Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 249 StGB; § 253 StGB; § 263 StGB
Aneignungskomponente bei der Absicht rechtswidriger Zueignung (Diebstahl; Raub; Sachsubstanz; Sachwert; körperlich oder wirtschaftliche; Einverleibung in das Vermögen; Verwendung als Druckmittel für die Durchsetzung von Schulden); Bereicherungsabsicht bei Erlangung einer ...
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision des Angeklagten: Nachholung der Unterbringungsanordnung nach Aufhebung des Urteils bei fehlender Ausnahme der unterbliebenen Unterbringung vom Rechtsmittelangriff
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 344 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 3 StPO, § 64 StGB, § 67d Abs 1 S 3 StGB
Revision des Angeklagten: Nachholung der Unterbringungsanordnung nach Aufhebung des Urteils bei fehlender Ausnahme der unterbliebenen Unterbringung vom Rechtsmittelangriff - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 253 Abs. 1, §§ 255, 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 249 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Prüfung des Handelns mit Zueignungsabsicht im Rahmen eines Verfahrens bzgl. des Vorliegens eines besonders schweren Raubes; Entreißen eines Handys und Mitsichnahme aufgrund der Angst vor einem Anruf bei der Polizei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung des Handelns mit Zueignungsabsicht im Rahmen eines Verfahrens bzgl. des Vorliegens eines besonders schweren Raubes; Entreißen eines Handys und Mitsichnahme aufgrund der Angst vor einem Anruf bei der Polizei
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 240, 249, 253, 255 StGB
Wegnahme einer Sache als Druckmittel - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Wegnahme einer Sache als Druckmittel - Abgrenzung von § 249 StGB zu § 253 StGB oder § 240 StGB
Verfahrensgang
- LG Stade, 18.12.2017 - 201 KLs 13/16
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 712
- StV 2019, 231 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98
Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dass die Aneignung vom Täter nur als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf genommen wird, reicht nicht aus; vielmehr muss er sie für sich oder einen Dritten mit unbedingtem Willen erstreben (BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240 f.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 143 ff.).In diesem Fall wäre eine Aneignung gerade nicht gewollt gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 241).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dass die Aneignung vom Täter nur als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf genommen wird, reicht nicht aus; vielmehr muss er sie für sich oder einen Dritten mit unbedingtem Willen erstreben (BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240 f.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 143 ff.).In diesem Fall wäre eine Aneignung gerade nicht gewollt gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 241).
- BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16
Erpressung (Bereicherungsabsicht bei zwangsweiser Inpfandnahme für nicht …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Anders liegen demgegenüber die Fälle, in denen ein Anspruch tatsächlich besteht oder der Täter von seinem Bestehen ausgeht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
- BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Anders liegen demgegenüber die Fälle, in denen ein Anspruch tatsächlich besteht oder der Täter von seinem Bestehen ausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.). - BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16;… vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16;… vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8). - BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16;… vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8). - BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17
Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169;… vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8).
- BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; …
Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (…BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.). - BGH, 10.06.2026 - 6 StR 86/25
Kein Erfordernis der Überzeugung des Tatgerichts von einem bestimmten Sachverhalt …
Fehlt es an einer beabsichtigten "Einverleibung" der Sache oder des in ihr verkörperten Sachwerts in das Vermögen des Täters, handelt es sich lediglich um eine Sachentziehung, die - auch wenn der bisherige Eigentümer damit dauerhaft aus seiner Position verdrängt wird - keine Aneignung darstellt (vgl. schon RG, Urteil vom 12. Juli 1902 - 2572/02, RGSt 35, 355, 357; BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63; Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345, jeweils mwN;… TK/Bosch, StGB, 31. Aufl., § 242 Rn. 55). - BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Deshalb liegt eine Aneignungsabsicht nicht vor, wenn der Täter die Sache - ohne sie behalten zu wollen - an sich bringt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (vgl. schon RG, Urteil vom 12. Juli 1902, RGSt 35, 355, 357; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345; jeweils mwN).Damit liegt es aber gerade nicht auf der Hand, dass der Angeklagte den Bestand seines Vermögens durch - wenn auch vorübergehende - Zuführung der Substanz oder des Sachwerts des Mobiltelefons mehren wollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15, StV 2016, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; auch Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345).
- BGH, 12.11.2024 - 3 StR 301/24
Raub (Gewahrsamsverhältnisse bei Bankautomaten); Abgrenzung von Raub und …
Wer die Herausgabe eines Pfandgegenstands für eine nicht bestehende Forderung erzwingt, verschafft sich im Verhältnis zum Ursprungsgegenstand einen stoffgleichen Vermögensvorteil und vollendet den Tatbestand (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713). - BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24
Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung
Der Tatbestand war vollendet, als der Nebenkläger ihnen sein Mobiltelefon übergab; denn ein Pfandgegenstand für eine nicht bestehende Forderung ist im Verhältnis zum Ursprungsgegenstand ein stoffgleicher Vermögensvorteil (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713;… vom 12. November 2024 - 3 StR 301/24, StV 2025, 466 Rn. 14). - BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23
Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …
Die gewaltsame Erlangung des Fahrrads stellt zwar keinen schweren Raub dar, weil der Angeklagte bei der Inpfandnahme keine Zueignungsabsicht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 148/18). - BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss …
Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8). - BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23
Doppelverwertungsverbot; kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefälle …
e) Die Erwägungen der Strafkammer zur Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe geben dem Senat darüber hinaus Anlass, darauf hinzuweisen, dass zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung besteht; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 170;… vom 25. August 2021 - 3 StR 352/20, juris Rn. 10). - LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18 Rn. 110 Nötigt ein Täter sein Opfer zur Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer nicht bestehenden Forderung, so verschafft er sich hierdurch in erpresserischer Weise einen dem Besitzentzug stoffgleichen Vermögensvorteil (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642; NStZ 2018, 712; NStZ 2019, 473).
Anders kann es dagegen in Fallkonstellationen der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache bei tatsächlich bestehender Forderung oder in Fällen liegen, in denen der Täter vom Bestehen einer Forderung ausgeht; ungeachtet des Umstands, dass ein Gläubiger auch bei bestehender, fälliger und einredefreier Forderung von Rechts wegen nicht berechtigt ist, den Schuldner zur Herausgabe eines Sicherungsmittels zu nötigen, scheidet in solchen Fällen eine Strafbarkeit wegen Erpressung in der Regel aus, weil der Täter dann nicht in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642 m.w.N.; NStZ 2018, 712).
- BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20
Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine …
Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 190; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8). - BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18
Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Rechtzeitigkeit des Eingangs …
- BGH, 10.03.2022 - 1 StR 497/21
Raub (Finalzusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme; …
- LG Kassel, 12.02.2020 - 11 KLs 3600 Js 45191/18
- BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
Raub (Zueignungsabsicht); Erpressung (Bereicherungsabsicht: Vermögensvorteil, …
- BGH, 15.05.2025 - 1 StR 164/25
Raub (Zueignungsabsicht)
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