Rechtsprechung
| LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigungsanspruch nach Umsetzung; unbegründeter Eilantrag einer Sachbearbeiterin im Prüfwesen bei fehlender Eilbedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschäftigungsanspruch nach Umsetzung; Eilantrag einer Sachbearbeiterin im Prüfwesen bei fehlender Eilbedürftigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2010 - 17 Ga 42/10
- LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (20)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Der Verfügungsanspruch ergibt sich in diesen Fällen aus §§ 611, 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 2 GG ( BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ).Auch hier kann der Arbeitgeber im Einzelfall allerdings einwenden, dass die Interessenabwägung zu seinen Gunsten ausgehen kann, wenn die Beschäftigung aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, wobei an die Prüfung der Gründe allerdings ein strenger Maßstab anzulegen ist ( vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84, a.a.O., unter II 3. b) der Gründe ).
- BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01
Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer mit dem für den öffentlichen Dienst typischen Standardvertrag eingestellt wurde, der keine bestimmte Tätigkeit vorsieht ( BAG 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - AP Nr. 63 zu § 611 BGB Direktionsrecht ). - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Dies setzt im Regelfall voraus, dass die Frage des dauerhaften Einsatzortes zwischen den Parteien offen thematisiert wurde ( BAG 22.01.2004 - 1 AZR 495/01 - AP Nr. 25 zu § 91a ZPO unter II. 2. d) der Gründe; BAG 26.06.2002 - 6 AZR 50/00 - Juris; BAG 29.10.1997 - 5 AZR 573/96 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Direktionsrecht ).
- BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01
Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Dies setzt im Regelfall voraus, dass die Frage des dauerhaften Einsatzortes zwischen den Parteien offen thematisiert wurde ( BAG 22.01.2004 - 1 AZR 495/01 - AP Nr. 25 zu § 91a ZPO unter II. 2. d) der Gründe; BAG 26.06.2002 - 6 AZR 50/00 - Juris; BAG 29.10.1997 - 5 AZR 573/96 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Direktionsrecht ). - BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00
Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht - …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Dies setzt im Regelfall voraus, dass die Frage des dauerhaften Einsatzortes zwischen den Parteien offen thematisiert wurde ( BAG 22.01.2004 - 1 AZR 495/01 - AP Nr. 25 zu § 91a ZPO unter II. 2. d) der Gründe; BAG 26.06.2002 - 6 AZR 50/00 - Juris; BAG 29.10.1997 - 5 AZR 573/96 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Direktionsrecht ). - BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54
Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Der Verfügungsanspruch ergibt sich in diesen Fällen aus §§ 611, 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 2 GG ( BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ). - BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Selbst wenn eine dynamische Verweisungsklausel nicht vereinbart worden wäre, wären die in Bezug genommenen Regelungen des BAT durch den TVöD abgelöst worden ( BAG 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - ZTR 2010, 481 ). - BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Der Verfügungsanspruch ergibt sich in diesen Fällen aus §§ 611, 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 2 GG ( BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ). - LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04
Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte ( LAG München 01.12.2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE Nr. 2 zu § 106 GewO 2003;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 224 ). - LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03
Beschäftigungsanspruch
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Rn. 36 Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund in aller Regel bejaht ( vgl. Hess. LAG 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10 - Juris; München 07.05.2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ). - LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit
- BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07
Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle
- LAG Köln, 13.10.2003 - 2 TaBV 1/03
Richtervorlage, Verfassungswidrigkeit, Wahlgleichheit, Betriebsratswahlen, …
- LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02
Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer …
- LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02
Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung
- LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09
Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung
- LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer …
- LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrates - Tendenzbetrieb …
- LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 Sa Ga 2127/94
Einstweiliger Rechtsschutz: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort - …
- LAG Hessen, 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94
- LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10
Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige …
Je mehr für den Verfügungsanspruch des Arbeitnehmers spricht, desto weniger schutzbedürftig sind die Interessen des Arbeitgebers an der Realisierung der angeordneten Maßnahme (…Korinth, a. a. O., Seite 221 m. w. N.; LAG Baden-Württemberg vom 28. Januar 2003 - 18 Ta 1/03 -, zitiert nach juris; LAG Köln vom 26. August 1992, LAGE Nr. 1 zu § 940 ZPO; ähnlich auch Hessisches LAG vom 08. August 2010, - 3 SaGa 496/10 -, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 30.09.2016 - 10 SaGa 787/16
Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung
Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35, Juris)..Der Verfügungsgrund wird grundsätzlich bejaht, da mit jedem Tag der Nichtbeschäftigung ein unwiderbringlicher Rechtsverlust einhergeht (vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36, Juris). Darüber hinaus kann eine einstweilige Verfügung aber auch notwendig sein, wenn die streitgegenständliche Maßnahme offensichtlich unwirksam ist.
Ist z.B. eine Versetzung evident rechtswidrig, so besteht aller Voraussicht nach auch eine Verpflichtung, den Arbeitnehmer zu den alten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen (so zum Streit über eine Versetzung vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 39, Juris m.w.N.)..
Nach der Rechtsprechung ist im Rahmen der nach Art. 2 Abs. 1 GG, 242 BGB erforderlichen Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, ob die Beschäftigung des Verfügungsklägers unmöglich geworden ist (vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 40, Juris).
Es ist vielmehr auch das Risiko einer Fehleinschätzung im summarischen Verfügungsverfahren mit zu bedenken (vgl. so zum Streit über eine Versetzung vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 39, Juris)..
- LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20
Kein Verfügungsanspruch gegen Versetzung bei nachfolgender Kündigung Anspruch auf …
Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (…vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 29;… Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 ; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Versetzungswunsch ein gesteigertes Abwehrinteresse darlegen können (…vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 39, Juris;… Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 38 , Juris;… LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 37, Juris;… LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 34, Juris;… GMP/Schleusener 7. Aufl. § 62 Rn. 105;… BeckOK ArbR/Hamacher § 62 ArbGG Rn. 73;… GK-ArbGG/Vossen Stand: Sept. 2019 § 62 Rn. 69a) .
In diesem Falle hat der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse daran, den Arbeitnehmer - auch vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht beschäftigen zu müssen (vgl. Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 39 , Juris) .
- LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf …
Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (…vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .Die vorliegende Konstellation ist von solchen Sachverhalten zu unterscheiden, in denen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gerichtet auf Beschäftigung zwischen den Parteien vornehmlich Streit über die Änderung von Arbeitsbedingungen besteht (…vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Soweit ein Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsanspruch im Eilrechtsschutz nach einer umstrittenen Versetzungsanordnung geltend macht, so wird auch von denjenigen, die bei der Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis den erforderlichen Verfügungsgrund regelmäßig bejahen, der durch Zeitablauf sukzessive Verlust des Beschäftigungsanspruch als nicht ausreichend erachtet (vgl. LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN ).Der Verlust des Beschäftigungsanspruchs im Allgemeinen steht aber nicht zur Debatte ( LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN ).
Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte ( LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris; LAG München 01.12.2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE Nr. 2 zu § 106 GewO 2003;… Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl., S. 224).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung …
Soweit ein Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsanspruch im Eilrechtsschutz nach einer umstrittenen Versetzungsanordnung geltend macht, so wird auch von denjenigen, die bei der Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis den erforderlichen Verfügungsgrund regelmäßig bejahen, der durch Zeitablauf sukzessive Verlust des Beschäftigungsanspruch als nicht ausreichend erachtet (vgl. LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN).Der Verlust des Beschäftigungsanspruchs im Allgemeinen steht aber nicht zur Debatte (LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN).
Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte (LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris; LAG München 01.12.2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE Nr. 2 zu § 106 GewO 2003;… Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl., S. 224).
- LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im …
Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (LAG Hessen 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 - juris; LAG München 18.02.2002 - 5 Sa 612/02 - NZA-RR 2003, 269)..Er besteht darin, dass der Beschäftigungsanspruch als Fixschuld mit jedem Tag der Nichtbeschäftigung unmöglich wird (§ 275 Abs. 1 BGB) und der Rechtsverlust daher irreversibel ist (LAG Hessen 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 - juris).
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17
Umfang des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs; Durchsetzung im …
Entscheidend ist daher eine an dem "Gebot der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes" ausgerichtete prozessrechtliche Abwägung der Interessen beider Parteien im jeweils gegebenen Einzelfall (…vgl. Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 34 , Juris ; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 35 , Juris) .Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund nach verbreiteter Auffassung, die insbesondere auch von dem Hess. LAG vertreten wird, bejaht (…vgl. Hess. LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 - Rn. 48 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris; Hess. LAG 10. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Juris; LAG München 7. Mai 2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 3. Aufl. S. 248;… APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 234; ebenso zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch Hess. LAG 8. November 2017 - 13 SaGa 1272/17 - n.v.; a.A. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - BeckRS 105532;… LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 34, Juris;… GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 105;… NK-GA/Kloppenburg § 62 ArbGG Rn. 85) .
- ArbG Köln, 25.02.2022 - 7 Ga 11/22
Kammertermin in Sachen Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
Es besteht kein Zwang zur Untätigkeit, sondern die Möglichkeit, sich durch die Annahme der angebotenen Arbeit im Arbeitsleben zu verwirklichen und die soziale Stellung nach außen zu halten (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10 -, juris, Rn. 37; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.03.2011, 4 SaGa 2600/11, juris, Rn. 34). - ArbG Hamburg, 17.07.2014 - 13 Ga 5/14
Eilentscheidung abgelehnt: Hartz-IV-Rebellin erleidet Teil-Niederlage vor Gericht
(LAG Rheinland-Pfalz 14.5.2013 - 6 SaGa 2/13 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.3.2014 - 5 SaGa 13/13 -, juris; LAG Hessen 8.10.2010 - 3 SaGa 496/10-, juris). - ArbG Aachen, 26.03.2020 - 3 Ga 11/20
Beschäftigungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung
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