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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1991
LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85 (https://dejure.org/1986,1991)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.1986 - 3 Sa 101/85 (https://dejure.org/1986,1991)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85 (https://dejure.org/1986,1991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 KSchG; § 2 KSchG ; § 4 KSchG
    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; Kündigung aufgrund von Umsatzeinbrüchen; Gerichtliche Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; Kündigung aufgrund von Umsatzeinbrüchen; Gerichtliche Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1018
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Entgegen dem das Berufungsgericht nicht förmlich bindenden Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (ZIP 1985 S. 1214 = DB 1985 S. 2197 = NJW 1985 S. 2968 = BB 1985 S. 1978) besteht ein allgemeiner arbeitsvertraglicher Weiterbeschäftigungsanspruch (für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses) nicht.

    Rn. 33 Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 27. Februar 1985 a.a.O. die Auffassung vertreten, daß der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (auch außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG 1972, 79 Abs. 2 BPersVG) über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsprozesses habe, wenn die Kündigung unwirksam sei und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstünden.

    Rn. 34 Das Berufungsgericht vermag dieser Auffassung des Großen Senats nicht zu folgen, ohne deshalb allerdings seine Meinung als "kühn und verwegen" (Adomeit NJW 1986 S. 901) anzusehen (vgl. aus der Literatur zum Beschluß des Großen Senats: Winterfeld Der Arbeitgeber 1985, 286; Baumann AiB 1985, 148; Manfred Schumann NZA 1985, 702; ders. Der Personalrat 1985, 166; ders. AiB 1985, 163; Dänzer-Vanotti Der Betrieb 1985, 2610; Kempff AiB 1985, 187; Schwerdtner ZIP 1985, 1361; Hanau ZIP 1986, 3; Bengelsdorf Der Betrieb 1986, 168 ff., 222 f.; Schukai Der Betrieb 1986, 482; Gamillscheg Anm. EzA § 61 1 BGB.

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    c) Abgesehen von Überlegungen, die sich nach der geltenden, rechtspolitisch möglicherweise unbefriedigenden Rechtslage aus §§ 11, 12 KSchG (…vgl. hierzu wiederum Bötticher, Betriebsberater 1981, S. 1954, 1958 rechte Spalte;… Heinze a.a.O. S. 120; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; sub. III 5 a, 7 der Gründe und weiter Hueck, Anm. zu AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Bl. 928 Rs) herleiten lassen, bestätigt auch ein Blick auf die Regelung in § 102 Abs. 5 BetrVG 1972 die rechtsgestaltende Funktion des Kündigungsschutzurteils.

    Die Darstellung des Diskussionsstandes in Literatur und Judikatur im Beschluß des Großen Senats vermittelt insoweit ein unvollständiges Bild, als in erheblichem Umfange vorhandene zweitinstanzliche Rechtsprechung, die sich der Entscheidung des 2. Senats des BAG vom 26.05.1977 (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) angeschlossen hatte, ebenso unerwähnt bleibt wie manche gewichtige Stimme in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Bengelsdorf DB 1986, 171).

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Die engen Grenzen einer im Grundsatz unbestrittenen Kompetenz zu "schöpferischer Rechtsfindung" sind auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht stets betont worden (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1973 - "Soraya" - Fall - E 34, 269, 286 ff.; Beschluß vom 19.10.1983 - Sozialplanabfindung - DB 1984, 189; vgl. auch BAG Teilurteil vom 29.03.1984 DB 1984, 1990 Voraussetzungen rechtsfortbildenden Richterrechts sind dabei zum einen eine Gesetzeslücke, eine "planwidrige Unvollständigkeit" (BAG GS E 13, 1, 14; AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… Engisch. Einführung in das juristische Denken. 7. Aufl. 1977, S. 140; Larenz a.a.O. S. 361).

    Der Annahme einer "planwidrigen Unvollständigkeit" steht auch die bereits erwähnte Ablehnung eines Entschließungsantrages der Länder Hamburg und Hessen hinsichtlich eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches im Bundesrat am 7. Oktober 1983 entgegen (vgl. zur Relevanz einer solchen Ablehnung auch BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo der Auffassung der Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen seien nicht notwendig, für die Frage richterlicher Rechtsfortbildung eine Bedeutung beigemessen wird).

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Nach dieser Entscheidung muß der Arbeitgeber bei den Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer klarstellen, daß bei Ablehnung des Änderungsangebotes eine Kündigung beabsichtigt sei und ihm eine Überlegungsfrist von einer Woche, die das Bundesarbeitsgericht einer entsprechenden Anwendung der für den Betriebsrat geltenden Frist des § 102 Abs. 2 BetrVG 1972 entnimmt (vgl. Hillebrecht ZIP 1985, 260), einräumen (vgl. zu einem anderen, aus Gründen unzulässiger Rechtsfortbildung wieder aufgegebenen "Versuch der Harmonisierung"von § 102 BetrVG und § 1 KSchG: BAG Urteil vom 06.07.1978 AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 und Teilurteil vom 29.03.1984 Der Betrieb 1984, 1990).

    Die engen Grenzen einer im Grundsatz unbestrittenen Kompetenz zu "schöpferischer Rechtsfindung" sind auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht stets betont worden (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1973 - "Soraya" - Fall - E 34, 269, 286 ff.; Beschluß vom 19.10.1983 - Sozialplanabfindung - DB 1984, 189; vgl. auch BAG Teilurteil vom 29.03.1984 DB 1984, 1990 Voraussetzungen rechtsfortbildenden Richterrechts sind dabei zum einen eine Gesetzeslücke, eine "planwidrige Unvollständigkeit" (BAG GS E 13, 1, 14; AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… Engisch. Einführung in das juristische Denken. 7. Aufl. 1977, S. 140;… Larenz a.a.O. S. 361).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Die Auffassung des Großen Senats wird ... keineswegs von einer "allgemeinen Rechtsüberzeugung" gestützt (BVerfG Beschluß vom 19.10.1983 DB 1984, 189, 190; BVerfGE 34, 269, 290).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    In der Entscheidung des 2. Senats vom 19. August 1982 (AP Nr. 9 zu § 9 KSchC 1969 = Der Betrieb 1983, S. 653 = NJW 1983, S. 1628 [BAG 19.08.1982 - 2 AZR 230/80] heißt es nämlich (sub. II 2 a und c der Grunde): "Eine Kündigung wird als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit Zugang an den Gekündigten wirksam, es sei denn, dem Empfänger geht vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zu (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB); sie kann daher vom Kündigenden nicht mehr einseitig zurückgenommen werden ... Erst in der, zumeist nur durch die Kündigungsschutzklage ausgelösten "Rücknahme" der Kündigung, liegt das Vertrsgsangebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht als beendet anzusehen, also unter Beseitigung der Kündigungswirkungen das Arbeitsverhältnis unverändert fortzusetzen." Hieraus ergibt sich zweierlei: a) Die Kündigungserklärung des Arbeitgebers hat unbeschadet des Vorliegens oder Fehlens ihrer sozialen Rechtfertigung unmittelbar eintretende Rechtswirkungen b) die - somit unter erneuter Änderung der nach der Kündigung infolge ihrer Wirkungen bereits geänderten Rechtslage - nur durch ein weiteres, zweiseitiges Rechtsgeschäft wieder beseitigt werden können.
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Rn. 45 Zwar folgt das Berufungsgericht dem Großen Senat darin, daß - unter der allerdings nicht ausdrücklich kenntlich gemachten Aufgabe der Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte (vgl. hierzu bereits BAG Urteil vom 20.12.1984 BB 1985, 1853 = NZA 1986, 21; Reuter BB 1986, 385) - gem. §§ 611, 242 BGB unter Berücksichtigung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung innerhalb des unangefochten bestehenden Arbeitsverhältnisses auszugehen ist (andere Auffassung Heinze DB 1985, 111, 117; ArbG Düsseldorf NJW 1985, 2975 [ArbG Düsseldorf 08.07.1985 - 9 Ga 40/85]).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Eine gesetzesübersteigende richterliche Rechtsfortbildung ist im Hinblick auf die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht gem. Art. 20 Abs. 3 GG sowie das der Verfassung zugrunde liegende Gewaltenteilungsprinzip nur unter engen Voraussetzungen möglich (…vgl. hierzu: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 5. Aufl. 1983, §. 410 ff.; Kissel NJW 1982, 1777, 1780; Jasper MDR 1984, 279 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83];… Hanau BlStSozArbR 1985, 17 Heussner, Festschrift für Hilger/Stumpf, München 1983, 317 ff.;… Zilius Das Arbeitsrecht der Gegenwart. Bd. 22 Berlin 1985, S. 63, 68 ff.; neuerdings Wagner BB 1986, 465).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Rn. 35 Beschäftigungspflicht Nr. 9; neuerdings auch noch Eich DB 1986, 692; Dütz NZA 1986, 209; Färber/Kappes NZA 1986, 215; vgl. aus der früheren Diskussion den im Beschluß des Großen Senats nicht angesprochenen umfänglichen Beitrag von Heinze DB 1985, 111 ff.; aus der neueren Rechtsprechung zu Fragen des Weiterbeschäftigungsanspruches: BAG Beschluß vom 20.03.1905 NZA 1985, 709 = DB 1905, 2461; Urteil vom 19. Dezember 1985 - AiB 1906, 26; LAG Hamburg DB 1905, 2463; LAG Köln NZA 1906, 136; LAG Hamm NZA 1906, 197; ArbG Düsseldorf NJW 1905, 2975; ArbG Bielefeld NZA 1906, 90; ArbG Nienburg Urteil vom 07.01.1906 - 2 Ga 17/05 - bislang unveröffentlicht).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
    Die Betonung des "kollektiv-rechtlichen Bereiches" im Beschluß des Großen Senats (sub C II. 1. a)) schließt deshalb bei richtiger Betrachtung die individual-rechtliche Bedeutung des gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruches des § 102 Abs. 5 BetrVG 1972, die bislang auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zugrunde lag (vgl. BAG DB 1973, 2534; DB 1905, 1190) nicht aus, zumal auch der Weiterbeschäftigungsanspruch aus dieser Bestimmung im Urteilsverfahren geltend zu machen ist (…vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, 2. Aufl. § 102 Rdnr. 222).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 602/74

    Arbeitsverhältnis: Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung …

  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 457/77

    Krankenversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Fristlose Kündigung - …

  • LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzprozeß; Kündigung; …

  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76

    Dauer des Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Beschäftigung - Ablauf der …

  • LAG Düsseldorf, 09.08.1985 - 2 TaBV 40/85
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 46/82

    PKW als Arbeitsgerät - Fahrt zur Zulassungsstelle - Wegeunfall - Arbeitsweg

  • LAG Köln, 02.08.1984 - 5 Ta 133/84

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der …

  • ArbG Düsseldorf, 08.07.1985 - 9 Ga 40/85

    Zuerkennung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im Fall einer "offensichtlich …

  • RG, 08.06.1891 - VI 58/91

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung zum Zwecke der …

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 195/80
  • LAG Düsseldorf, 08.02.1982 - 26 Sa 1501/81
  • LAG Hessen, 13.12.1984 - 3 Sa 1320/83
  • LAG München, 15.02.1984 - 6 Sa 589/83
  • ArbG München, 30.09.1982 - 12 Ca 4366/82
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …

    Andernfalls würden diese Vorschriften obsolet, obwohl der Gesetzgeber klar erkennbar entschieden hat, dem Betriebs- bzw. Personalrat bei der Sicherung des Arbeitsplatzes eine Schlüsselstellung einzuräumen (…LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 746/15, juris Rn. 33; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85; LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86;… ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49 f.).

    Dies folgt schon daraus, dass die fehlende kollektivrechtliche Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unmittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hat, also auf der individualrechtlichen Ebene angeordnet ist (LAG Niedersachen vom 07.02.1986 - 3 Sa 101/85).

    Rn. 75 (4) Eine planwidrige Gesetzeslücke und die Notwendigkeit einer Korrektur bestehen aber auch deshalb nicht, weil die Sicherung des Arbeitsplatzes während des Kündigungsrechtsstreits eine Frage des einstweiligen Rechtsschutzes ist und auf diesem Weg erreicht werden kann (…Richardi/Fischinger in Staudinger BGB Stand 26.08.2020, § 611a Rn. 1787;… Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck, 14. Auflage 2013, § 4 KschG Rn. 155;… LAG Niedersachen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 746/15, juris Rn. 35; LAG Niedersachen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens des Arbeitnehmers besteht (…Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck, 14. Auflage 2013, § 4 KschG Rn. 155 f.; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Eine Regelung, die für den Regelungszeitraum im Gegensatz zum Charakter einer einstweiligen Regelung als eine nur vorläufige Maßnahme eine praktisch endgültige Regelung trifft, die auch bei entgegengesetzter Entscheidung in der Hauptsache nicht rückgängig gemacht werden kann, ist ausnahmsweise zulässig, wenn mit einer lediglich sichernden Maßnahme ein einstweiliger Rechtsschutz überhaupt nicht herbeigeführt werden kann (…Vollkommer in Zöller ZPO, 33. Auflage 2020, § 940 Rn. 6;… Mayer in Vorwerk/Wolf BeckOK ZPO 37. Edition Stand 01.07.2020, § 938 Rn. 14;… OLG Thüringen vom 08. März 2012 - 4 W 101/12, juris Rn. 14; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Rn. 80 Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (…LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.;… ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49;… ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (…so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …

    Andernfalls würden diese Vorschriften obsolet, obwohl der Gesetzgeber klar erkennbar entschieden hat, dem Betriebs- bzw. Personalrat bei der Sicherung des Arbeitsplatzes eine Schlüsselstellung einzuräumen (…LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 746/15, juris Rn. 33; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85; LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86;… ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49 f.).

    Dies folgt schon daraus, dass die fehlende kollektivrechtliche Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unmittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hat, also auf der individualrechtlichen Ebene angeordnet ist (LAG Niedersachen vom 07.02.1986 - 3 Sa 101/85).

    Rn. 75 (4) Eine planwidrige Gesetzeslücke und die Notwendigkeit einer Korrektur bestehen aber auch deshalb nicht, weil die Sicherung des Arbeitsplatzes während des Kündigungsrechtsstreits eine Frage des einstweiligen Rechtsschutzes ist und auf diesem Weg erreicht werden kann (…Richardi/Fischinger in Staudinger BGB Stand 26.08.2020, § 611a Rn. 1787;… Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck, 14. Auflage 2013, § 4 KschG Rn. 155;… LAG Niedersachen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 746/15, juris Rn. 35; LAG Niedersachen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens des Arbeitnehmers besteht (…Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck, 14. Auflage 2013, § 4 KschG Rn. 155 f.; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Eine Regelung, die für den Regelungszeitraum im Gegensatz zum Charakter einer einstweiligen Regelung als eine nur vorläufige Maßnahme eine praktisch endgültige Regelung trifft, die auch bei entgegengesetzter Entscheidung in der Hauptsache nicht rückgängig gemacht werden kann, ist ausnahmsweise zulässig, wenn mit einer lediglich sichernden Maßnahme ein einstweiliger Rechtsschutz überhaupt nicht herbeigeführt werden kann (…Vollkommer in Zöller ZPO, 33. Auflage 2020, § 940 Rn. 6;… Mayer in Vorwerk/Wolf BeckOK ZPO 37. Edition Stand 01.07.2020, § 938 Rn. 14;… OLG Thüringen vom 08. März 2012 - 4 W 101/12, juris Rn. 14; LAG Niedersachsen vom 07. Februar 1986 - 3 Sa 101/85).

    Rn. 80 Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (…LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.;… ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49;… ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (…so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Ein Anlaß, sich mit der Kritik des Landesarbeitsgerichts auseinander zu setzen, bei dem Beschluß des Großen Senats handele es sich um eine unzulässige Rechtsfortbildung, besteht nicht, da das Berufungsgericht seine Auffassung bzw. seine Zweifel nicht begründet hat, sondern sich ausschließlich auf die Entscheidung der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (- 3 Sa 101/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14) bezogen hat.
  • LAG Niedersachsen, 04.07.1986 - 4 Sa 196/86

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes; Beleidigende Äußerungen gegenüber dem …

    Es schließt sich insoweit der Entscheidung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (3 Sa 101/85 vom 7. Februar 1986; DB 1986, Seite 1126; zustimmend LAG Berlin, 9 Ta 6/86 vom 6. Juni 1986) und der Kritik von Mayer-Maly (JZ 1986, Seite 557 ff) an.
  • BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung - Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers bei …

    Er hat keinen Anlaß gesehen, sich mit der in jenem Verfahren erhobenen Kritik der Vorinstanz auseinanderzusetzen, bei dem Beschluß des Großen Senats handele es sich um eine unzulässige Rechtsfortbildung, da das Berufungsgericht seine Auffassung bzw. seine Zweifel nicht begründet, sondern sich ausschließlich auf die Entscheidung der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (- 3 Sa 101/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14) bezogen hatte.
  • ArbG Magdeburg, 26.08.1999 - 10 Ca 2511/99

    Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter

    Der sich nach der Ansicht des BAG aus §§ 611, 613, 242 BGB i.V.m. Artikel 1 und 2 Grundgesetz ergebende Weiterbeschäftigungsanspruch überschreitet nach Auffassung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln und Niedersachsen anschließt (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.1976 - 3 Sa 101/85, DB 1986, 1125 ff.; LAG Köln, Urteil vom 26.09.1986 - 4 Sa 696/86, LAGE Nr. 17 zu § 611 Beschäftigungspflicht), die Grenzen der zulässigen richterlichen Rechtsfortbildung.
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