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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1750
BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot - Abschiedsbrief

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 338 Nr. 3, § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NStZ 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich …

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68];… BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).

    Soweit dabei zur Begründung unter anderem darauf verwiesen wird, daß die Körperverletzung ein "notwendiges Durchgangsstadium" für die Tötung darstelle (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1568; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), bedeutet das nicht, daß die Körperverletzung nur dann verdrängt wird, wenn sie zur Herbeiführung des Todes unbedingt erforderlich ist, und daß jede über das zur Tötung unbedingt erforderliche Maß hinausgehende Mißhandlung rechtlich selbständige Bedeutung als tateinheitlich begangene Körperverletzung hat.

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der …

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Insbesondere ist es nicht dem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützten Bereich persönlicher Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 80, 367, 374; BGH NStZ 1994, 350) zuzurechnen.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68];… BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68];… BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge …

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei …

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen …

  • BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88

    Möglichkeit der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher …

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher …

    Dagegen hat der 2. Strafsenat noch durch Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 280/97 - ausdrücklich an der früheren Rechtsprechung festgehalten und den Schuldspruch des angefochtenen Urteils dahin geändert, daß die Verurteilung wegen - neben versuchtem Totschlag - tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung entfällt; ebenso hat der 3. Strafsenat in dem Urteil BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 entschieden.
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls …

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema - …

    Desweiteren wird zu beachten sein, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Körperverletzungsdelikte hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen (vollendeten oder versuchten) Tötungsverbrechen zurücktreten (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 2 und 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
    Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Angeklagte durch den Schlag mit der Kette zunächst eine gefährliche Körperverletzung begangen, die den eigentlichen Tötungsversuch weder vorbereiten noch erleichtern sollte (vgl. BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5, 1, 2).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 340/95

    Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Gesetzeskonkurrenz - …

    Mit Rücksicht auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 mwN.; dagegen indes BGH, Beschlüssevom 9. März 1995 - 4 StR 56/95 - undvom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - und Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) - hat der Senat gemäß § 154a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher vollendeter gefährlicher Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
  • BGH, 14.05.1997 - 2 StR 97/97

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Tötungsversuch

    Sollte der neu entscheidende Tatrichter wiederum zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kommen, so wird er zu beachten haben, daß gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen versuchten Tötungsdelikt zurücktritt (BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5).
  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 534/96

    Abweisung der Revision

    Mit Rücksicht auf bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5 m.w.N.;… dagegen indes BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschluß vom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) hat der Senat gemäß § 154 a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher besonders schwerer Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
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