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Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 25.09.2006 | SG Rostock, 01.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3641
OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2007 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2007 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2007,3641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    HwiG § 1; ; HwiG § 3; ; HwiG § 3 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 166; ; ... BGB § 195; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 421; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 4; ; KWG § 44 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 167; ; ZPO § 384; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1, 2; §§ 249, 293, 298, 421; VerbKrG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 2 Satz 4; HWiG § 3 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung - Zurechnung der Arglist des Vermittlers bei institutionellem Zusammenwirken - Mietpool

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schrottimmobilien: Aufklärungspflicht wg. Wissensvorsprungs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 1, § 380 Abs. 1
    Zur Bankenhaftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten wegen Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises einer vermieteten Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruches auf Freistellung von Zahlungsverpflichtungen betreffend ein Vorausdarlehn als Schadensersatz wegen schuldhafter Aufklärungspflichtverletzung; Voraussetzungen für Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditgeschäften; Arglistige Täuschung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenhaftung bei Täuschung des Vermittlers über Höhe der Mietpoolausschüttungen (IMR 2007, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 14
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    a) Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 51ff).

    aa) Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben des Täuschenden ist dann auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so dass sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 55).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa, daraus dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (BGH, Urteil vom 16.05.2006 -XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 53).

    cc) Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder Fondsinitiators dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 54).

    c) Drängt sich damit auf, die Erstbeklagte habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen, so ist es ihre Sache, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen, d.h. darzulegen und zu beweisen, dass ihr die grobe Unrichtigkeit der Angaben über die Mietpoolausschüttung weder bekannt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 -XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 51, 52), noch erkennbar war.

    Mit dem BGH, der seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten zur Effektivierung des Verbraucherschutzes ergänzt hat, ist auch in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens auf die Erkennbarkeit eines objektiven Wissensvorsprungs über die speziellen Risiken der zu finanzierenden Kapitalanlage abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 61; BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 192/04, juris Tz. 36).

    Dabei ist nach der Lebenserfahrung, welche die Beklagten hier nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei einer Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben bzw. den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen bei der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge bei der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 161, 1. juris Tz. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 -verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts anderes.

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Positiv erkannt haben muss sie diesen Wissensvorsprung nicht (BGH WM 2004, 1221, 1225; BGHZ 161, 15, 20 = WM 2005, 127, 129;… BGH, Urt. v. 19.9.2006 - XI ZR 204/04 = BGHZ 169, 109, juris Tz. 17).

    Erlangte Steuervorteile sind als Vorteilsausgleich grundsätzlich schadensmindernd anzurechnen, soweit sie, wie von den Beklagten geltend gemacht (vergleiche Berufungserwiderung vom 28.07.2006 S. 25, Blatt 1447 GA), den Klägern als Geschädigten verbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03 = BGHZ 161, 15).

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht, …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Eine Verknüpfung der Leistungshandlung mit zusätzlichen, also nicht vertragsgemäßen Bedingungen ist nur erfüllungstauglich, wenn sich der Gläubiger darauf einlässt, denn sie entspricht nicht der vom Schuldner zu erbringenden Leistung und kann daher vom Gläubiger ohne Rechtsnachteile zurückgewiesen werden (BGH, Urteil vom 10.10.1984 - VIII ZR 244/83 = NJW 1985, 336, 367).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Der Antrag auf Feststellung eines Annahmeverzuges, der aus vollstreckungsrechtlicher Zweckmäßigkeit ohne Angabe eines Verzugsbeginns bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zulässig ist (vgl. RG, JW 1909, 463 Nr. 23; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 = WM 1987, 1496 1498; BGH, Urteil vom 31.05.2000 -XII ZR 41/98 = NJW 2000, 2663), bleibt in der Sache ohne Erfolg.
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Die Bestandskraft der insofern maßgeblichen Veranlagungsbescheide lässt sich nicht hinreichend beurteilen, da die insoweit zumindest sekundär darlegungsbelasteten Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 340/05 = WM 2007, 1257, juris Tz. 28) keinerlei Einkommensteuerbescheide vorgelegt haben.
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Der Antrag auf Feststellung eines Annahmeverzuges, der aus vollstreckungsrechtlicher Zweckmäßigkeit ohne Angabe eines Verzugsbeginns bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zulässig ist (vgl. RG, JW 1909, 463 Nr. 23; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 = WM 1987, 1496 1498; BGH, Urteil vom 31.05.2000 -XII ZR 41/98 = NJW 2000, 2663), bleibt in der Sache ohne Erfolg.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00

    Rechtsstellung eines Treuhänders im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Dass oder inwieweit steuermindernde Umstände, namentlich negative Einkünfte aus vergangenen Veranlagungszeiträumen rückwirkend entfallen und dieser Wegfall zu einer den Steuervorteil neutralisierenden Nachversteuerung führen könnten (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 288/00 = NJW 2002, 888), lässt sich nicht feststellen.
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    b) Bereits in der Vergangenheit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung, auch wenn eine Bank im allgemeinen nicht verpflichtet ist, sich einen Wissensvorsprung erst zu verschaffen, die bloße Erkennbarkeit von Tatsachen einer positiven Kenntnis gleichgestellt, wenn sich die für den Kreditnehmer bedeutsamen Tatsachen einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.1992 - XI ZR 301/90 = WM 1992, 602, juris Tz. 4; BGH, Urteil vom 07.04.1992 - XI ZR 200/91 = WM 1992, 977, juris Tz. 14).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 192/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    Mit dem BGH, der seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten zur Effektivierung des Verbraucherschutzes ergänzt hat, ist auch in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens auf die Erkennbarkeit eines objektiven Wissensvorsprungs über die speziellen Risiken der zu finanzierenden Kapitalanlage abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1, juris Tz. 61; BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 192/04, juris Tz. 36).
  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06
    b) Bereits in der Vergangenheit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung, auch wenn eine Bank im allgemeinen nicht verpflichtet ist, sich einen Wissensvorsprung erst zu verschaffen, die bloße Erkennbarkeit von Tatsachen einer positiven Kenntnis gleichgestellt, wenn sich die für den Kreditnehmer bedeutsamen Tatsachen einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.1992 - XI ZR 301/90 = WM 1992, 602, juris Tz. 4; BGH, Urteil vom 07.04.1992 - XI ZR 200/91 = WM 1992, 977, juris Tz. 14).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 85/94

    Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einer Grundschuld sowie von Darlehensschulden …

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das …

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer …

  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 34 U 89/07

    Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei steuersparenden …

    Eine Sollmietenliste ist betriebswirtschaftlich ohne Kenntnisse der im Mietpool anfallenden Ausgaben für die Höhe der nachhaltig erzielbaren Mietpoolerträge ohne hinreichende Aussagekraft (in diesem Sinne auch OLG Brandenburg WM 2008, 14, 19).

    Das erfordert bei Zug um Zug zu erbringenden Leistungen, daß der Schuldner die ihm gebührende Gegenleistung verlangen muß (OLG Brandenburg WM 2008, 14, 20;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Auflage 2008, § 298, Rn. 2).

  • OLG Oldenburg, 01.11.2013 - 6 U 154/13

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruch der Erben des verstorbenen …

    Kommt es als Folge des Erbfalls - wie hier - zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Forderung und Schuld oder Belastung in der Person des Erben (Konfusion), erlischt grundsätzlich das betreffende Schuldverhältnis ohne weiteres (…vgl. Palandt-Weidlich, BGB, 72. Auflage, § 1922 Rn 6;… Palandt-Grüneberg, aaO, Vor § 362 Rn 4; BGH NJW-RR 2009, 1059 in juris Rn 19; OLG Brandenburg WM 2008, 14 in juris Rn 77).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06

    Finanzierter Immobilienkauf: Rückabwicklung eines Vorausdarlehens wegen …

    Die Kläger haben, wie im Termin - auch in den Parallelsachen 3 U 49/06 und 3 U 100/06 unter Beteiligung derselben Prozessbevollmächtigten erörtert - die Höhe ihrer Schadensersatzforderung nicht nachvollziehbar oder zumindest gemäß § 287 ZPO schätzbar dargetan.
  • OLG Brandenburg, 26.03.2008 - 3 U 46/06

    Kapitalanlage: Bankenhaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei einem …

    Rn. 33 ii) Eine arglistige Täuschung der Kläger durch den Vermittler über die Höhe der zur Zinstilgung zu erwirtschaftenden Mietpoolausschüttung, die gemäß den Grundsätzen der Entscheidung des Senats, Urt. v. 07.11.2007 - 3 U 49/06 (abrufbar aus der Entscheidungsdatenbank unter http://www.olg.brandenburg.de) zur Haftung der finanzierenden Bank führen kann, lässt sich im Streitfall nicht feststellen.
  • SG Berlin, 20.02.2019 - S 142 AS 74/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …

    Rn. 20 Der zunächst als Freistellungsanspruch entstandene Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X (vgl. BSG v. 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R, RdNr. 14;… LSG Rheinland-Pfalz, aaO, RdNr. 25ff. mwN; für das Zivilrecht auch BGH v. 22.3.2011 - VI ZR 63/10, RdNr. 18; juris) hat sich durch die Abtretung an die Kläger, die die Gläubiger der Verbindlichkeit waren, auf die der Freistellungsanspruch gerichtet war, in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (so bereits BGH v. 22.1.1954 - I ZR 34/53, LS und RdNr. 16 und 19 sowie BGH v. 20.3.1978 - II ZR 19/76, RdNr. 9; zuletzt etwa Brandenburgisches OLG v. 7.11.2007 - 3 U 49/06, 6.LS und RdNr. 77; Röver in beckOGK BGB, Stand 15.10.2018, § 257 RdNr. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14594
OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.09.2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. September 2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GesO § 1 Abs. 2; ; GesO § 13 Abs. 1; ; GesO § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; GesO § 21; ; GesO § 21 Abs. 1; ; KO § 58; ; KO § 106; ; GKG § 50 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1987; ; BGB § 2221

  • rechtsportal.de

    Keine Haftung der Staatskasse für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit; Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine Sequestertätigkeit in einem Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahren; Primäre Kostenhaftung der Staatskasse für den Fall der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    a) Zur Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit legt der BGH in seinem Beschluss vom 22.01.2004 (IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571) dar, dass eine Ausfallhaftung, eine primäre ohnehin nicht, des Staates nicht in Betracht komme, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet werde und das Schuldnervermögen zur Abdeckung der Vergütung des vorläufigen Verwalters nicht ausreiche.

    c) Aus § 50 Abs. 1 Satz 2 GKG in der von 1994 bis Ende 2001 geltenden Fassung - danach sind dem Antragsteller bei Abweisung oder Rücknahme seines Antrags auch die in dem Verfahren entstandenen Auslagen aufzuerlegen - folgt kein Anspruch des Sequesters gegen den Fiskus, denn diese Bestimmung regelt nur die Zahlungspflicht von Verfahrensbeteiligten gegenüber der Staatskasse, nicht umgekehrt (BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571).

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228).

    Gegen die Belastung des Gläubigers und damit für die des Schuldners spricht, dass die Sequestration und die vorläufige Verwaltung im Interesse aller Gläubiger liegen und deren Kosten nicht zu den von der Kostenentscheidung erfassten Auslagen zählt (OLG Celle NZI 2000, 226;… MünchKomm-Nowak, InsO, § 11 InsVV Rn. 22;… Lorenz in: Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Aufl., Anh. III., § 11 InsVV Rn. 32;… Kirchhof in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 14 Rn. 52).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 2179) zum Vergütungsanspruch von Vormündern und Pflegern sei nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 231/04

    Umfang der Kostentragung durch den Gläubiger nach Rücknahme des Insolvenzantrags; …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228).
  • OLG Frankfurt, 29.04.1992 - 21 U 188/90
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der materiell-rechtliche Anspruch des Sequesters auf Vergütung folgt nach einhelliger Auffassung aus der analogen Anwendung der §§ 1835, 1836, 1987, 2221 BGB; der Anspruch richtet sich gegen den Schuldner als Inhaber des verwalteten Vermögens (Eickmann ZIP 1982, 21, 22;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 106, Rn. 22; OLG Frankfurt ZIP 1992, 1564).
  • LG Mosbach, 10.05.1983 - 1 T 33/83
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Eine primäre Kostenhaftung der Staatskasse wurde für den Fall der Rücknahme eines Konkursantrags bejaht (LG Mosbach, ZIP 1983, 710;… Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 106 KO Rn. 4, S. 413).
  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 3 O 223/06

    Bestimmung der Sequestervergütung im Zusammenhang mit einem …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (3 O 223/06) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Wuppertal, 24.01.1984 - 6 T 960/83
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    b) Demgegenüber trat im Geltungsbereich der KO das LG Wuppertal (ZIP 1984, 734), das sich auf die zitierte Rechtsprechung des BVerfG stützte, für eine Vergütungspflicht der Staatskasse ein.
  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.1995 - 16 T 444/94
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    d) Im Geltungsbereich der GesO wurde vereinzelt die Auffassung vertreten, der Vergütungsanspruch des Sequesters richte sich bei späterer Aufhebung der Sequestration unmittelbar gegen die Staatskasse (LG Frankfurt/Oder, ZIP 1995, 485;… Smid, Das Insolvenzrecht der fünf neuen Bundesländer und Ostberlins, 3. Aufl., § 21 GesO, Rn. 73 sowie § 2 GesO, Rn. 157).
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Rechtsprechung
   SG Rostock, 01.03.2013 - S 3 U 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,83741
SG Rostock, 01.03.2013 - S 3 U 49/06 (https://dejure.org/2013,83741)
SG Rostock, Entscheidung vom 01.03.2013 - S 3 U 49/06 (https://dejure.org/2013,83741)
SG Rostock, Entscheidung vom 01. März 2013 - S 3 U 49/06 (https://dejure.org/2013,83741)
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