbar kurzer Zeit gefährdet wären, soweit keine steuernde Überwachung des Infektionsgeschehens mehr erfolgt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.;… BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2021, a. a. O. Rn. 65;… Beschl. v. 26. März 2021, a. a. O. Rn. 26).
- OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21
Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht
Hierzu verweist er auf den Beschluss des Senats vom 19. März 2021 (- 3 B 81/21 -, juris).Andererseits leistete die Regelung der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und kam zugleich der grundrechtlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG sowie Art. 102 Abs. 1 SächsVerf i. V. m. Art. 29 Abs. 2 SächsVerf und dem Staatsziel des Art. 7 SächsVerf nach, für eine angemessene Bildung zu sorgen, indem so Vorkehrungen getroffen wurden, das Infektionsrisiko in den Schulen deutlich zu reduzieren und auf diese Weise trotz der weiterhin volatilen Pandemielage und erheblich steigender Inzidenzen (wieder) Präsenzunterricht zu ermöglichen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 62;… NdsOVG, Beschl. v. 19. April 2021 - 13 MN 192/21 -, juris Rn. 65;… SachsAnhVerfG, Beschl. v. 21. Mai 2021 - LVG 21/21 -, juris Rn. 61).
5.4 Dass weitere Verstöße der angegriffenen Vorschrift gegen höherrangiges Recht in Betracht zu ziehen wären, wird von den Antragstellern nicht gerügt und ist für den Senat auch sonst nicht ersichtlich (vgl. etwa die Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom 22. April 2021 - 3 B 183/21 - und vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 -).".
Im Übrigen galten für bestimmte Betriebe gemäß § 5 Abs. 4b SächsCoronaSchVO ebenfalls tägliche Testpflichten (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 63).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 11 S 48.21
Pflicht der Schüler zur Beibringung eines negativen Corona-(schnell-)tests
§ 17a der 7. SARS-CoV-2-EindV regelt eine solche Auflage, denn er bestimmt die Modalitäten für den Zutritt zu Schulen im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV (vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, Rn. 43, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 83/21 -, Rn. 49, juris).Rn. 21 (3) Dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 32 Satz 1 IfSG i.V.m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1, 3, 5 und 6 IfSG mit Blick auf die andauernde Pandemielage wegen des neuartigen Coronavirus erfüllt sind (vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 -, Rn. 29 ff., juris), stellt der Antragsteller nicht in Abrede.
- OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22
Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest; …
Ohne eine solche "Testpflicht" wäre das Risiko, dass sich durch den Präsenzbetrieb in den Schulen die Ausbreitung des Virus verstärkt, wesentlich höher (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 60).Sofern Hygienekonzepte neben dem hier zu beurteilenden testabhängigen Zutrittsverbot zur Anwendung kommen, dürfte das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht zu verhindern, allerdings besonders gut gefördert werden können (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 61).
Die verbleibende Belastung für die vom testabhängigen Zutrittsverbot betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal ist angemessen und daher von den Betroffenen hinzunehmen, leistet das testabhängige Zutrittsverbot doch der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung nach Art. 4 Abs. 1 NV, indem Präsenzunterricht bei deutlicher Reduktion des Infektionsrisikos in der Schule ermöglicht wird (so auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.3.2021 - 3 B 81/21 -, juris Rn. 62).".
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21
Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie
Bei der in Rede stehenden testabhängigen Gestattung des Zutritts zum Schulgelände handelt es sich um eine Auflage im Sinne des § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG für eine Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 3 IfSG (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 - juris Rn. 43; BayVGH…, Beschluss vom 12. April 2021 - 20 NE 21.926 - veröffentlicht unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20_ne_21.926_anonymisiert_.pdf, abgerufen am 15. April 2021, S. 6 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss des Senats vom 16. April 2021 - 3 R 94/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).Es ist nicht ersichtlich, dass die in den Schulen verwendeten Tests kein hinreichendes Diagnosepotential aufweisen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 81/21 - juris Rn. 60).
Sofern Hygienekonzepte neben Zutrittsverboten, wie sie hier in Rede stehen, zur Anwendung kommen, dürfte das Ziel, die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht zu verhindern, allerdings besonders gut gefördert werden können (zum Vorstehenden: SächsOVG, Beschluss vom 19. März 2021, a.a.O. Rn. 61).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21
Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig
- OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 337/21
Corona; Testpflicht; Schüler; Präsenzunterricht; unechter Normenerlassantrag
- OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21
COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung
- OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 115/21
Corona-Pandemie; zweimalige wöchentliche Testpflicht für Arbeitgeber
- OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21
Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle …
- VG Mainz, 22.10.2021 - 1 L 787/21
Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 11 S 64.21
Eilrechtsschutz im Normenkontrollverfahren: Pflicht zum Tragen einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 56.21
Verbot des Zutritts zu Schulen ohne, für die Teilnahme am Präsenzunterricht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 11 S 51.21
Teilnahme am Präsensunterricht nur nach Vorlage eines Testergebnisses über das …
- VG Magdeburg, 13.04.2021 - 7 B 80/21
Unterlassung der Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests an Schule
- OVG Saarland, 16.04.2021 - 2 B 95/21
Corona-Verordnung: "Testpflicht" (Saarland-Modell)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 11 S 49.21
Verbot der Beherbergung von Touristen auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 11 S 76.21
SARS-CoV-2-Pandemie; Verbot des Zutritts zur Schule ohne negatives …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2021 - 3 MR 28/21
Testgebot während der Corona-Pandemie beim Zugang zu geschlossenen Räumen von …
- OVG Sachsen, 16.01.2025 - 3 C 85/21
Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen der …
- VG Berlin, 28.05.2021 - 3 L 181.21
- VG Berlin, 20.05.2021 - 3 L 157.21
Einstweiliger Rechtschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 57.21
Zutrittsverbot an Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 3 MR 25/21
Testobliegenheit in Schulen während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)
- OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 13 MN 262/21
Beherbergungsbetrieb; Campingplatz; Corona; Dauercamper; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - LVG 21/21
Testungen von Schülern nach 11. SARS-CoV-2-EindV verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 13 MN 263/21
Corona; Einzelhandel; Normenkontrolleilverfahren; Testobliegenheit; Testpflicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 11 S 67.21
SARS-Cov-2-Pandemie; Verbot des Zutritts zur Schule ohne Beibringung eines …
- OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 92/21
Corona; Testpflicht; Schüler; PCR-Test; Datenschutz; Finanzierungslasten; …
- OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 183/21
Corona; Testpflicht; Schüler; Auflage PCR-Test; Verhältnismäßigkeit; …
- OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 13 ME 299/21
Corona; notwendige Schutzmaßnahme; Testobliegenheit; Testpflicht
- VG Hamburg, 09.04.2021 - 5 E 1754/21
Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin (10. Jahrgangsstufe) gegen die …
- OVG Sachsen, 09.03.2022 - 3 C 57/21
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; außer Kraft; effektiver Rechtsschutz; …
- VG Hamburg, 15.04.2021 - 2 E 1706/21
Erfolgloser Eilantrag eines Grundschülers gegen die Pflicht, vor Wahrnehmung des …
- OVG Sachsen, 31.03.2021 - 3 B 105/21
Corona; Testpflicht; Schüler; Selbsttests
- OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 84/21
Testpflicht; Gewerbe; Antragsbefugnis
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
Test; Schule; Bestimmtheit
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