Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1954

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   EuGH, 21.12.1954 - 2/54   

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EuGH, 21.12.1954 - 2/54 (https://dejure.org/1954,96)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.1954 - 2/54 (https://dejure.org/1954,96)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1954 - 2/54 (https://dejure.org/1954,96)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Italien / EGKS Hohe Behörde

    VERTRAG, ARTIKEL 33
    1 . VERFAHREN

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs ; Verstoß gegen gemeinschaftsvertragliche Vorschriften ; Verbot diskriminierender Praktiken ; Verletzung der Vorschriften über die Veröffentlichung von Preisen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 2; ; EWG-Vertrag Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 4; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1955 - 5/55

    Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der

    Aus dem Französischen übersetzt Herr Präsident, meine Herren Richter! Die "Associazione Industrie Siderurgiche Italiane" (ASSIDER) hat beim Gerichtshof einen Antrag auf Auslegung von Nr. 11 des Kapitels II in Teil A der Entscheidungsgründe des Urteils Nr. 2/54 (zur Klage der italienischen Regierung) eingereicht, eines Abschnittes, "auf dessen gesamten Wortlaut das Urteil 3/54 des Gerichtshofes (zur Klage der ASSIDER selbst) Bezug nimmt", wie der Kläger sagt.

    In diesem Teil des Urteils Nr. 2/54, dessen Auslegung beantragt wird, hat der Gerichtshof den von der italienischen Regierung erhobenen Vorwurf, Artikel 1 der Entscheidung 2/54 verletze § 30 des Abkommens über die Übergangsbestimmungen, für begründet erachtet.

    Nun war aber die ASSIDER nicht "Partei" in dem Rechtsstreit, der zu dem Urteil 2/54 geführt hat, dessen Auslegung verlangt wird: dieses Urteil erging in dem Rechtsstreit zwischen der italienischen Regierung und der Hohen Behörde.

    Die ASSIDER war Partei in dem Rechtsstreit, der durch das Urteil 3/54 entschieden wurde, und es trifft entgegen ihrer Behauptung nicht zu, daß dieses Urteil "auf den gesamten Wortlaut von Nr. 11 des Urteils 2/54 Bezug nimmt".

    In Wahrheit erwähnt es nicht einmal dieses Urteil, wenigstens nicht in dem Punkt, mit dem wir uns befassen, d. h. dem Antrag auf Nichtigerklärung des Artikels 1 der Entscheidung 2/54: in dieser Hinsicht beschränkt es sich darauf, die Klage für gegenstandslos zu erklären, da Artikel 1 der Entscheidung Nr. 2/54 "durch das Urteil vom 21. Dezember 1954 in dem Rechtsstreit der französischen Regierung gegen die Hohe Behörde mit Wirkung für und gegen alle für nichtig erklärt" wurde.

    Kann man die Klage der ASSIDER lediglich deshalb als unzulässig abweisen, weil sie nicht in dem Rechtsstreit Prozeßpartei war, der zu dem auszulegenden Urteil, d. h. dem Urteil Nr. 2/54, geführt hat?.

    der Gerichtshof sehr wohl in der Rechtssache 2/54 im gleichen Sinne hätte entscheiden können, da die Verbindung der Klagen nicht angeordnet worden war.

    Er hat entschieden, daß Artikel 1 der Entscheidung Nr. 2/54 nicht allein Artikel 60, sondern auch § 30 des Abkommens über die Übergangsbestimmungen verletzt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (26) - Urteile vom 21. Dezember 1954 in den Rechtssachen 1/54 (Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, 23) und 2/54 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 79, 97).

    (37) - Urteile in der Rechtssache 1/54 (a. a. O., S. 20, Fußnote 26) und in der Rechtssache 2/54 (a. a. O., S. 94).

    (38) - Urteile in der Rechtssache 1/54, S. 24, und in der Rechtssache 2/54, S. 98.

    (39) - Das Zitat wurde dem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78 (Rumi, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10) entnommen; Urteil in der Rechtssache 1/54, S. 24, und in der Rechtssache 2/54, S. 98. Der Gerichtshof hat in den beiden zuletzt genannten Urteilen hinzugefügt, daß die Veröffentlichung nur eines der vom EGKS-Vertrag vorgeschriebenen Mittel zur Erreichung der genannten Ziele ist, und für sich betrachtet keine ausreichende Gewähr dafür bietet, daß die Ziele auch tatsächlich erreicht werden.

    (40) - Urteile in der Rechtssache 1/54, S. 27, und in der Rechtssache 2/54, S. 101.

    (77) - Urteil in der Rechtssache 1/54, a. a. O., S. 25, und in der Rechtssache 2/54, a. a. O., S. 99.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

    21: - Urteil vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, S. 81, 107).

    66: - Urteil in der Rechtssache 2/54 (zitiert in Fußnote 20, Randnrn. 51 und 52).

    70: - Urteil in der Rechtssache 2/54 (zitiert in Fußnote 20).

    74: - Urteil in der Rechtssache 2/54 (zitiert in Fußnote 20).

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Die zweite Entscheidung müsse daher wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig erklärt werden (Schlußanträgedes Generalanwalts Gand, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 707, 709 bis711, des Generalanwalts Warner, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2267, 2293, und des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in den Rechtssachen 228/82 und229/82, Ford/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1984, Slg.1984, 1129, 1147, 1173; einige Klägerinnen verweisen auch auf die Rechtsprechungzur Verletzung der Anhörungspflicht: Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 78, Urteil RoquetteFrères/Rat sowie Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90,Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, vom 5. Oktober 1993 in den RechtssachenC-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Driessen u. a., Slg. 1993, I-4751, und vom1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).
  • EuGH, 01.06.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel

    Ein solches Nichtigkeitsurteil hat somit eine Wirkung erga omnes, durch die ihm absolute Rechtskraft verliehen wird (vgl. u. a. Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, 7, 34, in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 79, 110, vom 11. Februar 1955 in der Rechtssache 3/54, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954-1955, 130, und vom 4. September 1999 in der Rechtssache C-310/97, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 54).
  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

    Werden mit einem Beschluss mehrere Ziele verfolgt, ist er, auch wenn zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzukommt, deswegen noch nicht mit einem Ermessensmissbrauch behaftet, sofern er das wesentliche Ziel nicht preisgibt (Urteile vom 21. Dezember 1954, 1talien/Hohe Behörde, 2/54, EU:C:1954:8, S. 81, 111, vom 8. Juli 1999, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, EU:T:1999:144, Rn. 131, und vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, EU:T:2005:333, Rn. 87).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele und kommt zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzu, so ist die Entscheidung deswegen noch nicht mit Ermessensmissbrauch behaftet, sofern sie nur nicht das wesentliche Ziel preisgibt (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, 111, und in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 131).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele, ist sie auch dann nicht ermessensmissbräuchlich, wenn zu den rechtmäßigen Beweggründen ein nicht gerechtfertigter hinzukommt, solange das wesentliche Ziel nicht preisgegeben wird (Urteil vom 21. Dezember 1954, 1talien/Hohe Behörde, 2/54, Slg, EU:C:1954:8; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. Juli 1999, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, Slg, EU:T:1999:144, Rn. 131).
  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die

    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele und kommt zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzu, so ist die Entscheidung deswegen außerdem noch nicht mit Ermessensmissbrauch behaftet, sofern sie nur nicht das wesentliche Ziel preisgibt (Urteile vom 21. Dezember 1954, 1talien/Hohe Behörde, 2/54, EU:C:1954:8, S. 111, und vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, EU:T:2005:333, Rn. 87).
  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

    39. Daß ein Aufhebungsurteil erga omnes wirke, entspreche im übrigen ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 78; vom 11. Februar 1955 in den Rechtssachen 3/54, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 131, und 4/54, ISA/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 189; vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 275; vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde; die Schlußanträge der Generalanwälte Lagrange in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa en Schaake u. a., Slg. 1963, 85; Gand in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 454; Dutheillet de Lamothe in den Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement et des Grands moulins de Paris/Kommission, Slg. 1972, 411; das Urteil des Gerichtshofes vom 25. November 1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in dieser Rechtssache, Slg. 1976, 1730; die Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665; vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80, Internationale Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191; Asteris u. a./Kommission, a. a. O.; vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87, Pinna, Slg. 1989, 585; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in dieser Rechtssache, Nrn. 13 bis 16 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1955 - 6/54

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

  • EuG, 05.11.2014 - T-422/11

    Computer Resources International (Luxemburg) / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1972 - 36/72

    Francois Meganck gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

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