Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 927, § 940; ArbGG § 62 Abs. 2; BGB § 823, § 1004; TVG § 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14
Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen - Streik zur gemeinsamen Beantragung einer AVE - IWW
§§ 66 Abs. 1 ArbGG, ... 519, 520 ZPO, § 62 Abs. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 940 ZPO, §§ 1004, 823 BGB, Art. 14 GG, § 1004 Abs. 1, Art. 12, § 1 Abs. 1 TVG, § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG, § 5 Abs. 1 TVG, § 5 Abs. 1 S. 1 TVG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Untersagung, Manteltarifvertrag, Gewerkschaft, Tarifvertragsparteien, Dienstleistungen, Unterlassung, Tarifbindung, Unterlassungsantrag, Streik, Rechtswidrigkeit, Arbeitskampf, einstweiliger Rechtsschutz, tarifliche Regelung, ...
- rechtsportal.de
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Untersagung, Manteltarifvertrag, Gewerkschaft, Tarifvertragsparteien, Dienstleistungen, Unterlassung, Tarifbindung, Unterlassungsantrag, Streik, Rechtswidrigkeit, Arbeitskampf, einstweiliger Rechtsschutz, tarifliche Regelung, ...
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen: Streik zur gemeinsamen Beantragung einer AVE
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfes in Betracht (allg. Ansicht, vergleiche hierzu und im Folgenden: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 -, Rn. 67-112, juris).Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 -, a.a.O., m.w.N.).
Rn. 38 (a) Unter Umständen kann der Bereich des tariflich Regelbaren weit zu fassen sein (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 -, a.a.O., m.w.N.).
Es schadet dabei auch grundsätzlich nicht, Forderungen aufzustellen, die in die Unternehmerfreiheit eingreifen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 a.a.O., m.w.N.).
Rn. 41 Von der Frage, was zum Gegenstand von Verhandlungen erhoben werden kann, ist allerdings stets die Frage zu trennen, was durch Arbeitskampf erzwungen werden kann (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Das Recht des Betriebsinhabers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB deliktisch geschützt (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21, NJW 2010, 631).Es handelt sich bei dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen "offenen Tatbestand", dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessenssphäre ergeben (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 23, NJW 2010, 631).
Rn. 32 Nicht rechtswidrig sind Eingriffe in den Gewerbebetrieb, wenn sie als Arbeitskampfmaßnahmen zulässig sind (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 23, NJW 2010, 631).
Dies folgt aus der Hilfsfunktion des Arbeitskampfes zur Sicherung der Tarifautonomie (vgl. dazu grundlegend BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292; vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. [33,] NJW 2010, 631).
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Bei einem Streik ist in der Regel auch die Koalitionsbetätigungsfreiheit des Streikgegners tangiert, der sich seinerseits auf Art. 9 Abs. 3 GG berufen kann (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 15, NZA 2007, 1055).Geschützt ist zum anderen auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - zu II 2 a der Gründe, NZA 2007, 394; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 11 NZA 2007, 1055).
Zentraler Maßstab für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Streiks ist mithin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 22, NZA 2007, 1055).
- ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23
Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.07.2023, Az.: 3 Ga 23/23, abgeändert.Das Urteil des ArbG Nürnberg vom 13.7.2023, Az. 3 Ga 23/23 wird abgeändert.
Unter Abänderung des Endurteils des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13 Juli 2023, 3 Ga 23/23 wird der Beklagten untersagt, ab sofort und für die Dauer der Entgelttarifverhandlungen bezüglich des Entgelttarifvertrages im Bayerischen Großhandel Arbeitnehmer der Klägerin Sachsen zur Arbeitsniederlegung aufzufordern.
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Rn. 37 (1) Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 80, NZA 2007, 987; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu I 3 a der Gründe, NZA 2003, 734).Nach der Rechtsprechung ist es etwa möglich, einen Firmentarifvertrag zu erstreiken, mit dem die mit einer Betriebsänderung verbundenen Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden sollen (vgl. zum Tarifsozialplan BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 79 ff., NZA 2007, 987).
- BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17-, BAGE 164, 187-200, Rn. 28). - BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
Arbeitskampfmaßnahmen
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Dies folgt aus der Hilfsfunktion des Arbeitskampfes zur Sicherung der Tarifautonomie (vgl. dazu grundlegend BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292;… vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. [33,] NJW 2010, 631). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Rn. 37 (1) Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden (…vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 80, NZA 2007, 987; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu I 3 a der Gründe, NZA 2003, 734). - BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17
Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Rn. 52 Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.2020 (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Januar 2020 - 1 BvR 4/17 -, juris), ergibt sich - entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin - nicht die Unzulässigkeit des Streikzieles. - BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23
Arbeitskampfmaßnahmen sind nicht erst dann zulässig, wenn das Scheitern der Tarifvertragsverhandlungen "offiziell" erklärt oder festgestellt worden ist (BAG, Urteil vom 21. Juni 1988- 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364-394). - BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23
Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige …
- LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16
Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage - …
- LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24
Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …
Das LAG Nürnberg, Urteile vom 20.07.2023 - 3 SaGa 5/23, 3 SaGa 6/23, 3 SaGa 7/23 und 3 SaGa 8/23 - bestätigte die Arbeitsgerichte Würzburg und Bayreuth, hob die Urteile des Arbeitsgerichtes Nürnberg auf und wies auch hier die Anträge zurück.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".