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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27178
BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24 (https://dejure.org/2024,27178)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2024 - 3 StR 232/24 (https://dejure.org/2024,27178)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24 (https://dejure.org/2024,27178)
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 34 KCanG; § 2 Abs. 3 StGB
    Betäubungsmittelstrafrecht; bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von Strafgesetzen (lex mitior; milderes Gesetz)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes); …

    Auszug aus BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24
    Zu beachten sind dabei sowohl Milderungen bei minder schweren Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342) als auch Schärfungen für besonders schwere Fälle (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 StR 479/06, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.02.2007 - 2 StR 479/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Absehen von der Aufhebung des …

    Auszug aus BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24
    Zu beachten sind dabei sowohl Milderungen bei minder schweren Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342) als auch Schärfungen für besonders schwere Fälle (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 StR 479/06, juris Rn. 3).
  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 509/78

    Bestimmung der Strafe nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt - Höhe der …

    Auszug aus BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24
    Im Falle von tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen kommt es darauf an, nach welcher Vorschrift sich gemäß § 52 Abs. 2 StGB die Strafe bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 509/78, Wolters Kluwer Online Rn. 6;… NK-StGB/Kargl, 6. Aufl. 2023, § 2 Rn. 42;… LK-StGB/Dannecker/Schuhr, 13. Aufl. 2020, § 2 Rn. 135).
  • BGH, 01.04.2025 - 3 StR 510/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

    Vielmehr hätte die Strafkammer auf Grund des Umstands, dass beide tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände von derselben Gesetzesänderung betroffen waren, entweder das Konsumcannabisgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz einheitlich zur Anwendung bringen müssen (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24, juris Rn. 5…, Beschluss vom 15. Oktober 2024 - 3 StR 140/24, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 509/78, WKRS Rn. 6).
  • BGH, 05.12.2024 - 2 StR 399/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis

    Dabei kann der Senat (für § 2 Abs. 3 StGB gemäß § 52 Abs. 2 StGB bedeutsam, vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24, Rn. 5) sicher davon ausgehen, dass das Landgericht, das den nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 30a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat, wegen der geleisteten Aufklärungshilfe des Angeklagten, die auch Straftaten nach § 34 KCanG zum Gegenstand hatte, den Regelstrafrahmen des bewaffenten Handeltreibens mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG nach § 35 Satz 1 Nr. 1 KCanG, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hätte.
  • BGH, 20.11.2024 - 2 StR 230/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; bewaffnetes Handeltreiben mit …

    Dabei kann der Senat (für § 2 Abs. 3 StGB gemäß § 52 Abs. 2 StGB bedeutsam, vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24, Rn. 5) sicher davon ausgehen, dass das Landgericht aufgrund der zahlreichen gewichtigen strafmildernden Umstände auch einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 KCanG angenommen hätte, so dass es die Strafe in jedem Fall § 30a Abs. 3 BtMG mit der aus § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG resultierenden Sperrwirkung entnommen hätte.
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