Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.07.2025 - III-3 ORs 31/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Volksverhetzung, Verächtlichmachen, böswillige Äußerung, feindselige Gesinnung, Kränkungsabsicht
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StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Ausreichende Begründung der Feststellung der böswilligen Verächtlichmachung einer Gruppe der Bevölkerung bzgl. Volksverhetzung
Verfahrensgang
- AG Minden - 25 Ls 58/22
- LG Bielefeld - 11 Ns 41/25
- LG Bielefeld - 12 Ns 2/24
- AG Minden, 04.10.2022 - 25 Ls 216 Js 59/21
- LG Bielefeld, 19.07.2023 - 22 Ns 48/22
- OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
- LG Bielefeld, 25.11.2024 - 12 NBs 2/24
- OLG Hamm, 10.07.2025 - III-3 ORs 31/25
- LG Bielefeld, 18.11.2025 - 11 NBs 41/25
- OLG Hamm, 24.03.2026 - 3 ORs 11/26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Volksverhetzung; böswillig verächtlich machen; verleumden; Böswilligkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Rn. 1 Hinweis zum Tenor: "im Nachgang zum Beschluss 3 ORs 65/23 des OLG Hamm vom 12.12.2023".Der Senat hob mit Beschluss vom 12.12.2023 (III-3 ORs 65/23) das erste Berufungsurteil mit den Feststellungen auf, wobei allerdings die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten blieben.
Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (…Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 15.5.2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris;… OLG Hamm, Beschluss v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris; Senat, Beschluss v. 12.12.2023 - III-3 ORs 65/23 Rn. 9, juris).
Rn. 21 Der Senat hat bereits in der in dieser Sache vorangegangenen Revisionsentscheidung vom 12.12.2023 (III-3 ORs 65/23 - juris) entschieden, dass es sich bei dem inkriminierten Verhalten des Angeklagten um einen Angriff auf die Menschenwürde der angesprochenen Bevölkerungsgruppen in dem o.g. Sinne handelt und bleibt auch nach erneuter Beratung bei dieser Auffassung.
Rn. 36 (1) Wie der Senat bereits in seiner ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache vom 12.12.2023 (III- 3 ORs 65/23 - juris) ausgeführt hat, muss das Verächtlichmachen im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB böswillig erfolgen.
- OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
Volksverhetzung durch Plakate
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Bei einem Werturteil, welches - wie hier - einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, so dass es den objektiven Tatbestand des § 130 StGB erfüllt, liegt die Eignung zur Friedensstörung in der Regel bereits aufgrund der Öffentlichkeit der Äußerung vor (OLG München, Urteil v. 2.10.2014, 4 OLG 14 Ss 413/14, BeckRS 2014, 100227; OLG Stuttgart, Urteil v. 19.5. 2009 - 2 Ss 1014/09, NStZ 2010, 453, 454 Rn. 10;… BeckOK/Rackow, StGB, Stand 1.11.2021, § 130 Rn. 70).Böswillig ist eine Äußerung, wenn sie aus feindseliger Gesinnung, in der Absicht zu kränken, vorgebracht wird (OLG Stuttgart, Urteil v. 19.5. 2009 - 2 Ss 1014/09, NStZ 2010, 453, 454 Rn. 7).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Diese kann je nach den Umständen als Kompensation hinreichen (BGH, NJW 2008, 860, 864).
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Rn. 50 Die Ausführungen zur Begründung der Strafzumessung im engeren Sinne sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs lückenhaft, wenn - wie hier - zur Begründung der im anwendbaren Strafrahmen gefundenen Strafe ausschließlich nicht unerhebliche Strafmilderungsgründe angeführt und Strafschärfungsgründe nicht genannt werden, so dass eine beträchtliche Übersetzung der Mindeststrafe innerhalb des Regelstrafrahmens danach im Ergebnis unbegründet bleibt (BGH, Beschluss v. 17.7.2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336; Urteil v. 2.8.2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl. 2020, StGB § 46 Rn. 388). - BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09
Konkrete Strafzumessung (Begründung; Verweis auf die abstrakte Strafzumessung; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Rn. 50 Die Ausführungen zur Begründung der Strafzumessung im engeren Sinne sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs lückenhaft, wenn - wie hier - zur Begründung der im anwendbaren Strafrahmen gefundenen Strafe ausschließlich nicht unerhebliche Strafmilderungsgründe angeführt und Strafschärfungsgründe nicht genannt werden, so dass eine beträchtliche Übersetzung der Mindeststrafe innerhalb des Regelstrafrahmens danach im Ergebnis unbegründet bleibt (BGH, Beschluss v. 17.7.2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336; Urteil v. 2.8.2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl. 2020, StGB § 46 Rn. 388). - BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07
Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Es reicht vielmehr aus, dass den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als unterwertige Menschen gekennzeichnet werden (BGH, Urteil v. 3.4.2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2008, 6865 Rn. 17; BayObLG, NJW 1995, 145, 146). - BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten (BVerfG NJW-RR 2017, 1001, 1002). - OLG Hamm, 15.06.2023 - 5 ORs 34/23
Beschimpfung als Neger keine Volksverhetzung; Beschimpfung als Zigeuner keine …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (…Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 15.5.2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm, Beschluss v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris;… Senat, Beschluss v. 12.12.2023 - III-3 ORs 65/23 Rn. 9, juris). - BGH, 04.02.2025 - 3 StR 468/24
Volksverhetzung (Coronaschutzmaßnahmen; Verharmlosung von NS-Verbrechen; Eignung …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Es hat die Würdigung des Tatrichters lediglich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss v. 4.2.2025 - 3 StR 468/24 - juris zur vergleichbaren Problematik bei § 130 Abs. 3 StGB). - KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Die Beweggründe des Äußernden können sich unmittelbar aus dem Aussagegehalt der Äußerung als solcher sowie aus den Begleitumständen der Äußerung ergeben (KG, Beschluss v. 30.7.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), BeckRS 2020, 41495 Rn. 19). - BayObLG, 10.04.2025 - 204 StRR 56/25
Feststellungen des Berufungsgerichts, Aufhebung, Bayerisches Oberstes …
- BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst …
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- OLG München, 02.10.2014 - 4 OLG 14 Ss 413/14
Volksverhetzung: Tatbestandsausschluss nur bei offenkundiger Gegnerschaft; Sicht …
- BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94
Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime
- VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14
Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014
- OLG Hamm, 24.03.2026 - 3 ORs 11/26
Volksverhetzung, Verächtlichmachen, Böswilligkeit, Kränkungsabsicht, Indizien, …
Rn. 6 Nachdem im Anschluss an das erste Revisionsverfahren die 12. kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld mit Urteil vom 25.11.2024 die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen hatte, dass dieser nun zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und außerdem eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Nachgang zum ersten Senatsbeschluss vom 12.12.2023 festgestellt hatte, hob auf die erneute Revision des Angeklagten der Senat mit Beschluss vom 10.07.2025 (III-3 ORs 31/25) auch dieses Urteil mit den darin neu getroffenen Feststellungen - mit Ausnahme der Feststellungen zu der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - auf und verwies die Sache erneut zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurück.Rn. 25 Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 10.07.2025 (3 ORs 31/25) und vom 12.12.2023 (3 ORs 65/23) ausgeführt hat, muss das Verächtlichmachen im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB böswillig erfolgen, also aus feindseliger Gesinnung, in der Absicht zu kränken.
Bei der Böswilligkeit handelt es sich indes um ein weiteres, strafbarkeitseinschränkendes Merkmal, welches zusätzlich vorliegen muss und sich deswegen nicht in dem Angriff auf die Menschenwürde erschöpfen kann (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.07.2025 - 3 ORs 31/25).
- LG Bielefeld, 18.11.2025 - 11 NBs 41/25 Auf die erneute Revision des Angeklagten ist auch dieses Urteil durch das Oberlandesgericht - mit Ausnahme der Feststellungen zum Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - aufgehoben worden (Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. III-3 ORs 31/25).
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Rechtsprechung
| KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25 - 121 SRs 65/26 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Alleinrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB), notwendige Feststellungen
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 300 StPO, § 312 StPO, § 335 StPO
(Sprung-) Revision muss eindeutig gewollt und erklärt sein - IWW
StGB §§ 142 Abs. 1, 315d Abs. 1 Nr. 3; StVG § 21 Abs. 1 ; StVO § 3; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 7; StPO § 267
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision: Wahlrecht zwischen Berufung/Revision, Eindeutige Bestimmung erforderlich
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20
Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des …
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Daraus ergibt sich ein inhaltlicher Bezug zu der Regelung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten in § 3 StVO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris;… Hecker in TK StGB 31. Aufl., § 315d Rn. 8).Demnach beziehen sich die Tatbestandsmerkmale "grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos" - ebenso wie in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB - auf die objektive Tathandlung, im Falle des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB also auf das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021, a.a.O.;… König, a.a.O, § 315d Rn 25).
Alternativ kann die grobe Verkehrswidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes sich auch aus begleitenden Verkehrsverstößen ergeben, die in einem inneren Zusammenhang mit diesem stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021, a.a.O.) und dem Tatgeschehen das Gepräge eines Kraftfahrzeugrennens verleihen (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Oktober 2025, a.a.O.).
- KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19
Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Daraus ergibt sich ein inhaltlicher Bezug zu der Regelung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten in § 3 StVO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris;… Hecker in TK StGB 31. Aufl., § 315d Rn. 8).Grob verkehrswidrig handelt, wer einen besonders schweren und gefährlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begeht, der nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt, sondern auch schwerwiegende Folgen zeitigen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019, a.a.O. m.w.N.).
- KG, 15.10.2025 - 3 ORs 37/25
Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe bei § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB …
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Stets erfüllt ist diese Voraussetzung, wenn der Täter die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 3 ORs 37/25 -, juris).Alternativ kann die grobe Verkehrswidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes sich auch aus begleitenden Verkehrsverstößen ergeben, die in einem inneren Zusammenhang mit diesem stehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2021, a.a.O.) und dem Tatgeschehen das Gepräge eines Kraftfahrzeugrennens verleihen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2025, a.a.O.).
- BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Denn es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine neue Straftat beginnt, wenn ein Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 -, juris; Senat, NStZ 2022, 118). - BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche …
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Insbesondere ist es dem Revisionsgericht verwehrt, dessen Beweiswürdigung durch eine eigene zu ersetzen oder sie zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung der Beweise näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17 -, juris). - BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Das ist in sachlich-rechtlicher Sicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 182; 2009, 210). - BGH, 14.01.2009 - 2 StR 516/08
BGH hebt Freisprüche in BSE-Tierfettverfahren auf
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Das ist in sachlich-rechtlicher Sicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 182; 2009, 210). - KG, 12.02.2021 - 3 Ss 5/21
Zäsur in Trunkenheitsfahrt auch bei ersichtlich alkoholbedingtem Fahrfehler ohne …
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Denn es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine neue Straftat beginnt, wenn ein Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 -, juris; Senat, NStZ 2022, 118). - KG, 08.05.2026 - 3 ORs 31/26
Notwendige Feststellungen bei sog. Alleinrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Auszug aus KG, 08.07.2025 - 3 ORs 31/25
Kammergericht, 3. Strafsenat, Beschluss vom 08.05.2026, Az. 3 ORs 31/25 - 121 SRs 65/26.
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