Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 82 VwGO, § 56 Abs 3 VwGO, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 1 AufenthG
Ausländerrecht: Hinreichende Bezeichnung des Klägers unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in der Klageschrift als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 82 VwGO, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG
Klageschrift; Bezeichnung des Klägers; ladungsfähige Anschrift; Kläger im Ausland (Syrien); Straßenname; Familiennachzug; anerkannter minderjähriger Flüchtling - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.03.2019 - 2 K 96.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Hiermit ist die Angabe des tatsächlichen Wohnorts gemeint, also die Anschrift, unter der die Partei tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 30).Die Wohnanschrift kann u.a. für die behördliche oder gerichtliche Zuständigkeit sowie vor allem für die Identifizierung und Individualisierung des Klägers von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 28 ff.); ihre Angabe ist grundsätzlich auch im Visumverfahren und auch dann erforderlich, wenn Kläger - wie hier - ein minderjähriges Kind ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - OVG 3 M 127.11 - juris Rn. 2).
Im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz entfällt die Pflicht zur Angabe der Anschrift nur ausnahmsweise, etwa wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 40; BVerwG…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 7.11 - juris Rn. 11).
Hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall eines im Ausland, zumal in einem Krisengebiet, lebenden Klägers die Angabe der genaueren Wohnanschrift weder dessen Erreichbarkeit, insbesondere für Zustellungen (vgl. § 56 Abs. 3 VwGO), noch die Durchsetzung gerichtlicher Kostenforderungen (zu diesen Funktionen der Angabe der ladungsfähigen Anschrift vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 34 ff.) in gleicher Weise sichern kann wie bei einem im Inland wohnenden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 3 S 98.16
Visum zum Kindernachzug; gemeinsame Einreise mit den Eltern; Sicherung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Da ein Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach dieser Vorschrift - die ihrerseits gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG Grundlage eines Nachzugsanspruchs des Klägers sein kann - jedenfalls bis zum Eintritt der Volljährigkeit des A. am 20. März 2021 bestehen dürfte, ist das Aufenthaltsrecht der Eltern im Bundesgebiet nicht von vornherein eng begrenzt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 4).Insofern kommt unter Berücksichtigung höherrangigen Rechts (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 24 Abs. 2 und Abs. 3 GR-Charta) auch ein atypischer, ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) rechtfertigender bzw. gebietender Fall in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 13).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 S 98.18
Einstweilige Anordnung; Kindernachzug mit Mutter; Visum der Mutter ; Nachzug zum …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich ausreicht, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und dem Elternteil angesichts des erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12).Insofern kommt unter Berücksichtigung höherrangigen Rechts (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 24 Abs. 2 und Abs. 3 GR-Charta) auch ein atypischer, ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) rechtfertigender bzw. gebietender Fall in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12
Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass sich in Syrien noch zwei volljährige, 1998 und 1999 geborene Brüder des Klägers aufhalten, dürfte angesichts des geringen Alters des 2008 geborenen Klägers und seines dementsprechend gesteigerten Schutz- und Betreuungsbedarfs (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 32) der Annahme eines atypischen Falls nicht ohne weiteres entgegenstehen. - BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11
Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Zulässigkeit der Klage regelmäßig die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift voraussetzt (§ 173 VwGO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98
Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 166 Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06
Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG…, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 166 Rn. 8). - BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 7.11
Beschränkung der Beteiligung der Erwerber am Erschließungsaufwand auf das …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz entfällt die Pflicht zur Angabe der Anschrift nur ausnahmsweise, etwa wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 7.11 - juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - 3 M 127.11
Formelle Anforderungen an die Angabe der Wohnanschrift eines minderjährigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 3 M 96.19
Die Wohnanschrift kann u.a. für die behördliche oder gerichtliche Zuständigkeit sowie vor allem für die Identifizierung und Individualisierung des Klägers von Bedeutung sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 28 ff.); ihre Angabe ist grundsätzlich auch im Visumverfahren und auch dann erforderlich, wenn Kläger - wie hier - ein minderjähriges Kind ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - OVG 3 M 127.11 - juris Rn. 2).
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20
Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …
Abgesehen davon, dass hiervon insbesondere dann Ausnahmen möglich sein dürften, wenn einer entsprechenden Angabe Strukturen im jeweiligen Ausland - etwa aufgrund einer Postabwicklung über Postfächer mangels Vorhandenseins flächendeckender postalischer Adressen - entgegenstehen und der Rechtsschutzsuchende glaubhaft über eine Anschrift nicht verfügt (vgl. zu dieser Thematik etwa BVerwG…, Urteil vom 13.04.1999 - 1 C 24.97 -, juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2019 - 3 M 96.19 -, juris Rn. 3; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29.01.2015 - L 2 R 148/13 -, juris Rn. 37), trägt der Einwand des Antragsgegners im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits deshalb nicht mehr, weil für den Antragsteller zu 2 zuletzt eine alternative Adresse, unter der dieser erreichbar sein soll, mit Bezeichnung einer Straße und Hausnummer mitgeteilt worden ist. - VG Berlin, 11.06.2026 - 12 K 547.24 Rn. 28 1. Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Zulässigkeit der Klage regelmäßig die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift voraussetzt (§ 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 130 Nr. 1 ZPO; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 M 96.19 - juris Rn. 3).
Rn. 29 Allerdings entfällt die Pflicht zur Angabe der Anschrift im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise, etwa wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - juris Rn. 40; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 M 96.19 - juris Rn. 3).
Rn. 30 In aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten dürfen die Anforderungen im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Erfordernisses der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift insbesondere dann nicht überzogen werden, wenn die Identität des Klägers geklärt und dieser anwaltlich vertreten ist (…Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, VwGO, 38. Erg.-Lfg. Januar 2020, § 82 Rn. 13 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 M 96.19 - juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2021 - 3 S 66.21
Einstweilige Anordnung; Visum; Familiennachzug; (ehemals) minderjähriger …
Nach der Rechtsprechung des Senats reicht der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich aus, wenn die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden soll und dem Elternteil angesichts des erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt werden wird (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris Rn. 4).
- VG Berlin, 28.12.2023 - 38 L 510.23
Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu einem subsidiär …
Rn. 32 Der daher allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommende § 6 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG scheitert nicht daran, dass die Antragstellerin zunächst lediglich im Besitz eines Visums nach § 36a AufenthG (und keiner entsprechenden Aufenthaltserlaubnis) sein wird (…dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106/16 -, juris Rn. 3;… vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 -, NVwZ-RR 2019, 437 [437] Rn. 10 m.w.N.; vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 -, juris Rn. 4; …und vom 18. August 2021 - OVG 3 S 66/21 -, juris Rn. 4;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AusländerR, 14. Aufl. 2022, § 32 Rn. 35f.). - VG Berlin, 14.01.2025 - 38 L 522.24
Identitätsklärung bei Antrag auf Visum zum Familiennachzug; Vergabe von …
Zwar hätte trotz der formalen Differenzierung zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis als unterschiedliche Formen eines Aufenthaltstitels (§ 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG) der elterliche Besitz eines nationalen Visums als "Aufenthaltserlaubnis" für den Kindernachzug gemäß § 32 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich ausgereicht, da die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden sollte und den Eltern angesichts des ihnen erteilten Visums im Bundesgebiet ein in § 29 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG genannter Aufenthaltstitel erteilt worden wäre (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106.16 -, NVwZ-RR 2017, 259 [259f.] Rn. 3 m.w.N.;… vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 -, juris Rn. 12; und vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 -, juris Rn. 4; sowie Urteil vom 26. März 2024 - OVG 3 B 46/23 -, S. 9f.). - VG Berlin, 22.08.2022 - 38 K 437.21 Zu beachten ist dabei allerdings auch, dass im Fall von im Ausland, insbesondere in Krisengebieten, lebenden Klägern die Angabe der genaueren Wohnanschrift weder deren Erreichbarkeit, insbesondere für Zustellungen (vgl. § 56 Abs. 3 VwGO), noch die Durchsetzung gerichtlicher Kostenforderungen (zu diesen Funktionen der Angabe der ladungsfähigen Anschrift vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - juris Rn. 34 ff.) in gleicher Weise sichern kann wie bei im Inland wohnenden Klägern und deshalb ein weniger strenger Maßstab anzulegen sein kann (zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 -, juris Rn. 3).
- VG Berlin, 02.01.2024 - 1 L 520.23 Rn. 24 b) Der daher allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommende § 6 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG scheitert zwar nicht daran, dass die Antragstellerin zu 1.) zunächst nur im Besitz eines Visums nach § 36a AufenthG (und keiner entsprechenden Aufenthaltserlaubnis) sein wird (dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106/16, juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18, NVwZ-RR 2019, 437 [437] Rn. 10 m.w.N; Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 18. August 2021 - OVG 3 S 66/21, juris Rn. 4;… Dienelt in: Bergmann/Dienelt, AusländerR, 14. Aufl. 2022, § 32 Rn. 35f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - 3 M 165.19
Ladungsfähige Anschrift; Visumverfahren; Aufforderung zur Ergänzung; …
Rn. 5 Eine Angabe der ladungsfähigen Anschrift ist in der Regel auch im Visumverfahren erforderlich, wobei bei einem Aufenthalt des Klägers im Ausland, zumal in Krisengebieten, oder angesichts besonderer persönlicher Umstände ggf. abweichende Maßstäbe anzulegen sind (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 3 M 181.19
Ausländerrecht: Angabe der ladungsfähigen Anschrift als notwendiger Bestandteil …
Rn. 5 Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift ist grundsätzlich auch im Visumverfahren erforderlich, wobei bei einem Aufenthalt des Klägers im Ausland, zumal in Krisengebieten, oder angesichts besonderer persönlicher Umstände ggf. abweichende Maßstäbe anzulegen sind (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 3 M 196.19
Isolierter PKH-Antrag; beabsichtigte Durchführung eines Klageverfahrens; Visum; …
Rn. 10 Eine Angabe der ladungsfähigen Anschrift ist in der Regel auch im Visumverfahren erforderlich, wobei bei einem Aufenthalt des Klägers im Ausland, zumal in Krisengebieten oder angesichts besonderer persönlicher Umstände, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ggf. abweichende Maßstäbe anzulegen sind (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 3 M 96.19 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - 3 M 64.23
Klageschrift; Angabe der ladungsfähigen Anschrift; Aufforderung mit …
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