Rechtsprechung
| EuGH, 25.11.1976 - 30/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGV Art. 176; ; EGKSV Art. 149; ; Beamtenstatut Art. 25; ; Beamtenstatut Art. 110
- EU-Kommission
Küster / Parlament
1 . BEAMTE - KLAGE - URTEIL DES GERICHTSHOFES - AUSFÜHRUNG - VERSTOSS DES FRAGLICHEN ORGANS - FESTSTELLUNG DURCH DEN GERICHTSHOF - ANTRAG - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Küster / Parlament
- Wolters Kluwer
1. BEAMTE - KLAGE - URTEIL DES GERICHTSHOFES - AUSFÜHRUNG - VERSTOSS DES FRAGLICHEN ORGANS - FESTSTELLUNG DURCH DEN GERICHTSHOF - ANTRAG - ZULÄSSIGKEIT; ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 91 ); 2. BEAMTE - STATUT - DURCHFÜHRUNG - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - UNTERRICHTUNG DES ...
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1. BEAMTE - KLAGE - URTEIL DES GERICHTSHOFES - AUSFÜHRUNG - VERSTOSS DES FRAGLICHEN ORGANS - FESTSTELLUNG DURCH DEN GERICHTSHOF - ANTRAG - ZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 91]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1976 - 30/76
- EuGH, 25.11.1976 - 30/76
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.07.1975 - 77/74
Küster / Parlament
Auszug aus EuGH, 25.11.1976 - 30/76
Mit Urteil vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 77/74 (Küster/Europäisches Parlament, Slg. 1975, 949) hatte der Gerichtshof die vom Europäischen Parlament ausgesprochene Ernennung von Herrn Gérard Kieffer auf die Planstelle der Besoldungsgruppe A/3, die Gegenstand des internen Auswahlverfahrens A/45 war, aufgehoben.gungsmittel der Parteien Der Kläger ist der Ansicht, das Europäische Parlament sei dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 77/74 nicht nachgekommen, indem es lediglich eine neue Ernennung auf die streitige Stelle ausgesprochen habe, denn Gegenstand der Entscheidung sei die "Nichtigerklärung des internen Auswahlverfahrens A/45 und Aufhebung der im Anschluß daran ausgesprochenen Ernennung" gewesen.
Wenn der Gerichtshof schließlich davon abgesehen habe, sämtliche mit der Klage 77/74 vorgebrachten Rügen zu prüfen, so habe er dabei eine ständige Übung befolgt, so daß sich daraus nichts bezüglich der Begründetheit der ungeprüft gebliebenen Rügen herleiten lasse.
- Die in der Rechtssache 77/74 gegen das Auswahlverfahren A/45 vorgebrachten Rügen seien in der Rechtssache 23/74 auch gegen das Auswahlverfahren A/43 erhoben worden, da der Prüfungsausschuß und die von ihm herangezogenen Auswahlgrundsätze in beiden Verfahren übereingestimmt hätten.
Der Kläger erwidert zur Zulässigkeit, da die gegen die Ernennung von Herrn Kieffer gerichtete Klage für zulässig erklärt worden sei (Rechtssache 77/74), sei es unerfindlich, aus welchem Grunde die vorliegende Klage demgegenüber unzulässig sein solle.
Zur Begründetheit ergänzt der Kläger sein Vorbringen zu den bereits in der Klageschrift erhobenen Rügen, wobei er insbesondere folgendes betont: - Die gegenüber dem Auswahlverfahren A/45 in der Rechtssache 77/74 vorgebrachten Rügen, über die der Gerichtshof nicht entschieden habe, hätten auch im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits ihre Berechtigung.
- Weder der Kläger noch sein Beistand hätten von dem Bericht des Präsidenten des Europäischen Parlaments über die mit dem Urteil 77/74 geschaffenen Schwierigkeiten Mitteilung erhalten.
Das Europäische Parlament hatte diese Verfügung zum Ersatz der Ernennung von Herrn Gérard Kieffer getroffen, die am 14. Februar 1974 im Anschluß an dasselbe Auswahlverfahren ausgesprochen und vom Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 77/74 (Küster/Europäisches Parlament, Slg. 1975, 949) aufgehoben worden war.
Die beklagte Partei erhebt gegenüber der Klage eine prozeßhindernde Einrede, soweit darin geltend gemacht wird, die streitige Verfügung sei vom Europäischen Parlament unter Verkennung des Urteils des Gerichtshofes vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 77/74 erlassen worden.
Der Kläger vertritt die Ansicht, das Europäische Parlament hätte, um dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1975 in der Rechtssache 77/74 nachzukommen, die freie Stelle aufgrund eines neuen Einstellungsverfahrens besetzen müssen.
- EuG, 05.09.2014 - T-471/11
Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi …
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung werden die Adressaten eines Urteils des Gerichtshofs, das eine von einem Organ erlassene Rechtshandlung aufhebt, zweifellos durch die Art, in der das Organ dieses Urteil durchführt, unmittelbar betroffen und sind somit befugt, einen etwaigen Verstoß des Organs gegen seine Pflichten aus den anwendbaren Vorschriften durch den Unionsrichter feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. November 1976, Küster/Parlament, 30/76, Slg, EU:C:1976:165, Rn. 8 und 9, …sowie vom 14. Februar 1990, Hochbaum/Kommission, T-38/89, EU:T:1990:14, Rn. 9). - EuG, 14.02.1990 - T-38/89
Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Ausserdem sei nach den Urteilen Küster und De Roubaix eine Stellenausschreibung für die Beamten, die für eine Versetzung oder Beförderung in Betracht kämen, eine beschwerende Maßnahme, soweit ihre Bewerbung durch die in der Ausschreibung festgelegten Bewerbungsbedingungen ausgeschlossen werde ( Urteil vom 19. Juni 1975 in der Rechtssache 79/74, Slg. 1975, 725, Randnr. 6, und Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 25/77, Slg. 1978, 1081, Randnr. 8 ).Sie sind somit befugt, einen etwaigen Verstoß des Organs gegen die Pflichten aus den anwendbaren Vorschriften durch den Gerichtshof feststellen zu lassen" ( Urteil vom 25. November 1976 in der Rechtssache 30/76, Küster, Slg. 1976, 1719, Randnrn.
- EuG, 10.07.1997 - T-227/95
AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission
Daß ein Aufhebungsurteil erga omnes wirke, entspreche im übrigen ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 78; vom 11. Februar 1955 in den Rechtssachen 3/54, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 131, und 4/54, ISA/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 189; vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 275; vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde; die Schlußanträge der Generalanwälte Lagrange in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa en Schaake u. a., Slg. 1963, 85; Gand in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 454; Dutheillet de Lamothe in den Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement et des Grands moulins de Paris/Kommission, Slg. 1972, 411; das Urteil des Gerichtshofes vom 25. November 1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in dieser Rechtssache, Slg. 1976, 1730; die Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665; vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80, Internationale Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191;… Asteris u. a./Kommission, a. a. O.; vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87, Pinna, Slg. 1989, 585; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in dieser Rechtssache, Nrn. 13 bis 16 und 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1988 - 97/86
Asteris AE und andere sowie Republik Griechenland gegen Kommission der …
Eine in einem Verfahren vor dem Gerichtshof obsiegende Partei ist befugt, "einen etwaigen Verstoß des Organs gegen die Pflichten aus den anwendbaren Vorschriften durch den Gerichtshof feststellen zu lassen" (Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719, 1725). - EuGH, 01.12.1983 - 18/83
Morina / Parlament
Daraus folge, daß der Kläger sich auf kein objektives Recht auf Beförderung berufen könne (Urteil vom 25.11.1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Europäisches Parlament, Slg. S. 1719). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1989 - 341/85
Erik van der Stijl und Geoffrey Cullington gegen Kommission der Europäischen …
Außerdem hatte der Kläger zur Zeit der Klageerhebung hinreichendes Interesse, da er Adressat eines Urteils des Gerichtshofes war (vgl. Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719).
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Rechtsprechung
| FG Berlin, 25.01.1977 - V 30 - 31/76, V 30/76, V 31/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 31.03.1976 - I 30/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1976 - 30/76 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Berthold Küster gegen Europäisches Parlament.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1976 - 30/76
- EuGH, 25.11.1976 - 30/76
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.07.1975 - 77/74
Küster / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1976 - 30/76
Das Verfahren, zu dem ich nunmehr Stellung nehme, schließt sich an das vom selben Kläger gegen das Europäische Parlament eingeleitete Verfahren 77/74 (EuGH 10. Juli 1975 - Slg. 1975, 949) an.Ernannt wurde aufgrund der Ergebnisse des Auswahlverfahrens aber nicht der Kläger, der nicht einmal auf die Eignungsliste gekommen war, sondern der Beamte K. Diese Ernennung hat der Kläger in der Rechtssache 77/74 mit Erfolg angegriffen.
In ihr vertrat er den Standpunkt, das Parlament habe das Urteil der Rechtssache 77/74 nicht korrekt ausgeführt; das ganze Stellenbesetzungsverfahren habe danach vielmehr der Uberprüfung bedurft und wiederholt werden müssen.
Dieses hat geltend gemacht, die Ernennung des Beamten W. stelle für den Kläger keinen beschwerenden Akt dar, da sein Name nicht auf der Eignungsliste des Auswahlverfahrens A/45 gestanden habe, und er deshalb nach Annullierung der im Verfahren 77/74 behandelten Ernennungsentscheidung gar nicht habe ernannt werden können.
Dieser Standpunkt ist meines Erachtens ebenso unbegründet, wie ein entsprechender Einwand zu der Klage 77/74 unbegründet gewesen wäre.
Von den klägerischen Rügen behandle ich an erster Stelle diejenige, nach der die Ernennung des Beamten W. aufgrund des Ergebnisses des Auswahlverfahrens A/45 eine Mißachtung des in der Rechtssache 77/74 am 10. Juli 1975 ergangenen Urteils darstellte.
Die Tatsache, daß es nach Erlaß des Urteils 77/74 nicht zu einer Wiederholung des Auswahlverfahrens gekommen ist, kann demnach nicht als eine Mißachtung des Urteils gewertet werden.
Dies gilt einmal für den Umstand, daß in dem Urteil 77/74 als Streitgegenstand auch die Nichtigerklärung des internen Auswahlverfahrens A/45 genannt ist.
Desgleichen spielt der Umstand keine Rolle, daß die Rügen schon Gegenstand der Rechtssache 77/74 waren.
Sieht man jedoch darüber hinweg - wie etwa in der Rechtssache 4/69 (EuGH 28. April 1971 - Alfons Lütticke GmbH/Kommission der EG - Slg. 1971, 336) -, so ist zum sachlichen Gehalt der klägerischen Rügen jetzt nur ganz kurz folgendes zu bemerken: Soweit der Kläger auf sein Vorbringen in der Rechtssache 77/74 verweist, kann ich es mir ersparen, darauf jetzt im einzelnen noch einmal einzugehen.
Alles Notwendige dazu habe ich schon in den Schlußanträgen 77/74 ausgeführt.
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